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Full text: Monitor öffentlicher Dienst ... (Rights reserved) Ausgabe 2023 (Rights reserved)

Monitor öffentlicher Dienst 2023 Monitor öffentlicher Dienst 2023 Wohnwünsche realisieren – doppelt profitieren. Kompetente Beratung und exklusive Vorteile für Sie und Ihre Familie. Vertrauen Sie auf die Sicherheit und Kompetenz Ihrer Bausparkasse für den öffentlichen Dienst. dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkel) profitieren zusätzlich: halbe Abschlussgebühr beim Bausparen und attraktive Zinsvorteile in der Baufinanzierung dbb.wuestenrot-doppelvorteil.de Besuchen Sie unsere Wüstenrot-Service-Center oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: dbb@wuestenrot.de Telefon: 0228 2590-1532 Fax: 07141 1683-1984 Vorwort ■ IMPRESSUM Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169 · 10117 Berlin Redaktion: Jan Brenner Gestaltung: Benjamin Pohlmann Fotos/Modelfotos: Colourbox.de, Zoll.de Herstellung: DBB Verlag GmbH Friedrichstraße 165 · 10117 Berlin Anzeigenverkauf: DBB Verlag GmbH · Mediacenter Dechenstraße 15 a · 40878 Ratingen Stand: Dezember 2022 Mit dem dbb Monitor öffentlicher Dienst 2023 liegt eine detaillierte Faktensammlung zu wichtigen Kennzahlen des öffent­lichen Sektors in Deutschland vor. Das zusammengetragene statistische Zahlenmaterial erlaubt Rückschlüsse auf drängende Probleme, ohne zu werten. Im öffentlichen Dienst fehlen annähernd 360 000 Beschäftigte. Fachkräftebedarf, demografische Entwicklung, Krisenresilienz und Aufgabenzuwachs sind Herausforderungen, für die Politik, Dienst- und Arbeitgebende keine oder nur unzureichende Lösungen liefern. Das hat auch Auswirkungen auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Staates. Nach neuesten Umfragen des dbb sind nur noch 29 Prozent der Befragten der Meinung, der Staat sei handlungsfähig und könne seine Aufgaben erfüllen. Gleichzeitig wissen Bürgerinnen und Bürger um den Wert eines starken öffentlichen Dienstes und fordern, dass dringend notwendige Modernisierungen angepackt werden und die öffentliche Hand nachhaltiger finanziert wird. Insbesondere schreiben sie dem Staat die Digitalisierung von Bürgerdiensten und die Verbesserung von Beratung und Service ins Pflichtenheft. Daraus müssen jetzt Lehren gezogen werden. Innovationen und Investitionen dürfen nicht länger aufgeschoben werden, wenn die Zukunftsaufgaben erfolgreich gemeistert werden sollen. Die vorliegende Datensammlung liefert auch wieder eine aktuelle Orientierung zur Situation der Auszubildenden im © Marco Urban Vorwort öffentlichen Dienst und informiert über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen. Die Sammlung soll den vertiefenden Blick in Fachbücher nicht ersetzen, die zu allen Themen des Tarif- und Beamtenrechts des Bundes und der Länder über den DBB Verlag ständig aktualisiert erhältlich sind. Aufbauend auf den jeweils neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter, auf Informationen der Bundesministerien und auf Grundlage eigener Berechnungen bleibt der dbb Monitor öffentlicher Dienst gleichwohl ein praktisches und schnelles Nachschlagewerk und ist mit seinen Zahlen, Daten und Fakten unverzichtbar. Für Anfragen und Informationen darüber hinaus steht Ihnen die dbb Kommunikation jederzeit zur Verfügung. Ulrich Silberbach dbb Bundesvorsitzender dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 5 ■ Inhalt Inhalt ■ Monitor öffentlicher Dienst ■ Vorwort  ■ • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 6 5 Personal und Entwicklung Personalstatistik 10 Beschäftigte im öffentlichen Dienst 11 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Bundesländern 12 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen 15 Stellen im gesamten öffentlichen Dienst nach Aufgabenbereichen 17 Frauenanteil der Stellen im gesamten öffentlichen Dienst nach Aufgabenbereichen 18 Versorgungsempfänger(innen) nach Besoldungsgruppen 19 Rentenempfänger(innen) des öffentlichen Dienstes 19 Personalentwicklung im öffentlichen Dienst 20 Personalausgaben des Bundes in % des Gesamthaushaltes 21 Frauen in Führungspositionen der obersten Bundesbehörden 21 Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden  22 Teilzeitanteile der Frauen in den obersten Bundesbehörden 23 Kürzel Ministerien und Behörden  23 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Alter und Beschäftigungsbereichen24 Befristungen bei sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen nach Wirtschaftszweigen 2021 26 Auszubildende bei Bund, Ländern und Gemeinden 27 Auszubildende im Landesbereich gesamt 28 Auszubildende im kommunalen Bereich 29 Der öffentliche Dienst im ­europäischen Vergleich Gesamtstaatliche Ausgaben für die allgemeine öffentliche Verwaltung in % des Bruttoinlandsprodukts Anteil der Beschäftigung im öffentlichen Dienst an der Gesamtbeschäftigung Beschäftigte im öffentlichen Dienst Frauenanteil an der Beschäftigung im öffentlichen Dienst OECD-Vergleich des Vertrauens in den Staat Digitalisierungsindex Digital verfügbare Bürgerdienste dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 30 31 32 33 34 36 37 ■ • • • • • • • • • Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit Beruferanking 2022 „Gewinner“ und „Verlierer“ im Beruferanking seit 2007 Das Beamtenprofil 2022 Bewertung einzelner Behörden Meinungen zur Handlungsfähigkeit des Staates Überforderung des Staates Wichtigkeit verschiedener Aufgaben des Staates  Modernisierungen im öffentlichen Dienst und deren Finanzierung Erforderliche Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes • Meinungen zu den Kosten des öffentlichen Dienstes 40 41 41 42 43 44 45 46 47 48 ■ • • • • • • • • • • • • Beamtinnen und Beamte dbb Besoldungsmonitor Fallbeispiele Familienzuschläge Anwärtergrundbeträge Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Mehrarbeitsvergütung Stellenzulage Überblick über die Sonderzahlungen im Bund und in den Ländern Arbeitszeit Urlaub Beihilfe Versorgung 52 53 54 56 57 58 59 60 64 65 65 66 ■ • • • Tarifbeschäftigte Entgelte für Tarifbeschäftigte Zulagen und Zuschläge Arbeitszeit und Urlaub 70 72 74 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 7 Personal und Entwicklung ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Personalstatistik Beschäftigte im öffentlichen Dienst: 5.095.580 Sozialversicherung Personal des öffentlichen Dienstes insgesamt 5.095.580 100,00 % Frauen 2.950.985 57,90 % Beamtinnen und Beamte* (inkl. 171.395 Soldaten) 1.906.115 37,40 % Tarifbeschäftigte** 3.189.465 62,60 % Vollzeitbeschäftigte 3.371.400 66,20 % 1.503.010 44,60 % Frauen Männer Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 1.868.390 55,40 % 1.724.180 33,80 % 1.447.975 84,00 % 276.205 16,00 % 375.145 7,36 % davon: Beamtinnen und Beamte Tarifbeschäftigte 521.395 10,20 % 366.110 70,20 % 155.285 29,80 % 2.541.470 49,90 % Beamtinnen und Beamte 1.325.050 52,10 % Tarifbeschäftigte 1.216.420 47,90 % 1.657.570 32,50 % 188.510 11,40 % 1.469.060 88,60 % 375.145 7,40 % 26.445 7,00 % 348.700 93,00 % Länder Kommunen Beamtinnen und Beamte Tarifbeschäftigte Sozialversicherung Beamtinnen und Beamte Tarifbeschäftigte Stand: 30. Juni 2021, Zahlenmaterial Statistisches Bundesamt, wenn nicht anders genannt, Rundungsdifferenzen möglich * Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Bezieher(innen) von Amtsgehalt 521.395 10,23 % davon: Frauen 263.925 70,35 % Frauen 159.250 30,54 % Männer 111.220 29,65 % Männer 362.145 69,46 % 5.095.580 Nach Beschäftigungsbereichen und Statusgruppen Bund Bund inkl. 171.395 Soldaten davon 2.950.985 Frauen Kommunen 1.657.810 32,53 % Frauen 1.035.085 62,45 % Frauen Männer 622.485 37,55 % Männer 1.048.740 41,27 % davon: Länder 2.541.470 49,88 % davon: 1.492.730 58,73 % ** Einschl. Dienstordnungs-Angestellte in der Sozialversicherung Die Geheimhaltung wurde hier wie in den folgenden Tabellen durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 10 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 11 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021 nach Bundesländern Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021 nach Bundesländern In absoluten Zahlen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten Nordrhein-Westfalen 588.780 Bayern 479.010 Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen 420.930 267.695 213.015 Bayern 150.665 315.195 Baden-Württemberg 136.620/248.910 96.275/200.200 73.155/144.365 Rheinland-Pfalz 48.375/105.685 Berlin 144.880/257.700 43.110/93.555 Schleswig-Holstein 145.770/233.390 94.845/175.440 86.710/143.975 407.850 31.730/71.775 Hamburg 27.500/56.115 Brandenburg 24.775/50.600 Hamburg 72.360/133.975 Sachsen 24.430/53.960 Sachsen-Anhalt 80.960/128.280 Thüringen 20.415/41.285 Thüringen 73.085/121.450 Sachsen-Anhalt 16.695/34.945 Mecklenburg-Vorpommern 12.235/33.895 Mecklenburg-Vorpommern Saarland Bremen Ausland insgesamt 12 209.790 Hessen 163.600/297.260 Sachsen Nordrhein-Westfalen Niedersachsen 367.960 Rheinland-Pfalz Brandenburg 673.915 480.220 Berlin Schleswig-Holstein 830.570 