Ansgabe A mit Anzeiger
für den Landespolizeibezwe Berlin.
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GStüite 144. Ausgegeben Berlin, am 6. April 1929. 41020,
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ZSuhbalt:
Reichsgefetzblatt : Stü 5, Ur. 13404. 'S. 105. für die Damen- und Kinderkonfektion. S. 122. Pferde-
Ministerien : Tarif für die Schiffahrtabgaben auf den räude. S. 123. Erlöschen der Schweinepest. S. 123.
Mitteldeutschen Reichswasserstraßen. S. 105. UNusführungs- Bekanntmachungen anderer Behörden : Herstellung
bestimmungen zum Tarif für die Schiffahrtabgaben auf von Reichs-Telegraphenanlagen- S. 125. Haushaltsplan
den Mitteldeutschen Reichswasserstraßen. S. 115. Tarif der Industrie- und Handelskammer zu Berlin für das
für den Teltowkanal und den Prinz - Friedrich - Leopold- Rechnungsjahr 1929/30. S:: 125.
Kanal. S. 120 | n .
Polizeipräsidium Berlin : Oeffentliche Belobigung. S. Personal-Nachrichten : Personalveränderungen imKammer-
Du gerichtsbezirk. S5. 124.
=< 122. Polizeiverordnung betr. Aufhebung der DVorgarten-
Polizeiverordnung vom 8. Zuli 1914. S. 122.- Parken Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts 1 Verlorene
von Fahrzeugen aller Art: ::S. 122. Mindeststundenlohn Ausweise. 5. 124.
Dieses Stüc enthält 2!/2 Bogen Umtsblatt, 1?/, Bogen Oeffentlichen Unzeiger.
Ziliilkrunnmenmen- ZT nent ÄR
190 Preußische Gesebsammlung. von Schleppfahrzeugen, von gewerblichen Personen=
Stück 5, Ar. 13404. Gesetz über das Slaggen durch faPrzeugen und von Sloßbol; für das Befahren der
Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Bom Wasserstraßen und für das Oeffnen der beweglichen
Die Abgabe wird mit dem Durchfahren einer
Bekanntmachungen der Ministerien. Hebestelle fällig.
191 Caxif Neben den Abgaben werden Zuschläge erhoben
für die Schiffahriabgaben für Abfertigungen außer der Reihe (Vorschleusun-
der gewerblichen Fracht-, Schlepp- und Personenschiffahrt gen) und außerhalb der Beotrioebszeit. Von gewerb=
sowie für die Flößereiabgaben lichen Personensahrzeugen sind außerdem Zuschläge
auf den Mitteldeutschen Reichswasserstraßen. für Schleujungen an Sonn- und Seiertagen zu ent=
1Setinng ip. epn. Hebestellen sind in Abschni M, die Ab
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Zu den Mitteldeutschen Reichswasserstraßen im .. eien sint m Ichnitt +
. . . . . . m gabensäte und Suschläge in Abschnitt 1V dieses
Sinne dieses Tariss gehören die Berliner, die Tarifs aufgeführt
Märkischen und die Mecklenburgischen Reichs= . 4 Nn .
wasserstraßen sowie die kanalisierte Saale von . Die Abgaben können für die gesamte innerhalb
Schleuse Böllberg bis zur Mündung in die Elbe. eines Verwaltungsbereichs zu durchfahrende Strecke
nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen an
0. Erhebung der Abgaben. der zuerst berührten Haupthebestelle, gegebenenfalls
Abgabon nach Maßgabe dieses Carifs und der Hebestelle, entrichtet werden.
zugehörigen Ausführungsbestimmungen werden Hinterziehung von Abgaben wird nach den ge-
von Gütern. von Leerfahrzeugen, Prähmen usw., setzlichen Bestimmungen bestraft.
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