Monitor öffentlicher Dienst
2023
Monitor öffentlicher Dienst
2023
Wohnwünsche realisieren – doppelt profitieren.
Kompetente Beratung und exklusive Vorteile
für Sie und Ihre Familie.
Vertrauen Sie auf die Sicherheit und Kompetenz Ihrer Bausparkasse für den
öffentlichen Dienst. dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner,
Kinder, Enkel) profitieren zusätzlich: halbe Abschlussgebühr beim Bausparen und
attraktive Zinsvorteile in der Baufinanzierung dbb.wuestenrot-doppelvorteil.de
Besuchen Sie unsere Wüstenrot-Service-Center oder kontaktieren Sie uns per
E-Mail: dbb@wuestenrot.de
Telefon: 0228 2590-1532
Fax: 07141 1683-1984
Vorwort ■
IMPRESSUM
Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion
Friedrichstraße 169 · 10117 Berlin
Redaktion: Jan Brenner
Gestaltung: Benjamin Pohlmann
Fotos/Modelfotos: Colourbox.de, Zoll.de
Herstellung: DBB Verlag GmbH
Friedrichstraße 165 · 10117 Berlin
Anzeigenverkauf: DBB Verlag GmbH · Mediacenter
Dechenstraße 15 a · 40878 Ratingen
Stand: Dezember 2022
Mit dem dbb Monitor öffentlicher Dienst
2023 liegt eine detaillierte Faktensammlung zu wichtigen Kennzahlen des
öffentlichen Sektors in Deutschland vor.
Das zusammengetragene statistische
Zahlenmaterial erlaubt Rückschlüsse auf
drängende Probleme, ohne zu werten. Im
öffentlichen Dienst fehlen annähernd
360 000 Beschäftigte. Fachkräftebedarf,
demografische Entwicklung, Krisenresilienz und Aufgabenzuwachs sind Herausforderungen, für die Politik, Dienst- und
Arbeitgebende keine oder nur unzureichende Lösungen liefern. Das hat auch
Auswirkungen auf das Vertrauen der
Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des
Staates. Nach neuesten Umfragen des
dbb sind nur noch 29 Prozent der Befragten der Meinung, der Staat sei handlungsfähig und könne seine Aufgaben
erfüllen. Gleichzeitig wissen Bürgerinnen
und Bürger um den Wert eines starken
öffentlichen Dienstes und fordern, dass
dringend notwendige Modernisierungen
angepackt werden und die öffentliche
Hand nachhaltiger finanziert wird. Insbesondere schreiben sie dem Staat die Digitalisierung von Bürgerdiensten und die
Verbesserung von Beratung und Service
ins Pflichtenheft. Daraus müssen jetzt
Lehren gezogen werden. Innovationen
und Investitionen dürfen nicht länger
aufgeschoben werden, wenn die
Zukunftsaufgaben erfolgreich gemeistert
werden sollen.
Die vorliegende Datensammlung liefert
auch wieder eine aktuelle Orientierung
zur Situation der Auszubildenden im
© Marco Urban
Vorwort
öffentlichen Dienst und informiert über
die Entwicklung des Frauenanteils in
Führungspositionen. Die Sammlung soll
den vertiefenden Blick in Fachbücher
nicht ersetzen, die zu allen Themen des
Tarif- und Beamtenrechts des Bundes und
der Länder über den DBB Verlag ständig
aktualisiert erhältlich sind. Aufbauend
auf den jeweils neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter, auf Informationen
der Bundesministerien und auf Grundlage eigener Berechnungen bleibt der dbb
Monitor öffentlicher Dienst gleichwohl
ein praktisches und schnelles Nachschlagewerk und ist mit seinen Zahlen, Daten
und Fakten unverzichtbar. Für Anfragen
und Informationen darüber hinaus steht
Ihnen die dbb Kommunikation jederzeit
zur Verfügung.
Ulrich Silberbach
dbb Bundesvorsitzender
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
5
■ Inhalt
Inhalt ■
Monitor öffentlicher Dienst
■ Vorwort
■
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
6
5
Personal und Entwicklung
Personalstatistik
10
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
11
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
nach Bundesländern
12
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen
15
Stellen im gesamten öffentlichen Dienst nach Aufgabenbereichen
17
Frauenanteil der Stellen im gesamten öffentlichen Dienst
nach Aufgabenbereichen
18
Versorgungsempfänger(innen) nach Besoldungsgruppen
19
Rentenempfänger(innen) des öffentlichen Dienstes
19
Personalentwicklung im öffentlichen Dienst
20
Personalausgaben des Bundes in % des Gesamthaushaltes
21
Frauen in Führungspositionen der obersten Bundesbehörden
21
Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden
22
Teilzeitanteile der Frauen in den obersten Bundesbehörden
23
Kürzel Ministerien und Behörden
23
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Alter und Beschäftigungsbereichen24
Befristungen bei sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen nach
Wirtschaftszweigen 2021
26
Auszubildende bei Bund, Ländern und Gemeinden
27
Auszubildende im Landesbereich gesamt
28
Auszubildende im kommunalen Bereich
29
Der öffentliche Dienst im europäischen Vergleich
Gesamtstaatliche Ausgaben für die allgemeine öffentliche Verwaltung
in % des Bruttoinlandsprodukts
Anteil der Beschäftigung im öffentlichen Dienst an der Gesamtbeschäftigung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Frauenanteil an der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
OECD-Vergleich des Vertrauens in den Staat
Digitalisierungsindex
Digital verfügbare Bürgerdienste
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
30
31
32
33
34
36
37
■
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
Beruferanking 2022
„Gewinner“ und „Verlierer“ im Beruferanking seit 2007
Das Beamtenprofil 2022
Bewertung einzelner Behörden
Meinungen zur Handlungsfähigkeit des Staates
Überforderung des Staates
Wichtigkeit verschiedener Aufgaben des Staates
Modernisierungen im öffentlichen Dienst und deren Finanzierung
Erforderliche Maßnahmen zur Modernisierung
des öffentlichen Dienstes
• Meinungen zu den Kosten des öffentlichen Dienstes
40
41
41
42
43
44
45
46
47
48
■
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beamtinnen und Beamte
dbb Besoldungsmonitor
Fallbeispiele
Familienzuschläge
Anwärtergrundbeträge
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Mehrarbeitsvergütung
Stellenzulage
Überblick über die Sonderzahlungen im Bund und in den Ländern
Arbeitszeit
Urlaub
Beihilfe
Versorgung
52
53
54
56
57
58
59
60
64
65
65
66
■
•
•
•
Tarifbeschäftigte
Entgelte für Tarifbeschäftigte
Zulagen und Zuschläge
Arbeitszeit und Urlaub
70
72
74
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
7
Personal und
Entwicklung
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Personalstatistik
Beschäftigte im öffentlichen Dienst: 5.095.580
Sozialversicherung
Personal des öffentlichen Dienstes
insgesamt
5.095.580
100,00 %
Frauen
2.950.985
57,90 %
Beamtinnen und Beamte*
(inkl. 171.395 Soldaten)
1.906.115
37,40 %
Tarifbeschäftigte**
3.189.465
62,60 %
Vollzeitbeschäftigte
3.371.400
66,20 %
1.503.010
44,60 %
Frauen
Männer
Teilzeitbeschäftigte
Frauen
Männer
1.868.390
55,40 %
1.724.180
33,80 %
1.447.975
84,00 %
276.205
16,00 %
375.145 7,36 %
davon:
Beamtinnen und Beamte
Tarifbeschäftigte
521.395
10,20 %
366.110
70,20 %
155.285
29,80 %
2.541.470
49,90 %
Beamtinnen und Beamte
1.325.050
52,10 %
Tarifbeschäftigte
1.216.420
47,90 %
1.657.570
32,50 %
188.510
11,40 %
1.469.060
88,60 %
375.145
7,40 %
26.445
7,00 %
348.700
93,00 %
Länder
Kommunen
Beamtinnen und Beamte
Tarifbeschäftigte
Sozialversicherung
Beamtinnen und Beamte
Tarifbeschäftigte
Stand: 30. Juni 2021, Zahlenmaterial Statistisches Bundesamt, wenn nicht anders genannt, Rundungsdifferenzen möglich
* Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Bezieher(innen) von Amtsgehalt
521.395
10,23 %
davon:
Frauen
263.925 70,35 %
Frauen
159.250
30,54 %
Männer
111.220 29,65 %
Männer 362.145
69,46 %
5.095.580
Nach Beschäftigungsbereichen und Statusgruppen
Bund
Bund
inkl. 171.395 Soldaten
davon 2.950.985 Frauen
Kommunen
1.657.810
32,53 %
Frauen
1.035.085
62,45 %
Frauen
Männer
622.485
37,55 %
Männer 1.048.740 41,27 %
davon:
Länder
2.541.470 49,88 %
davon:
1.492.730 58,73 %
** Einschl. Dienstordnungs-Angestellte in der Sozialversicherung
Die Geheimhaltung wurde hier wie in den folgenden Tabellen durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei
kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen.