1.034.165 56.375/101.140 32.330/57.445 25.630/45.085 5.005/13.605 2.950.985/5.095.580 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 insgesamt davon weiblich Saarland 10.495/21.785 Bremen 9.180/19.130 Ausland 1.370/6.860 insgesamt 936.815/1.906.115 insgesamt davon weiblich dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 13 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021 nach Bundesländern Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021 nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten Nordrhein-Westfalen 378.995 Bayern 328.350 626.320 513.375 Baden-Württemberg 14 121.335/179.340 96.505/152.010 Schleswig-Holstein 63.120/103.665 Sachsen-Anhalt 64.270/93.330 Brandenburg 61.935/93.370 Thüringen 52.670/80.165 Hamburg 44.860/77.860 Mecklenburg-Vorpommern 44.140/67.250 Bremen A 14 120.490/203.700 Sachsen insgesamt 2.034.175/3.189.465 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 9.930/38.975 5.045/17.160 26.185/67.355 67.580 132.025 A 12 A 10 55.635 A8 insgesamt 87.605 43.610 davon weiblich 26.555/92.135 A5 3.885/37.240 insgesamt 238.860 123.080 11.580/30.205 in Ausbildung 266.355 118.725 A6 A 3, A 2 375.320 165.005 A7 A4 237.405 187.130 72.735 A9 16.450/25.955 3.635/6.740 16.070/31.140 A 13 A 11 21.835/35.665 Ausland 3.090/12.395 A 15 139.860/223.595 Berlin Besoldungsordnung C, W A 16 171.420/280.020 Hessen Saarland Besoldungsordnung R 284.310/425.005 Niedersachsen Rheinland-Pfalz Besoldungsordnung B 2.005/12.645 245/1.370 80.525 146.135 936.815/1.906.115 insgesamt davon weiblich dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 15 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2021 nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen Stellen im gesamten öffentlichen Dienst am 30. Juni 2021 nach Aufgabenbereichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Außertariflich, E 15Ü E 15 E 14 E 13 E 12 Aufgabenbereich 8.210/25.590 17.550/34.895 35.905/80.980 E 11 95.050/175.145 E 10 88.105/147.305 E 9, E 9a–c E8 E7 E4 E3 E 2, E 2Ü E1 Beschäftigte in der Pflege* Sonstige** in Ausbildung insgesamt 550.240 312.820 390.225 42.225/86.325 E6 E5 383.100 221.125 150.440 338.600 288.080 41.910/88.610 48.240/92.715 82.690/94.805 23.735/27.105 119.715/150.650 67.555/129.035 80.945/126.290 2.014.175/3.189.465 insgesamt davon weiblich Arbeit­nehmer 5.095.580 1.906.115 3.189.465 Allgemeine Dienste 1.715.820 1.011.700 704.120 562.750 159.665 403.080 9.360 2.910 6.450 Verteidigung 242.960 196.885 46.070 Öffentliche Sicherheit und ­Ordnung ­ 520.675 364.775 155.905 darunter: Polizei 348.580 297.585 51.000 Rechtsschutz 186.435 123.145 63.290 Finanzverwaltung 193.640 164.315 29.325 Auswärtige Angelegenheiten 282.810 Beamte insgesamt darunter: Politische Führung und zentrale Verwaltung 42.595/80.065 152.075 insgesamt Bildungswesen, Wissenschaft, ­Forschung, ­kulturelle ­Angelegenheiten 1.743.710 738.430 1.005.280 darunter: Allgemeinbildende und ­berufliche ­Schulen 982.450 657.485 324.965 Hochschulen 606.825 58.890 547.935 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, ­Arbeitsmarktpolitik 879.335 64.705 814.630 darunter: Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII 273.310 1.600 271.710 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 286.945 14.305 272.640 darunter: Krankenhäuser und Heilstätten 151.755 725 151.035 Wohnungswesen, Städtebau, ­Raumordnung und kommunale ­Gemeinschaftsdienste 126.185 17.675 108.510 45.320 13.300 32.020 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 163.125 14.900 148.225 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 124.250 29.665 94.585 10.890 1.435 9.455 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Finanzwirtschaft * Beschäftigte in der Pflege, die nach den Entgeltgruppen der P-Tabelle (TVöD/VKA) oder Kr-Anwendungstabelle (TV-L/TVöD-Bund) eingruppiert sind oder für Zwecke dieser Statistik diesen zugeordnet werden. ** Beinhaltet alle Tarifverträge, die nicht dem TVöD zugeordnet wurden, und einzelvertragliche Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung. 16 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 17 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Frauenanteil der Stellen im gesamten öffentlichen Dienst am 30. Juni 2021 nach Aufgabenbereichen Versorgungsempfänger(innen) nach Besoldungsgruppen* Empfänger(innen) von Besoldungsgruppen Aufgabenbereich insgesamt Beamte Arbeit­nehmer 2.950.985 936.815 2.014.175 Allgemeine Dienste 783.050 360.270 422.780 darunter: Politische Führung und zentrale Verwaltung 325.035 82.760 242.275 4.545 1.065 3.480 46.610 28.170 18.440 184.925 94.995 89.935 Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung Öffentliche Sicherheit und ­Ordnung ­ darunter: Polizei 108.595 80.575 28.020 Rechtsschutz 111.245 62.605 48.635 Finanzverwaltung 110.695 90.675 20.020 1.150.540 502.615 647.925 darunter: Allgemeinbildende und ­berufliche ­Schulen 710.190 496.910 240.280 Hochschulen 345.040 18.950 326.090 Bildungswesen, Wissenschaft, ­Forschung, ­kulturelle ­Angelegenheiten insgesamt (i = insgesamt, w = weiblich) Ruhegehalt Witwen-/ Witwergeld Waisengeld B 11–A 14, R, W, C i w 378.030 137.870 297.110 62.340 76.475 73.410 4.445 2.120 A 13–A 10 i w 757.890 374.460 627.150 262.970 122.075 107.325 8.640 4.165 A 9–A 6 i w 533.305 220.315 394.285 89.430 132.340 127.625 6.680 3.260 A 5–A 1 i w 63.640 32.430 42.190 9.905 24.500 24.085 1.360 685 insgesamt i w 1.732.865 765.075 1.360.735 424.645 355.390 332.445 21.125 10.230 * Stand 1. Januar 2021 Rentenempfänger(innen) des öffentlichen Dienstes Rentenempfänger(innen) AKA* 1.782.198 (davon ca. 1.265.361 Frauen) 648.585 Rentenempfänger(innen) VBL** 1.468.030 (davon ca. 956.838 Frauen) 1.215 254.210 * AKA = Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, Stand: 31. Dezember 2021 182.685 7.090 175.595 111.440 365 111.075 Wohnungswesen, Städtebau, ­Raumordnung und kommunale ­Gemeinschaftsdienste 48.015 7.185 40.830 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 16.730 3.850 12.880 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 46.460 5.835 40.630 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 27.675 7.135 20.535 5.075 660 4.415 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, ­Arbeitsmarktpolitik 690.760 42.175 darunter: Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII 255.425 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung darunter: Krankenhäuser und Heilstätten Finanzwirtschaft 18 insgesamt dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 ** VBL = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Stand: 30. November 2022 im Tarif „VBL Klassik“ inkl. Hinterbliebenenrente dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 19 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Personalentwicklung im öffentlichen Dienst Entwicklung des Frauenanteils in Teilzeit (ohne Altersteilzeit) (1998–2021) 87,27 % Personalausgaben des Bundes in % des Gesamthaushaltes 83,98 % 9,9 9,2 9,1 9,2 9,7 9,7 9,7 9,4 9,7 8,7 8,1 9,3 9,2 9,2 7,5 6,6 57,91 % Entwicklung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst (1998–2021) 50,26 % 2010 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stand: Juni 2022; ab 2023: Schätzung 33,84 % Entwicklung der Teilzeitquote im öffentlichen Dienst (1998–2021) 22,02 % Frauen in Führungspositionen der obersten Bundesbehörden Stellenabbau im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern, Kommunen* (1991–2021) Bund Länder 1991 2001 2021 Entwicklung 652.000 493.800 521.400 -130.600 2.572.000 2.178.900 2.541.500 -30.500 Kommunen 1.995.900 1.469.700 1.657.600 -338.300 insgesamt 5.219.900 4.142.400 4.720.500 -498.500 * Nur noch bedingt vergleichbar, da Berechnungsgrundlage geändert; tatsächlicher Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst größer. 20 Quelle: Finanzbericht 2023 BMF dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 In den obersten Bundesbehörden ­werden Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben vorwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Insgesamt, das heißt zunächst unabhängig von Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, waren in dieser Laufbahngruppe zum 30. Juni 2021 nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in den obersten Bundesbehörden (ohne BBank) 31.725 Personen beschäftigt, von denen 55 % weiblich waren. 