Mannes zu zahlende Schuld. Im folgenden Jahre hatte Erdmuthe Wins mit einer Witiwe Catharine Lange eine Klage
wegen 48 Scho> märkischer Groschen. Durch Urtheilsspruch des Bischofs Wedigo von Havelberg wurde die Verklagte zur Zahlung
verurtheilt, das Urtheil unterm 27. Februar 1482 vom Landesherrn bestätigt.
Erdmuthe überlebte ihren Gatten um geraume Zeit, denn noch im Jahre 1497 wurden derselben auf Ansuchen ihrer
Söhne Caspar, Valentin, Theus (Matthäus) und Ludwig unterm 9. April ihre Kurfürstlichen Lehngüter zum Leibgedinge
gegeben.
18. Martin, Sohn von Nr. 10, erhielt mit seinen Brüdern Haus und Valentin am 4. Februar 1465 vom Landes-
herrn die Belehnung mit dem Dorfe Blankenburg und den Prästationen in Wartenberg und zwar in dem Umfange, wie diese
Besizungen ihrem Vater Thomas zugestanden hatten.
Alle drei Brüder erhielten ferner am 9. Januar 1472 die gesammte Hand an den Lehen ihrer Frankfurter Vettern Theus
und Martin in Heinrichsdorf , Gr. Lübbichow, im Zoll zu Frankfurt, vom wendischen Hofe, von einigen Hufen in Falkenberg,
Svyutendorf und Zepernick.
Als Hans um 1475 ohne männliche Nachkommen starb, belehnte der Kurfürst am 12. JFebrnax 1475 Martin und
Valentin mit dem Antheil des Verstorbenen an Blankenburg und Wartenberg.
Martin war außerdem schon früher mit feinem Bruder Valentin am 9. April 1465 mit Gütern und Renten in
Falkenberg , am 14. Februar 1466 mit Geldprästationen von 27 Hufen in Sputendorf und am 26. desselben Monats und Jahres
mit den in Zepernick von Caspar von Bredow erkauften Vesitungen belehnt worden. Beide empfingen schließlich noch unterm
31. Juli 1476 die gesammte Hand an dem Lehn ihrer Vettern im Zolle zu Reeß.
Martin, nach Vorstehendem schon sehr begütert, erkaufte, sv weit bekannt, noch Renten und Natural- Leistungen,
1473 von Theus Glinik im Dorfe Karow,
1477 von den Gebrüdern Hoppenrade im Dorfe Schönfließ,
1477 von Wichard Bellin im Dorfe Markau,
1482 von den Gebrüdern von Arnim im Dorfe Weße und außerdem
1483 von Heinrich Thürknecht dessen zwischen den freien Höfen des Nitters Nickel Pfuhl und des Hofrichters
Peter Brackow in Berlin belegenes Burglehn (jeht Kloster- Str. 7). Ueber dasselbe erhielt er am 27. August 1496 die Be-
lehnung mit der Verpflichtung, bei jeglicher Gefahr sofort auf das Kurfürstliche Schloß zu kommen, um dasselbe mit seiner Wehr zu
schüßen. Gleichzeitig wurde das als Mannlehn bestellte Burglehn zum Leibgedinge seiner Ehefrau Martha bestimmt und, seinem
Wunsche gemäß, den Söhnen seines Bruders Valentin daran die gesammte Hand verliehen.
Martin soll nach einer Angabe des hiesigen Magistrats - Archivs 1491 am Montag nach Reminiscere gestorben sein,
welche Mittheilung auf Nichtigkeit wohl wenig Anspruch machen kann, da er, wie urkundlich feststeht und vorstehend mitgetheilt,
noch 1496 belehnt wurde.
Er hinterließ fünf Söhne: Christoph, Martin, Hans, Melchior und Georg.
19. Merten, Sohn von Nr. 12, wurde Priester und ist als solcher in der Lehnserneuerung vom 11. November 1525
über das Burglehn Kloster - Str. 36 aufgeführt.
