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Volume Stück 4, 28. Januar 1928 Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Genossenschaftsversammlung der Brandenburgischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

> 0. 
Aufbewahrung der Akten. 
Die Akten über die Feststellung des Wahlergebnisses ein- 
jehtiehlich der Niederschrift nebst Anlagen und die Stimmzettel 
nd bis zum Ablauf der Wahlzeit von dem Genossenschaftsvor- 
stand aufzubewahren. 
V. Wegfall von Vertretern. 
8 21: 
An die Stelle eines weggefallenen Vertreters tritt jedesma! 
derjenige von den gewählten Stellvertretern, welcher der gleichen 
Vorschlagsliste wie der weggefallene Vertreter angehört und auf 
dieser unter den Stellvertretern an höchster Stelle steht. Für die 
Stellvertreter, die in die Stelle eines ausgeschiedenen Vertreters 
eingetreten sind, rüden die auf der Liste des ausgeschiedenen Ver- 
treters gültig vorgeschlagenen, noch nicht gewählten Bewerber in 
der Reihenfolge nach, in der sie in der Biste aufgeführt sind. 
Scheidet ein Stellvertreter vor Ablauf der Wahlzeit aus, so gilt 
das Gleiche (8 16b Abs. 2 der RVO.). 
Sind Vertreter einer der Betriebsgruppen des 86 der Satzung 
weggefallen, so gilt Ab]. 1 mit der Maßgabe, daß die der gleichen 
Beitiebsgruppe angehörenden Stellvertreter und noc< nicht ge- 
wählten Bewerber aus der Liste des weggefallenen Vertreters den 
anderen insoweit vorgehen, als andernfalls die sagungsmäßig 
vorgesehene Zusammensetzung der Genossenschaftsversammlung 
vecinirächtigt werben me Ahöbik/ 457 Derugt pie ARE 
t eine Vorschlagsliste erschöpft, jo beruft die Au Sbe- 
hörde te Vertreter und die Stellvertreter (8 16b Abs.3 der RVO.). 
Vl Fnktrafttreten. 
„ 822. 
Diese BWahlordnig --- Ausgabe 1928 --- tritt am 1. Januar 
1928 an die Stelle der bisher geltenden Wahlordnung -- Ausgabe 
1926 ---. Sie gilt jedoch bereits für die im Jahre 1927 vorzuneh- 
menden Neuwahlen. 
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