9 der 23 obersten Bundesbehörden beschäftigten weniger Frauen als Männer im höheren Dienst. Deutlich unterrepräsentiert waren weib­liche Beschäftigte im höheren Dienst vor allem beim BRH und beim AA mit knapp 37 %. Die Spitzenpositionen hinsichtlich des Frauenanteils im höheren Dienst nahmen hingegen – wie auch beim Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl – das BMFSFJ mit knapp 71 % ein, gefolgt vom BMG mit 61 %. Ebenfalls mehr Frauen als Manner im höheren Dienst beschäftigten die BKM mit 60 %, das BMEL sowie das BVerfG mit jeweils 56 %, das BPA, das BMBF sowie das BMZ mit jeweils 55 %. Das BR erreichte im höheren Dienst ein weitgehend ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern. dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 21 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden Teilzeitanteile der Frauen in den obersten Bundesbehörden Angaben in % Angaben in % BMFSFJ 61,8 BVerfG 50,0 52,9 BR BMBF BT BMU 42,5 BMEL 33,3 46,7 50,0 56,0 100,0 54,5 51,7 40,6 47,1 36,4 20,0 BMVg 40,4 34,7 BRH 31,1 BMF 36,6 41,1 33,6 BfDI 36,0 50,0 44,0 30,9 25,0 44,9 37,3 23,5 BBank Gesamt 54,0 41,8 BKAmt AA Kürzel Ministerien und Behörden (Stand 19. Legislaturperiode) 40,7 BMAS 38,9 48,2 Frauenanteil höherer Dienst Frauenanteil Leitungsfunktionen allg. Staatssekretärinnen Quelle: Gleichstellungsindex 2021, Destatis 22 Frauenanteil an TZ insgesamt Frauenanteil bei TZ im höheren Dienst 44,4 38,6 93,2 43,0 61,3 45,4 45,3 42,7 BMVI 25,0 100 33,3 Frauenanteil bei TZ in Leitungsfunktionen 46,9 50,0 40,8 25,0 BMFSFJ 53,1 33,3 81,5 Quelle: Gleichstellungsbericht 2021, Destatis 40,0 BMWi 29,3 8,9 BVerfG 52,5 BMG 1,8 55,4 44,4 BMJV BMI 100,0 55,1 49,3 BPräsA 81,1 19,8 54,5 47,0 BPA Alle Ministerien AA 60,0 45,7 BMZ 100,0 55,6 43,5 BKM 71,2 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 BPräsA BT BR BVerfG BRH BKAmt BKM BPA BMF BMI AA BMWi BMJV BMAS BMVg BMEL BMFSFJ BMG BMVI BMU BMBF BMZ BBank BfDI Bundespräsidialamt Bundestagsverwaltung Sekretariat des Bundesrates Bundesverfassungsgericht (soweit als Behörde tätig) Bundesrechnungshof Bundeskanzleramt Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Auswärtiges Amt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zentrale der Deutschen Bundesbank (§ 29 Abs. 1 BBankG) Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 23 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Alter und Beschäftigungsbereichen Alter Bund Anteil der über 55-Jährigen – Zeitreihe Länder Kommunen Sozialver­ sicherung insgesamt unter 25 13.305 79.345 65.445 12.170 170.265 25–34 52.330 521.395 275.230 55.625 904.580 35–44 65.235 555.910 330.810 80.675 1.032.630 45–54 87.110 597.845 423.950 108.740 1.217.645 55–59 60.115 339.400 277.660 62.285 739.460 ab 60 48.700 281.400 215.590 41.490 587.180 Personal in ­Ausbildung 23.235 166.165 68.875 14.150 272.425 350.030 2.541.460 1.657.560 375.135 4.924.185 Insgesamt Bund % Länder % Kommunen % Sozial­ver­ sicherung % Insgesamt % Altersverteilung insgesamt ca. 21,0 in % 25–34 ca. 18,4 unter 25 ca. 3,5 Bund Länder 2017 2018 2019 2020 2021 2022 94.199 97.295 28,7 29,7 98.280 100.325 102.065 103.635 105.275 106.600 108.815 30,4 30,8 31,1 31,5 31,8 31,6 31,1 605.291 25,7 610.230 607.450 609.950 612.775 615.155 618.755 619.765 620.800 25,9 25,9 25,8 25,7 25,4 25,1 24,9 24,4 353.971 373.975 386.645 403.370 421.355 441.060 458.165 473.890 493.250 25,2 26,2 26,8 27,5 28,3 29,0 29,4 29,7 29,8 78.606 82.435 84.665 86.995 89.690 92.875 94.950 98.985 103.775 21,2 22,1 22,9 23,4 24,2 25,2 25,9 25,9 27,7 1.132.067 1.163.935 1.177.040 1.200.640 1.225.885 1.252.725 1.277.145 1.299.240 1.326.460 25,3 2014 ca. 11,9 26,0 26,2 26,5 26,8 27,0 27,1 27,1 26,9 Personal in A ­ usbildung ca. 5,5 Bund % Länder Kommunen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ab 60 % Sozialver­ sicherung insgesamt über 45 Jahre 195.925 1.218.645 917.200 212.515 2.544.285 in % ca. 55,9 ca. 48,0 ca. 55,3 ca. 56,6 ca. 51,7 Kommunen % Sozial­ver­ sicherung % Es scheiden in den nächsten 10 Jahren aus: Insgesamt Bund Länder Kommunen Sozialver­ sicherung insgesamt über 55 Jahre 108.815 620.800 493.250 103.775 1.326.640 in % ca. 31,1 ca. 24,4 ca. 29,8 ca. 27,7 ca. 26,9 Alter 2016 Zum Vergleich: Zahl der unter 25-Jährigen 55–59 ca. 15,0 Es scheiden in den nächsten 20 Jahren aus: Alter 2015 45–54 ca. 24,7 35–44 2014 % 7.529 7.375 7.390 7.835 8.230 8.790 9.820 10.955 13.305 2,3 2,3 2,3 2,4 2,5 2,7 3,0 3,2 3,8 44.786 46.225 46.220 48.235 53.980 59.430 63.335 68.515 79.345 1,9 2,0 2,0 2,0 2,3 2,5 2,6 2,7 3,1 48.774 49.045 48.050 48.000 49.995 51.675 54.725 58.070 65.445 3,5 3,4 3,3 3,3 3,4 3,4 3,5 3,6 3,9 12.068 11.520 11.125 11.195 11.525 11.350 11.195 11.815 12.170 3,3 3,1 3,0 3,0 3,1 3,0 3,0 3,2 3,2 113.168 114.176 112.796 115.276 123.741 131.257 139.087 149.355 170.265 2,5 2,5 2,5 2,5 2,7 2,8 2,8 3,1 3,5 Stand: 30. Juni 2021, ohne Soldaten 24 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 25 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Auszubildende bei Bund, Ländern und Gemeinden am 30. Juni 2021 ohne den Bereich der Sozialversicherung Befristungen bei sozialversicherungspflichtigen ­Neueinstellungen nach Wirtschaftszweigen 2021 Angaben der Betriebe, Anteile in % (vorläufige Werte) Bund Verarbeitendes Gewerbe Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 40 Baden-­ Württemberg Sonstige Dienstleistungen 40 Berlin Bayern 35 Gesamtwirtschaft 32 Information und Kommunikation 33 Baugewerbe 32 Handel und Kfz-Reparatur 32 Verkehr und Lagerei 31 Land- und Forstwirtschaft 26 Unternehmensnahe Dienstleistungen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 21 6 Befristungen bei sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen: Ja Länder Länder Beamte Arbeitnehmer Beamte Arbeitnehmer 45 Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung Bund Nein Keine Angabe Quelle: IAB-Betriebspanel 2022. © IAB 705 380 18.880 4.040 795 440 515 Gemeinden Gemeinden Beamte Arbeitnehmer 7.690 405 11.310 18.545 6.120 1.845 14.045 5.855 4.970 0 0 Brandenburg 235 225 2.440 750 50 1.160 Bremen 135 45 1.585 990 0 0 Hamburg 290 80 3.910 1.955 0 0 Hessen 2.680 310 11.760 2.350 650 4.275 Mecklenburg-­ Vorpommern 1.230 210 2.130 1.235 200 895 Niedersachsen 1.160 1.375 9.620 3.880 1.520 4.115 Nordrhein-­ Westfalen 2.965 1.095 22.845 10.505 5.815 12.165 RheinlandPfalz 2.185 470 5.090 2.515 875 2.095 Saarland 100 105 1.110 770 200 365 Sachsen 170 110 4.340 2.930 230 2.205 SachsenAnhalt 80 135 2.290 1.440 145 1.175 Schleswig-­ Holstein 240 420 3.425 1.410 480 1.525 Thüringen 140 85 2.040 785 165 965 Ausland 95 0 0 0 0 0 Summe 16.885 6.350 115.865 50.295 12.575 56.300 Differenziert nach dem Einstellungsgrund wird deutlich, dass im Jahr 2021 die Befristungsanteile von Neueinstellungen bei vorrübergehendem Ersatz- oder Mehrbedarf mit bis zu 82 Prozent sehr hoch waren. Bei längerfristigem Ersatz- oder Mehrbedarf war der Befristungsanteil mit rund 24 bzw. 31 Prozent wesentlich niedriger. 26 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 27 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Auszubildende im Landesbereich gesamt (beide Statusgruppen) 2021 Anteil an ­Gesamtbeschäftigtenzahl 2020 2021 Anteil an ­Gesamtbeschäftigtenzahl Baden-Württemberg 26.130 26.570 8,0 % Baden-Württemberg 11.115 11.715 4,4 % Bayern 24.665 24.665 6,4 % Bayern 15.050 15.895 4,9 % Berlin 10.870 10.825 5,0 % Berlin Brandenburg 3.125 3.190 5,2 % Brandenburg Bremen 2.400 2.575 7,0 % Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 5.705 5.865 5,6% Hamburg 13.585 14.105 7,8 % Hessen 2.690 3.365 7,1 % Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 13.950 13.500 6,0 % Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 32.815 33.355 6,8 % Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 7.505 7.605 6,4 % Rheinland-Pfalz Saarland 1.885 1.885 6,2 % Saarland Sachsen 7.000 7.275 6,0 % Sachsen-Anhalt 3.480 3.730 6,1 % Schleswig-Holstein 4.445 4.835 2.540 2.825 162.790 166.165 Thüringen Summe 28 2020 Auszubildende im kommunalen Bereich (beide Statusgruppen) dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 0 0 1.100 1.215 0 0 2,3 % 0 0 4.135 4.930 3,9 % 950 1.095 4,0 % 5.910 5.635 3,6 % 16.405 17.980 4,8 % 2.975 2.970 3,4 % 500 565 3,2 % Sachsen 2.325 2.435 3,0 % Sachsen-Anhalt 1.155 1.320 2,8 % 6,1 % Schleswig-Holstein 1.840 2.005 3,6 % 4,5 % Thüringen 1.000 1.125 2,9 % 64.450 68.875 Summe dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 29 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Der öffentliche Dienst im ­europäischen Vergleich Anteil der Beschäftigung im öffentlichen Dienst an der Gesamtbeschäftigung (in %) 29,36 29,93 Schweden Gesamtstaatliche Ausgaben für die allgemeine öffentliche Verwaltung in % des Bruttoinlandsprodukts 27,93 27,79 Dänemark 25,18 24,17 Finnland 23,25 Estland 8,72 Italien Griechenland 8,39 Finnland 8,35 6,96 8,2 Ungarn 7,38 Belgien Schweden Dänemark 6,27 Österreich 6,2 Slowakei 4,15 Deutschland 8,71 Frankreich Slowenien Tschechische Republik Luxemburg Rumänien Polen Niederlande Estland 3,16 7,21 Litauen 2,31 Ungarn 19,35 18,84 Slowakei 19,03 18,73 Belgien 18,48 18,39 OECD-Durchschnitt 18,45 18,18 17,66 16,68 6,1 Österreich 17,15 16,73 6,58 7,21 6,31 5,39 5,23 5,18 4,59 5,11 4,87 5,11 4,61 4,39 5,32 4,12 5,68 4,04 3,99 3,92 3,52 4,33 Lettland 20,75 20,02 Lettland Polen 5,6 OECD-Durchschnitt 7,06 21,52 22,26 Frankreich 6,16 5,86 5,16 5,76 Spanien 3,82 Quelle: OCED ­­— Government at a Glance 2022 30 9,47 22,18 23,28 Litauen 11,43 7,11 7,42 6,96 7,81 Portugal Irland 9,48 20,28 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 Tschechien 17,13 15,85 Slowenien 17,10 15,59 Rumänien 16,91 17,21 16,54 17,65 Griechenland Spanien 13,74 15,54 15,27 Irland 14,78 