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Volume Stück 26, 29. Juni 1929 Einrichtung einer Bildwerferprüfstelle in Preußen

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1929 (Public Domain)

oder Stromstärkenänderung in Sprüngen von je- 34. Slüssigkeitsküvetten sind als Mittel zur 
weils INR 90 Prozent erfolgt. Erreichung der vorgeschriebenen Entflammungszeit 
26. Vorrichtungen für den Stillstandsbild= zugelassen, wenn bei ihrer Außergebrauchsetzung 
wurf sind bei solchen Bildwerfern der Klasse B zu- durch Unterlassung des Süllens oder Entfernen die 
gelassen, bei denen beim Stillstandsbildwurf eine Gesahr vecrringert wird und durch besondere Sorm- 
Entflammung des Films im Bildfenster nicht vor gebung die Gefahr der Berwechslung praktisch 
Ablauf von 10 Minuten erfolgt. ausgeschaltet ist. | | 
97. Die zur Erzielung dieser Zeit etwa erfor= 35. Gebläse sind als Schutzmittel zur Errei- 
derlichen Schutzvorgänge müssen rechtzeitig zwangs= <ung der vorgeschriebenen Entflammungszeit nicht 
läufig oder selbsttätig erfolgen. zulässig. : | 
28. Cin Bildwurf bei stehendem Sortschaltme< 36. Bei fehlerhaftem Lauf des Films darf 
hHanismus darf nur bei solchen Bildwerfern möglich dieser nicht an eine Stelle des Stroplenganges 92- 
join, bei denen eine Stillstandsvorrichtung zugelassen langen, an der eine Entflammung vor Ablauf von 
ist. Gst Stillstand nicht zulässig, Jo muß eine un= 10 Minuten erfolgt. | . 
durchsichtige, bei Werkstillstand selbsttätig eingreiz 37. Die Prüfung erfolgt mit der gesähr- 
fende Seuerschutßklappe vorhanden sein. lichsten, verwendbaren Lichtquelle. Der Erjaß 
29. Sämtliche Schutzvorrichtungen müssen jo dieser Lichtquelle durch eine noch gefährlichere darf 
gebaut jein, daß eine Aenderung ohne erheblichen nicht ohne erheblichen mechanischen Eingriff möglich 
mechanischen Eingriff unmöglich ist, und einwand= sein. 
freies Arbeiten in mechanischer, kinematischer, elek- 38. Die Prüfung ersolgt grundsätzlich mit 10 
trischer und thermischer Hinsicht hinreichend ge- Prozent Netzüberspannung. 
währleistet wird. Sämtliche Schutzvorrichtungen 39. Die bei der Prüfung vorhandenen Vor- 
müssen ihren Zweck in allen Stadien des Betriebs richtungen, die zur Begrenzung der gegenseitigen 
orfüllen. Berschiebung der einzelnen Teile des Beleuchtungs- 
jystems vorhanden sind, dürfen ohne Werkzeug nicht 
Sonderbestimmungen für Typenklasse C. außer Cätigkeit gesett werden können. Die Prü- 
30. Der bei stehendem oder laufendem Werk sung erfolgt bei der gefährlichsten Dauerstellung. die 
im Bildfonster zum Stillstand gekommene Zilm darf die einzelnen Teile des Boleuchtungssystems zu ein- 
sich nicht yo1 Ablauf von 60 Minuten entzünden. nder innerhalb der vorgesehenen Bauart ein- 
31. €s dürfen nur elektrische Glühlampen "ebmen können. Dies bezieht sich sinngemäß auch 
verwendet werden. Die Leistung der Lampe darf Uf bewegliche Lampenhäuser. -.. 
250 "Watt nicht überschreiten. Lampenfassungen . Ceile des Beleuchtungssystems (z. B. Spiegel), 
müssen das B. d. €. Zeichen tragen. Ausnahmen 021 denen die Möglichkeit einer Vertauschung nahe- 
jind zugelossen, wenn die Ausführung zu Bedenken liegt, müssen in leicht nachprüfbarer Weise gekenn- 
keinen Anlaß bietet. zeichnet jein. 
32. dur Einreihung in Typenklasse C erfor- 40. Die Crommeln dürfen nicht mehr als 600 
derliche Schußeinrichtungen sind nur zulässig, wenn m Silm fassen. Sie müssen abnehmbar Jein, jedoch 
sie ständig in Wirksamkeit sind und den nachste- während des Betriebes mit dem Bildwerfer fest 
henden Bedingungen entsprechen. verbunden sein. 
. 33. Den Cnergiestrom verringernde Scheiben 41. Als Lampenwiderstände sind nur Stufen- 
dürfen nur vermittels erheblichen mechanischen Ein- widerstände zugelassen, bei denen die Spannungs- 
grifss zugänglich sein und müssen gegen Werwechs- oder Stromstärkenänderung in Sprüngen von je- 
lung durch ihre Sormgebung weitgehendst geschüßt weils mind. 40 Prozent erfolgt. 
sein. Entsprechende Linsen sind zulässig, wenn sie 42. Stillstand ist grundsätzlich zugelassen. 
durch ihre Sormgebung gegen Verwechslung weik- 43. Sämtliche Schußvorrichtungen mü en Jo 
gehendst geschützt sind. 2 gebaut sein, daß eine Aenderung ohne „hiflen jo 
. Bei allen den Cnergiestrom vermindernden mechanischen Cingriff unmöglich ist und einwand- 
Mitteln muß die ausführende Jirma die Gewähr freies Arbeiten in mechanischer, kinematischer, elek- 
übernehmen, daß die laufenden Lieferungen dem ge= trischer und thermischer Hinsicht hinreichend ge- 
prüften Muster in ihrer Wirkung mindestens gleich- währleistet wird. Sämtliche Schutzvorrichtungen 
wertig sind. Cine Kennzeichnung durch besondere müssen ihren Zweck in allen SU wotr pt ungen 
Stempelung hat zu erfolgen. erfüllen, 137.41. Ch. 29. 20). 
Berlin, den 20. Juni 1929, 
Der Polizeipräsident. 
Borlagsdruckerei Bernard & Graefe, Charlottenburg 1, An der Caprivibrüde:
	        
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