10
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
11
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021
nach Bundesländern
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021
nach Bundesländern
In absoluten Zahlen
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
Nordrhein-Westfalen
588.780
Bayern
479.010
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Hessen
420.930
267.695
213.015
Bayern
150.665
315.195
Baden-Württemberg
136.620/248.910
96.275/200.200
73.155/144.365
Rheinland-Pfalz
48.375/105.685
Berlin
144.880/257.700
43.110/93.555
Schleswig-Holstein
145.770/233.390
94.845/175.440
86.710/143.975
407.850
31.730/71.775
Hamburg
27.500/56.115
Brandenburg
24.775/50.600
Hamburg
72.360/133.975
Sachsen
24.430/53.960
Sachsen-Anhalt
80.960/128.280
Thüringen
20.415/41.285
Thüringen
73.085/121.450
Sachsen-Anhalt
16.695/34.945
Mecklenburg-Vorpommern
12.235/33.895
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland
Bremen
Ausland
insgesamt
12
209.790
Hessen
163.600/297.260
Sachsen
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
367.960
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
673.915
480.220
Berlin
Schleswig-Holstein
830.570
1.034.165
56.375/101.140
32.330/57.445
25.630/45.085
5.005/13.605
2.950.985/5.095.580
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
insgesamt
davon weiblich
Saarland
10.495/21.785
Bremen
9.180/19.130
Ausland
1.370/6.860
insgesamt
936.815/1.906.115
insgesamt
davon weiblich
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
13
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021
nach Bundesländern
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021
nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
Nordrhein-Westfalen
378.995
Bayern
328.350
626.320
513.375
Baden-Württemberg
14
121.335/179.340
96.505/152.010
Schleswig-Holstein
63.120/103.665
Sachsen-Anhalt
64.270/93.330
Brandenburg
61.935/93.370
Thüringen
52.670/80.165
Hamburg
44.860/77.860
Mecklenburg-Vorpommern
44.140/67.250
Bremen
A 14
120.490/203.700
Sachsen
insgesamt
2.034.175/3.189.465
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
9.930/38.975
5.045/17.160
26.185/67.355
67.580
132.025
A 12
A 10
55.635
A8
insgesamt
87.605
43.610
davon weiblich
26.555/92.135
A5
3.885/37.240
insgesamt
238.860
123.080
11.580/30.205
in Ausbildung
266.355
118.725
A6
A 3, A 2
375.320
165.005
A7
A4
237.405
187.130
72.735
A9
16.450/25.955
3.635/6.740
16.070/31.140
A 13
A 11
21.835/35.665
Ausland
3.090/12.395
A 15
139.860/223.595
Berlin
Besoldungsordnung C, W
A 16
171.420/280.020
Hessen
Saarland
Besoldungsordnung R
284.310/425.005
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Besoldungsordnung B
2.005/12.645
245/1.370
80.525
146.135
936.815/1.906.115
insgesamt
davon weiblich
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
15
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021
nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen
Stellen im gesamten öffentlichen Dienst am 30. Juni 2021
nach Aufgabenbereichen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Außertariflich, E 15Ü
E 15
E 14
E 13
E 12
Aufgabenbereich
8.210/25.590
17.550/34.895
35.905/80.980
E 11
95.050/175.145
E 10
88.105/147.305
E 9, E 9a–c
E8
E7
E4
E3
E 2, E 2Ü
E1
Beschäftigte in der Pflege*
Sonstige**
in Ausbildung
insgesamt
550.240
312.820 390.225
42.225/86.325
E6
E5
383.100
221.125
150.440
338.600
288.080
41.910/88.610
48.240/92.715
82.690/94.805
23.735/27.105
119.715/150.650
67.555/129.035
80.945/126.290
2.014.175/3.189.465
insgesamt
davon weiblich
Arbeitnehmer
5.095.580
1.906.115
3.189.465
Allgemeine Dienste
1.715.820
1.011.700
704.120
562.750
159.665
403.080
9.360
2.910
6.450
Verteidigung
242.960
196.885
46.070
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
520.675
364.775
155.905
darunter: Polizei
348.580
297.585
51.000
Rechtsschutz
186.435
123.145
63.290
Finanzverwaltung
193.640
164.315
29.325
Auswärtige Angelegenheiten
282.810
Beamte
insgesamt
darunter:
Politische Führung und zentrale Verwaltung
42.595/80.065
152.075
insgesamt
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung,
kulturelle Angelegenheiten
1.743.710
738.430
1.005.280
darunter:
Allgemeinbildende und berufliche Schulen
982.450
657.485
324.965
Hochschulen
606.825
58.890
547.935
Soziale Sicherung, Familie und Jugend,
Arbeitsmarktpolitik
879.335
64.705
814.630
darunter:
Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII
273.310
1.600
271.710
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
286.945
14.305
272.640
darunter:
Krankenhäuser und Heilstätten
151.755
725
151.035
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung
und kommunale Gemeinschaftsdienste
126.185
17.675
108.510
45.320
13.300
32.020
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe,
Dienstleistungen
163.125
14.900
148.225
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
124.250
29.665
94.585
10.890
1.435
9.455
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Finanzwirtschaft
* Beschäftigte in der Pflege, die nach den Entgeltgruppen der P-Tabelle (TVöD/VKA) oder Kr-Anwendungstabelle
(TV-L/TVöD-Bund) eingruppiert sind oder für Zwecke dieser Statistik diesen zugeordnet werden.
** Beinhaltet alle Tarifverträge, die nicht dem TVöD zugeordnet wurden, und einzelvertragliche Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
16
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
17
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Frauenanteil der Stellen im gesamten öffentlichen Dienst
am 30. Juni 2021 nach Aufgabenbereichen
Versorgungsempfänger(innen) nach Besoldungsgruppen*
Empfänger(innen) von
Besoldungsgruppen
Aufgabenbereich
insgesamt
Beamte
Arbeitnehmer
2.950.985
936.815
2.014.175
Allgemeine Dienste
783.050
360.270
422.780
darunter:
Politische Führung und zentrale Verwaltung
325.035
82.760
242.275
4.545
1.065
3.480
46.610
28.170
18.440
184.925
94.995
89.935
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
darunter:
Polizei
108.595
80.575
28.020
Rechtsschutz
111.245
62.605
48.635
Finanzverwaltung
110.695
90.675
20.020
1.150.540
502.615
647.925
darunter:
Allgemeinbildende und berufliche Schulen
710.190
496.910
240.280
Hochschulen
345.040
18.950
326.090
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung,
kulturelle Angelegenheiten
insgesamt
(i = insgesamt,
w = weiblich)
Ruhegehalt
Witwen-/
Witwergeld
Waisengeld
B 11–A 14, R, W, C
i
w
378.030
137.870
297.110
62.340
76.475
73.410
4.445
2.120
A 13–A 10
i
w
757.890
374.460
627.150
262.970
122.075
107.325
8.640
4.165
A 9–A 6
i
w
533.305
220.315
394.285
89.430
132.340
127.625
6.680
3.260
A 5–A 1
i
w
63.640
32.430
42.190
9.905
24.500
24.085
1.360
685
insgesamt
i
w
1.732.865
765.075
1.360.735
424.645
355.390
332.445
21.125
10.230
* Stand 1. Januar 2021
Rentenempfänger(innen) des öffentlichen Dienstes
Rentenempfänger(innen) AKA*
1.782.198 (davon ca. 1.265.361 Frauen)
648.585
Rentenempfänger(innen) VBL**
1.468.030 (davon ca. 956.838 Frauen)
1.215
254.210
* AKA = Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, Stand: 31. Dezember 2021
182.685
7.090
175.595
111.440
365
111.075
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung
und kommunale Gemeinschaftsdienste
48.015
7.185
40.830
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
16.730
3.850
12.880
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe,
Dienstleistungen
46.460
5.835
40.630
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
27.675
7.135
20.535
5.075
660
4.415
Soziale Sicherung, Familie und Jugend,
Arbeitsmarktpolitik
690.760
42.175
darunter:
Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII
255.425
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
darunter:
Krankenhäuser und Heilstätten
Finanzwirtschaft
18
insgesamt
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
** VBL = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Stand: 30. November 2022 im Tarif
„VBL Klassik“ inkl. Hinterbliebenenrente
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
19
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Personalentwicklung im öffentlichen Dienst
Entwicklung des Frauenanteils
in Teilzeit (ohne Altersteilzeit)
(1998–2021)
87,27 %
Personalausgaben des Bundes in % des Gesamthaushaltes
83,98 %
9,9
9,2
9,1
9,2
9,7
9,7
9,7
9,4
9,7
8,7
8,1
9,3
9,2
9,2
7,5
6,6
57,91 %
Entwicklung des Frauenanteils im
öffentlichen Dienst (1998–2021)
50,26 %
2010 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Stand: Juni 2022; ab 2023: Schätzung
33,84 %
Entwicklung der Teilzeitquote im
öffentlichen Dienst (1998–2021)
22,02 %
Frauen in Führungspositionen der obersten Bundesbehörden
Stellenabbau im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern, Kommunen* (1991–2021)
Bund
Länder
1991
2001
2021
Entwicklung
652.000
493.800
521.400
-130.600
2.572.000
2.178.900
2.541.500
-30.500
Kommunen
1.995.900
1.469.700
1.657.600
-338.300
insgesamt
5.219.900
4.142.400
4.720.500
-498.500
* Nur noch bedingt vergleichbar, da Berechnungsgrundlage geändert; tatsächlicher Abbau von Stellen im öffentlichen
Dienst größer.
20
Quelle: Finanzbericht 2023 BMF
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
In den obersten Bundesbehörden
werden Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben vorwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Insgesamt, das heißt zunächst
unabhängig von Vorgesetzten- oder
Leitungsaufgaben, waren in dieser
Laufbahngruppe zum 30. Juni 2021
nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in den obersten Bundesbehörden (ohne BBank) 31.725 Personen
beschäftigt, von denen 55 % weiblich
waren. 9 der 23 obersten Bundesbehörden beschäftigten weniger Frauen als
Männer im höheren Dienst. Deutlich
unterrepräsentiert waren weibliche
Beschäftigte im höheren Dienst vor
allem beim BRH und beim AA mit
knapp 37 %. Die Spitzenpositionen hinsichtlich des Frauenanteils im höheren
Dienst nahmen hingegen – wie auch
beim Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl – das BMFSFJ mit
knapp 71 % ein, gefolgt vom BMG mit
61 %. Ebenfalls mehr Frauen als Manner im höheren Dienst beschäftigten
die BKM mit 60 %, das BMEL sowie das
BVerfG mit jeweils 56 %, das BPA, das
BMBF sowie das BMZ mit jeweils 55 %.
Das BR erreichte im höheren Dienst ein
weitgehend ausgewogenes Verhältnis
von Frauen und Männern.
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
21
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden
Teilzeitanteile der Frauen in den obersten Bundesbehörden
Angaben in %
Angaben in %
BMFSFJ
61,8
BVerfG
50,0
52,9
BR
BMBF
BT
BMU
42,5
BMEL
33,3
46,7
50,0
56,0
100,0
54,5
51,7
40,6
47,1
36,4
20,0
BMVg
40,4
34,7
BRH
31,1
BMF
36,6
41,1
33,6
BfDI
36,0
50,0
44,0
30,9
25,0
44,9
37,3
23,5
BBank
Gesamt
54,0
41,8
BKAmt
AA
Kürzel Ministerien und Behörden (Stand 19. Legislaturperiode)
40,7
BMAS
38,9
48,2
Frauenanteil höherer Dienst
Frauenanteil Leitungsfunktionen allg.
