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Volume Stück 35, 27. August 1927

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

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Kalbfelle . . . , RM =, 70 „ Pfund die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem 
Schaf- und Lammfelle „ -45 „ » Sose Jind mehrmals täglich durch Uebergießen mit 
Giegenfelle, trocken . . „ 3 „ Stück Kalkwasser zu desinfizieren. 
Gidkelfelle, trocken . . - „ =,60 „ Ss 4. Das Geflügelin dem verseuchten und den 
Abzüge für Schuß 15%/, für Brack 35 *,. Nachbargehösften ist so abzusperren, daß es den Hof 
1. 3a. 291. 27. nicht verlassen kann. 
Berlin-Schöneberg, den 16. August 1927. - S5. Hunde sind festzulegen. Der Festlegung 
Der Polizeipräsident zu Berlin. ist das Sühren an der Leine und bei Giehhunden die 
. . . soste Anschirrung gleich zu erachten. 
802 Entziehung des Hebammenprüfungszeugnisses. . 
Der Hebamme Ida Bater, geb. Lott, am 8 6. Das Betreten des verseuchten Stalles ist nur 
4. Dezember 1875 in Hopfenau, Kreis önsterburg, dem Besitzer, den mit der Wartung und Pflege der 
geboren, in Spandau, Feldstr. 44, wohnhaft, ist Tiere beauftragten Personen und Cierärzten ge- 
durch Entscheidung des Bezirksausschusses zu Ber- stattet. E . . . 
lin =- Abteilung | =- vom 19. November 1926, 5 7. Händlern, Schlächtern, Biehkastrierern 
LA. 36. 26/22 Ang. 1 -- bezw. durch Urteil des un anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden 
Preußischen Oberverwaltungsgerichts =- Dritter Personen ist das Betreten des verseuchten 
Senat -- vom 2. Juni 1927 -- Ul. B. 10. 27 -- Gehböftes untersagt. 
das Prüfungszeugnis als Hebamme entzogen wor- 8 8. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperr- 
den. Srau Bater ist daher nicht mehr berechtigt, bezirk ohne polizeiliche Erlaubnis ist verboten. Die 
das Hebammengewerbe zu betreiben. Crlaubnis wird nur für Ciere zur sofortigen Ab- 
Bln.-Schöneberg, den 12. 8. 1927. 1.9b.Heb.28.26. ' ]chlachtung unter der Bedingung von mir erteilt 
Der Polizeipräsident. Abteilung 1 werden, daß die Cinfuhr zu Wagen oder mit der 
803 Der Heb 3oh Schüß b Bahn geschieht. 
er Hebamme Sohanna üße, geb. . . 
Moschkuleit, am 17. April 1880 in Gohannes= 5,1 ES Overhireibon von Klauenvieh durch 
Escher (Ostpr.) geboren, Berlin-Tempelhof, Kai= 5 Das Ber * 
jerin-Augusta-Straße 74 bei Borpahl wohnhaft, .. 10. Das Ber- und Entladen von Klauen- 
ist durch Entscheidung des Bezirksausschusses zu vieh auf den Eisonbahnsiotionen des Sperrbezirks 
Berlin =- Abteilung 1 = vom 3. Zuni 1917, 1. A. ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Ge- 
96. 27.110. =-- das Prüfungszeugnis als Hebamme nehmigung der Abteilung 1 des Polizeipräsidiums 
entzogen worden. Srau Schütze ist daher nicht mehr '" Berlin-Schöneberg zulässig. . 
befugt, das Hebammengewerbe zu betreiben. Ss 11. Dünger und Sauche von Klauenvieh, 
Tad. Nr. 1. 9b. Heb. 41. 25. serner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, 
Bln.=Schöneberg, den 15. August 1927 die mit krankem oder verdächtigem Bieh in Be- 
. |S HH Dikäa: * rührung gekommen Jind, dürfen aus dem Operr- 
Der Polizeipräsident. Abteilung 1. bezirk nur mit Erlaubnis des zuständigen Polizei- 
804 Biehseuchenpolizeiliche Anordnung. reviers und nicht vor Feststellung des Abheilens der 
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauen- Seuche unter den polizeilich anzuordnenden Bor- 
seuche wird auf Grund der 88 18 ff. des BVieh- sichtsmaßregeln ausgeführt werden. 
souchengesetzes vom 26. 6. 1909 (RGBl. S. 519) . Ss 12. Diese Anordnung tritt mit dem Tage 
mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land- ihrer Beröffentlichung in Kraft. 
wirtschaft, Domänen und Forsten folgendes be- 8 13. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehen- 
stimmt: den Bestimmungen werden nach 8 74 ff. des 
5 1. Zm Ortsteile Berlin - Wilhelmshagen Reichsviehseuchengesebes vom 26. Suni 1909 be= 
mi dos Schö 4 Senchenbiehhois wegen straft. P. Cp. 3. 27. 
usbruchs der Maul- und Klauenseuche unter Cöpenick, den 19. August 1927. 
dem Schweinebe ande der Gebrüder Knebel als LIS, ..: 8.18 
Sperrbezirk erklärt. Im Bereiche dieses Sperr- Der Polizeipräsident. Polizeiamt Cöpenick. 
bezirks gelten folgende Schußmaßnahmen : 805 FStraßensperrungen und Einbahnstraßen, 
5 92. Sämtliches Klauenvieh (Rinder, Zie- Zur Erneuerung der Gleisanlagen wird 
gen, Schweine) im Sperrbezirke unterliegt, soweit vom 17. d. Mts. ab auf die Dauer von etwa fünf 
das Bieh im Stalle sich befindet, der Absonderung Wochen die Gnvalidenstraße von der Borsig= bis 
im Stalle, soweit es auf Weide geht, der Absonde- zur Ackerstraße für den Durchgangsverkehr ge- 
rung auf der Weide. Doch ist der Weidegang nur ]perrt. Die Kreuzdämme Borsig« und Acker- 
insoweit gestattet, als die Koppeln eingefriedigt straße bleiben frei. 
sind und die Tiere dauernd auf der Weide belassen Die Umlenkung des Durchgangsverkehrs er= 
werden können. folgt: 
S8 3. Die Plätze vor den Stalltüren und den a) für den Ost-Westverkehr durch die Acker- 
Gehöftseingängen des verseuchten Gehöftes sowie straße, Verl. EClisabethkirchstraße, Bergstr.,
	        
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