14,41 Portugal 14,02 13,24 Luxemburg 13,63 14,38 Italien 2020 Niederlande 2008 Deutschland 16,44 11,98 12,77 10,85 11,29 2020 2008 Quelle: OECD – Government at a Glance 2022 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 31 ■ Personal und Entwicklung Personal und Entwicklung ■ Beschäftigte im öffentlichen Dienst (absolute Zahlen in tausend) Frauenanteil an der Beschäftigung im öffentlichen Dienst (in %) 6.073,08 6.040,03 Frankreich 4.870 4.610 Deutschland 3.403,2 3.647,2 Italien 3.211 2.913 Spanien 2.895,4 2.624 Polen Finnland 48,29 Norwegen 47,06 Dänemark 46,87 Schweden 1.468 1.348 Estland Rumänien 1.436,3 1.610,4 Lettland Niederlande Slowakei Belgien Portugal Ungarn 902,48 763,58 Polen 44,63 Ungarn 45,27 Österreich 765,6 684 Portugal 718,36 732,05 Finnland 660,6 622,3 Slowakei Irland 350,02 325,12 Litauen 303,2 332,4 Lettland 182 211,27 Slowenien 177,82 156,02 Estland 148,3 130,2 Luxemburg 0     1.000 42,89 Quelle: OCED — Government at a Glance 2022 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 56,11 55,46 53,88 Anteil der Frauen im öffentlichen Dienst Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigung 47,85 42,05 39,56 47,10 Luxemburg 6.000 57,23 49,47 46,74 Griechenland 5.000 57,87 46,65 Niederlande 4.000 58,22 45,67 Rumänien 3.000 60,03 47,24 Deutschland 60,70 60,62 45,40 Spanien 2.000 60,87 42,26 Belgien 2020 66,96 63,76 49,50 OECD-Durchschnitt 66,2 46,2 67,83 45,14 Italien 456,45 420,79 67,95 48,51 904,3 822,4 Griechenland 69,60 50,54 915 825 766,34 857,29 69,61 48,44 Frankreich 833 819 71,00 50,60 Tschechische Republik Dänemark 32 47,51 Litauen 1.143 1.138 71,82 Schweden 0 10 20 30 40 50 60 70 80 % 2008 Quelle: OECD — Government at a Glance 2021 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 33 ■ Personal und Entwicklung OECD-Vergleich des Vertrauens in den Staat in % (Regierung und Verwaltung) Luxemburg Finnland Dänemark Schweden Irland Österreich Deutschland Niederlande Portugal Die Debeka-Gruppe Estland OECD-Durchschnitt Füreinander da sein Frankreich Ungarn Griechenland Spanien Italien Der wahre Wert einer Gemeinschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten. Slowenien Litauen Belgien Tschechische Republik Lettland Polen Slowakei Rumänien 2021 0 10 20 30 40 50 60 70 80 % Quelle: OECD — Government at a Glance 2022 34 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 2007 Traditioneller Partner des öffentlichen Dienstes ■ Personal und Entwicklung Digitalisierungsindex Digital verfügbare Bürgerdienste Der Digital Economy and Society Index (DESI) misst sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite digitaler öffentlicher Dienstleistungen sowie die Verfügbarkeit ­offener Daten in der EU (in %). Der Indikator misst das Ausmaß, in dem Dienste oder Informationen über Dienst­ leistungen für Bürger online und über ein Portal angeboten werden, und stellt den Anteil der Schritte dar, die für wichtige Lebensereignisse online erledigt werden ­können (z. B. Geburt eines Kindes, neuer Wohnsitz) in %. 80 80 60 60 40 40 20 20 0 0 Quelle: eGovernment Benchmark, Capgemini Open Data Der Indikator misst das Engagement der Regierungen für offene Daten (in %). 100 80 80 60 60 40 40 20 20 0 0 Schweden Dänemark Finnland Irland Niederlande Estland Frankreich Lettland Unganrn Luxemburg Österreich Slowenien Tschechische Republik Belgien Spanien Malta Litauen Griechenland EU Zypern Slowakei Portugal Kroatien Polen Deutschland Italien Bulgarien Rumänien 100 Quelle: Eurostat, Community survey on ICT usage in Households and by Individuals. *Data for France was not collected for 2021 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 Frankreich Irland Spanien Polen Estland Österreich Italien Slowenien Niederlande Zypern Dänemark Litauen Deutschland Finnland Schweden Kroatien Griechenland EU Bulgarien Lettland Rumänien Tschechische Republik Luxemburg Portugal Ungarn Belgien Malta Slowakei Prozentsatz aller Personen, die das Internet in den vergangenen 12 Monaten genutzt haben, um mit Behörden zu kommunizieren* Malta Luxemburg Estland Finnland Lettland Spanien Schweden Niederlande Dänemark Litauen Irland Portugal Österreich Deutschland Tschechische Republik EU Belgien Frankreich Kroatien Slowenien Iatlien Slowakei Ungarn Bulgarien Polen Zypern Griechenland Rumänien 100 Estland Finnland Malta Niederlande Spanien Irland Luxemburg Dänemark Schweden Litauen Lettland Österreich Slowenien Portugal Frankreich EU Belgien Tschechische Republik Deutschland Italien Zypern Ungarn Polen Kroatien Slowakei Bulgarien Griechenland Rumänien 100 Quelle: DESI 2022, Europäische Kommission 36 Personal und Entwicklung ■ Quelle: European Data Portal dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 37 Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit 38 ■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■ Beruferanking 2022 „Gewinner“ und „Verlierer“ im Beruferanking seit 2007 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger. Die Auswahl der Befragten erfolgte nach einem systematischen Zufallsverfahren, das sicherstellt, dass die befragten Bürgerinnen und Bürger ein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahre in Deutschland darstellen. Im Auftrag des dbb untersucht forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH seit 2007 regelmäßig, wie der öffentliche Dienst und seine Leistungen von den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik wahrgenommen werden. Befragt werden jeweils 2.006 Müllmann/-frau +7 Beamter/Beamtin +4 Krankenpfleger(in) +3 Feuerwehrmann/-frau +3 -14 Ansehen einzelner Berufsgruppen in %* -15 Es haben ein (sehr) hohes Ansehen: Feuerwehrmann/-frau Krankenpfleger(in) Arzt/Ärztin Altenpfleger(in) Polizist(in) Erzieher(in) in Kindergarten/Kita Müllmann/-frau Pilot(in) Richter(in) Techniker(in) Lehrer(in) Kanal-Klärwerksmitarbeiter(in) Förster(in) Hochschulprofessor(in) Soldat(in) Lokführer(in) Briefträger(in) Justizvollzugsbeamter/-beamtin Unternehmer(in) Studienrat/Studienrätin Steuerberater(in) Journalist(in) EDV-Sachbearbeiter(in) Beamter/Beamtin Steuerbeamter/-beamtin Bankangestellte(r) Gewerkschaftsfunktionär(in) Politiker(in) Mitarbeiter(in) einer Telefongesellschaft Mitarbeiter(in) einer Werbeagentur Versicherungsvertreter(in) 40 Studienrat/Studienrätin -17 93 88 86 85 Journalist(in) Bankangestellte(r) -22 Unternehmer(in) 78 75 70 64 64 64 63 63 61 60 57 56 52 52 39 39 34 32 32 31 pflichtbewusst 64 verantwortungsbewusst 64 zuverlässig 55 rechtschaffen 53 kompetent 50 hilfsbereit 48 unbestechlich 38 flexibel 15 49 mürrisch 33 arrogant 32 ängstlich 20 überflüssig 17 8 7 Folgende Eigenschaften sprechen die Befragten Beamten zu (in %): stur 22 21 21 12 Das Beamtenprofil 2022 * dargestellt ist jeweils der Anteil an Befragten, die ein sehr hohes oder hohes Ansehen von der jeweiligen Berufsgruppe haben dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 19 ungerecht schlecht 18 8 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 41 ■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■ Bewertung einzelner Behörden Meinungen zur Handlungsfähigkeit des Staates Es wird die Schulnote vergeben (Mittelwert) 2021 2022 in der Lage, sie zu erfüllen % überfordert* % 2020 56 40 2021 45 51 2022 29 66 Ost 29 65 West 30 67 18- bis 29-Jährige 35 62 30- bis 44-Jährige 29 67 45- bis 59-Jährige 26 68 60 Jahre und älter 30 67 Arbeiterinnen und Arbeiter 21 74 Angestellte 29 67 Selbstständige 32 62 – insgesamt 33 64 – Beamtinnen und Beamte 38 60 – Tarifbeschäftigte 31 66 Hauptschule 23 73 mittlerer Abschluss 26 69 Abitur, Studium 35 60 Der Staat ist in Bezug auf seine Aufgaben und Probleme insgesamt Straßenreinigung, Müllabfuhr 1,8 1,9 Bibliotheken 1,9 2,0 Museen 1,9 2,1 Kindergärten 2,2 2,4 Polizei, Kriminalpolizei 2,4 2,5 Fachhochschulen, Universitäten 2,4 2,5 Hallenbäder, Freibäder 2,4 2,5 Krankenhäuser 2,5 2,7 Sozialversicherung 2,8 2,9 Gerichte 2,8 3,0 Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung 2,9 3,1 Finanzämter 2,9 3,1 Schulen 3,0 3,1 Sozialämter 3,2 3,4 SPD 45 53 Grünen 46 52 Landesministerien 3,4 3,5 FDP 16 80 Arbeitsämter 3,4 3,6 CDU/CSU 22 73 Linke** 20 78 AfD 9 90 Bundesministerien 3,6 3,7 Öffentlich Beschäftigte: Anhänger der: * an 100 % fehlende Angaben = „weiß nicht“ ** Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl 42 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 43 ■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■ Wichtigkeit verschiedener Aufgaben des Staates III Überforderung des Staates* Der Staat ist bei folgenden Aufgaben überfordert 2022** % Energieversorgung 17 Steuer- und Finanzpolitik 9 Preisentwicklung, Inflation 6 Wirtschaftspolitik 5 Klima- und Umweltschutz 15 Schul- und Bildungspolitik 13 Kinderbetreuung 2 soziale Sicherungssysteme, Rente 12 soziale Gerechtigkeit 11 Lage am Arbeitsmarkt 3 Lohnentwicklung 2 Wohnungs- und Immobilienmarkt 2 Gesundheitsversorgung 11 Corona-Krise 9 Asyl- und Flüchtlingspolitik 10 innere Sicherheit 7 Justiz und Rechtsprechung 4 Demokratie- und Wertevermittlung 1 Krieg in der Ukraine, Umgang