Staatssekretärinnen
Quelle: Gleichstellungsindex 2021, Destatis
22
Frauenanteil an TZ insgesamt
Frauenanteil bei TZ im höheren Dienst
44,4
38,6
93,2
43,0
61,3
45,4
45,3
42,7
BMVI
25,0
100
33,3
Frauenanteil bei TZ in Leitungsfunktionen
46,9
50,0
40,8
25,0
BMFSFJ
53,1
33,3
81,5
Quelle: Gleichstellungsbericht 2021, Destatis
40,0
BMWi
29,3
8,9
BVerfG
52,5
BMG
1,8
55,4
44,4
BMJV
BMI
100,0
55,1
49,3
BPräsA
81,1
19,8
54,5
47,0
BPA
Alle Ministerien
AA
60,0
45,7
BMZ
100,0
55,6
43,5
BKM
71,2
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
BPräsA
BT
BR
BVerfG
BRH
BKAmt
BKM
BPA
BMF
BMI
AA
BMWi
BMJV
BMAS
BMVg
BMEL
BMFSFJ
BMG
BMVI
BMU
BMBF
BMZ
BBank
BfDI
Bundespräsidialamt
Bundestagsverwaltung
Sekretariat des Bundesrates
Bundesverfassungsgericht (soweit als Behörde tätig)
Bundesrechnungshof
Bundeskanzleramt
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Auswärtiges Amt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Zentrale der Deutschen Bundesbank (§ 29 Abs. 1 BBankG)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
23
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
nach Alter und Beschäftigungsbereichen
Alter
Bund
Anteil der über 55-Jährigen – Zeitreihe
Länder Kommunen
Sozialver
sicherung
insgesamt
unter 25
13.305
79.345
65.445
12.170
170.265
25–34
52.330
521.395
275.230
55.625
904.580
35–44
65.235
555.910
330.810
80.675
1.032.630
45–54
87.110
597.845
423.950
108.740
1.217.645
55–59
60.115
339.400
277.660
62.285
739.460
ab 60
48.700
281.400
215.590
41.490
587.180
Personal in Ausbildung
23.235
166.165
68.875
14.150
272.425
350.030
2.541.460
1.657.560
375.135
4.924.185
Insgesamt
Bund
%
Länder
%
Kommunen
%
Sozialver
sicherung
%
Insgesamt
%
Altersverteilung insgesamt
ca. 21,0
in %
25–34
ca. 18,4
unter 25
ca. 3,5
Bund
Länder
2017
2018
2019
2020
2021
2022
94.199
97.295
28,7
29,7
98.280
100.325
102.065
103.635
105.275
106.600
108.815
30,4
30,8
31,1
31,5
31,8
31,6
31,1
605.291
25,7
610.230
607.450
609.950
612.775
615.155
618.755
619.765
620.800
25,9
25,9
25,8
25,7
25,4
25,1
24,9
24,4
353.971
373.975
386.645
403.370
421.355
441.060
458.165
473.890
493.250
25,2
26,2
26,8
27,5
28,3
29,0
29,4
29,7
29,8
78.606
82.435
84.665
86.995
89.690
92.875
94.950
98.985
103.775
21,2
22,1
22,9
23,4
24,2
25,2
25,9
25,9
27,7
1.132.067 1.163.935 1.177.040 1.200.640 1.225.885 1.252.725 1.277.145 1.299.240 1.326.460
25,3
2014
ca. 11,9
26,0
26,2
26,5
26,8
27,0
27,1
27,1
26,9
Personal in A
usbildung
ca. 5,5
Bund
%
Länder
Kommunen
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
ab 60
%
Sozialver
sicherung
insgesamt
über 45 Jahre
195.925
1.218.645
917.200
212.515
2.544.285
in %
ca. 55,9
ca. 48,0
ca. 55,3
ca. 56,6
ca. 51,7
Kommunen
%
Sozialver
sicherung
%
Es scheiden in den nächsten 10 Jahren aus:
Insgesamt
Bund
Länder
Kommunen
Sozialver
sicherung
insgesamt
über 55 Jahre
108.815
620.800
493.250
103.775
1.326.640
in %
ca. 31,1
ca. 24,4
ca. 29,8
ca. 27,7
ca. 26,9
Alter
2016
Zum Vergleich: Zahl der unter 25-Jährigen
55–59
ca. 15,0
Es scheiden in den nächsten 20 Jahren aus:
Alter
2015
45–54
ca. 24,7
35–44
2014
%
7.529
7.375
7.390
7.835
8.230
8.790
9.820
10.955
13.305
2,3
2,3
2,3
2,4
2,5
2,7
3,0
3,2
3,8
44.786
46.225
46.220
48.235
53.980
59.430
63.335
68.515
79.345
1,9
2,0
2,0
2,0
2,3
2,5
2,6
2,7
3,1
48.774
49.045
48.050
48.000
49.995
51.675
54.725
58.070
65.445
3,5
3,4
3,3
3,3
3,4
3,4
3,5
3,6
3,9
12.068
11.520
11.125
11.195
11.525
11.350
11.195
11.815
12.170
3,3
3,1
3,0
3,0
3,1
3,0
3,0
3,2
3,2
113.168
114.176
112.796
115.276
123.741
131.257
139.087
149.355
170.265
2,5
2,5
2,5
2,5
2,7
2,8
2,8
3,1
3,5
Stand: 30. Juni 2021, ohne Soldaten
24
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
25
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Auszubildende bei Bund, Ländern und Gemeinden
am 30. Juni 2021 ohne den Bereich der Sozialversicherung
Befristungen bei sozialversicherungspflichtigen
Neueinstellungen nach Wirtschaftszweigen 2021
Angaben der Betriebe, Anteile in % (vorläufige Werte)
Bund
Verarbeitendes Gewerbe
Bergbau/Energie/Wasser/Abfall
40
Baden-
Württemberg
Sonstige Dienstleistungen
40
Berlin
Bayern
35
Gesamtwirtschaft
32
Information und Kommunikation
33
Baugewerbe
32
Handel und Kfz-Reparatur
32
Verkehr und Lagerei
31
Land- und Forstwirtschaft
26
Unternehmensnahe Dienstleistungen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
21
6
Befristungen bei sozialversicherungspflichtigen
Neueinstellungen:
Ja
Länder
Länder
Beamte Arbeitnehmer Beamte Arbeitnehmer
45
Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung
Bund
Nein
Keine Angabe
Quelle: IAB-Betriebspanel 2022. © IAB
705
380
18.880
4.040
795
440
515
Gemeinden Gemeinden
Beamte
Arbeitnehmer
7.690
405
11.310
18.545
6.120
1.845
14.045
5.855
4.970
0
0
Brandenburg
235
225
2.440
750
50
1.160
Bremen
135
45
1.585
990
0
0
Hamburg
290
80
3.910
1.955
0
0
Hessen
2.680
310
11.760
2.350
650
4.275
Mecklenburg-
Vorpommern
1.230
210
2.130
1.235
200
895
Niedersachsen
1.160
1.375
9.620
3.880
1.520
4.115
Nordrhein-
Westfalen
2.965
1.095
22.845
10.505
5.815
12.165
RheinlandPfalz
2.185
470
5.090
2.515
875
2.095
Saarland
100
105
1.110
770
200
365
Sachsen
170
110
4.340
2.930
230
2.205
SachsenAnhalt
80
135
2.290
1.440
145
1.175
Schleswig-
Holstein
240
420
3.425
1.410
480
1.525
Thüringen
140
85
2.040
785
165
965
Ausland
95
0
0
0
0
0
Summe
16.885
6.350
115.865
50.295
12.575
56.300
Differenziert nach dem Einstellungsgrund wird deutlich, dass im Jahr 2021 die Befristungsanteile von Neueinstellungen bei vorrübergehendem Ersatz- oder Mehrbedarf
mit bis zu 82 Prozent sehr hoch waren. Bei längerfristigem Ersatz- oder Mehrbedarf
war der Befristungsanteil mit rund 24 bzw. 31 Prozent wesentlich niedriger.
