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Der Berlinischen Urkunden fünfte Abtheilung

Full text : Urkunden-Buch zur Berlinischen Chronik / Voigt, Ferdinand (Public Domain)

1492 -- 1496 481
CCCIV.
Der Kurfürst überläßt seinem Rathe und Amtmanne zu Crossen, dem Doktor Johann Stauffmel, ein
Freihaus in Cöln, 1492 ohne Datum.
stattlicher und baß enthalten muge, baben Wir IJ
Er I > 8 NN EJFES “ 7 3 . ZE Im
Er Johan Stauffmels doctors vorschreibuimge. wumnnd seinen rechten erben das hauß bir zu Coln,
Wir Johanns 2c. Bekennen vnd thun kunt) das etwa vnsers Ularschalks seligen Cristoff von
offinlich mit dissem briue vor vnns, vnnser erben Aufses gewest, gnediglichen gegeben vnd zugeeignet
vnd nachfomen DTrarggraue zu Brandemburg vnd Geben vnd eygenen Im vnd seinen rechten erben
sunst vor allermeniglich die jn sehn horen oder lesen: solc< bemelt huß vnd was darzu gehorig ist, sich des
Lrachdem sich hinuor der hochgelart vnser amptmann zu irem nutz vnd fromen, als ander ir eygen gut
. » = . . . . /
zu Crossen, Rath vnd lieber getrewer Er Johan one meniglichs verhinderung zu genießen, zu geprauchen
Stauffmel, Doctor, auff gescheen vertrag zu vmuns vnd zu haben. In vnd mit crafft dits briues vnd
vnd jn vnser dinst gewant vnd alle ander sein guter wollen den gemelten vnnsern Rath vnd sein erben
beweglich vnd vnbeweglich, so vil er der außerhalb gein den schuldigern, so an solch huß von des ananten
lands hat, bier jn vnsrem F&urstenthumb der mark Cristoff von Aufses wegen verwysen benemen vnd
zu Brandemburg kern vnd «vlegen wil, darumb schadlos halten. Zu urkunt am Sonnabend nach
vnund auch das er sich in solchen vnsern dinsten deß hl etare im LXXXXj]. - Relator dominus per se. |
Königl. Geh. Staats-Archiv C. Il. 18 fol. 16.
CCCY.
. +5 ) .77 . N . * t 168 2 5-Y1 * 7 (> > . 7 ; .
Die Brüder des granen Klosters zu Berlin besaßen in Spandau eine Terminei, d. h. ein Haus zur
Benutzung, wenn Brüder zu Geschäften oder um Almosen einzuholen umherreisten. Nach der
Kirchenreformation und Aufhebung der Klöster war den grauen Mönchen in Berlin jenes Haus
überflüssig geworden und erklärten der Propst und die Brüder des Klosters, auf die Terminei in
Spandau zu Gunsten der Stadt Spandau zu verzichten und fich nur ein Mitbenngungsrec<ht vorbehalten
 zu wollen. Die Urkunde hierüber ist vom 20. April 1493.
Gedr. bei Fidicin, Bd. IV. S. 219. Urkunde im Archiv der Stadt Spandau.
CCCY1
JI 40 ET  Müss ..-. 5 Ir . . „.
Verordnung des Kurfürsten wegen der Prozession, des Marktes und Wettlaufens zu Berlin und Cöln,
am 22. April 1494.
Lieben getrewen. Ewer schreyben baben wir bleib; aber der Cremer vnd Paufflewt halben ist
vormerkt, vnd ist vnser meynung, das die ausschreyben vnnser meynung, das die nah eins ydermans gefallen
an die von Leipzk vnd anderßwo von den von in vnsern stetten Berlin vnd Colln die S<Httag zu
Berlin vnd Collen wegen geschee, dom das die von halten vorkundigt wird, euch vnser meynung darnach
Berlin daß Rennen der pferd zum Berlin halten, haben zu richten. Datum Arnburg, am dinstag nach
auch der procession vnd das es bey Iren vorstendern Jubilate im LXXXKRUII. .
Berliner Stadt-Archiv Nr. 1199.
'("
CCCVYIL
Der Magistrat zu Cöln präsentirt dem Bischof von Brandenburg den PresSbyter Thomas Kalf zum
& « c
Rektor de8 Altars Matthäi in der Petrikirche zur Bestätigung, am 17. Februar 1496.
Gedr. in Küster's Memorabilia Coloniensis S. 243.
Berlinische Urkunden.

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