20. Hans, Sohn von Nr. 12, erkaufte 1504 mit seinem Bruder Georg (Nr. 22) von dem Grafen Joachim von
Ruppin die Dörfer Birkenwerder, Hermsdorf, Hohen - Niendorf, Borgsdorf, sowie die wüste Feldmark Berkfeld und hinterließ einen
Sohn Namens Jacob.
21. Egidius, Sohn von Nr. 12, scheint ohne männliche Nachkommen gestorben zu sein. Näheres hat fich über ihn
nicht ermitteln lassen.
22. Georg, Sohn von Nr. 12, scheint ebenfalls ohne männliche Nachkommen gestorben zu sein, da nur dem Sohne
seines Bruders (Nr. 20) die Belehnung über Birkenwerder 2c. erneuert wurde.
Im Jahre 1525 am 11. November erhielten die vorgedachten Gebrüder (19 bis 22) die Lehnsbestätigung über das
Burglehn Kloster- Str. 36, welches Hans und Georg, als schließlich alleinige Besißer, demnächst an den Kammexr-
Sekretär Brettschneider für 500 Thaler verkauften.
23, Caspar, Sohn von Nr. 17, wurde Geistlicher und von Georg Trebus mit dem Patronatsrecht und der Ge-
rechtigkeit an dem St. Erasmus- Altar in Strausberg beliehen. Als Trebus später seine Rechte an jenem Altar dem Kurfürsten
Joachim und dem Markgrafen Albrecht abtrat, belehnten auch diese den Caspar Wins ihrerseits am 28. Juni 1512 mit dem
jus patronatus und den Gerechtigkeiten des Altars.
24. Valentin, Sohn von Nr. 17, wurde Kurfürstlicher Kanzleischreiber und Rentmeister und erhielt von Joachim 1.
am 18. März 1499 » wegen getreuer Dienste, die er bereits dem Kurfürsten Johann geleistet« , die Lehnsanwartschaft auf das Dorf
Norelin und auf Prästationen von einem dortigen Hofe.
25. Matthäus, Sohn von Nr. 17, beim Tode seines Vaters noch unmündig, wurde Kurfürstlicher Sekretär und fungirt
als solcher 1499 als Zeuge bei einer Grenzregulirung der Stadt Königsberg i.,N. mit dem Dorfe Mantel.
26. Ludwig, Sohn von Nr. 17, beim Tode seines Vaters noch unmündig, erhielt mit seinen Brüdern (23, 24 und 25)
1491 die Mitbelehnung über Blankenburg , Wartenberg ze. , die gesammte Hand aber, ebenfalls mit den Brüdern, in demselben
Jahre an dem Burglehn Kloster- Str. 36 und 1499 außerdem dieselbe an den Lehen ihrer Frankfurter Vettern in Heinersdorf 2.
Weiteres hat sich über die Söhne Valentins nicht feststellen lassen , auch ist nicht bekannt, vb einer von ihnen Nach-
kommen hinterlassen hat.
27. Christoph, Sohn von Nr. 183, seit 1497 Rathmann, von 1501 bis 1509 zweiter und von 1510 bis 1518 erster
Bürgermeister in Berlin, erhielt im Jahre 1517 von Lorenz Star> am 20. Mai eine Ehrenerklärung, gleichzeitig schwor ihm
derselbe Urphede wegen seiner Gefangenhaltung. In derselben Zeit hatten Ch ristoph und sein Bruder Hans, wegen eines
Hofes in Blankenburg, eine Lehnsstreitigkeit mit den Gebrüdern Gökke, welcher Streit durch den Hofrichter Schragen auf Grund
eines Gutachtens der ältesten Adligen entschieden wurde. Christoph starb am Mittwoch nach Cantate 1519 und wurde in der
Marienkirche begraben. Sein früher in dieser Kirche neben der Orgel befindlich gewesenes Wappenschild ist nicht mehr vorhanden.
Er hinterließ vier Söhne, Anton, Bastian, Fabian und Joachim.
Berliner Geschlechter
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