26
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
27
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Auszubildende im Landesbereich gesamt (beide Statusgruppen)
2021
Anteil an
Gesamtbeschäftigtenzahl
2020
2021
Anteil an
Gesamtbeschäftigtenzahl
Baden-Württemberg
26.130
26.570
8,0 %
Baden-Württemberg
11.115
11.715
4,4 %
Bayern
24.665
24.665
6,4 %
Bayern
15.050
15.895
4,9 %
Berlin
10.870
10.825
5,0 %
Berlin
Brandenburg
3.125
3.190
5,2 %
Brandenburg
Bremen
2.400
2.575
7,0 %
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
5.705
5.865
5,6%
Hamburg
13.585
14.105
7,8 %
Hessen
2.690
3.365
7,1 %
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
13.950
13.500
6,0 %
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
32.815
33.355
6,8 %
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
7.505
7.605
6,4 %
Rheinland-Pfalz
Saarland
1.885
1.885
6,2 %
Saarland
Sachsen
7.000
7.275
6,0 %
Sachsen-Anhalt
3.480
3.730
6,1 %
Schleswig-Holstein
4.445
4.835
2.540
2.825
162.790
166.165
Thüringen
Summe
28
2020
Auszubildende im kommunalen Bereich (beide Statusgruppen)
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
0
0
1.100
1.215
0
0
2,3 %
0
0
4.135
4.930
3,9 %
950
1.095
4,0 %
5.910
5.635
3,6 %
16.405
17.980
4,8 %
2.975
2.970
3,4 %
500
565
3,2 %
Sachsen
2.325
2.435
3,0 %
Sachsen-Anhalt
1.155
1.320
2,8 %
6,1 %
Schleswig-Holstein
1.840
2.005
3,6 %
4,5 %
Thüringen
1.000
1.125
2,9 %
64.450
68.875
Summe
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
29
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Der öffentliche Dienst im
europäischen Vergleich
Anteil der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
an der Gesamtbeschäftigung (in %)
29,36
29,93
Schweden
Gesamtstaatliche Ausgaben für die allgemeine
öffentliche Verwaltung in % des Bruttoinlandsprodukts
27,93
27,79
Dänemark
25,18
24,17
Finnland
23,25
Estland
8,72
Italien
Griechenland
8,39
Finnland
8,35
6,96
8,2
Ungarn
7,38
Belgien
Schweden
Dänemark
6,27
Österreich
6,2
Slowakei
4,15
Deutschland
8,71
Frankreich
Slowenien
Tschechische Republik
Luxemburg
Rumänien
Polen
Niederlande
Estland
3,16
7,21
Litauen
2,31
Ungarn
19,35
18,84
Slowakei
19,03
18,73
Belgien
18,48
18,39
OECD-Durchschnitt
18,45
18,18
17,66
16,68
6,1
Österreich
17,15
16,73
6,58
7,21
6,31
5,39
5,23
5,18
4,59
5,11
4,87
5,11
4,61
4,39
5,32
4,12
5,68
4,04
3,99
3,92
3,52
4,33
Lettland
20,75
20,02
Lettland
Polen
5,6
OECD-Durchschnitt
7,06
21,52
22,26
Frankreich
6,16
5,86
5,16
5,76
Spanien
3,82
Quelle: OCED — Government at a Glance 2022
30
9,47
22,18
23,28
Litauen
11,43
7,11
7,42
6,96
7,81
Portugal
Irland
9,48
20,28
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
Tschechien
17,13
15,85
Slowenien
17,10
15,59
Rumänien
16,91
17,21
16,54
17,65
Griechenland
Spanien
13,74
15,54
15,27
Irland
14,78
14,41
Portugal
14,02
13,24
Luxemburg
13,63
14,38
Italien
2020
Niederlande
2008
Deutschland
16,44
11,98
12,77
10,85
11,29
2020
2008
Quelle: OECD – Government at a Glance 2022
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
31
■ Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung ■
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
(absolute Zahlen in tausend)
Frauenanteil an der Beschäftigung
im öffentlichen Dienst (in %)
6.073,08
6.040,03
Frankreich
4.870
4.610
Deutschland
3.403,2
3.647,2
Italien
3.211
2.913
Spanien
2.895,4
2.624
Polen
Finnland
48,29
Norwegen
47,06
Dänemark
46,87
Schweden
1.468
1.348
Estland
Rumänien
1.436,3
1.610,4
Lettland
Niederlande
Slowakei
Belgien
Portugal
Ungarn
902,48
763,58
Polen
44,63
Ungarn
45,27
Österreich
765,6
684
Portugal
718,36
732,05
Finnland
660,6
622,3
Slowakei
Irland
350,02
325,12
Litauen
303,2
332,4
Lettland
182
211,27
Slowenien
177,82
156,02
Estland
148,3
130,2
Luxemburg
0 1.000
42,89
Quelle: OCED — Government at a Glance 2022
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
56,11
55,46
53,88
Anteil der Frauen im
öffentlichen Dienst
Anteil der Frauen an der
Gesamtbeschäftigung
47,85
42,05
39,56
47,10
Luxemburg
6.000
57,23
49,47
46,74
Griechenland
5.000
57,87
46,65
Niederlande
4.000
58,22
45,67
Rumänien
3.000
60,03
47,24
Deutschland
60,70
60,62
45,40
Spanien
2.000
60,87
42,26
Belgien
2020
66,96
63,76
49,50
OECD-Durchschnitt
66,2
46,2
67,83
45,14
Italien
456,45
420,79
67,95
48,51
904,3
822,4
Griechenland
69,60
50,54
915
825
766,34
857,29
69,61
48,44
Frankreich
833
819
71,00
50,60
Tschechische Republik
Dänemark
32
47,51
Litauen
1.143
1.138
71,82
Schweden
0
10
20
30
40
50
60
70
80 %
2008
Quelle: OECD — Government at a Glance 2021
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
33
■ Personal und Entwicklung
OECD-Vergleich des Vertrauens in den Staat in %
(Regierung und Verwaltung)
Luxemburg
Finnland
Dänemark
Schweden
Irland
Österreich
Deutschland
Niederlande
Portugal
Die Debeka-Gruppe
Estland
OECD-Durchschnitt
Füreinander
da sein
Frankreich
Ungarn
Griechenland
Spanien
Italien
Der wahre Wert einer
Gemeinschaft zeigt sich
in schwierigen Zeiten.
Slowenien
Litauen
Belgien
Tschechische Republik
Lettland
Polen
Slowakei
Rumänien
2021
0
10
20
30
40
50
60
70
80 %
Quelle: OECD — Government at a Glance 2022
34
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
2007
Traditioneller Partner
des öffentlichen Dienstes
■ Personal und Entwicklung
Digitalisierungsindex
Digital verfügbare Bürgerdienste
Der Digital Economy and Society Index (DESI) misst sowohl die Nachfrage- als auch
die Angebotsseite digitaler öffentlicher Dienstleistungen sowie die Verfügbarkeit
offener Daten in der EU (in %).
Der Indikator misst das Ausmaß, in dem Dienste oder Informationen über Dienst
leistungen für Bürger online und über ein Portal angeboten werden, und stellt den
Anteil der Schritte dar, die für wichtige Lebensereignisse online erledigt werden
können (z. B. Geburt eines Kindes, neuer Wohnsitz) in %.
80
80
60
60
40
40
20
20
0
0
Quelle: eGovernment Benchmark, Capgemini
Open Data
Der Indikator misst das Engagement der Regierungen für offene Daten (in %).
100
80
80
60
60
40
40
20
20
0
0
Schweden
Dänemark
Finnland
Irland
Niederlande
Estland
Frankreich
Lettland
Unganrn
Luxemburg
Österreich
Slowenien
Tschechische Republik
Belgien
Spanien
Malta
Litauen
Griechenland
EU
Zypern
Slowakei
Portugal
Kroatien
Polen
Deutschland
Italien
Bulgarien
Rumänien
100
Quelle: Eurostat, Community survey on ICT usage
in Households and by Individuals.
*Data for France was not collected for 2021
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
Frankreich
Irland
Spanien
Polen
Estland
Österreich
Italien
Slowenien
Niederlande
Zypern
Dänemark
Litauen
Deutschland
Finnland
Schweden
Kroatien
Griechenland
EU
Bulgarien
Lettland
Rumänien
Tschechische Republik
Luxemburg
Portugal
Ungarn
Belgien
Malta
Slowakei
Prozentsatz aller Personen, die das Internet in den vergangenen 12 Monaten genutzt
haben, um mit Behörden zu kommunizieren*
Malta
Luxemburg
Estland
Finnland
Lettland
Spanien
Schweden
Niederlande
Dänemark
Litauen
Irland
Portugal
Österreich
Deutschland
Tschechische Republik
EU
Belgien
Frankreich
Kroatien
Slowenien
Iatlien
Slowakei
Ungarn
Bulgarien
Polen
Zypern
Griechenland
Rumänien
100
Estland
Finnland
Malta
Niederlande
Spanien
Irland
Luxemburg
Dänemark
Schweden
Litauen
Lettland
Österreich
Slowenien
Portugal
Frankreich
EU
Belgien
Tschechische Republik
Deutschland
Italien
Zypern
Ungarn
Polen
Kroatien
Slowakei
Bulgarien
Griechenland
Rumänien
100
Quelle: DESI 2022, Europäische Kommission
36
Personal und Entwicklung ■
Quelle: European Data Portal
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
37
Das Bild des
öffentlichen
Dienstes in der
Öffentlichkeit
38
■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■
Beruferanking 2022
„Gewinner“ und „Verlierer“ im Beruferanking seit 2007
repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen
und Bürger. Die Auswahl der Befragten
erfolgte nach einem systematischen
Zufallsverfahren, das sicherstellt, dass die
befragten Bürgerinnen und Bürger ein
Spiegelbild der Gesamtbevölkerung ab
14 Jahre in Deutschland darstellen.
Im Auftrag des dbb untersucht forsa
Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH seit 2007 regelmäßig, wie der öffentliche Dienst und seine
Leistungen von den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik wahrgenommen
werden. Befragt werden jeweils 2.006
Müllmann/-frau
+7
Beamter/Beamtin
+4
Krankenpfleger(in)
+3
Feuerwehrmann/-frau
+3
-14
Ansehen einzelner Berufsgruppen in %*
-15
Es haben ein (sehr) hohes Ansehen:
Feuerwehrmann/-frau
Krankenpfleger(in)
Arzt/Ärztin
Altenpfleger(in)
Polizist(in)
Erzieher(in) in Kindergarten/Kita
Müllmann/-frau
Pilot(in)
Richter(in)
Techniker(in)
Lehrer(in)
Kanal-Klärwerksmitarbeiter(in)
Förster(in)
Hochschulprofessor(in)
Soldat(in)
Lokführer(in)
Briefträger(in)
Justizvollzugsbeamter/-beamtin
Unternehmer(in)
Studienrat/Studienrätin
Steuerberater(in)
Journalist(in)
EDV-Sachbearbeiter(in)
Beamter/Beamtin
Steuerbeamter/-beamtin
Bankangestellte(r)
Gewerkschaftsfunktionär(in)
Politiker(in)
Mitarbeiter(in) einer Telefongesellschaft
Mitarbeiter(in) einer Werbeagentur
Versicherungsvertreter(in)
40
Studienrat/Studienrätin
-17
93
88
86
85
Journalist(in)
Bankangestellte(r)
-22
Unternehmer(in)
78
75
70
64
64
64
63
63
61
60
57
56
52
52
39
39
34
32
32
31
pflichtbewusst
64
verantwortungsbewusst
64
zuverlässig
55
rechtschaffen
53
kompetent
50
hilfsbereit
48
unbestechlich
38
flexibel
15
49
mürrisch
33
arrogant
32
ängstlich
20
überflüssig
17
8
7
Folgende Eigenschaften sprechen die Befragten Beamten zu (in %):
