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Volume Stück 51, 18. Dezember 1926

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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sundbrunnen und dem Hermannplatz in Neukölln Im Salle der Verlängerung der Bahn ist dor 
muß spätestens bis zum 30. September 1928 er- Betriebsbahnhof entsprechend zu verlegen. Solange 
folgen. : . . als der Betriebsbahnhof an der Christianiastraße 
- - Salls die Unternehmerin dieser Berpflichtung noch nicht hergestellt ist, sind dessen Aufgaben dem 
nicht nachkommt, bleibt die Zurücknahme der Ge- Betriebsbahnhof der Nord-Süd=Bahn in der See- 
nehmigung vorbehalten. straße zu überweisen. : | 
Ss 3. Herstellung, Erneuerung, Im regelmäßigen Betriebe dürfen die Züge 
Unterhaltung und Ergänzung der aufden Kehr- und Aufstellgleisen der Streckenbahn= 
- „Bahnanlagen. höfe nur nach dem von der eisenbahntechnischen 
Sür die Herstellung, Erneuerung, Unterhaltung Aufsichtsbehörde besonders genehmigten Betriebs= 
und Ergänzung der Bahnanlagen gelten folgende plan (Gleisbesetzungsplan) abgestellt werden. - 
Bestimmungen: . h) Die Forderung der Anlage von Schuß- 
a) An allen Straßenkreuzungen ist die Bau-= weichen mit anschließenden Stumpfgleisen im An- 
ausführung des Cunnels derart einzurichten, daß die schluß an die Ausstellungsgleise auf den Bahnhöfen 
Unterführung der Bahn durch andere Cunnelbahnen zur Sicherung der Fahrten auf den Hauptgleisen 
nicht unmöglich wird. - bleibt vorbehalten. 
b) An dem Kreuzungspunkte der Bahn mit 1) Ueber die Berbindung der Haltestellen Ge- 
dem Straßenzuge der Gnvaliden= und Beteranen= sundbrunnen und Alexanderplaß mit den gleich- 
straße, der sich zum Cinbau einer Untergrundbahn namigen Reichsbahnhöfen und über die dort erfor= 
besonders eignet, ist die Tunnelsohle nach Anord- derliche Untertunnelung der Reichsbahngleise ist 
nung der Genehmigungsbehörden derartig zu ver- ging Bereinbarung mit der Neichsbahnverwaltung 
stärken, daß die spätere Ausführung von tiefer herbeizuführen. 
liegenden Bahntunneln erleichtert wird. . k) In Tunneln ohne Mittelstützen sind zwischen 
Cs bleibt vorbehalten, für die innerhalb der in hoiden Gleisen Pfosten vorzusehen,-die den Bahn= 
ihrer Linienführung noch nicht festgelegten Strecke wärtern beim Kreuzen der Züge einen sicheren Auf= 
der Bahn liegenden Straßenkreuzungen die gleichen stellungsort bezeichnen. 
Bedingungen zu stellen. 1) Sür die Benutzung und Inbetriebnahme des 
c) Auf beiden Seiten der Spree und des Land= yon der A. €. G.=Schnellbahngesellschaft erbauten 
wehrkanals sind Absperrvorrichtungen gegen ein- Spreetunnels von km 5,60 bis km 6,00 der Bahn 
dringendes Slußwasser vorzusehen. behalten sich die Kleinbahnaufsichtsbehörden beson- 
d) Sür die Einrichtung der künstlichen Be- deore Auflagen hinsichtlich der zu treffenden Siche- 
leuchtung im Tunnel sind den Aufsichtsbehörden be= rungsmaßnahmen usw. vor. ! 
Jondere Entwürfe zur Genehmigung vorzulegen. Ueber - die Abdichtung des Spreetunnels sind 
€) Alle Bahnhöfe sind mit Mittelbahnsteig vor- besondere Entwürfe den Kleinbahnaufsichtsbehörden 
zusehen, soweit nicht im Einzelfall eine Abweichung zur Genehmigung vorzulegen. . 
ausdrücklich genehmigt wird. m) Bei der Dükerung bestehender Vohrleitun- 
Die Zugänge zu den Bahnsteigen müssen auf gen und Kanäle ist für leichte Sugänglichkeit und 
den Bürgersteigen liegen; soweit es der Berkehr Reinigungsmöglichkeit Sorge zu tragen. dn jedem 
erfordert, sind die Zugangstreppen in geeignete einzelnen Salle sind den Kloinbahnaufsichtsbehörden 
Häuser zu verlegen. Dies hat stets zu erfolgen, besondere Seichnungen und Erläuterungen zur Ge- 
wenn die Bürgersteige schmäler als 4 m sind. nehmigung vorzulegen. 
Sür den Einbau von sogenannten Rolltreppen n) Sür die Unterfahrung des Landwehrkanals 
auf den Bahnhöfen sind "den Aufsichtsbehörden, für gelten die Bestimmungen der besonders einzuholen 
jeden Sall besonders, entsprechende Anträge unter den wasserpolizeilichen Genehmigung. Die Ober- 
Beifügung der Entwurfsstücke, Bedienungsanwei- kante des Cunnelbauwerks darf unter dem Wasser» 
sungen, Sicherheitsvorschriften usw. zur Genehmi- lauf mit keinem Teil höher als 4- 29.30 über N.N. 
gung vorzulegen. liegen. 
f) An beiden Enden aller Bahnhöfe, Auf- 0) Ueber die Zorm, Anordnung und Crag- 
stellungsgleise für Wagenzüge und Wasserlaufunter= fähigkeit des Oberbaues der Bahn sind der eisen- 
fahrungen sowie außerdem auf der freien Strecke bahntechnischen Aufsichtsbehörde besondere Ent- 
sind Luftschächte in ausreichendem Maße vorzusehen. würfe und Berechnungen zur Genehmigung vorzu- 
An den ufischärhten mit Nottreppen sind die Crep= legen. Von der Bauart der Weichen sind genaue 
pen und Podeste durchbrochen herzustellen. Die Seichnungen einzureichen. Ohne Genehmigung der 
Luftschächte mit Nottreppen sind in der gleichen Aufsichtsbehörden dürfen weder vorhandene Wei- 
Weise wie bei der Nord=Süd=Bahn in Berlin ab- c<en beseitigt oder verschoben, noch neue Weichen 
zudecken. An den Ciefpunkten des Tunnels sind eingebaut werden. Die Stromschienen sind mit ge- 
Pumpensümpfe anzuordnen. eigneten Schutzvorrichtungen nach besonders vor- 
9g) Bei einer etwaigen Sortführung der Bahn zulegenden Plänen zu versehen. . 
nach Norden hin darf eine Schienenkreuzung der - D) Etwaigen besonderen Anforderungen, die an 
Hauptgleise mit den Berbindungsgleisen des Be- die Beschaffenheit der Gleise zur Bermeidung der 
triebsbahnhofs und den Gleisen des Bahnhofs sich aus den sogenannten vagabundierenden Strö= 
Christianiastraße nicht stattfinden. men ergebenden Gefahren jsowie zur Verhütung
	        
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