Rahmenlehrplan
für die gymnasiale Oberstufe
Gymnasien
Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
Berufliche Gymnasien
Kollegs
Abendgymnasien
Japanisch
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport Berlin
Impressum
Erarbeitung
Das Kerncurriculum dieses Rahmenlehrplans wurde teilweise in einem länderübergreifenden Projekt
vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), vom Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg) und vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung MecklenburgVorpommern (L.I.S.A.) unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen schulrechtlichen
Bestimmungen erarbeitet.
Die Kapitel Einführungsphase, Kurshalbjahre, Sonstige Regelungen sowie Leistungsfeststellung und
Leistungsbewertung wurden vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) erarbeitet.
Das Kapitel Einführungsphase wurde 2010 vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
(LISUM) überarbeitet.
Herausgeber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin
Inkraftsetzung
Dieser Rahmenlehrplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin zum
Schuljahr 2006/2007 in Kraft gesetzt.
Printed in Germany
1. Auflage 2006
Druck: Oktoberdruck AG Berlin
Dieses Werk ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Die Herausgeber behalten
sich alle Rechte einschließlich Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung des Werkes vor. Kein Teil
des Werkes darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Herausgeber in irgendeiner Form (Fotokopie,
Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme
verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dieses Verbot gilt nicht für die Verwendung dieses
Werkes für die Zwecke der Schulen und ihrer Gremien.
Inhaltsverzeichnis
Einführungsphase...............................................................................................V
Kerncurriculum für die Qualifikationsphase
1
Bildung und Erziehung in der Qualifikationsphase der gymnasialen
Oberstufe ................................................................................................... 5
1.1 Grundsätze ................................................................................................ 5
1.2 Lernen und Unterricht ................................................................................ 6
1.3 Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung.......................................... 7
2
Beitrag des Faches Japanisch zum Kompetenzerwerb ............................. 9
2.1 Fachprofil ................................................................................................... 9
2.2 Fachbezogene Kompetenzen .................................................................... 9
3
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte Standards .............. 12
3.1 Eingangsvoraussetzungen ....................................................................... 12
3.2 Abschlussorientierte Standards................................................................ 13
4
Kompetenzen und Inhalte ........................................................................ 16
4.1 Individuum und Gesellschaft .................................................................... 16
4.2 Kulturelle Identität .................................................................................... 16
4.3 Nationale Identität .................................................................................... 17
4.4 Herausforderungen der Gegenwart.......................................................... 17
Ergänzungen
5
Kurshalbjahre ........................................................................................... 18
6
Sonstige Regelungen............................................................................... 19
6.1 Jahrgangsübergreifender Unterricht......................................................... 19
6.2 Zusatzkurse.............................................................................................. 19
6.3 Fremdsprachiger Sachfachunterricht ....................................................... 19
7
Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Japanisch ......... 20
Einführungsphase
Einführungsphase
Zielsetzung
Im Unterricht der Einführungsphase vertiefen und erweitern die Schülerinnen und Schüler die
in der Sekundarstufe I erworbenen Kompetenzen und bereiten sich auf die Arbeit in der Qualifikationsphase vor. Spätestens am Ende der Einführungsphase erreichen sie die für den
Eintritt in die Qualifikationsphase gesetzten Eingangsvoraussetzungen.
Die für die Qualifikationsphase beschriebenen Grundsätze für Unterricht und Erziehung sowie die Ausführungen zum Beitrag des Faches zum Kompetenzerwerb gelten für die Einführungsphase entsprechend. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, Defizite
auszugleichen und Stärken weiterzuentwickeln. Sie vertiefen bzw. erwerben Grundlagen für
wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und bewältigen zunehmend komplexe Aufgabenstellungen selbstständig. Hierzu gehören auch die angemessene Verwendung der Sprache und
die Nutzung von funktionalen Lesestrategien. Dabei wenden sie fachliche und methodische
Kenntnisse und Fertigkeiten mit wachsender Sicherheit selbstständig an. Um ihre Kurswahl
wohlüberlegt treffen zu können, machen sie sich mit den Anforderungen für das Grundkursfach Japanisch vertraut. Zur Vorbereitung auf die Arbeit im Grundkurs erhalten sie individuelle Lernspielräume und werden von ihren Lehrkräften unterstützt und beraten. Notwendig ist
darüber hinaus die Hinführung zur schriftlichen Bearbeitung umfangreicherer Aufgaben im
Hinblick auf die Klausuren in der gymnasialen Oberstufe.