stur
22
21
21
12
Das Beamtenprofil 2022
* dargestellt ist jeweils der Anteil an Befragten, die ein sehr hohes oder hohes Ansehen
von der jeweiligen Berufsgruppe haben
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
19
ungerecht
schlecht
18
8
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
41
■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■
Bewertung einzelner Behörden
Meinungen zur Handlungsfähigkeit des Staates
Es wird die Schulnote vergeben
(Mittelwert)
2021
2022
in der Lage,
sie zu erfüllen
%
überfordert*
%
2020
56
40
2021
45
51
2022
29
66
Ost
29
65
West
30
67
18- bis 29-Jährige
35
62
30- bis 44-Jährige
29
67
45- bis 59-Jährige
26
68
60 Jahre und älter
30
67
Arbeiterinnen und Arbeiter
21
74
Angestellte
29
67
Selbstständige
32
62
– insgesamt
33
64
– Beamtinnen und Beamte
38
60
– Tarifbeschäftigte
31
66
Hauptschule
23
73
mittlerer Abschluss
26
69
Abitur, Studium
35
60
Der Staat ist in Bezug auf seine
Aufgaben und Probleme
insgesamt
Straßenreinigung, Müllabfuhr
1,8
1,9
Bibliotheken
1,9
2,0
Museen
1,9
2,1
Kindergärten
2,2
2,4
Polizei, Kriminalpolizei
2,4
2,5
Fachhochschulen, Universitäten
2,4
2,5
Hallenbäder, Freibäder
2,4
2,5
Krankenhäuser
2,5
2,7
Sozialversicherung
2,8
2,9
Gerichte
2,8
3,0
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
2,9
3,1
Finanzämter
2,9
3,1
Schulen
3,0
3,1
Sozialämter
3,2
3,4
SPD
45
53
Grünen
46
52
Landesministerien
3,4
3,5
FDP
16
80
Arbeitsämter
3,4
3,6
CDU/CSU
22
73
Linke**
20
78
AfD
9
90
Bundesministerien
3,6
3,7
Öffentlich Beschäftigte:
Anhänger der:
* an 100 % fehlende Angaben = „weiß nicht“ ** Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl
42
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
43
■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■
Wichtigkeit verschiedener Aufgaben des Staates III
Überforderung des Staates*
Der Staat ist bei folgenden Aufgaben überfordert
2022**
%
Energieversorgung
17
Steuer- und Finanzpolitik
9
Preisentwicklung, Inflation
6
Wirtschaftspolitik
5
Klima- und Umweltschutz
15
Schul- und Bildungspolitik
13
Kinderbetreuung
2
soziale Sicherungssysteme, Rente
12
soziale Gerechtigkeit
11
Lage am Arbeitsmarkt
3
Lohnentwicklung
2
Wohnungs- und Immobilienmarkt
2
Gesundheitsversorgung
11
Corona-Krise
9
Asyl- und Flüchtlingspolitik
10
innere Sicherheit
7
Justiz und Rechtsprechung
4
Demokratie- und Wertevermittlung
1
Krieg in der Ukraine, Umgang mit Russland
9
Verteidigung, äußere Sicherheit
5
Außenpolitik
2
Digitalisierung
6
Infrastruktur
4
Verkehrspolitik
3
mangelnde Nähe zu den Bürgern
5
Bürokratieabbau
4
Verwaltung, kommunale Behörden
3
Lobbyismus
2
Überforderung generell
10
sonstiges
4
weiß nicht
18
* Basis: Befragte, die den Staat als überfordert ansehen
Folgende Aufgaben des
Staates halten für sehr
wichtig:
insgesamt
%
SPD
%
Grüne
%
FDP
%
CDU/
CSU
%
Linke*
%
AfD
%
Aufrechterhaltung der
sozialen Gerechtigkeit
in der Gesellschaft
62
70
67
43
45
89
59
Investitionen für den Klimaschutz wie den Ausbau der
erneuerbaren Energien
53
57
87
38
31
64
9
Verbesserung der Infraund Verkehrsstruktur
45
44
51
41
42
53
48
Den Ausbau sowie die
Modernisierung und Digitalisierung des öffentlichen
Dienstes
44
48
51
50
43
41
30
Entlastung der Bürger aufgrund der gestiegenen Preise insbesondere bei der
Energieversorgung
44
38
28
46
43
60
71
Unterstützung der Ukraine
durch zivile und humanitäre
Hilfeleistungen
34
32
51
28
31
28
8
Verbesserung der Ausrüstung und der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
33
33
28
38
48
11
30
Die Bewältigung der Folgen
der Coronapandemie wie
Hilfen für Unternehmen
und Selbstständige sowie
Beschaffung von genügend
Impfstoffen
28
34
27
27
29
30
20
Die Schaffung gleicher
Lebensverhältnisse in Stadt
und Land
27
28
21
16
23
51
33
Unterstützung der Ukraine
im Kampf gegen Russland
durch Lieferung auch
schwerer Waffen
22
20
32
22
29
11
6
* Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl
** offene Abfrage; Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennungen möglich
44
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
45
■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■
Modernisierungen im öffentlichen Dienst und deren Finanzierung
Eine Mehrheit (58 %) der Bundesbürger
befürchtet, dass die hohen Ausgaben zur
Bewältigung der aktuellen Krisen dazu
führen, dass anstehende Modernisierungen im öffentlichen Dienst nicht mehr
finanziert werden können. Ein Drittel der
Befragten (33 %) teilt diese Befürchtung
nicht.
Dass sie befürchten, dass anstehende
Modernisierungen im öffentlichen
Dienst nicht mehr finanziert werden
können, geben ältere Bürger ab 60 Jahren, Beamte sowie die Anhänger der FDP,
der Union und der AfD etwas häufiger an
als die anderen Befragtengruppen.
Es teilen die Befürchtung, dass anstehende
Modernisierungen im öffentlichen Dienst
nicht mehr finanziert werden können
ja
%
nein*
%
insgesamt
58
33
Ost
58
32
West
57
34
18- bis 29-Jährige
52
36
30- bis 44-Jährige
53
36
45- bis 59-Jährige
57
33
60 Jahre und älter
64
31
Öffentlich Beschäftigte:
– insgesamt
58
35
– Beamtinnen und Beamte
65
28
– Tarifbeschäftigte
55
38
SPD
58
37
Grünen
53
39
FDP
63
26
CDU/CSU
63
32
Linke**
59
34
AfD
64
27
Anhänger der:
* an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“
Erforderliche Maßnahmen zur Modernisierung
des öffentlichen Dienstes
konsequente Digitalisierung aller Aufga
ben des öffentlichen Dienstes (71 %)
sowie eine schnellere und bessere Ter
minvergabe für die Anliegen der Bürger
(68 %) besonders erforderlich. Fast zwei
Drittel sagen dies über die Verbesserung
von Beratung und Service für die Bürger
(64 %).
Den Befragten wurden verschiedene
mögliche Maßnahmen genannt, um die
Leistungsfähigkeit des öffentlichen
Dienstes aufrecht zu erhalten bezie
hungsweise zu verbessern. Sie wurden
gebeten, anzugeben, welche davon sie
für besonders erforderlich halten. Über
zwei Drittel der Befragten finden eine
Folgende Maßnahmen sind
besonders erforderlich, um
die Leistungsfähigkeit des
Öffentlichen Dienstes auf
recht zu erhalten bzw. zu
verbessern:
öffentlich Beschäftigte:
insge
samt*
%
Ost
%
West
%
insge
samt
%
Beamt
innen,
Beamte
%
Tarif
beschäf
tigte
%
Eine konsequente Digitali
sierung aller Aufgaben des
öffentlichen Dienstes
71
70
72
74
75
73
Eine schnellere und bessere
Terminvergabe für die Anlie
gen der Bürger
68
69
67
58
51
61
Verbesserung von Beratung
und Service für die Bürger
64
69
63
56
54
56
Eine Ausweitung der Öff
nungszeiten der Behörden
43
42
43
36
31
38
Eine ausreichend gute und
leistungsgerechte Bezah
lung der Mitarbeiter des
öffentlichen Dienstes
42
41
42
67
73
64
Die Verjüngung des öffent
lichen Dienstes durch die
Einstellung neuer junger
Mitarbeiter
41
43
41
46
44
46
* Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennung möglich
** Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl
46
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
47
■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
Meinungen zu den Kosten des öffentlichen Dienstes
Bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kosten des öffentlichen Dienstes
sind im Vergleich zu den Vorjahren keine
wesentlichen Änderungen zu registrie-
ren: 45 Prozent der Bundesbürger meinen, dass der öffentliche Dienst die Steuerzahler zu viel Geld kostet. 49 Prozent
sind nicht dieser Ansicht.
Der öffentliche Dienst kostet die
Steuerzahler zu viel Geld
ja
%
nein*
%
insgesamt
2016
2017
2018
2019
2022
31
33
32
48
45
64
64
66
46
49
Ost
West
55
44
41
50
18- bis 29-Jährige
30- bis 44-Jährige
45- bis 59-Jährige
60 Jahre und älter
36
44
49
48
57
49
44
48
Arbeiterinnen und Arbeiter
Angestellte
Selbstständige
55
45
56
39
49
40
Öffentlich Beschäftigte:
– insgesamt
26
71
– Beamtinnen und Beamte
15
84
– Tarifbeschäftigte
31
65
Hauptschule
53
39
mittlerer Abschluss
48
47
Abitur, Studium
40
54
Anhänger der:
SPD
41
55
Grünen
FDP
CDU/CSU
Linke**
AfD
34
50
55
45
69
61
40
41
49
29
* an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“ ** Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl
48
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
Sie arbeiten für Menschen.
Wir kümmern uns um Sie.
Als Selbsthilfeeinrichtung für den Öffentlichen Dienst
erhalten Sie von uns stets die passende Versicherung
und Vorsorge, besonders günstige Beiträge und einen
herausragenden Service.
www.nuernberger.de/beamte-oeffentlicher-dienst/
beamtenversicherung
Einfach
passend für den
Öffentlichen
Dienst
Beamtinnen
und Beamte
■ Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte ■
dbb Besoldungsmonitor
Fallbeispiele*
Der dbb Besoldungsmonitor berechnet
und vergleicht das Besoldungsniveau in
Bund und Ländern bezogen auf ausgewählte Ämter und Besoldungsgruppen
der Besoldungsordnungen A zum Ende
des Jahres 2022. Einbezogen sind die
jeweils niedrigste und jeweils höchste
Besoldungsstufe der dem Amt zugeordneten Besoldungsgruppe.
Für die Berechnungen werden die im Jahr
2022 gewährten Dienstbezüge, bestehend
aus Grundgehalt und – soweit gewährt –
den allgemeinen Stellenzulagen, Sonderzahlungen bzw. Urlaubsgeld, berücksichtigt. Weitere Ausgleichs-, Struktur- oder
Sonderzuschläge werden nicht berücksichtigt. Zur besseren Vergleichbarkeit erfolgt
eine Umrechnung in Monatswerte.
Abgebildet werden die Gebietskörperschaften mit dem jeweils höchsten
und niedrigsten Besoldungsniveau:
Grundgehalt, zzgl. allg. Stellenzulage, Familienzuschlag sowie anteiliger
Sonderzuwendung (soweit gewährt)
BesGr.