mit Russland 9 Verteidigung, äußere Sicherheit 5 Außenpolitik 2 Digitalisierung 6 Infrastruktur 4 Verkehrspolitik 3 mangelnde Nähe zu den Bürgern 5 Bürokratieabbau 4 Verwaltung, kommunale Behörden 3 Lobbyismus 2 Überforderung generell 10 sonstiges 4 weiß nicht 18 * Basis: Befragte, die den Staat als überfordert ansehen Folgende Aufgaben des Staates halten für sehr wichtig: insgesamt % SPD % Grüne % FDP % CDU/ CSU % Linke* % AfD % Aufrechterhaltung der sozialen Gerechtigkeit in der Gesellschaft 62 70 67 43 45 89 59 Investitionen für den Klimaschutz wie den Ausbau der erneuerbaren Energien 53 57 87 38 31 64 9 Verbesserung der Infraund Verkehrsstruktur 45 44 51 41 42 53 48 Den Ausbau sowie die Modernisierung und Digitalisierung des öffentlichen Dienstes 44 48 51 50 43 41 30 Entlastung der Bürger aufgrund der gestiegenen Preise insbesondere bei der Energieversorgung 44 38 28 46 43 60 71 Unterstützung der Ukraine durch zivile und humanitäre Hilfeleistungen 34 32 51 28 31 28 8 Verbesserung der Ausrüstung und der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr 33 33 28 38 48 11 30 Die Bewältigung der Folgen der Coronapandemie wie Hilfen für Unternehmen und Selbstständige sowie Beschaffung von genügend Impfstoffen 28 34 27 27 29 30 20 Die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in Stadt und Land 27 28 21 16 23 51 33 Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen Russland durch Lieferung auch schwerer Waffen 22 20 32 22 29 11 6 * Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl ** offene Abfrage; Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennungen möglich 44 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 45 ■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit ■ Modernisierungen im öffentlichen Dienst und deren Finanzierung Eine Mehrheit (58 %) der Bundesbürger befürchtet, dass die hohen Ausgaben zur Bewältigung der aktuellen Krisen dazu führen, dass anstehende Modernisierungen im öffent­lichen Dienst nicht mehr finanziert werden können. Ein Drittel der Befragten (33 %) teilt diese Befürchtung nicht. Dass sie befürchten, dass anstehende Modernisierungen im öffentlichen Dienst nicht mehr finanziert werden können, geben ältere Bürger ab 60 Jahren, Beamte sowie die Anhänger der FDP, der Union und der AfD etwas häufiger an als die anderen Befragtengruppen. Es teilen die Befürchtung, dass anstehende Modernisierungen im öffentlichen Dienst nicht mehr finanziert werden können ja % nein* % insgesamt 58 33 Ost 58 32 West 57 34 18- bis 29-Jährige 52 36 30- bis 44-Jährige 53 36 45- bis 59-Jährige 57 33 60 Jahre und älter 64 31 Öffentlich Beschäftigte: – insgesamt 58 35 – Beamtinnen und Beamte 65 28 – Tarifbeschäftigte 55 38 SPD 58 37 Grünen 53 39 FDP 63 26 CDU/CSU 63 32 Linke** 59 34 AfD 64 27 Anhänger der: * an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“ Erforderliche Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes konsequente Digitalisierung aller Aufga­ ben des öffentlichen Dienstes (71 %) sowie eine schnellere und bessere Ter­ minvergabe für die Anliegen der Bürger (68 %) besonders erforderlich. Fast zwei Drittel sagen dies über die Verbesserung von Beratung und Service für die Bürger (64 %). Den Befragten wurden verschiedene mögliche Maßnahmen genannt, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes aufrecht zu erhalten bezie­ hungsweise zu verbessern. Sie wurden gebeten, anzugeben, welche davon sie für besonders erforderlich halten. Über zwei Drittel der Befragten finden eine Folgende Maßnahmen sind besonders erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes auf­ recht zu erhalten bzw. zu verbessern: öffen­tlich Beschäftigte: insge­ samt* % Ost % West % insge­ samt % Beamt­ innen, Beamte % Tarif­ beschäf­ tigte % Eine konsequente Digitali­ sierung aller Aufgaben des öffentlichen Dienstes 71 70 72 74 75 73 Eine schnellere und bessere Terminvergabe für die Anlie­ gen der Bürger 68 69 67 58 51 61 Verbesserung von Beratung und Service für die Bürger 64 69 63 56 54 56 Eine Ausweitung der Öff­ nungszeiten der Behörden 43 42 43 36 31 38 Eine ausreichend gute und leistungsgerechte Bezah­ lung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes 42 41 42 67 73 64 Die Verjüngung des öffent­ lichen Dienstes durch die Einstellung neuer junger Mitarbeiter 41 43 41 46 44 46 * Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennung möglich ** Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl 46 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 47 ■ Das Bild des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit Meinungen zu den Kosten des öffentlichen Dienstes Bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kosten des öffentlichen Dienstes sind im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Änderungen zu registrie- ren: 45 Prozent der Bundesbürger meinen, dass der öffentliche Dienst die Steuerzahler zu viel Geld kostet. 49 Prozent sind nicht dieser Ansicht. Der öffentliche Dienst kostet die Steuerzahler zu viel Geld ja % nein* % insgesamt 2016 2017 2018 2019 2022 31 33 32 48 45 64 64 66 46 49 Ost West 55 44 41 50 18- bis 29-Jährige 30- bis 44-Jährige 45- bis 59-Jährige 60 Jahre und älter 36 44 49 48 57 49 44 48 Arbeiterinnen und Arbeiter Angestellte Selbstständige 55 45 56 39 49 40 Öffentlich Beschäftigte: – insgesamt 26 71 – Beamtinnen und Beamte 15 84 – Tarifbeschäftigte 31 65 Hauptschule 53 39 mittlerer Abschluss 48 47 Abitur, Studium 40 54 Anhänger der: SPD 41 55 Grünen FDP CDU/CSU Linke** AfD 34 50 55 45 69 61 40 41 49 29 * an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“ ** Tendenzangaben aufgrund geringer Fallzahl 48 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 Sie arbeiten für Menschen. Wir kümmern uns um Sie. Als Selbsthilfeeinrichtung für den Öffentlichen Dienst erhalten Sie von uns stets die passende Versicherung und Vorsorge, besonders günstige Beiträge und einen herausragenden Service. www.nuernberger.de/beamte-oeffentlicher-dienst/ beamtenversicherung Einfach passend für den Öffentlichen Dienst Beamtinnen und Beamte ■ Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte ■ dbb Besoldungsmonitor Fallbeispiele* Der dbb Besoldungsmonitor berechnet und vergleicht das Besoldungsniveau in Bund und Ländern bezogen auf ausgewählte Ämter und Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A zum Ende des Jahres 2022. Einbezogen sind die jeweils niedrigste und jeweils höchste Besoldungsstufe der dem Amt zugeordneten Besoldungsgruppe. Für die Berechnungen werden die im Jahr 2022 gewährten Dienstbezüge, bestehend aus Grundgehalt und – soweit gewährt – den allgemeinen Stellenzulagen, Sonderzahlungen bzw. Urlaubsgeld, berücksichtigt. Weitere Ausgleichs-, Struktur- oder Sonderzuschläge werden nicht berücksichtigt. Zur besseren Vergleichbarkeit erfolgt eine Umrechnung in Monatswerte. Abgebildet werden die Gebietskörperschaften mit dem jeweils höchsten und niedrigsten Besoldungsniveau: Grundgehalt, zzgl. allg. Stellenzulage, Familienzuschlag sowie anteiliger Sonderzuwendung (soweit gewährt) BesGr. Beispiele (Monatsbeträge in Euro) Bund 1. April 2022 ledig verheiratet 2 Kinder Mittlerer Dienst A6 A9 A 13 A 16 Eingangsstufe Endstufe MecklenburgVorpommern 2.404,90 € Bayern 3.176,85 € Saarland 2.913,71 € Unterschied -12,6 % Unterschied -8,3 % Bayern 3.120,51 € Niedersachsen 2.862,98 € Bayern 3.915,75 € Saarland 3.655,40 € Unterschied -8,3 % Unterschied -6,6 % Bayern Rheinland-Pfalz 5.010,37 € 4.116,89 € Bayern 5.990,56 € Saarland 5.488,98 € -17,8 % Unterschied -8,4 % Bayern 6.715,31 € Saarland 5.917,77 € Bayern 8.080,45 € Saarland 7.484,97 € Unterschied -11,9 % Unterschied -7,4 % ledig verheiratet 2 Kinder Sekretär(innen) im ­Berufs­erfahrungsjahr 1 2.514,68 2.931,60 2.430,11 3.131,08 2.638,23 3.059,43 A8 Hauptsekretär(innen) im Berufserfahrungsjahr 14 3.286,92 3.703,84 3.213,33 3.825,58 3.289,99 3.706,23 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Inspektor(in) im ­Berufs­erfahrungsjahr 3 3.083,32 3.500,24 Hauptmann 4.938,50 5.355,42 A 12 Grund­schullehrer(in) im ­Berufs­erfahrungsjahr 17 Höherer Dienst 2.909,09 3.427,06 3.311,48 3.730,04 4.712,82 5.183,61 4.845,56 5.264,12 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Studienrätin/Studienrat A 13 im Berufs­erfahrungsjahr 10 5.276,57 5.693,49 4.916,44 5.387,23 5.356,45 5.775,01 Oberstudiendirektor(in) A 16 im Berufserfahrungsjahr 20 7.846,97 8.263,89 7.457,74 7.928,33 7.583,72 8.002,28 9.438,66 9.855,58 8.968,89 9.439,48 B-Besoldung Unterschied verheiratet 2 Kinder A6 A9 Nordrhein Westfalen 2.751,04 € ledig NRW 1. Dezember 2022 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Gehobener Dienst Amt/Besoldungsgruppe Berlin 1. Januar 2021 B4 B-Besoldung Präsident(in) R-Besoldung 9.158,52 9.577,08 R-Besoldung R1 Richter(in) am Amts­ gericht im Berufs­ erfahrungsjahr 3 R2 Vorsitzende(r) Richter(in) im Berufserfahrungsjahr 16 7.352,37 7.605,38 4.869,59 5.340,18 4.793,56 5.212,12 7.401,72 7.808,08 7.608,81 8.027,53 * Die Fallbeispiele umfassen den Bund und exemplarisch ein Flächenland und einen Stadtstaat. Die jeweils aktuellen Werte aller Gebietskörperschaften finden Sie auf der Homepage des dbb. In den obigen Beispielen sind eventuelle Sonderzuschläge (z. B. Gebietskörperschaft, regionale Ergänzungszuschläge) nicht erfasst. 