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Full text: Verkehrs-Handbuch für Rad- und Kraftfahrer / Kilian, Oskar (Public Domain)

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gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 
14 Tagen bestraft. 
H. Ausnahmen. 
S 29. Von der Verpflichtung zur Führung des Kennzeichens 
sind >-freit: 
a) -_ -ahrzeuge, die nur in Schleppzügen für den Frachtverkehr 
- "ndung finden, 
bp ahrzeuge der Feuerwehr, 
ß wagen, die im öffentlichen Fuhrverkehre Verwendung 
„an und für die Sondervorschriften hinsichtlich ihrer Kenn- 
-‘“hen bestehen (Droschken, Omnibusse usw.). 
Auf Antrag können durch die Polizeibehörde von der Ver- 
pflichtung zur Führung des Kennzeichens entbunden werden: 
a) leichte, nur für den Stadtverkehr bestimmte Personenkraftfahr- 
zen7e mit einer Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von 
„:- tt mehr als 15 Kilometer in der Stunde, 
b schäftswagen, die in deutlich erkennbarer Form mit der 
'irma des Geschäfts versehen sind. Insoweit nehrere Kraft- 
fahrzeuge zu einem Geschäftsbetriebe gehören, müssen sie in- 
dessen mit besonderer laufender Erkennurnzsnummer versehen 
sein, die den Anforderungen in- den $$ 7, 9 zu entsprechen hat. 
Auf. die Kraftfahrzeuge der Militärverwaltung und auf die 
Führer dieser Kraftfahrzeuge finden die Vorschriften im $ 14 
Abs. | Satz 2 und Abs. 2, 8 18 Abs. 4, $8 23, 26, 27 keine Anwen- 
dung. Krafträder der Militärverwaltung sind von der Verpflichtung 
zur Beleuchtung des Kennzeichens ($ 10) befreit. Die. Kraftfähr- 
zeuge der Feuerwehren sind von den Bestimmungen des $ 3 Abs. 
l Ziffer 4, 88 17, 19, 23 ausgenommen. 
Formen der Kennzeichen. 
\= 10834 | a3 7 
"084 1084
	        
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