Im Zweiten Bildungsweg werden die Eingangsvoraussetzungen aufgrund des Wiedereinstiegs in den Lernprozess nach längerer Pause nur von einem Teil der Hörerinnen und Hörer
des Abendgymnasiums bzw. der Kollegiatinnen und Kollegiaten der Kollegs erfüllt. Die Abschlussstandards werden durch binnendifferenziertes Arbeiten sowie Nutzung der größeren
Selbstkompetenz erwachsener Lernender erreicht.
Kompetenzen und Inhalte
In der Einführungsphase kommen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zusammen. Der Unterricht der Einführungsphase dient der Festigung
und Vertiefung der in der Sekundarstufe I erworbenen Kompetenzen und führt in die Arbeitsweisen und Inhalte der gymnasialen Oberstufe ein. Dies gilt auch für Japanisch als
zweite Fremdsprache.
Der bislang vorwiegend am fremdsprachigen (Jugend-)Alltag und an der eigenen Lebenswelt
orientierte Unterricht berücksichtigt nunmehr komplexere soziale, politische, wirtschaftliche,
kulturelle und ästhetische Zusammenhänge, Gegebenheiten und Entwicklungen. Lernstrategien und Arbeitstechniken werden weiter vermittelt und gefestigt.
Aufgabe des Japanischunterrichts der Einführungsphase ist das Erreichen der Eingangsvoraussetzungen des Kerncurriculums in allen Kompetenzbereichen mithilfe des folgenden
Themenfelds:
V
Japanisch
Einführungsphase
Realität des Alltags und fiktionale Entwürfe
Mögliche Inhalte
•
Reisen nach Japan
•
Alltag in Japan
•
Das Schulsystem
•
Märchen
Kompetenzerwerb im Themenfeld
Ausgehend von ihrer eigenen Lebenswelt beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler
mit der Realität junger Menschen in Japan. Dadurch schärfen sie ihr Verständnis für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie deren Zusammenhang mit den jeweiligen soziokulturellen Bedingungen.
Grundlage für die Arbeit sind Sach- und Gebrauchstexte, literarische Texte und audiovisuelle
Medien, die für die gemeinsame Entwicklung von lebensrelevanten Lösungsstrategien und
die Erstellung von handlungsorientierten Lernprodukten genutzt werden. Die so erworbene
interkulturelle Kompetenz befähigt die Schülerinnen und Schüler zunehmend, auch in kulturell sensiblen Situationen angemessen zu agieren.
VI
Japanisch
Bildung und Erziehung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
1
Bildung und Erziehung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
1.1 Grundsätze
In der Qualifikationsphase erweitern und vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre
bis dahin erworbenen Kompetenzen mit dem Ziel, sich auf die Anforderungen eines
Hochschulstudiums oder einer beruflichen Ausbildung vorzubereiten. Sie handeln
zunehmend selbstständig und übernehmen Verantwortung in gesellschaftlichen
Gestaltungsprozessen. Die Grundlagen für das Zusammenleben und -arbeiten in
einer demokratischen Gesellschaft und für das friedliche Zusammenleben der Völker sind ihnen vertraut. Die Lernenden erweitern ihre interkulturelle Kompetenz und
bringen sich im Dialog und in der Kooperation mit Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung aktiv und gestaltend ein. Eigene und gesellschaftliche Perspektiven
werden von ihnen zunehmend sachgerecht eingeschätzt. Die Lernenden übernehmen Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen, für die Gleichberechtigung der
Menschen ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, einer Behinderung, der religiösen und politischen Anschauungen, der sexuellen Identität und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung. Im Dialog zwischen den Generationen nehmen sie eine aktive Rolle ein. Sie setzen sich mit wissenschaftlichen, technischen, rechtlichen, politischen, sozialen und ökonomischen
Entwicklungen auseinander, nutzen deren Möglichkeiten und schätzen Handlungsspielräume, Perspektiven und Folgen zunehmend sachgerecht ein. Sie gestalten
Meinungsbildungsprozesse und Entscheidungen mit und eröffnen sich somit vielfältige Handlungsalternativen.
