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Sür die Dauer der Arbeit ist an der Schalfftelle 'sind vor Gebrauch nachzusehen (siehe 8 37 c und
ein Schild oder dgl. anzubringen mif dem Hinweise, 37*).
daß an dein Anhören Teil der elektrischen An= b) Arbeiten unter Spannung jJind gestattet,
lage ve M H | micht es Rebe joe es ais „Betr iehbeik aten [cpi sig ist,
. Auch bei Nieder]pannung 5 eren
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machen Jollen, jur die auer der rbei 0... +. 4
Fonaune dal. MERN mit dem Hinweis, daß an zungire ZU mah oder, ei vis Hesodrrie Err
dem zugehörenden Teil der elektrischen Anlage gearbeitet 9119 un urzschließung an ver Ardei stelle ni
wird. vorgenommen werden kann.
92, Zur Erdung und Kurzschließung sollen Leitungen c) Arbeiten müssen unter den für Arbeiten
unter 10 mm? nicht verwendet werden. hier Spyng vorge nriebnnen Worst
3. Erdungen und Kurzschließungen Jollen auch bei regeln auch dann ausgejuhrt werden, wenn 3war
aeieberspanmng erst vorgenommen werden, wenn es ohne ein Abschalten, Crden und Kurzschließen erfolgt ist,
Gefahr geschehen kann. aon noch Linsitparben Sener Betei ds Saus
4. Zum Nachweise, daß die Arbeitstelle spannungfrei an denen gearbeitet wer en Joll, wirklich mit ven
ist, amen dienen: Spannungprüfungen, Kennzeichnung abgeschalteten oder geerdeten und kurzgeschlossenen
der beiderseitigen Leitungsenden, Einsicht in sdematische Teilen übereinstimmen.
Übersichts= oder Leitungsnetzpläne mit oder ohne Angabe der . . .
erforderlichen Reihenfolge der Schaltungen, die entweder d) Bei Hochspannung dürfen Arbeiten unter
an den Schaltstellen vorhanden sein oder den Schaltenden Spannung nur in Votftfällen und nur in Gegenwark
mitgegeben werden können, wenn er nicht durch mündliche giner geeigneten und untferwiesenen Perjon jowie
Anweisung oder in anderer Weise über die Anlage genau ynfor Beachtung geeigneter Borsichtsmaßnahmen
unterrichtet ist. 3 . au5gesührt Wer (Ausnahmen siehe 88 45a, 46,
b) Die Bereinbarung eines Zeitpunktes, zu 99 un C).
dem eine Anlage mme Fm verden
jJoll, genügt nicht, es jei denn, daß es sich um regel € . ; 00925 2
malige Betriebrausen handelt. 58 44. Arbeiten in der Nähe von Ho<h
spannung führenden Ceilen.
549, MaßnahmenbeiUnterspannung- a) Bei allen Arbeiten in der Nähe von Hoch=
sebung der Anlage spannung führenden Ceilen „hat der Arbeitende
= Man Dit EB Foron m daß n keinen Sepe woes
a aren zur Bornahme von Arbeiten Be= Gegenstand mit der Hoch]pannung in Derührung
triebsmittel spannungfrei, Jo darf die Cinschaltung vringt. Da bei Arbeiten in Reichnähe von Hoch-
rst dann erfolgen, wenn das Personal von der be= [spannung führenden Teilen die Aufmerksamkeit des
absichtigten Einschaltung verständigt worden ist. Arbeitenden von der gefährlichen Stelle abgelenkt
m ird ist die G d S ken ab
3) Vor der Einschaltung sind alle Schaltungen Pied, Jo die Sefa M EE
und Berbindungen ordnungsgemäß herzustellen und Vsolierstoffe der zufälligen Berührung zu entziehen
keine Verbindungen zu belassen, durch die ein Über= ? ?
treten der Spannung in außer Betrieb befindliche Boi allen Arbeiten in der Nähe von Hoch-
Teile herbeigeführt werden kann. spannung ist für einen festen Standpunkt Sorge zu
c) Die - Vereinbarung von Zeitpunkten, "Lagen.
"oiden denen die Anlage ipannnngsen jein a
leiben Joll, genügt nicht, es Jei denn, daß es Jich um : n
regelmäßige Betriebpausen handelt. S 45. SuJaßbestimmungen für Akku-
. 1. Die Berständigung mit der Arbeitstelle durch mulatorenräume.,
erusprecher ist zulässig, jedoch nur mit Rückmeldung durch -
den mit der Leitung der Arbeiten Beauftragten. DE, BR kkimisaiwren Änd entgegen E12
2. Bei Aufhebung von Kurzschließungen joll die Erd= gigneten Borsichfsmaßnahmen gestattet. Cine Aus-
verbindung zuletzt beseitigt werden. sichtsperson ist nur bei Spannungen über 750 V er=
jorderlich.
8 43. Arbeitenunter Spannung. Buben Siklaierenräung müssen während der
a) Arbeiten unter Spannung sind nur durch be I . .
sonders damit beauftragte und mit der Gefahr ver> €) Offene Slammen und glühende Körper
traute Personen auszuführen. Zweckentsprechende dürfen während der Überladung nicht benutzt
Schußmittel sind bereitzustellen und zu benußen; sie werden.
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