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viynsgabe A mit Anzeiger.
für den Laundespolizeiveziek Berlin,
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Grüte 3. Ausgegeben Berlin, am 29. Januar 1927. 1022,
ZSübhalt:
Zreußisge Gesehsammlung: Inhalt von Stü> 2, Ur.! > 26. Beäirkeschornsieinfeger 5.48 Trichinenschan,
15194. S. 25. . 26. raßensperrung r ahrzeuge. . n
Zekanntmachungen der Ministerien? Verleihung des Maul- und Klauenseuche. GS. 26,
* Enteignungsrechts an die. Stadtgemeinde Berlin. S. 25. Bekanntmachungen; anderer. Behörden: Herftellung
Zekanntmachungen des Oberpräsidenten der Provinz von Reichs-Telegraphenanlagen. S, 26.
Brandenburg und von Berlint Sconzeiten. %exanntmachungen verschiedenen Inhalts 1 Ungültig-
ek: : keitzerklärung von Kraftfahrzeugzulassungsbescheinigungen
Iekannimachungen ves Polszeipräsidenten in Berlitit und Krafifahrzeugführerscheinen. - S. 26.
Dieses Stüc> enthält ?/, Bogen Amtsblatt. 28/, Bogen Oeffentlichen Anzeiger.
ZT ==
Preußische Gesebsammtung, Bekanntmachungen des Oberpräsidenten
Stück 2) Nr. 13 194. Viertes Gesetz über die der Provinz Brandenburg und von Berlin.
weitere Gültigkeit des Schutzpolizeibeamten- ;
4 lt. c 86 Sdonzeiten.
gesetzes. Vom 13. Januar 1927. GE DIEN .
Ieh - Für den Ortspolizeibezirk der Stadtgemeinde
Bekanntmachungen der Ministerien. Berlin werden für das Jahr 1927 die Schonzeiten
+ Verleihung des Enteignungsre<hts an die für einzelne Wildarten wie folgt festgesetzt: ;
: ; 1. Rehböcke vom 1. Januar bis 15. Mai, :
Stadtgemeinde Berlin. 9. Weibliches Reh ild 1.3 r bis 31.:Ok
E 5 Srund ves 5200 Sesebes vom 1 ; Zuni * EE Ie0S NPD DORE SAUGT DIE IEEE
.S. 221) wird der Stadtgemeinde das EN . ;
Recht verliehen, zur Erweiterung des Pumpwerks 3. Rehkälber vom 1. Ganuar bis 31. Dean: .
1 der Scharnhorststraße 12 eine Teilfläche von 13 a 4. Birk=, Hasel= und GSasanenhähne vom 1. duni
1 qm des dem Reichsfiskus. gehörigen, im Grund- bis 15. September, .
uch des Amtsgerichts Berlin-Mitte unter 5. Birk=,. Hasel und Sasanenhennen vom 1. Ge-
?ranienburgertor-Bezirk =- Band 19, Blatt Nr. bruar bis 15. September,
37 -- eingetragenen Grundstücks im Wege der 6. Rebhühner, - Wachteln und schottische Moor-
nteignung. zu erwerben, oder, soweit dies aus- hühner vom 1.. Dezember bis 31. August, -
0 mit einer dauernden Beschränkung zu be- 7. Wilde: Enten vom 1. März bis 30. Suni,
te Em Raas . 8. Drosseln (Krammetsvögel) vom. 1. Januar . bis
/ Gleichzeitig wird auf Grund des Geseßes über 90. September. O.P.300.
sin. vereinfachtes Enteignungsverfahren vom
8. Zuli 1922 (G S. 8.211) bestimmt, daß das ver= Charlottenburg, den 17. Januar 1927.
infachte Enteignungsverfahren nach den Vor- Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg
Priften dieses Gesetzes bei.der Ausübung des ver- und von Berlin. .
ehenen Enteignungsrechts Anwendung findet.
vl 26233, M. f. 2. =- Vl. 3259 M. f. S. u. G. Bekanntmachungen -des Polizeipräfidenten
Berlin, den 12.'Oktober 1926. in Berlin
| Das Preußische Staatsministerium. 87
Der Minister für. Landwirtschaft, Domänen und Konsulate.
-. Forsten. Namens des Reichs ist das Exequatur er-
Der Minister für Handel und Gewerbe, teilt worden; .:::