Beispiele
(Monatsbeträge in Euro)
Bund
1. April 2022
ledig
verheiratet
2 Kinder
Mittlerer Dienst
A6
A9
A 13
A 16
Eingangsstufe
Endstufe
MecklenburgVorpommern
2.404,90 €
Bayern
3.176,85 €
Saarland
2.913,71 €
Unterschied
-12,6 %
Unterschied
-8,3 %
Bayern
3.120,51 €
Niedersachsen
2.862,98 €
Bayern
3.915,75 €
Saarland
3.655,40 €
Unterschied
-8,3 %
Unterschied
-6,6 %
Bayern Rheinland-Pfalz
5.010,37 €
4.116,89 €
Bayern
5.990,56 €
Saarland
5.488,98 €
-17,8 %
Unterschied
-8,4 %
Bayern
6.715,31 €
Saarland
5.917,77 €
Bayern
8.080,45 €
Saarland
7.484,97 €
Unterschied
-11,9 %
Unterschied
-7,4 %
ledig
verheiratet
2 Kinder
Sekretär(innen) im
Berufserfahrungsjahr 1
2.514,68
2.931,60
2.430,11
3.131,08
2.638,23
3.059,43
A8
Hauptsekretär(innen) im
Berufserfahrungsjahr 14
3.286,92
3.703,84
3.213,33
3.825,58
3.289,99
3.706,23
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Inspektor(in) im
Berufserfahrungsjahr 3
3.083,32
3.500,24
Hauptmann
4.938,50
5.355,42
A 12 Grundschullehrer(in) im
Berufserfahrungsjahr 17
Höherer Dienst
2.909,09
3.427,06
3.311,48
3.730,04
4.712,82
5.183,61
4.845,56
5.264,12
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Studienrätin/Studienrat
A 13 im Berufserfahrungsjahr
10
5.276,57
5.693,49
4.916,44
5.387,23
5.356,45
5.775,01
Oberstudiendirektor(in)
A 16 im Berufserfahrungsjahr
20
7.846,97
8.263,89
7.457,74
7.928,33
7.583,72
8.002,28
9.438,66
9.855,58
8.968,89
9.439,48
B-Besoldung
Unterschied
verheiratet
2 Kinder
A6
A9
Nordrhein
Westfalen
2.751,04 €
ledig
NRW
1. Dezember 2022
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Gehobener Dienst
Amt/Besoldungsgruppe
Berlin
1. Januar 2021
B4
B-Besoldung
Präsident(in)
R-Besoldung
9.158,52
9.577,08
R-Besoldung
R1
Richter(in) am Amts
gericht im Berufs
erfahrungsjahr 3
R2
Vorsitzende(r) Richter(in)
im Berufserfahrungsjahr
16
7.352,37
7.605,38
4.869,59
5.340,18
4.793,56
5.212,12
7.401,72
7.808,08
7.608,81
8.027,53
* Die Fallbeispiele umfassen den Bund und exemplarisch ein Flächenland und einen Stadtstaat. Die jeweils aktuellen
Werte aller Gebietskörperschaften finden Sie auf der Homepage des dbb. In den obigen Beispielen sind eventuelle
Sonderzuschläge (z. B. Gebietskörperschaft, regionale Ergänzungszuschläge) nicht erfasst.
52
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
53
■ Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte ■
Familienzuschläge
Familienzuschläge
Familienzuschläge, Bund (Stand 1. April 2022) (Monatsbeträge in Euro)
Stufe 1
Stufe 2
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag:
für das zweite zu berücksichtigende Kind um
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um
Familienzuschläge, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022)
153,88
285,40
131,52
409,76
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 (Monatsbeträge in Euro)
für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A5
und für Anwärter des einfachen Dienstes um
A 3 und Anwärter
A4
für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
26,84
21,47
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren
Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbeitrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1
in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12
5,37
A5
16,10
Stufe 1
in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6
148,94
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8
147,18
in den übrigen Besoldungsgruppen
152,68
Stufe 2
in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6
285,07
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8
281,71
in den übrigen Besoldungsgruppen
285,62
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag:
129,62
137,60
– für das zweite zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um
136,13
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um
134,53
Familienzuschläge, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro)
in den übrigen Besoldungsgruppen um
132,94
Stufe 1
in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8
Übrige Besoldungsgruppen
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag:
für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind um
für das dritte Kind um
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um
– für das dritte zu berücksichtigende Kind
139,03
146,01
124,89
819,76
678,99
in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um
839,68
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um
834,68
in den übrigen Besoldungsgruppen um
829,75
– für das vierte zu berücksichtigende Kind
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 (Monatsbeträge in Euro)
in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um
793,67
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in
den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und für das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)
A5
A6
A7
Stufe 2 (1. Kind)
168,96
122,02
29,36
Stufe 3 (2. Kind)
186,05
190,14
197,89
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren
Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um
788,69
in den übrigen Besoldungsgruppen um
783,76
A8
—
94,28
Familienzuschläge, Freistaat Sachsen (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro)
Stufe 1
Stufe 2
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag:
für das zweite zu berücksichtigende Kind um
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um
54
(Monatsbeträge in Euro)
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
149,22
314,12
164,90
434,77
– für das fünfte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um
800,67
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um
795,69
in den übrigen Besoldungsgruppen um
790,75
Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppe A5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der
Besoldungsgruppe A5 um 7,60 €, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in
der Besoldungsgruppe A5 um 22,78 €.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
55
■ Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte ■
Anwärtergrundbeträge
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Anwärtergrundbetrag, Bund (Stand 1. April 2022) (Monatsbeträge in Euro)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Bund (Stand 1. April 2022)
Grundbetrag
1.307,34
1.557,54
2.387,55
Anwärtergrundbetrag, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
A 2 bis A 4
A 5 bis A 8*
A 9 bis A 11
A 12
A 13
A 13 plus Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu
den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1
Grundbetrag
1.133,94
1.267,66
1.327,45
1.482,25
1.517,47
1.556,14
* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangs
amt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im
Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden begin
nen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 % erhöhten Anwärtergrundbetrag.
Anwärtergrundbetrag, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022)
(Monatsbeträge in Euro)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
A 5 bis A 8
A 9 bis A 11
A 12
A 13
A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe c
56
Grundbetrag
1.349,78
1.405,68
1.550,37
1.583,28
1.619,43
(Vergütung je Stunde in Euro)
§ 4 Abs. 1 EZulV
An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und
Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht
auf einen Sonntag fallen
5,67
an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr
1,34
im Übrigen zwischen 20 und 6 Uhr
2,67
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021)
(Vergütung je Stunde in Euro)
§ 4 Abs. 1 EZulV
An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und
Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht
auf einen Sonntag fallen
3,74
an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr
0,80
im Übrigen zwischen 20 und 6 Uhr
1,87
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Land Nordrhein-Westfalen
(Stand 1. Dezember 2022) (Vergütung je Stunde in Euro)
§ 92 LBesG NRW
An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und
Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht
auf einen Sonntag fallen
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Freistaat Sachsen (Stand 12. Mai 2022)
Anwärtergrundbetrag, Freistaat Sachsen (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro)
(Vergütung je Stunde in Euro)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
A4
A 6 bis A 8
A 9 bis A 11
A 12
A 13 oder R 1
§ 6 Abs. 1 SächsEMAVO
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
Grundbetrag
1.204,79
1.328,41
1.383,69
1.526,79
1.595,10
3,73
An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und
Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht
auf einen Sonntag fallen
3,20
an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr
0,64
im Übrigen zwischen 20 und 6 Uhr
1,60
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
57
■ Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte ■
Mehrarbeitsvergütung
Stellenzulage
Mehrarbeitsvergütung, Bund (Stand 1. April 2022)
Stellenzulage, Bund (Stand 1. April 2022) (in Euro)
(Vergütung je Stunde in Euro)
Nummer 9 Polizeizulage
Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
§ 4 Abs. 1 MVergV
13,85
von einem Jahr
95,00
Besoldungsgruppe A 5 bis A 8
16,37
von zwei Jahren
228,00
Besoldungsgruppe A 9 bis A 12
22,49
Besoldungsgruppe A 13 bis A 16
30,96
Besoldungsgruppe A 3 bis A 4
Mehrarbeitsvergütung, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021)
Nummer 10 Feuerwehrzulage
Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
von einem Jahr
95,00
von zwei Jahren
190,00
Stellenzulage, Land Berlin (Stand 1. Februar 2020) (in Euro)
(Vergütung je Stunde in Euro)
Nummer 9/10 Polizei/Feuerwehrzulage
§ 4 Abs. 1 MVergV
Besoldungsgruppe A 2 bis A 4
13,69
Besoldungsgruppe A 5 bis A 8
16,17
Besoldungsgruppe A 9 bis A 12
22,18
Besoldungsgruppe A 13 bis A 16
30,58
Mehrarbeitsvergütung, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Januar 2021)
Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
von einem Jahr
74,57
von zwei Jahren
149,14
Stellenzulage, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022) (in Euro)
§ 49 LBesG oder § 50 LBesG oder § 51 LBesG NRW
Polizei/Feuerwehr/Justiz
Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
(Vergütung je Stunde in Euro)
von einem Jahr in den BesGr.
§ 4 Abs. 1 MVergV
bis A 6
66,87
Besoldungsgruppe A 5 bis A 8
16,19
A 7 und A 8 und für Anwärterinnen und Anwärter
66,08
Besoldungsgruppe A 9 bis A 12
22,21
ab A 9
65,28
30,63
von zwei Jahren in den BesGr.
Besoldungsgruppe A 13 bis A 16
Mehrarbeitsvergütung, Freistaat Sachsen (Stand 12. Mai 2022)
(Vergütung je Stunde in Euro)
§ 18 Abs. 1 SächsEMAVO
bis A 6
133,75
A 7 und A 8 und für Anwärterinnen und Anwärter
132,16
ab A 9
130,56
Stellenzulage, Freistaat Sachsen (Stand 3. Juni 2021) (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsgruppe A 4 bis A 8
13,79
§ 49 Polizeizulage, § 50 Feuerwehrzulage, § 51 Abs. 1 Justiz SächsBesG
Besoldungsgruppe A 9 bis A 12
18,93
Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
Besoldungsgruppe A 13 bis A 16
26,10
von einem Jahr
75,00
von zwei Jahren
150,00
§ 51 Abs. 2 Justiz
Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit
58
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
von einem Jahr
82,67
von zwei Jahren
165,34
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
59
■ Beamtinnen und Beamte
Überblick über die Sonderzahlungen im Bund und in den Ländern
(ehemals „Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld“)
Bund
Beamtinnen und Beamte ■
Hansestadt Bremen
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 4 bis A 8 840 Euro, der BesGr. A 9 bis A 11
710 Euro,
Sonderbetrag von 25,56 Euro für jedes Kind, für das im Dezember ein
Familienzuschlag gewährt wird.
Integration der Sonderzahlung
Hamburg
Baden-Württemberg
Integration der Sonderzahlung,
Integration der Sonderzahlung
Sonderzahlung von 300 Euro für jedes Kind, für welches der Familienzuschlag im
Dezember gezahlt wird.