52 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 53 ■ Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte ■ Familienzuschläge Familienzuschläge Familienzuschläge, Bund (Stand 1. April 2022) (Monatsbeträge in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag: für das zweite zu berücksichtigende Kind um für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um Familienzuschläge, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022) 153,88 285,40 131,52 409,76 Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 (Monatsbeträge in Euro) für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um A 3 und Anwärter A4 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind 26,84 21,47 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbeitrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12   5,37 A5 16,10 Stufe 1 in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 148,94 in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 147,18 in den übrigen Besoldungsgruppen 152,68 Stufe 2 in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 285,07 in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 281,71 in den übrigen Besoldungsgruppen 285,62 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag: 129,62 137,60 – für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 136,13 in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 134,53 Familienzuschläge, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro) in den übrigen Besoldungsgruppen um 132,94 Stufe 1 in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 Übrige Besoldungsgruppen Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag: für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind um für das dritte Kind um für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um – für das dritte zu berücksichtigende Kind 139,03 146,01 124,89 819,76 678,99 in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 839,68 in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 834,68 in den übrigen Besoldungsgruppen um 829,75 – für das vierte zu berücksichtigende Kind Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 (Monatsbeträge in Euro) in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 793,67 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und für das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3) A5 A6 A7 Stufe 2 (1. Kind) 168,96 122,02 29,36 Stufe 3 (2. Kind) 186,05 190,14 197,89 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 788,69 in den übrigen Besoldungsgruppen um 783,76 A8 — 94,28 Familienzuschläge, Freistaat Sachsen (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag: für das zweite zu berücksichtigende Kind um für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 54 (Monatsbeträge in Euro) dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 149,22 314,12 164,90 434,77 – für das fünfte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 800,67 in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 795,69 in den übrigen Besoldungsgruppen um 790,75 Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppe A5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A5 um 7,60 €, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A5 um 22,78 €. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 55 ■ Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte ■ Anwärtergrundbeträge Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Anwärtergrundbetrag, Bund (Stand 1. April 2022) (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des ­Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Bund (Stand 1. April 2022) Grundbetrag 1.307,34 1.557,54 2.387,55 Anwärtergrundbetrag, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des ­Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 A 5 bis A 8* A 9 bis A 11 A 12 A 13 A 13 plus Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 Grundbetrag 1.133,94 1.267,66 1.327,45 1.482,25 1.517,47 1.556,14 * Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangs­ amt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden begin­ nen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 % erhöhten Anwärtergrundbetrag. Anwärtergrundbetrag, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022) (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des ­Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 5 bis A 8 A 9 bis A 11 A 12 A 13 A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe c 56 Grundbetrag 1.349,78 1.405,68 1.550,37 1.583,28 1.619,43 (Vergütung je Stunde in Euro) § 4 Abs. 1 EZulV An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen 5,67 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr 1,34 im Übrigen zwischen 20 und 6 Uhr 2,67 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021) (Vergütung je Stunde in Euro) § 4 Abs. 1 EZulV An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen 3,74 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr 0,80 im Übrigen zwischen 20 und 6 Uhr 1,87 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022) (Vergütung je Stunde in Euro) § 92 LBesG NRW An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Freistaat Sachsen (Stand 12. Mai 2022) Anwärtergrundbetrag, Freistaat Sachsen (Stand 1. Januar 2021) (Monatsbeträge in Euro) (Vergütung je Stunde in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des ­Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A4 A 6 bis A 8 A 9 bis A 11 A 12 A 13 oder R 1 § 6 Abs. 1 SächsEMAVO dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 Grundbetrag 1.204,79 1.328,41 1.383,69 1.526,79 1.595,10 3,73 An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen 3,20 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr 0,64 im Übrigen zwischen 20 und 6 Uhr 1,60 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 57 ■ Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte ■ Mehrarbeitsvergütung Stellenzulage Mehrarbeitsvergütung, Bund (Stand 1. April 2022) Stellenzulage, Bund (Stand 1. April 2022) (in Euro) (Vergütung je Stunde in Euro) Nummer 9 Polizeizulage Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit § 4 Abs. 1 MVergV 13,85 von einem Jahr 95,00 Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 16,37 von zwei Jahren 228,00 Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 22,49 Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 30,96 Besoldungsgruppe A 3 bis A 4 Mehrarbeitsvergütung, Land Berlin (Stand 1. Januar 2021) Nummer 10 Feuerwehrzulage Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 95,00 von zwei Jahren 190,00 Stellenzulage, Land Berlin (Stand 1. Februar 2020) (in Euro) (Vergütung je Stunde in Euro) Nummer 9/10 Polizei/Feuerwehrzulage § 4 Abs. 1 MVergV Besoldungsgruppe A 2 bis A 4 13,69 Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 16,17 Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 22,18 Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 30,58 Mehrarbeitsvergütung, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Januar 2021) Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 74,57 von zwei Jahren 149,14 Stellenzulage, Land Nordrhein-Westfalen (Stand 1. Dezember 2022) (in Euro) § 49 LBesG oder § 50 LBesG oder § 51 LBesG NRW Polizei/Feuerwehr/Justiz Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit (Vergütung je Stunde in Euro) von einem Jahr in den BesGr. § 4 Abs. 1 MVergV bis A 6 66,87 Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 16,19 A 7 und A 8 und für Anwärterinnen und Anwärter 66,08 Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 22,21 ab A 9 65,28 30,63 von zwei Jahren in den BesGr. Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 Mehrarbeitsvergütung, Freistaat Sachsen (Stand 12. Mai 2022) (Vergütung je Stunde in Euro) § 18 Abs. 1 SächsEMAVO bis A 6 133,75 A 7 und A 8 und für Anwärterinnen und Anwärter 132,16 ab A 9 130,56 Stellenzulage, Freistaat Sachsen (Stand 3. Juni 2021) (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe A 4 bis A 8 13,79 § 49 Polizeizulage, § 50 Feuerwehrzulage, § 51 Abs. 1 Justiz SächsBesG Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 18,93 Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 26,10 von einem Jahr 75,00 von zwei Jahren 150,00 § 51 Abs. 2 Justiz Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit 58 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 von einem Jahr 82,67 von zwei Jahren 165,34 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 59 ■ Beamtinnen und Beamte Überblick über die Sonderzahlungen im Bund und in den Ländern (ehemals „Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld“) Bund Beamtinnen und Beamte ■ Hansestadt Bremen Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 4 bis A 8 840 Euro, der BesGr. A 9 bis A 11 710 Euro, Sonderbetrag von 25,56 Euro für jedes Kind, für das im Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird. Integration der Sonderzahlung Hamburg Baden-Württemberg Integration der Sonderzahlung, Integration der Sonderzahlung Sonderzahlung von 300 Euro für jedes Kind, für welches der Familienzuschlag im Dezember gezahlt wird. Bayern Hessen Beamtinnen und Beamte bis zur BesGr. A 11 70 vom Hundert, Übrige 65 vom Hundert von 1/12 der Jahresbezüge, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 60 vom Hundert bis zur BesGr. A 11, Übrige 56 vom Hundert, zzgl. 84,29 vom Hundert des gewährten Familienzuschlags, Erhöhungsbetrag von monatlich 8,33 Euro für Beamte bis zur BesGr. A 8 sowie Monatliche Auszahlung in Höhe von 5 vom Hundert, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 2,66 vom Hundert, Sonderbetrag von monatlich 2,13 Euro pro Kind, Urlaubsgeld in Höhe von 166,17 Euro für Beamte bis zur BesGr. A 8 bei Bezug von Bezügen im Monat Juli. Sonderbetrag von monatlich 2,13 Euro pro Kind, für das Familienzuschlag gewährt wird. Mecklenburg-Vorpommern Berlin Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 5 bis A 9 1.550 Euro; Übrige 900 Euro, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger A5 bis A 9 775 Euro, Übrige 450 Euro. Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 1 bis A 9 38,001 vom Hundert, BesGr. A 10 bis A 12 33,300 vom Hundert sowie Übrige 29,382 vom Hundert der Dezemberbezüge, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger entsprechend, Sonderbetrag für Kinder in Höhe von 25,56 Euro. Sonderbetrag für kindergeldberechtigte Kinder in Höhe von 50 Euro pro Kind. Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdients 500 Euro. Niedersachsen Brandenburg Aufstockung des Grundgehalts um 21 Euro statt separater Gewährung, sowie 10 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. 60 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 in Höhe 1.200 Euro, übrige Besoldungsgruppen 500 Euro, für Anwärter 250 Euro. Sonderbetrag für Kinder in Höhe von 250 Euro für das erste und zweite Kind sowie 500 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 61 ■ Beamtinnen und Beamte Nordrhein-Westfalen Integration der Sonderzahlung Rheinland-Pfalz Integration der Sonderzahlung DIENST-/BERUFSUNFÄHIGKEIT EIN UNTERSCHÄTZTES RISIKO – RECHTZEITIGE ABSICHERUNG ZAHLT SICH AUS Saarland Bis zu 5,5 %teil Integration der Sonderzahlung Beitragsvor sichern! Mit der Dienst-/ BerufsunfähigkeitsVersicherung rechtzeitig vorsorgen: Sachsen Streichung der Sonderzahlung Sicher, günstig, effizient Sachsen-Anhalt 3 vom Hundert des Grundgehalts, jedoch mindestens 600 Euro in den BesGr. A 4 bis A8 und mindestens 400 Euro in den übrigen BesGr., mindestens 200 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Flexible Anpassung Schleswig-Holstein BesGr. A 2 bis A 10 660 Euro, Schutz bei höheren Berufsrisiken entsprechende Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 330 Euro, Sonderbetrag von 400 Euro pro Kind für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder. Thüringen Integration der Sonderzahlung Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen: Stand: 8. November 2022 030 / 4081 6444 62 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 vorsorgewerk@dbb.de dbb-vorteilswelt.de ■ Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte ■ Arbeitszeit Urlaub Regelmäßige Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder Erholungsurlaub Bund Bund, Länder und Kommunen Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 41 Std. 40 Std. auf Antrag für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte und für diejenigen, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten oder die eine/n nahe/n Angehörige/n im eigenen Haushalt oder im eigenen Haushalt der oder des nahen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.1 Abweichende Regelungen gelten u. a. für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen und der DB AG. 41 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 41 Std. bis zur Vollendung des 60. Lj., wobei eine Std. pro ­Kalenderwoche einem Langzeitkonto gutgeschrieben wird. 40 Std. ab Beginn des 61. Lj. oder für schwerbehinderte ­Beamtinnen und Beamte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 40 Std. 40 Std. 41 Std. 40 Std. mit Vollendung des 55. Lj. 39 Std. mit Vollendung des 60. Lj. oder für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ab einem GdB von mind. 80 39 Std. 50 Min. für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ab einem GdB von mind. 50 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 41 Std. 40 Std. für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte (GdB von mind. 50) 40 Std. Nahe/r Angehörige/r nach § 7 Abs. 3 PflegeZG, die oder der –p  flegebedürftig nach §§ 14, 15 SGB XI ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten festgestellt worden ist oder – an einer durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Erkrankung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 PflegeZG leidet. 1 Stand: 11. November 2022 64 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 in der Regel 30 Tage Stand: 14. November 2022 Beihilfe Die Beihilfe ist das eigenständige Kran­ kensicherungssystem der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter. Für Soldatinnen und Soldaten – und teilweise Beamtinnen und Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Kran­ kensicherung auch in Form der sog. Heilfürsorge oder truppenärztlichen ­Versorgung ausgestaltet sein. Das Bei­ hilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsor­ gepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Die Leistungen er­gän­ zen in diesen Fällen die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Leistungen des eigenständigen Beihilfe­ systems erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der GKV als Kostenerstattung. Beam­tinnen und Beamte, die nicht freiwillig gesetzlich versichert sind, erhalten eine Rechnung als Privatpatienten, begleichen diese und bekommen die beihilfefähigen Aufwen­ dungen entsprechend dem Beihilfebe­ messungssatz vom Dienstherrn erstattet. Daneben gibt es in einigen Bundes­ ländern die systemfremde Möglichkeit der pauschalen Beihilfegewährung im Zusammenspiel mit einer Versicherung in der GKV oder PKV. Der Beihilfebemessungssatz beträgt in der Regel 50 % für aktive Beamtinnen und Beamte 70 % für Versorgungsempfänger(innen) bzw. Ehepartner (bis zum Einkommen i. H. v. 20.000 € [Bund]) 80 % für Kinder bzw. Waisen Die Zuzahlungsregelungen orientieren sich für den Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen Kranken­ versicherung. Die Beihilfevorschriften sind nicht bun­ deseinheitlich geregelt. Neben den Vor­ schriften des Bundes gibt es verschiede­ ne länderspezifische Regelungen über Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer), Zuzahlungen zu Medikamenten, Kosten­ dämpfungspauschalen, Antragsgrenzen und dergleichen. dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 65 ■ Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte ■ Versorgung Die Beamtenversorgung ist das eigenständige Alterssicherungssystem der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Soldatinnen und Soldaten. Einschließlich der Hinterbliebenen sind über 1,7 Millionen Menschen in Deutschland Empfänger von Leistungen der Beamtenversorgung. Sie umfasst sowohl die Funktion der gesetzlichen Rente als auch die einer Zusatzversorgung bzw. betrieblichen Altersversorgung und ist ein durch Dienstleistung erworbenes Recht, das durch Art. 33 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG. Vereinfachte Berechnungsgrundlagen Ruhegehaltfähige Dienstzeit x Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz Mindestversorgung (Anspruch auf Beamtenversorgung nach fünfjähriger Dienstzeit) 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe des Amtes oder – wenn dies günstiger ist – 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A 4 (zuzüglich 30,68 €). Abweichungen in mehreren Bundesländern. Versorgungsabschläge auf das Ruhegehalt 3,6 % für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes, maximal 10,8 % bei Dienstunfähigkeit. Bei Ruhestand auf eigenen Antrag sind höhere Abschläge möglich. Ruhegehaltssatz x ruhegehaltfähige Dienstbezüge = Ruhegehalt Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwergeld) Ruhegehaltfähige Dienstzeit Alle Dienstjahre als Beamtin und Beamter und ggf. Wehr- oder Ersatzdienstzeiten; (eingeschränkt) berücksichtigungsfähig sind auch erforderliche Ausbildungszeiten, Zeiten einer vorgeschriebenen praktischen Berufstätigkeit sowie Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst. Teilzeitbeschäftigung wird anteilig als Dienstzeit berücksichtigt. Altes Recht: 60 % des Ruhegehalts, das der/die Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Nach Versorgungsänderungsgesetz 2001 (ab 2002): 55 % des o. g. Ruhegehalts (Besitzstands­ regelungen für Altfälle). Unfallruhegehalt Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Das Grundgehalt, der Familienzuschlag für Verheiratete, Amtszulagen