Der beschleunigte Wandel einer von Globalisierung geprägten Welt erfordert ein dy- Kompetenznamisches Modell des Kompetenzerwerbs, das auf lebenslanges Lernen und die erwerb
Bewältigung vielfältiger Herausforderungen im Alltags- und Berufsleben ausgerichtet
ist. Hierzu durchdringen die Schülerinnen und Schüler zentrale Zusammenhänge
grundlegender Wissensbereiche, erkennen die Funktion und Bedeutung vielseitiger
Erfahrungen und lernen, vorhandene sowie neu erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten miteinander zu verknüpfen. Die Lernenden entwickeln ihre Fähigkeiten im
Umgang mit Sprache und Wissen weiter und setzen sie zunehmend situationsangemessen, zielorientiert und adressatengerecht ein.
Die Eingangsvoraussetzungen verdeutlichen den Stand der Kompetenzentwicklung, Standardden die Lernenden beim Eintritt in die Qualifikationsphase erreicht haben sollten. Mit orientierung
entsprechender Eigeninitiative und gezielter Förderung können auch Schülerinnen
und Schüler die Qualifikationsphase erfolgreich absolvieren, die die Eingangsvoraussetzungen zu Beginn der Qualifikationsphase noch nicht im vollen Umfang erreicht haben.
Mit den abschlussorientierten Standards wird verdeutlicht, über welche fachlichen
und überfachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler im Abitur verfügen
müssen. Die Standards bieten damit Lernenden und Lehrenden Orientierung für
erfolgreiches Handeln und bilden einen wesentlichen Bezugspunkt für die Unterrichtsgestaltung, für das Entwickeln von Konzepten zur individuellen Förderung sowie für ergebnisorientierte Beratungsgespräche.
Für die Kompetenzentwicklung sind zentrale Themenfelder und Inhalte von Rele- Themenfelder
vanz, die sich auf die Kernbereiche der jeweiligen Fächer konzentrieren und sowohl und Inhalte
fachspezifische als auch überfachliche Zielsetzungen deutlich werden lassen. So
erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zum exemplarischen Lernen
und zum Erwerb einer vertieften und erweiterten allgemeinen sowie wissenschaftspropädeutischen Bildung. Dabei wird stets der Bezug zur Erfahrungswelt der Lernenden und zu den Herausforderungen an die heutige sowie perspektivisch an die
zukünftige Gesellschaft hergestellt.
Japanisch
5
Bildung und Erziehung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Die Schülerinnen und Schüler entfalten anschlussfähiges und vernetztes Denken
und Handeln als Grundlage für lebenslanges Lernen, wenn sie die in einem Lernprozess erworbenen Kompetenzen auf neue Lernbereiche übertragen und für eigene Ziele und Anforderungen in Schule, Studium, Beruf und Alltag nutzbar machen
können.
Diesen Erfordernissen trägt das Kerncurriculum durch die Auswahl der Themenfelder und Inhalte Rechnung, bei der nicht nur die Systematik des Faches, sondern vor
allem der Beitrag zum Kompetenzerwerb berücksichtigt werden.
Schulinternes
Curriculum
Das Kerncurriculum ist die verbindliche Basis für die Gestaltung des schulinternen
Curriculums, in dem der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule standortspezifisch konkretisiert wird. Dazu werden fachbezogene, fachübergreifende und
fächerverbindende Entwicklungsschwerpunkte sowie profilbildende Maßnahmen
festgelegt.
Die Kooperation innerhalb der einzelnen Fachbereiche ist dabei von ebenso großer
Bedeutung wie fachübergreifende Absprachen und Vereinbarungen. Beim Erstellen
des schulinternen Curriculums werden regionale und schulspezifische Besonderheiten sowie die Neigungen und Interessenlagen der Lernenden einbezogen. Dabei
arbeiten alle an der Schule Beteiligten zusammen und nutzen auch die Anregungen
und Kooperationsangebote externer Partner.
