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Kurfürstlichen Befehls, ihm zur Rückkehr daß der Kurfürst nicht ohne Gegner wäre,
freies Geleit zu geben, fortfuhren, ihn | welche sich zu ihrer Partei schlagen wür-
Überall zu verfehmen, faßte der Kurfürst den. Denn sie sandten Briefe an die
den Entschluß, mit Crust und Strenge Städte und an Herren und Mannen in
gegen Berlin und Cöln vorzugehen. der Mark und außerhalb Landes, welchen
1448 Unterm 20. Februar 1448 ließ er sich sie das ihnen zugefügte Unrecht klagten,
Strafvrfa- yon seinem Bruder Friedrich dem Jün- und die sie um ihre Unterstüßung baten.
Kurfürsten gern welchem die Bürger ebenfalls Treue Sie bemüheten sich auch, neue Bündnisse
Berlin id. goschivoren und die Festhaltung jener Ver- mit den Städten herzustellen, um, wie
träge angelobt hatten, volle Gewalt er- früher, der Fürstlichen Macht mit Gewalt
theilen, die Rathmannen und Bürger zu zu widerstehen.*) Doch alle diese Schritte
Berlin und Cöln im Gericht zu beklagen, blieben ohne Erfolg. Mit den Fürsten
mit Krieg zu strafen und zum Gehorsam wund Mannen hatte der Kurfürst sich auf
zu bringen. ") Hiergegen legten mehrere friedlichen Fuß gestellt, und von den
» Städte jedoch Fürbitte beim Kurfürsten wenigen Städten, welche eine Antwort
ein, welcher sich wiederum bereit erklärte, sandten, wurde ihnen wenig Hoffnung
sich »nach Recht an Billigkeit « genügen gemacht. =- Der Rath zu Neustadt-Eber8-
zu lassen, wenn beide Städte sich ferner walde schrieb unterm 10. April: Der
nicht an ihm und den Seinigen vergreifen Kurfürst sei in ihrer Stadt gewesen, habe
vder Gewalt üben wollten. Es8 wurde Gewerke und Gemeinde versammelt und
nunmehr ein Rechtstag auf Dienstag na) üähnen mitgetheilt, daß er sich gegen die
Cantate (23. April) vor dem Hofgericht von Berlin und Cöln wegen ihm zuge-
festgestellt, zu welchem der Hofrichter fügter Verhöhnung, Schmach und Gewalt
Peter von der Gröben den Rath, die Ge- zu Recht erboten habe; er habe die Ver-
werke und die Gemeindeverordneten, außer- sammelten darauf gefragt, ob sie ihm,
dem aber über 300 Bürger beider Städte, ihrem Erbherrn, dem sie gehuldigt und
welche Güter vom Kurfürsten zu Lehn geschworen hätten, beistehen wollten, wel-
hatten, zur Verantwortung vorforderte. <es ihm die Städte Spandow und Ber-
Die Bürger, über dies Verfahren erbit- mau bereits zugesagt. Hierauf hätten
tert, warfen den Kurfürstlichen Richter Rath, Gewerke und Gemeinde unter sich
Balthasar Hake in's Gefängniß und ver- eine Umsprache gehalten und sodann dem
weigerten dessen Freilassung, obwohl der Kurfürsten erklärt, daß auch sie, wie die
Kurfürst mehrmals drohende Aufforderun- andern Städte, ihm zu Gleich und Recht
gen an sie erließ, und der Pöbel erbrag beistehen wollten u. sf. w. Auch entschul-
die Kurfürstliche Canzlei, streute die darin digten sich die Rathmannen, nicht persön-
vorhandenen Geheimschriften umher, ver- lich, wie dies gewünscht worden, nach
nichtete und entfernte solche zum Theil. Berlin kommen zu können, da der Kur-
An eine gütliche Einigung, = dies muß- fürst sie schleunigst zu sich nach Spandow
ten die Einwohner beider Städte wohl berufen habe.?) -- Der Rath zu Span-
einsehen = war nach allen diesen Vor- dow aber schrieb unterm 4. Mai: Wir +
gängen nicht mehr zu denken, und so bitten Cuch,/ mit Fleiß zu verstehen, daß
wurden sie auf dem einmal betretenen unser gnädiger Herr e8 mit Cuch und
Wege immer weiter fortgerissen. Sie hoff- den Cuern nicht gut meint, . . . . . und
ten noch immer auf die Sympathie wir Euch keine Botschaft nach oder durch
und Hilfe der Städte und scheinen mit Spandow gestatten, noh Euch Geleit
Bestimmtheit darauf gerechnet zu haben: 1) Fidicin, dipl. Beitr. Il.,- S. 206. Art. VI. -- X
1) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. II., 1. S. 296. 2) Berl. Stadtarchiv, Urk. Nr. 1194.
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