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Volume Stück 33, 13. August 1927

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

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Mitglied oder mehrere Mitglieder des Börsenvor- | den Angaben der Kursmakler oder der von der 
standes. Industrie= und Handelskammer für die Metall» 
Die Namen der damit beauftragten Mit- börse bestellten Ägenten, auf Grund börsenmäßig 
glieder sind durch Aushang in den Börsensälen be- abgeschlossener Geschäfte oder hervorgetretener An- 
kanntzumachen. &ür den Sall der Verhinderung gebote oder Nachfragen vorschaffen wollen. 
können andere Mitglieder des Börsenvorstandes Sür nach der bestimmten Seit abgeschlossene 
eintreten. Geschäfte werden Kurse und Preise nicht amtlich 
Bei der Preisfeststellung sür landwirtsc<aftliche festgestellt. 
Erzeugnisse sind mindestens zwei der als Bertreter 3 39. 
der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Neben- 3n den zur Veröffentlichung gelangenden amt= 
gewerbe oder anderen Berufszweige gewählten [ichen Preisnotierungen sind die bei den verschie- 
Mitglieder des Börsenvorstandes zur Mitwirkung donen Getreidegattungen (Weizen, Roggen, Gerste 
zu berufen. Die Leitung der Feststellung steht in usw.) nach Cage des Geschäftsverkehrs an der 
allen Zällen einem gemäß 8 3 Ab]. 2 oder 3 ge- Börse hauptsächlich in Betracht kommenden Sorten 
wählten Mitgliede des Börsenvorstandes zu. mit Unterscheidung nach Ursprung (inländisch und 
Wirken mehrere solcher Mitglieder mit, [9 über= gausländisch), nach Qualitätsgewicht, nach Beschaf- 
nimmt das an Lebonsalter älteste die Leitung. Bei sonheit in Zarbe, Geruch und Crockenheit, nach 
Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Mehr- alter und neuer Ernte zu bezeichnen, soweit diese 
heit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Unterscheidungsmerkmale festzustellen sind. 
die Seststellung leitenden Borstandsmitglieds den i S 40 
Ausschlag. “u ; 
Schlag 3 37. Sür jede gina der aeh ts zm: Rois 
or Börsenvorstand bestimmt, an welche rung „gelangenden etreidesorten sind die ajur 
Ea: - Börsen Bn ei I wirklich gezahlten Preise zu notieren, soweit dies 
Zeiten die Kurse und Preise festgestellt werden. Die sestzustellen ist. Noiier Abschlüsse üb 
Beschlüsse sind durch Aushang in den Börsensälen ' Wenn sich Rotivrungen „em isch öle über 
bekanntzumachen. De Se NE in iR Zan Ei ge 
. s 58. - tierung kenntlich zu machen. 
Die Kursmakler und die von der GIndustrie- 
und Handelskammer sür die Metallbörse bestellten . S 41. . 
Agenten, die in Wertpapieren oder Waren Ge- Das „Amtliche Kursblatt der Berliner Wert- 
schäfte vermitteln, haben an den Tagen und zu den papierbörse“ und der „Amtliche Bericht für 
Zeiten, wo für ihren Geschästszweig Kurse oder Waren“, die mit den Protokollen übereinstimmen 
Preise festzustellen sind, in den dafür bestimmten müssen, werden sofort nach Seststellung der Kurse 
Räumen zu erscheinen und, soweit es die amtie= und Preise gedruckt, mit dem Stempel der zuständi 
renden Mitglieder des Börsjenvorstandes sür er= gen Abteilung des Börsenvorstandes beglaubigt und 
forderlich halten, anwesend zu bleiben. Diesen haben noch an demselben Nachmittag ausgegeben. 
sie alle zur Seststellung der Kurse und Preise von . Ob und bejahendensalls in welcher Weise 
ibnen erforderten Erklärungen nach bestem Wissen außerdem amtliche Bekanntmachungen über Kurse 
der Wahrheit gemäß abzugeben. und Preise vom Börsenvorstande zu erlassen sind, 
Ergeben sich Zweifel oder Streitigkeiten über bestimmt dieser Jelbst. 
die Seststellung der Kurse oder Preise, jo ist das die 8 42. 
Seststellung leitende Mitglied des Börsenvorstandes Die Maklergebühren werden vom Börsenvor- 
befugt, eine ausdrückliche protokollarische Erklä- stande nach Anhörung der Maklerkammer festge- 
rung der Kursmakler oder der von der Industrioe= set. Die Festsetzung erstreckt sich Jowohl auf die 
und Handelskammer für die Metallbörse bestellten Höhe der Gebühren als auch auf die Art ihrer Ein- 
hene der ersteren unter imens auf den ge- ziehung. 
eisteten Cid, der letzteren auf ihre Dienstvorschrift, 
zu erfordern und nach seinem Ermessen auch die VIIl. Ehrengericht. 
Richtigkeit durch Einsicht der Tagebücher der 8 43. 
Suremakler oder in gndwrer Weise zu prüfen. Die Das Chrengericht an der Börse zu Berlin be- 
ursmakler und die Agenten sind befugt, bei Bor= steht aus fiinf ordentlichen und mindestens sieben 
legung der Tagebücher die Namen der Auftrag= stellvertretenden Mitgliedern, die im Dezember aus 
geber zu verdecken. der Gahl der Mitglieder der Industrie- und Han- 
Die Entscheidung über die Höhe der fest- delskammer auf drei Kalenderjahre durch die On 
zustellenden Kurse oder Preise steht den Mitgliedern dustrie- und Handelskammer gewählt werden. Das 
des Börsenvorstandes allein zu, und es bleibt ihnen Wahlverfahren bestimmt die Gndustrie- und Han- 
überlassen, auf welchem Wege sie sich die zu ihrer delskammer. Sür ein Mitglied, das während der 
Entscheidung erforderliche Kenntnis, abgesehen von Wahldauer ausscheidet, wählt die Gndustrie- und
	        
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