Zusammen mit dem Kerncurriculum nutzt die Schule das schulinterne Curriculum
als ein prozessorientiertes Steuerungsinstrument im Rahmen von Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Im schulinternen Curriculum werden überprüfbare Ziele formuliert, die die Grundlage für eine effektive Evaluation des Lernens und des
Unterrichts in der Qualifikationsphase bilden.
1.2 Lernen und Unterricht
Mitverantwortung und Mitgestaltung von
Unterricht
Lernen und Lehren in der Qualifikationsphase müssen dem besonderen Entwicklungsabschnitt Rechnung tragen, in dem die Jugendlichen zu jungen Erwachsenen
werden. Dies geschieht vor allem dadurch, dass die Lernenden Verantwortung für
den Lernprozess und den Lernerfolg übernehmen und sowohl den Unterricht als
auch das eigene Lernen aktiv selbst gestalten.
Lernen als
individueller
Prozess
Beim Lernen konstruiert jede Einzelne/jeder Einzelne ein für sich selbst bedeutsames Abbild der Wirklichkeit auf der Grundlage ihres/seines individuellen Wissens
und Könnens sowie ihrer/seiner Erfahrungen und Einstellungen.
Dieser Tatsache wird durch eine Lernkultur Rechnung getragen, in der sich die
Schülerinnen und Schüler ihrer eigenen Lernwege bewusst werden, diese weiterentwickeln sowie unterschiedliche Lösungen reflektieren und selbstständig Entscheidungen treffen. So wird lebenslanges Lernen angebahnt und die Grundlage für
motiviertes, durch Neugier und Interesse geprägtes Handeln ermöglicht. Fehler und
Umwege werden dabei als bedeutsame Bestandteile von Erfahrungs- und Lernprozessen angesehen.
Phasen des
Anwendens
Neben der Auseinandersetzung mit dem Neuen sind Phasen des Anwendens, des
Übens, des Systematisierens sowie des Vertiefens und Festigens für erfolgreiches
Lernen von großer Bedeutung. Solche Lernphasen ermöglichen auch die gemeinsame Suche nach Anwendungen für neu erworbenes Wissen und verlangen eine
variantenreiche Gestaltung im Hinblick auf Übungssituationen, in denen vielfältige
Methoden und Medien zum Einsatz gelangen.
Lernumgebung
Lernumgebungen werden so gestaltet, dass sie das selbst gesteuerte Lernen von
Schülerinnen und Schülern fördern. Sie unterstützen durch den Einsatz von Medien
sowie zeitgemäßer Kommunikations- und Informationstechnik sowohl die Differenzierung individueller Lernprozesse als auch das kooperative Lernen. Dies trifft sowohl auf die Nutzung von multimedialen und netzbasierten Lernarrangements als
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Japanisch
Bildung und Erziehung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
auch auf den produktiven Umgang mit Medien zu. Moderne Lernumgebungen ermöglichen es den Lernenden, eigene Lern- und Arbeitsziele zu formulieren und zu
verwirklichen sowie eigene Arbeitsergebnisse auszuwerten und zu nutzen.
Die Integration geschlechtsspezifischer Perspektiven in den Unterricht fördert die GleichberechWahrnehmung und Stärkung der Lernenden mit ihrer Unterschiedlichkeit und Indivi- tigung von
dualität. Sie unterstützt die Verwirklichung von gleichberechtigten Lebens- Mann und Frau
perspektiven. Die Schülerinnen und Schüler werden bestärkt, unabhängig von tradierten Rollenfestlegungen Entscheidungen über ihre berufliche und persönliche
Lebensplanung zu treffen.
Durch fachübergreifendes Lernen werden Inhalte und Themenfelder in größerem
Kontext erfasst, außerfachliche Bezüge hergestellt und gesellschaftlich relevante
Aufgaben verdeutlicht. Die Vorbereitung und Durchführung von fächerverbindenden
Unterrichtsvorhaben und Projekten fördern die Zusammenarbeit der Lehrkräfte und
ermöglichen allen Beteiligten eine multiperspektivische Wahrnehmung.