sowie ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnete Dienstbezüge (z. B. Stellenzulagen, Leistungsbezüge im Hochschulbereich). Die mit dem Amt verbundenen Dienstbezüge müssen für zuletzt mindestens zwei Jahre bezogen worden sein. Ruhegehaltssatz/Höhe des Ruhegehalts Altes Recht: Je volles Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit: 1,875 %, insgesamt höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (maximal 40 berücksichtigungsfähige Jahre). Versorgungsänderungsgesetz 2001: Absenkung ab 2003 in acht Stufen auf einen neuen Höchstsatz von 71,75 %. Heute: Steigerungssatz 1,79375 % je volles Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, insgesamt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (maximal 40 berücksichtigungsfähige Jahre). Sind Beamtinnen und Beamte infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden, erhöht sich der bis dahin erdiente Ruhegehaltssatz um 20 % und beträgt mindestens zwei Drittel, höchstens aber 75 % bzw. in vielen Bundesländern 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Gesonderte Regelungen bestehen bei qualifizierten Dienstunfällen und Einsatzunfällen. Versorgungsrücklagen Die Versorgungsrücklagen wurden/werden beim Bund und einigen Ländern als Sonderver­ mögen aus der Verminderung der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Höhe von 0,2 %-Punkten gebildet. Durch Besoldungs- und Versorgungsverminderungen in den Jahren 1999 bis 2002 und ab 2011/2012 sowie durch Einsparungen aus Anlass des Versorgungsän­ derungsgesetzes wurde allein beim Bund ein Sondervermögen in Höhe von ca. 19 Mrd. Euro ­aufgebaut (Stand: Dezember 2021), welches ab dem Jahr 2032 zur Entlastung der zukünftigen ­Haushalte eingesetzt werden soll. Der zuletzt (Stichtag 1. Januar 2021) ermittelte durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Ruhestandsbeamtinnen/-beamten betrug 65,8 %. 66 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 67 Tarifbeschäftigte ■ Tarifbeschäftigte Tarifbeschäftigte ■ Entgelte für Tarifbeschäftigte Tabellenentgelt für Berufsanfänger bzw. nach drei Jahren Beschäftigungszeit Eingruppierung Tätigkeit Kauffrau/Kaufmann Büro­kommunikation Mechatroniker(in) Fachinformatiker(in) ­Systemintegration Handwerksmeister(in) Krankenpfleger(in) Erzieher(in)** Sozialarbeiter(in)** in Entgeltgruppe (EG) und Stufe (St) (in Euro) Beschäftigte als Berufsanfänger nach drei Jahren als Berufsanfänger nach drei Jahren als Berufsanfänger nach drei Jahren als Berufsanfänger nach drei Jahren als Berufsanfänger nach drei Jahren als Berufsanfänger nach drei Jahren als Berufsanfänger nach drei Jahren Ingenieur(in) Konstruktivbau als Berufsanfänger Informatiker(in) IT-Organisation als Berufsanfänger Masterabsolvent(in) in der Forschung als Berufsanfänger nach drei Jahren nach drei Jahren nach drei Jahren TVöD (ab 4/22)* TV-L (ab 12/22)* EG 5 St 1 2.576,29 St 3 2.875,93 EG 6 St 1 2.683,45 St 3 2.997,10 EG 7 St 1 2.733,87 St 3 3.091,36 EG 8 St 1 2.910,37 St 3 3.239,51 EG P 7 St 2 2.932,41 St 3 3.108,44 EG S 8a St 1 2.931,61 St 2 3.142,47 EG S 11b St 1 3.304,79 St 2 3.542,98 EG 10 St 1 3.492,26 St 3 4.092,18 EG 12 St 1 3.752,91 St 3 4.597,79 EG 13 St 1 4.187,45 St 3 4.911,44 TV-Hessen (ab 8/23) EG 5 St 1 2.618,93 St 3 2.957,34 EG 6 St 1 2.725,66 St 3 3.067,49 EG 7 St 1 2.772,35 St 3 3.160,84 EG 8 St 1 2.946,46 St 3 3.299,66 EG KR 7 St 2 2.999,63 St 3 3.182,89 EG S 8a St 1 2.969,94 St 2 3.227,29 EG S 11b St 1 3.312,44 St 2 3.645,37 EG 10 St 1 3.523,62 St 3 4.040,88 EG 11 St 1 3.652,64 St 3 4.178,29 EG 13 St 1 4.188,38 St 3 4.748,54 EG 5 St 1a 2.658,36 St 3 3.002,01 EG 6 St 1a 2.766,82 St 3 3.111,99 EG 7 St 1a 2.814,31 St 3 3.203,64 EG 8 St 1a 2.990,59 St 3 3.339,20 EG KR 7 St 2 3.047,13 St 3 3.229,32 EG S 8a St 1a 3.017,62 St2 3.273,46 EG S 11b St 1a 3.358,11 St 2 3.689,33 EG 10 St 1a 3.553,90 St 3 4.095,22 EG 12 St 1a 3.813,22 St 3 4.662,85 EG 13 St 1a 4.244,36 St 3 4.809,67 * Weitere Erhöhungen der Tarifentgelte für das Jahr 2023 im Geltungsbereich des TVöD (Bund/VKA) sind Tarifverhandlungen vorbehalten, die erst im Januar 2023 beginnen. ** Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des TVöD (VKA) erhalten ab dem 1. Juli 2022 in der EG 8a eine monatliche Zulage in Höhe von 130 EUR brutto und in der Entgeltgruppe 11b eine monatliche Zulage in Höhe von 180 EUR brutto. 70 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 71 ■ Tarifbeschäftigte Tarifbeschäftigte ■ Zulagen und Zuschläge Jahressonderzahlung Für bestimmte Tätigkeitsmerkmale im Länder- sowie Bundesbereich und im Bereich der Kommunen bestehen Entgeltgruppen- und Funktionszulagen. Zeitzuschläge Basis der Zeitzuschläge ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe der Beschäftigten (bei Überstunden der Anteil der jeweiligen Stufe, höchstens jedoch der Stufe 4). Ausgehend von dieser Basis werden folgende Zeitzuschläge bezahlt (TVöD/TV-L/TV-Hessen): Nach TVöD beim Bund und in den Kommunen bzw. nach TV-L in den Ländern außer Hessen sowie nach TV-Hessen erhalten alle Beschäftigten, die am 1. Dezember des Kalenderjahres in einem Arbeitsverhältnis stehen, jeweils im November eine Jahressonderzahlung. Ihre Höhe variiert je nach Entgeltgruppe und Tarifgebiet. Im Bereich des TVöD Bund und des TVöD VKA ist nun auch die Ost-West-Angleichung der Beträge erfolgt. Basis der Jahressonderzahlung ist jeweils das in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlte Entgelt. TVöD (Bund): Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West Für Sonntagsarbeit 25 % Für die Arbeit an Samstagen in der Zeit ­zwischen 13 und 21 Uhr, soweit nicht im Rahmen von Schicht- und Wechselschicht anfallend 20 %, jetzt auch für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern Für Nachtarbeit zwischen 21 und 6 Uhr 20 %, Pauschalierung für Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs Hessen 1,28 €/Stunde Für Arbeit am 24. und 31. Dezember 35 % (ab 6 Uhr) Entgeltgruppe Für Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich) 135 % EG 1–8 84,51 % 35 % EG 9a–12 70,28 % 30 % (EG 1–9b TVöD, TV-L, EG 1–8 TV-H) EG 13–15 51,78 % 15 % (EG 9c–15 TVöD, EG 10–15 TV-L, EG 9a–15TV-H) TV-­L (Länder ohne Hessen) Für Feiertagsarbeit (mit Freizeitausgleich) Überstundenzuschläge Entgeltgruppe Erschwerniszuschläge Grundlage ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2. Die Höhe der Erschwerniszuschläge beträgt zwischen 5 und 15 %. Im Bereich der VKA können mit dem jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschläge durch einen landesbezirklichen Tarifvertrag vereinbart werden. Wo dies nicht geschieht, gelten die bisherigen Regelungen teilweise dynamisiert bis zu einer neuen Vereinbarung fort. Für den Bereich des Bundes und der Länder sollen jeweils entsprechende Tarifverträge (für den Bund auf Bundesebene) abgeschlossen werden. Jubiläumsgeld West bzw. Ost ab 2020 EG 1–8 90,00 % EG 9a–12 80,00 % EG 13–15 60,00 % TVöD (VKA): Jahressonderzahlung Ost/West 2023 Ost/West EG seit 2021 1–4 87,43 v. H. 5–8 88,14 v. H. 9a–11 74,35 v. H. 12–13 46,47 v. H. 14–15 32,53 v. H. TV-­Hessen* EG seit 2021 1–4 82,84 v. H. 5–8 83,62 v. H. 9a–16 (ab 1. August 2019) 55,78 v. H. Folgende Jubiläumsgelder werden gezahlt: 72 nach Beschäftigungszeit von 25 Jahren 350 € nach Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 € dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 *Werte für 2022 erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen verfügbar. dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 73 ■ Tarifbeschäftigte Arbeitszeit und Urlaub Arbeitszeit Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt nach TVöD­ AT – Bund/Kommunen West/Ost 39 Stunden TV­-Hessen 40 Stunden TV-­L – Baden-Württemberg 39 Std. 30 Min. – Bayern 40 Std. 6 Min. – Berlin 39 Std. 24 Min. – Bremen 39 Std. 12 Min. – Hamburg 39 Std. – Niedersachsen 39 Std. 48 Min. – Nordrhein-Westfalen 39 Std. 50 Min. – Rheinland-Pfalz 39 Std. – Saarland 39 Std. 30 Min. – Schleswig-Holstein 38 Std. 42 Min. – Tarifgebiet Ost 40 Std. Nach TV-­L und TV-­H gelten für bestimmte belastete Beschäftigtengruppen Ausnahmen mit 38,5 Stunden bzw. mit 42 Stunden Wochenarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken in der unmittelbaren Patientenversorgung. Erholungsurlaub Beschäftigte nach TVöD bei Bund und Gemeinden bzw. nach TV-L und TV-H (Hessen) erhalten bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage Erholungsurlaub. Auszubildende haben bei identischer Verteilung der Arbeitszeit ebenfalls einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Der für Auszubildende in Pflegeberufen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gewährte Zusatzurlaubstag bei Schichtdienst wird darüber hinaus weiter gewährt. 74 dbb beamtenbund und tarifunion · Monitor öffentlicher Dienst · 2023 Da für Große und Kleine. Unsere leistungsstarken Versicherungen für alle. Seit über 110 Jahren begleiten wir Kundinnen und Kunden als verlässlicher Partner für alle Versicherungs- und Finanzfragen durch ihr Leben. 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