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Bekanntmachungen des Polizeipräsidenten ' tretens dieser Polizeivorordnung an bis Ende Ok»
in Berlin. tober d. 35. wirksame Maßnahmen zur Bekämp-
514 Oeffentliche Belobigung fung der Stechmückenbrut durchzuführen. !
DU IbSt | | c Ss 9. Der Mückenbrutbekämpfung sind alle
Der Sabrikdirektor Walter Sadewasser, Ber= 5; SENE
[in-Lankwitz, Berncasteler Straße 16 wohnhaft, kleinen, stehenden Gewässer oder Wasseransammlun»
hat im Winter 1919 einen Mann, der auf dem Lise gen zu unterwerfen. Als solche sind besonders zu
der Havel eingebrochen war, unter Nichtachtung der "emnen kleine windgeschüßte Ceiche, Gräben, regel
ißm Jelbst drohenden Lebensgesahr vom sicheren man H Riehen shiigen auer Uebersewenmmgn
Tode des Crtrinkens gerettet. Ich bringe diese von im Gelände auftretende Wasseransammiungen, O1el-
Mut und Entsehlossenheit zengonde Singe wee mit becken in Garten, Regenwassertonnen in Höfen und
dem Ausdruck meiner Anerkennung zur öffentlichen Gärten (Lauben), längere deit bestehende Ansamm«
Kenntnis “54.11.27 [ungen von Wirtschaftswässern, Abwässern, Jauche
. N >. 4.1. 1. 27. GEN EN kat .
Borlin=Schöneberg, den 27. Mai 1927. der Düngerhaufen js ; |
Dor Polizeipräsident zu Berli Ueber Zweifel, ob es sich im Einzelfall um ein
T REIT 420 ZU Sex kleines, stehendes Gewässer oder eine Wasseran-
515 Sachverständiger sammlung im Sinne dieses Paragraphen handelt,
Aus Grund der Polizei-Berordnung vom entscheiden die Kontrollorgane des Magistrats bezw.
96. Zuni 1913, betr. die Einrichtung und den Be= des Hauptgesundheitsamtes.
trieb von Dampfsässern, vom 27. September 1914 / - . 2,14% : :
9. September 1922, betr. den Verkehr mit ver- 83. Wirksame Hekämpfangräesuanmenn 3
flüssigten und verdichteten Sasen, und vom 10. Se- 2) Unnüße kleinere „Sösseronsamm ungen jin
bruar 1913, betr. die Herstellung kohlensaurer Ge= REINEN Ableitung oder Drainage zu
iränke und den Verkehr mit solchen Getränken, Deieifigen. .
habe ich den Diplom-Ingenieur Serdinand Franzen b) Sämtliche im Sreien zwecklos umherstehenden
vont Dampfkessel-Ueberwachungsverein Berlin als Gefäße, in welchen sich Wasser zu sammeln
Sachverständigen zur Ausführung der regelmäßigen pflegt (Gießkannen, Copfe, Slaschen, Konserven«
Untersuchungen und ersten Druckproben von Dampfs= büchsen usw.), sind zu entfernen oder wassersrei
fässern, zur Prüfung von Gefäßen jür verflüssigte zu halten. »
und verdichtete Gase und zur technischen Prüfung c) Wasserbehälter, Pfuhl- und ähnliche Sruben
von Mineralwasser=Apparaten auf Widerstands= sind entweder völlig dicht zu schließen oder vier»
fähigkeit sür den Bezirk der Stadigemeinde Berlin zehntäglich zu entleeren. Regenwassertonnen
unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs an= sind mit gutschließender Drahtgaze abzudecken
erkannt und zur Ausstellung der erforderlichen Be= oder regelmäßig vierzehntäglich zu entleeren,
seheinigungen ermächtigt. jofern nicht besondere im Handel besindliche
Gleichzeitig werden diese Befugnisse im Namen mückensichere Tonnen verwendet werden. |
des Herrn Regierungspräsidenten zu Potsdam auch d) Das Ueberziehen von Stechmückenbrutgewässern
für den Regierungsbezirk Potsdam erteilt. mit jeinem Oolhäutchen durch Verspritzen von
Berlin, den 31. Mai 1927. 693. ll. G. A. 27. Slit, Salvinol, Petroleum oder Schnakensaprol.
Der Polizeipräsident Das Berfahren ist möglichst alle vierzehn Tage,
. * mindestens aber monatlich einmal zwischen dem
518 , Polizeiverordnung 10. und 15. zu wiederholen.
9 vir Dapmichinus vom Stechmücfen, . 8 4. Der Polizeipräsident ist berechtigt, in
| Auf Grund der 88 5 und 6 des Geseßes über Einzelfällen andere als die im 8 3 genannten Bo=
die Polizeiverwaltung vom 1]. März 1850 (GS. kämpfungsmaßnahmen anzuordnen.
5 265), ver F4 143 und 144 des Gesetzes über die s 5. Den mit der Kontrolle über die im 8 1
algemeine Landewerweiung am I 1855 genannten Maßnahmen beauftragten und mit Licht=
IO Ir ; de bildausweis versehenen Organen des Magistrats
vie Fildung ZINRE MvEN Stadtgemeinde Berlin vom Borlsin ist bei Tage jederzeit das Beotreten der
27. April 1920 . S. 123) Jowie der B ;; . / i
HON D Ee 1994 325 js 2 B rm eng Grundstücke zu gestatten und Auskunft zu erteilen.
und Bußen (RGBl.1. 8. 44) wird mit Zustimmung s 6. Crgibt jich bei der Nachschau, daß die
des Magistrats für den Ortspolizeibezirk Berlin Berpflichtungen nicht oder nur ungenügend erfüllt
folgende Polizeiverordnung erlassen: wurden, jo werden die Polizeiämter die ersorder=
Ss 1]. Die Eigentümer, Mieter, Pächter (Lau- lichen Maßnahmen auf Kosten der Berpflichteten
benkolonisten) und Nießbraucher derjenigen Wasser= zwangsweise vornehmen lassen.
und Bodenflächen sowie Grundstücke, die vermöge s 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-
ihrer Lage und Beschaffenheit einer für die Men- verordnung werden mit Geldstrase bis zu 150 57251/9
sehen lästigen Stechmückenvermehrung Vorschub an deren Stelle im Unvermögensfalle Haft bis zu
eisten, sind verpflichtet von dem Tage des Inkraft= . vierzehn Tagen tritt, bestraft.