Bayern
Hessen
Beamtinnen und Beamte bis zur BesGr. A 11 70 vom Hundert,
Übrige 65 vom Hundert von 1/12 der Jahresbezüge,
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 60 vom Hundert bis zur
BesGr. A 11, Übrige 56 vom Hundert,
zzgl. 84,29 vom Hundert des gewährten Familienzuschlags,
Erhöhungsbetrag von monatlich 8,33 Euro für Beamte bis zur BesGr. A 8 sowie
Monatliche Auszahlung in Höhe von 5 vom Hundert,
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 2,66 vom Hundert,
Sonderbetrag von monatlich 2,13 Euro pro Kind,
Urlaubsgeld in Höhe von 166,17 Euro für Beamte bis zur BesGr. A 8 bei Bezug
von Bezügen im Monat Juli.
Sonderbetrag von monatlich 2,13 Euro pro Kind, für das Familienzuschlag
gewährt wird.
Mecklenburg-Vorpommern
Berlin
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 5 bis A 9 1.550 Euro; Übrige 900 Euro,
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger A5 bis A 9 775 Euro,
Übrige 450 Euro.
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 1 bis A 9 38,001 vom Hundert, BesGr. A 10
bis A 12 33,300 vom Hundert sowie Übrige 29,382 vom Hundert der Dezemberbezüge,
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger entsprechend,
Sonderbetrag für Kinder in Höhe von 25,56 Euro.
Sonderbetrag für kindergeldberechtigte Kinder in Höhe von 50 Euro pro Kind.
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdients 500 Euro.
Niedersachsen
Brandenburg
Aufstockung des Grundgehalts um 21 Euro statt separater Gewährung,
sowie 10 Euro für Anwärterinnen und Anwärter.
60
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 in Höhe 1.200 Euro,
übrige Besoldungsgruppen 500 Euro, für Anwärter 250 Euro.
Sonderbetrag für Kinder in Höhe von 250 Euro für das erste und zweite Kind
sowie 500 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
61
■ Beamtinnen und Beamte
Nordrhein-Westfalen
Integration der Sonderzahlung
Rheinland-Pfalz
Integration der Sonderzahlung
DIENST-/BERUFSUNFÄHIGKEIT
EIN UNTERSCHÄTZTES RISIKO
–
RECHTZEITIGE ABSICHERUNG ZAHLT SICH AUS
Saarland
Bis zu
5,5 %teil
Integration der Sonderzahlung
Beitragsvor
sichern!
Mit der Dienst-/
BerufsunfähigkeitsVersicherung
rechtzeitig vorsorgen:
Sachsen
Streichung der Sonderzahlung
Sicher, günstig, effizient
Sachsen-Anhalt
3 vom Hundert des Grundgehalts, jedoch mindestens 600 Euro in den BesGr. A 4
bis A8 und mindestens 400 Euro in den übrigen BesGr.,
mindestens 200 Euro für Anwärterinnen und Anwärter.
Flexible Anpassung
Schleswig-Holstein
BesGr. A 2 bis A 10 660 Euro,
Schutz bei höheren
Berufsrisiken
entsprechende Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 330 Euro,
Sonderbetrag von 400 Euro pro Kind für die im Familienzuschlag berücksichtigten
Kinder.
Thüringen
Integration der Sonderzahlung
Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen:
Stand: 8. November 2022
030 / 4081 6444
62
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
vorsorgewerk@dbb.de
dbb-vorteilswelt.de
■ Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte ■
Arbeitszeit
Urlaub
Regelmäßige Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder
Erholungsurlaub
Bund
Bund, Länder und Kommunen
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
41 Std.
40 Std. auf Antrag für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte und für diejenigen, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten oder die eine/n nahe/n Angehörige/n im eigenen
Haushalt oder im eigenen Haushalt der oder des nahen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.1
Abweichende Regelungen gelten u. a. für Beamtinnen und
Beamte der Postnachfolgeunternehmen und der DB AG.
41 Std.
40 Std.
40 Std.
40 Std.
40 Std.
40 Std.
41 Std. bis zur Vollendung des 60. Lj., wobei eine Std. pro
Kalenderwoche einem Langzeitkonto gutgeschrieben wird.
40 Std. ab Beginn des 61. Lj. oder für schwerbehinderte
Beamtinnen und Beamte ab einem Grad der Behinderung (GdB)
von mind. 50
40 Std.
40 Std.
41 Std.
40 Std. mit Vollendung des 55. Lj.
39 Std. mit Vollendung des 60. Lj. oder für schwerbehinderte
Beamtinnen und Beamte ab einem GdB von mind. 80
39 Std. 50 Min. für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte
ab einem GdB von mind. 50
40 Std.
40 Std.
40 Std.
40 Std.
41 Std.
40 Std. für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte
(GdB von mind. 50)
40 Std.
Nahe/r Angehörige/r nach § 7 Abs. 3 PflegeZG, die oder der
–p
flegebedürftig nach §§ 14, 15 SGB XI ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI durch eine Bescheinigung
der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung
einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten festgestellt worden ist oder
– an einer durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Erkrankung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 PflegeZG leidet.
1
Stand: 11. November 2022
64
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
in der Regel 30 Tage
Stand: 14. November 2022
Beihilfe
Die Beihilfe ist das eigenständige Kran
kensicherungssystem der Beamtinnen
und Beamten sowie Richterinnen und
Richter. Für Soldatinnen und Soldaten –
und teilweise Beamtinnen und Beamte
in den Vollzugsdiensten – kann die Kran
kensicherung auch in Form der sog.
Heilfürsorge oder truppenärztlichen
Versorgung ausgestaltet sein. Das Bei
hilfesystem umfasst die Aufwendungen
des Dienstherrn im Rahmen der Fürsor
gepflicht für Krankheits-, Pflege- und
Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur
Früherkennung von Krankheiten und
Schutzimpfungen. Die Leistungen ergän
zen in diesen Fällen die Eigenvorsorge der
Beamtinnen und Beamten, die aus den
laufenden Bezügen zu bestreiten ist.
Leistungen des eigenständigen Beihilfe
systems erfolgen im Gegensatz zum
grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der
GKV als Kostenerstattung. Beamtinnen
und Beamte, die nicht freiwillig gesetzlich
versichert sind, erhalten eine Rechnung
als Privatpatienten, begleichen diese und
bekommen die beihilfefähigen Aufwen
dungen entsprechend dem Beihilfebe
messungssatz vom Dienstherrn erstattet.
Daneben gibt es in einigen Bundes
ländern die systemfremde Möglichkeit
der pauschalen Beihilfegewährung im
Zusammenspiel mit einer Versicherung
in der GKV oder PKV.
Der Beihilfebemessungssatz beträgt
in der Regel
50 % für aktive Beamtinnen und Beamte
70 % für Versorgungsempfänger(innen)
bzw. Ehepartner
(bis zum Einkommen i. H. v. 20.000 € [Bund])
80 % für Kinder bzw. Waisen
Die Zuzahlungsregelungen orientieren
sich für den Bereich des Bundes an den
Regelungen der gesetzlichen Kranken
versicherung.
Die Beihilfevorschriften sind nicht bun
deseinheitlich geregelt. Neben den Vor
schriften des Bundes gibt es verschiede
ne länderspezifische Regelungen über
Wahlleistungen (Chefarztbehandlung
und Unterbringung im Zweibettzimmer),
Zuzahlungen zu Medikamenten, Kosten
dämpfungspauschalen, Antragsgrenzen
und dergleichen.
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
65
■ Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte ■
Versorgung
Die Beamtenversorgung ist das eigenständige Alterssicherungssystem der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Soldatinnen und Soldaten.
Einschließlich der Hinterbliebenen sind
über 1,7 Millionen Menschen in Deutschland Empfänger von Leistungen der
Beamtenversorgung. Sie umfasst sowohl
die Funktion der gesetzlichen Rente als
auch die einer Zusatzversorgung bzw.
betrieblichen Altersversorgung und ist ein
durch Dienstleistung erworbenes Recht,
das durch Art. 33 GG ebenso gesichert ist
wie das Eigentum durch Art. 14 GG.
Vereinfachte Berechnungsgrundlagen
Ruhegehaltfähige Dienstzeit x Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz
Mindestversorgung
(Anspruch auf Beamtenversorgung nach fünfjähriger Dienstzeit)
35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe des Amtes
oder – wenn dies günstiger ist –
65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A 4 (zuzüglich 30,68 €).
Abweichungen in mehreren Bundesländern.
Versorgungsabschläge auf das Ruhegehalt
3,6 % für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes, maximal 10,8 % bei Dienstunfähigkeit.
Bei Ruhestand auf eigenen Antrag sind höhere Abschläge möglich.
Ruhegehaltssatz x ruhegehaltfähige Dienstbezüge = Ruhegehalt
Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwergeld)
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Alle Dienstjahre als Beamtin und Beamter und ggf. Wehr- oder Ersatzdienstzeiten; (eingeschränkt) berücksichtigungsfähig sind auch erforderliche Ausbildungszeiten, Zeiten einer vorgeschriebenen praktischen Berufstätigkeit sowie Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst.
Teilzeitbeschäftigung wird anteilig als Dienstzeit berücksichtigt.
Altes Recht: 60 % des Ruhegehalts, das der/die Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten
können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.
Nach Versorgungsänderungsgesetz 2001 (ab 2002): 55 % des o. g. Ruhegehalts (Besitzstands
regelungen für Altfälle).
Unfallruhegehalt
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Das Grundgehalt, der Familienzuschlag für Verheiratete, Amtszulagen sowie ausdrücklich als
ruhegehaltfähig bezeichnete Dienstbezüge (z. B. Stellenzulagen, Leistungsbezüge im Hochschulbereich). Die mit dem Amt verbundenen Dienstbezüge müssen für zuletzt mindestens
zwei Jahre bezogen worden sein.
Ruhegehaltssatz/Höhe des Ruhegehalts
Altes Recht: Je volles Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit: 1,875 %, insgesamt höchstens 75 % der
ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (maximal 40 berücksichtigungsfähige Jahre).
Versorgungsänderungsgesetz 2001: Absenkung ab 2003 in acht Stufen auf einen neuen
Höchstsatz von 71,75 %.
Heute: Steigerungssatz 1,79375 % je volles Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, insgesamt
höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (maximal 40 berücksichtigungsfähige
Jahre).
Sind Beamtinnen und Beamte infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den
Ruhestand versetzt worden, erhöht sich der bis dahin erdiente Ruhegehaltssatz um 20 % und
beträgt mindestens zwei Drittel, höchstens aber 75 % bzw. in vielen Bundesländern 71,75 %
der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Gesonderte Regelungen bestehen bei qualifizierten
Dienstunfällen und Einsatzunfällen.
