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des Ortes (Bezirk, Straße, Hausnummer), an dem S 5. Die Bestimmungen der 88 1 bis 4 finden
der Ausverkauf stattfinden soll, anzuzeigen. Die auf Saison= und Gmnventurausverkäufe, sofern sie
dreitägige Sristbestimmung findet auf den Ausver= als solche in der Ankündigung bezeichnet werden
kauf leicht verderblicher Waren keine Anwendung. und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind
. „Bor Beginn des Ausverkaufs ist ein voll= (s 9 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren
ständiges und übersichtliches Verzeichnis der für den Wettbewerb), keine Anwendung: - "RE
Ausverkauf bestimmten Waren nach nachstehendem Diese Ausverkäufe dürfen höchstens zweimal
Muster einzureichen. im Sahre, und zwar in der Zeit vom 2. Januar bis
Nach Möglichkeit soll auch das voraussicht= 153. Sebruar einschließlich und vom 1. Juli bis. 15.
liehe Ende des Ausverkaufs angegeben werden. August einschließlich, stattfinden. X
- S3. Die Anzeige (Muster A) und das Ver- Die Dauer der Ausverkäufe im Jantar'Fe-
zeichnis (Muster B) sind der Industrie und Han- bruar ist auf die ununterbrochene Zeit von zwei
delskammer zu Berlin, Dorotheenstraße 8, einzu- Worhen, die der Ausverkäufe im Juli/August äus
reichen. die ununterbrochene Dauer von drei Worhen'*be-
Bon der Anzeige und dem Berzeichnis sollen schränkt. jm
2 Durchschläge beigefügt werd e8. ; Cs sind aber nur entweder zwei Saisonauspver -
Die Einsicht in das bei der Niederlegungs- käufe oder je ein Saison= und ein Inventurausver-
stelle aufbewahrte Verzeichnis ist jedem gestattet. kauf gestattet. übe
S 4. Das Warenverzeichnis ist so aufzustellen, ; . | . ; u,
daß die Uebereinstimmung seiner Angaben mit den S Der Zegim Sail imerbalt der gegolten
tatsächlich zum Berkauf gestellten Waren nachge- k nen ZU ässigen < a NN er Ren R
prüft werden kann. Genaue Angaben über Stück- auss 1] M eichäf 5 a Die Sie Sa
zahl, Mengen, Maß oder Gewicht und Art sind asta ve 2 aun 19 Soit ät d. B; gade fü
erforderlich, in Auftrag gegebene, aber im Zeit- jo u erfo YM; var Er 3 it es 'Seginns jur
punkte der Anmeldung noch nicht eingetroffene !29e*mann deutiich erkennbar ist.
Waren sind mit genauer Angabe des Cages der S 6. Diese Anordnung tritt mit dem 15. Mai
Bostellung gesondert aufzuführen. 1928 in Kraft. Die Anordnung vom 28. Dezember
Die Anzeige und das Verzeichnis müssen von 1926 (Amtsblatt 1927 S. 3) wird damit aufgehoben.
dem Beranstalter des Ausverkaufs oder von seinem . .
Bertreter mit Vor= und Zunamen bei den zur Berlin, den 14. Mai 19250, (18.11.G6.B.3,28.)
Sührung einer Sirma Berechtigten mit der Sirma Der Polizeipräsident.
versehen werden.
Muster A.
Berlin, dn NEE, E
Anmeldung zum Ausverkauf
der Sima * SNN OHEEEEEENEEEEEEEEEEEN EEE NONE NEE ENSE ENE
Irt (Bezirk)" SI E RR RS Re EE EE ..
Straße u. Hausnummer'M.......:................ "EEE EE UO
Grund des Ausverkaufs uu SSEN 0 ILE
Boraussichtliches Ende des Ausverkaufs (vgl. 8 2 Absatz 3 der Anordnung)... . =
Ausverkaufslokal, Straße und Hausnummer RS R RSE RIESE BAREN EN
Berantalte < u ZEN ESI UML LIEL IN
(Eigenhändige Unterschrift, Box= und Zuname)
pl
die Gndustrie- und Handelskammexr |
Berlin RAW7
Dorotheenstr. 8.