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Der Berlinischen Urkunden fünfte Abtheilung

Full text : Urkunden-Buch zur Berlinischen Chronik / Voigt, Ferdinand (Public Domain)

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gegebenen briefes, gelangen an vns klagende die mandts daßelbig handtwergk, ausgenomen diejenigen
Zeichner vnd Leineweber in vnsern Stedten Bran- so ihre gulde gewonnen vnd in vnsern Landen bedenburgk,
 Berlin, Cölln, FSrankfurt, Prenzlow seßen, auf 3wey VIeile Weges nahe denselben obbevnd
 Ruppin sampt den zugehorenden kleinen Stedten, rurtten vnsern «Zaubtstedten vnd ihren kleinen Stedten,
mit Bericht, wie das solchen ihren Priuilegien vnd arbeitten vnd sol<; hbandtwergk treiben solle. Die
verliehenen gulde, wie ihnen lauts derselben in Stedten aber in Stedten vnd Dörffern geseßen vnd vor alters
vnd dorffern soll gehalten werden, sim die Störer das handwerg? getrieben, sollen lauts der Priuilegien
oder Puschmeister, die ihres handtwergs des Lein- auch die gulde mit gewinnen vnd halten. Vnd wo
weber Ambts sich gebrauchen, hin vnd wieder in den Jemandes druber befunden, den oder dieselben mögen
dörffern vnd fast nahe bei den Stedtenn, die doM die guldemeister deßelben handtwergks als Störer ihres
ihre gulde vnd Innungen nicht gewonnen, auch eins handtwergks mit hülffe vnsrer Landtreiter an iedem
theils in vnsern Landen vnbeseßen, auc die sich vnter ortte auftreiben vnd ihr Wergkzeugk nehmen. Sollen
ihren handtwerc> in Stedten vnredlich gehalten, ihres vnd wollen fie auch bey solchem vnserm vorigen gebherkommens
 oder gebuhr vnredlich oderihrebandtwer gebenen Priuilegio vnd begnadungen jeder Zeit gnedignicht
 redlich gelernt haben, mit Wesen niederthun, lich schützen vnd handthaben, Alles getreulich vnd
vnd den vnsern in Stedten, die uns mit Schoßen vngefehrlich. Vrkundtlich mit vnßern anhangenden
vnd andern vnpflichten vorwandt, zu merklihem Insigell besiegelt vnd geben zu Cöln an der Sprew
Schaden vnd abbruch ihrer nahrung sol; bandt- Dornstags na<M Oculi, Christi vnsers lieben hern
wer> zu treiben, vntterstehen sollen; welches denn geburtt Tausendt funffhundert vnd im funfzigsten
vns, als dem Landesfursten, zuzusehen beschwerli<m. Jahre.
Vnd wollen hierauff ernstlicher meinungen, daß nie-Aus
 einem alten Copialbuche. Stadt-Archiv Geb. 8. Nr. 11.

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