Versorgungsrücklagen
Die Versorgungsrücklagen wurden/werden beim Bund und einigen Ländern als Sonderver
mögen aus der Verminderung der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Höhe von
0,2 %-Punkten gebildet. Durch Besoldungs- und Versorgungsverminderungen in den Jahren
1999 bis 2002 und ab 2011/2012 sowie durch Einsparungen aus Anlass des Versorgungsän
derungsgesetzes wurde allein beim Bund ein Sondervermögen in Höhe von ca. 19 Mrd. Euro
aufgebaut (Stand: Dezember 2021), welches ab dem Jahr 2032 zur Entlastung der zukünftigen
Haushalte eingesetzt werden soll.
Der zuletzt (Stichtag 1. Januar 2021) ermittelte durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Ruhestandsbeamtinnen/-beamten betrug 65,8 %.
66
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
67
Tarifbeschäftigte
■ Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte ■
Entgelte für Tarifbeschäftigte
Tabellenentgelt für Berufsanfänger bzw. nach drei Jahren Beschäftigungszeit
Eingruppierung
Tätigkeit
Kauffrau/Kaufmann
Bürokommunikation
Mechatroniker(in)
Fachinformatiker(in)
Systemintegration
Handwerksmeister(in)
Krankenpfleger(in)
Erzieher(in)**
Sozialarbeiter(in)**
in Entgeltgruppe (EG) und Stufe (St) (in Euro)
Beschäftigte
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
Ingenieur(in)
Konstruktivbau
als Berufsanfänger
Informatiker(in)
IT-Organisation
als Berufsanfänger
Masterabsolvent(in)
in der Forschung
als Berufsanfänger
nach drei Jahren
nach drei Jahren
nach drei Jahren
TVöD (ab 4/22)*
TV-L (ab 12/22)*
EG
5
St 1
2.576,29
St 3
2.875,93
EG
6
St 1
2.683,45
St 3
2.997,10
EG
7
St 1
2.733,87
St 3
3.091,36
EG
8
St 1
2.910,37
St 3
3.239,51
EG P
7
St 2
2.932,41
St 3
3.108,44
EG S
8a
St 1
2.931,61
St 2
3.142,47
EG S
11b
St 1
3.304,79
St 2
3.542,98
EG
10
St 1
3.492,26
St 3
4.092,18
EG
12
St 1
3.752,91
St 3
4.597,79
EG
13
St 1
4.187,45
St 3
4.911,44
TV-Hessen (ab 8/23)
EG
5
St 1
2.618,93
St 3
2.957,34
EG
6
St 1
2.725,66
St 3
3.067,49
EG
7
St 1
2.772,35
St 3
3.160,84
EG
8
St 1
2.946,46
St 3
3.299,66
EG KR
7
St 2
2.999,63
St 3
3.182,89
EG S
8a
St 1
2.969,94
St 2
3.227,29
EG S
11b
St 1
3.312,44
St 2
3.645,37
EG
10
St 1
3.523,62
St 3
4.040,88
EG
11
St 1
3.652,64
St 3
4.178,29
EG
13
St 1
4.188,38
St 3
4.748,54
EG
5
St 1a
2.658,36
St 3
3.002,01
EG
6
St 1a
2.766,82
St 3
3.111,99
EG
7
St 1a
2.814,31
St 3
3.203,64
EG
8
St 1a
2.990,59
St 3
3.339,20
EG KR
7
St 2
3.047,13
St 3
3.229,32
EG S
8a
St 1a
3.017,62
St2
3.273,46
EG S
11b
St 1a
3.358,11
St 2
3.689,33
EG
10
St 1a
3.553,90
St 3
4.095,22
EG
12
St 1a
3.813,22
St 3
4.662,85
EG
13
St 1a
4.244,36
St 3
4.809,67
* Weitere Erhöhungen der Tarifentgelte für das Jahr 2023 im Geltungsbereich des TVöD (Bund/VKA) sind Tarifverhandlungen
vorbehalten, die erst im Januar 2023 beginnen.
** Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des TVöD (VKA) erhalten ab dem 1. Juli 2022 in der EG 8a
eine monatliche Zulage in Höhe von 130 EUR brutto und in der Entgeltgruppe 11b eine monatliche Zulage in Höhe von
180 EUR brutto.
70
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
71
■ Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte ■
Zulagen und Zuschläge
Jahressonderzahlung
Für bestimmte Tätigkeitsmerkmale im Länder- sowie Bundesbereich und im Bereich
der Kommunen bestehen Entgeltgruppen- und Funktionszulagen.
Zeitzuschläge
Basis der Zeitzuschläge ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe der Beschäftigten (bei Überstunden der Anteil der jeweiligen
Stufe, höchstens jedoch der Stufe 4). Ausgehend von dieser Basis werden folgende Zeitzuschläge bezahlt (TVöD/TV-L/TV-Hessen):
Nach TVöD beim Bund und in den Kommunen bzw. nach TV-L in den Ländern außer Hessen
sowie nach TV-Hessen erhalten alle Beschäftigten, die am 1. Dezember des Kalenderjahres in
einem Arbeitsverhältnis stehen, jeweils im November eine Jahressonderzahlung. Ihre Höhe
variiert je nach Entgeltgruppe und Tarifgebiet. Im Bereich des TVöD Bund und des TVöD VKA
ist nun auch die Ost-West-Angleichung der Beträge erfolgt. Basis der Jahressonderzahlung ist
jeweils das in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlte
Entgelt.
TVöD (Bund): Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West
Für Sonntagsarbeit
25 %
Für die Arbeit an Samstagen in der
Zeit zwischen 13 und 21 Uhr, soweit
nicht im Rahmen von Schicht- und
Wechselschicht anfallend
20 %, jetzt auch für Beschäftigte in kommunalen
Krankenhäusern
Für Nachtarbeit zwischen
21 und 6 Uhr
20 %, Pauschalierung für Beschäftigte im
Krankenpflegedienst des Justizvollzugs Hessen
1,28 €/Stunde
Für Arbeit am 24. und 31. Dezember
35 % (ab 6 Uhr)
Entgeltgruppe
Für Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich)
135 %
EG 1–8
84,51 %
35 %
EG 9a–12
70,28 %
30 % (EG 1–9b TVöD, TV-L, EG 1–8 TV-H)
EG 13–15
51,78 %
15 % (EG 9c–15 TVöD, EG 10–15 TV-L, EG
9a–15TV-H)
TV-L (Länder ohne Hessen)
Für Feiertagsarbeit (mit Freizeitausgleich)
Überstundenzuschläge
Entgeltgruppe
Erschwerniszuschläge
Grundlage ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des monatlichen Tabellenentgelts der
Stufe 2 der Entgeltgruppe 2. Die Höhe der Erschwerniszuschläge beträgt zwischen 5 und 15 %.
Im Bereich der VKA können mit dem jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschläge durch einen landesbezirklichen Tarifvertrag vereinbart werden. Wo dies nicht geschieht, gelten die bisherigen Regelungen teilweise dynamisiert
bis zu einer neuen Vereinbarung fort.
Für den Bereich des Bundes und der Länder sollen jeweils entsprechende Tarifverträge (für den
Bund auf Bundesebene) abgeschlossen werden.
Jubiläumsgeld
West bzw. Ost ab 2020
EG 1–8
90,00 %
EG 9a–12
80,00 %
EG 13–15
60,00 %
TVöD (VKA): Jahressonderzahlung Ost/West 2023
Ost/West
EG
seit 2021
1–4
87,43 v. H.
5–8
88,14 v. H.
9a–11
74,35 v. H.
12–13
46,47 v. H.
14–15
32,53 v. H.
TV-Hessen*
EG
seit 2021
1–4
82,84 v. H.
5–8
83,62 v. H.
9a–16 (ab 1. August 2019)
55,78 v. H.
Folgende Jubiläumsgelder werden gezahlt:
72
nach Beschäftigungszeit von 25 Jahren
350 €
nach Beschäftigungszeit von 40 Jahren
500 €
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
*Werte für 2022 erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen verfügbar.
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
73
■ Tarifbeschäftigte
Arbeitszeit und Urlaub
Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt nach
TVöD AT
– Bund/Kommunen West/Ost
39 Stunden
TV-Hessen
40 Stunden
TV-L
– Baden-Württemberg
39 Std. 30 Min.
– Bayern
40 Std. 6 Min.
– Berlin
39 Std. 24 Min.
– Bremen
39 Std. 12 Min.
– Hamburg
39 Std.
– Niedersachsen
39 Std. 48 Min.
– Nordrhein-Westfalen
39 Std. 50 Min.
– Rheinland-Pfalz
39 Std.
– Saarland
39 Std. 30 Min.
– Schleswig-Holstein
38 Std. 42 Min.
– Tarifgebiet Ost
40 Std.
Nach TV-L und TV-H gelten für bestimmte belastete Beschäftigtengruppen Ausnahmen mit
38,5 Stunden bzw. mit 42 Stunden Wochenarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken
in der unmittelbaren Patientenversorgung.
Erholungsurlaub
Beschäftigte nach TVöD bei Bund und Gemeinden bzw. nach TV-L und TV-H (Hessen) erhalten
bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage Erholungsurlaub. Auszubildende haben bei identischer Verteilung der Arbeitszeit ebenfalls einen
Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Der für Auszubildende in Pflegeberufen im zweiten und
dritten Ausbildungsjahr gewährte Zusatzurlaubstag bei Schichtdienst wird darüber hinaus
weiter gewährt.
74
dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023
Da für Große und Kleine.
Unsere leistungsstarken Versicherungen für alle.
Seit über 110 Jahren begleiten wir Kundinnen und Kunden als verlässlicher Partner
für alle Versicherungs- und Finanzfragen durch ihr Leben. Mit maßgeschneiderten
Dienstleistungen, erstklassigem Service und persönlicher Beratung. Und das alles
selbstverständlich direkt in Ihrer Nähe.
SIGNAL IDUNA Gruppe
Unternehmensverbindungen Öffentlicher Dienst
Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund
Telefon 0231 135-2551, oed-info@signal-iduna.de
www.voedag.de
Jetzt Gewerkschaftsvorteil sichern!
www.bbbank.de/dbb
Einfach den Code scannen und sofort in unsere exklusive
Vorteilswelt für Mitglieder in dbb-Fachgewerkschaften
eintauchen.
BBBank eG
Herrenstr. 2–10
76133 Karlsruhe