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Volume Stück 25, 22. Juni 1929

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1929 (Public Domain)

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Preußischer Staatsanzeiger Nr. 55 vom 7. März! polizeibezirk Berlin folgende Polizeiwerordnung er= 
1927 --- aufgehoben. (208 11 FN. 29.) lassen: Die Pol s 14 
. .. 1. Die Polizeiverordnung vom 15. 1. 1929 
Berlin, den 30. Zei 1929, | über VWerkehrsbeschränkungen in bestimmten 
r - Der Preußische Minister - Straßen -- Ausführungsverordnung zur Straßen- 
für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ordnung (Sonderausgabe des Amtsblatts für den 
Im Auftrage: Landespolizeibezirk Berlin Nr. 1 vom 23.1.1929) --- 
ge3. Nentwig. wird wie folgt geändert: 
Der Preußische Minister |. Anlage D. 
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 1. In Spalte „Straße“ muß es anstatt „Sahr= 
Im Auftrage: brücke (Erpefließ im Wiesengrund)“ heißen: „Jahr- 
g9e3. Hellich. brücke über das Neuenhagener &ließ (Erpefließ) 
im Wiesengrund.“ 
Bekanntmachungen des Polizeipräsidenten In Spalte „gesperrt für“ ist der dazugehörige 
in Berlin. Wortlaut zu streichen und dafür zu setzen: „den 
382 Polizeivexordnung Borkehr mit Fahrzeugen über 1 tk Gesamtgewicht“. 
betr. Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit der den Hauptgraben 9. ön der Spalte „Straße“ und den dazu- 
und den Jürgengraben bei Ciefwerder benutzenden Wasser- gohörigen Spalten ist der die Hirschgartenbrücke 
| fahrzeuge. betreffende Wortlaut zu streichen und dafür an 
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes vom entsprechender Stelle einzuschalten: dn Spalte 
11. 3. 1850 über die Polizeiverwaltung (GS. S. „Straße“: „Fußgängerweg vom Ortsteil Hirsch- 
265), der 88 143 und 144 Ab]. 2 des Gesetzes»vom garten über das Neuenhagener &ließ nach dem 
30. 7. 1883 über die allgemeine Landesverwaltung Bahnhof Hirschgarten“, dazu in Spalte „Polizei- 
(GS. S. 195), der 88 25, 39, 342, 348 des Wasser= amtsbezirk“: „Cöpenick“ und in Spalte „gesperrt 
gesetzes vom 7. 4. 1913 (GS. S. 531), des 8 33 für“: „den gesamten Sahrzeugverkehr“. 
des Gesetzes vom 27. 4. 1920 über die Bildung 3. In Spalte „Straße“ ist an entsprechender 
der neuen Stadtgemeinde Berlin (GS. S. 123) und Stelle einzuschalten: „Fahrweg im Treptower Park“, 
der Verordnung vom 6. 2. 1924 über Vermögens- dazu in- Spalte „Polizeiamtsbezirk“: „Creptow“ 
[trafen und Bußen (RGBl. 1 S. 44) wird für den und in Spalte „gesperrt für“: „alle Kraftfahrzeuge 
: ; palte „gesperrt für“: jtfahrzeug 
Ortspolizeibezirk Berlin mit Zustimmung des Ma= und alle nicht ausschließlich der Personenbeförde- 
gistrats folgendes verordnet: rung dienenden Suhrwerke“. 
s 1. Die Fahrgeschwindigkeit der den Haupt- | 
graben und den Jürgengraben bei Ciefwerder be= l. Anlage LE. . 
nußenden Wasserfahrzeuge, die durch Motor- oder 1. In Spalte „Straße“ ist anstatt „Sahrbrücke 
sonstige Maschinenkraft bewegt werden, darf 4 km (Erpefließ im Wiesengrund)“ zu seßen: „Sahr- 
in der Stunde nicht überschreiten. brücke über das Neuenhagener Fließ (Erpesließ) im 
S2. Wer dieser Verordnung zuwiderhandelt Wiesengrund“; in Spalte „Höchstgeschwindigkeit" 
wird mit einer Geldstrafe bis zu 150,-- H 4, im Pt der dazugehörige Wortlaut zu streichen und dafür 
Unvermögensfalle mit Haft bis zu 14 Tagen be- zu eben: „für alle Sahrzeuge 8 km“. 
straft. 2. Hirschgartenbrücke, Creptower = Park - 
s 3. Digse Polizeiverordnung tritt 2 Wochen Brücke. Der die beiden Brücken betreffende 
nach dem Cage der Veröffentlichung in Kraft. Wortlaut ist in allen Spalten zu streichen. 
Berlin, den 12. Zuni 1929. (189.11.W.L.29.) 3. In Spalte „Straße“ ist an entsprechender 
Der Polizeipräsident “/ Stelle einzuschalten: „Sahrweg im Creptowe! 
: Park“, eo ae aPolizeiamiSbenne 
383 TPG „Treptow“ und in Spalte „Höchstgeschwindigkeit : 
beit, Aendetug das Ee R vom 45. 54929 Über „jür Personenfuhrwerk Schrittgeschwindigkeit (für 
Verfehrsbeschränkungen in bestimmten Straßen (Ausführungs- den übrigen Sabrzeugverkehr vollständig gesperrt) - 
verordnung zur Straßenordnung). E 8 H Diele „Folizeverordnung aul m dew 
Auf Grund der 88 5 und 6 des age ihrer Berkündung im Amtsblatt jür I% 
141. 3. 1850 über die Por ih ES | Polizeibezirk Berlin in Kraft. (11. B. 4001/29.) 
265) der 66 145 und 144 des Gesetzes vom 30. 7. Berlin, den 12. Juni 1929. 
1883 über die allgemeine Landesverwaltun j lizeiprä 
S. 195), der 88 2 und 30 der AIP HRERBIRR Dus. Palizeiprasndent: 
von 5. . 1926 über Krastsahrjougerkehr (RGBl 384 Mindeststundenlohn. 
. , kb. 2 2 un Ls eie 44. : - s."Win- 
27. 4. 1920 über die Bildung einer Sies Stadt“ d Re Sachausschuß für die Damen= und Kin 
gemeinde Berlin (GS. S. 125), des 6 366 Ziff. 10 derkaufek ion der Prooim Brandenburg uns 7 
des BStrGB. und der Verordnung vom 6. 2. 19 iduna mr and Minden 
über Bermögensstrafen und Bußen (RGBl. 5. 34) gänzung seines Besehiusses vow 28. Bamiar 199) 
mit Zustimmung des Magistrats für den Orts- sbestätigt am 26. März 1929), wonach - für die
	        
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