Fachübergreifendes und
fächerverbindendes Lernen
Im Rahmen von Projekten, an deren Planung und Organisation sich die Schülerin- Projektarbeit
nen und Schüler aktiv beteiligen, werden über Fächergrenzen hinaus Lernprozesse
vollzogen und Lernprodukte erstellt. Dabei nutzen Lernende überfachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zum Dokumentieren und Präsentieren. Auf diese Weise
bereiten sie sich auf das Studium und ihre spätere Berufstätigkeit vor.
Außerhalb der Schule gesammelte Erfahrungen, Kenntnisse und erworbene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden in die Unterrichtsarbeit einbezogen.
Zur Vermittlung solcher Erfahrungen werden ebenso die Angebote außerschulischer
Lernorte, kultureller oder wissenschaftlicher Einrichtungen sowie staatlicher und
privater Institutionen genutzt. Die Teilnahme an Projekten und Wettbewerben, an
Auslandsaufenthalten und internationalen Begegnungen hat ebenfalls eine wichtige
Funktion; sie erweitert den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler und
trägt zur Stärkung ihrer interkulturellen Handlungsfähigkeit bei.
Einbeziehung
außerschulischer Erfahrungen
1.3 Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
Wichtig für die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ist eine individuelle Beratung, die die Stärken der Lernenden aufgreift und Lernergebnisse nutzt,
um Lernfortschritte auf der Grundlage nachvollziehbarer Anforderungs- und Bewertungskriterien zu beschreiben und zu fördern.
So lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre eigenen Stärken und Schwächen sowie die Qualität ihrer Leistungen realistisch einzuschätzen und kritische Rückmeldungen und Beratung als Chance für die persönliche Weiterentwicklung zu verstehen. Sie lernen außerdem, anderen Menschen faire und sachliche Rückmeldungen
zu geben, die für eine produktive Zusammenarbeit und erfolgreiches Handeln unerlässlich sind.
Die Anforderungen in Aufgabenstellungen orientieren sich im Verlauf der Qualifika- Aufgabentionsphase zunehmend an der Vertiefung von Kompetenzen und den im Kern- stellungen
curriculum beschriebenen abschlussorientierten Standards sowie an den Aufgabenformen und der Dauer der Abiturprüfung. Die Aufgabenstellungen sind so offen,
dass sie von den Lernenden eine eigene Gestaltungsleistung abverlangen. Die von
den Schülerinnen und Schülern geforderten Leistungen orientieren sich an lebensund arbeitsweltbezogenen Textformaten und Aufgabenstellungen, die einen Beitrag
zur Vorbereitung der Lernenden auf ihr Studium und ihre spätere berufliche Tätigkeit
liefern.
Neben den Klausuren fördern umfangreichere schriftliche Arbeiten in besonderer Schriftliche
Weise bewusstes methodisches Vorgehen und motivieren zu eigenständigem Ler- Leistungen
nen und Forschen.
Japanisch
7
Bildung und Erziehung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Mündliche
Leistungen
Auch den mündlichen Leistungen kommt eine große Bedeutung zu. In Gruppen und
einzeln erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, ihre Fähigkeit zum reflektierten und sachlichen Diskurs und Vortrag und zum mediengestützten Präsentieren von Ergebnissen unter Beweis zu stellen.
Praktische
Leistungen
Praktische Leistungen können in allen Fächern eigenständig oder im Zusammenhang mit mündlichen oder schriftlichen Leistungen erbracht werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten so die Gelegenheit, Lernprodukte selbstständig allein und
in Gruppen herzustellen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
8
Japanisch
Beitrag des Faches Japanisch zum Kompetenzerwerb
2
Beitrag des Faches Japanisch zum Kompetenzerwerb
2.1 Fachprofil
Der Prozess der europäischen Einigung im Kontext von internationaler Kooperation
und globalem Wettbewerb sowie die Zuwanderung von Menschen aus anderen
Sprach- und Kulturkreisen bringen neue Herausforderungen auf sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet mit sich. Die Entwicklung interkultureller Handlungsfähigkeit ist daher eine übergreifende Aufgabe von Schule. Die Beherrschung
von Fremdsprachen ist eine entscheidende Voraussetzung für Verstehen und Verständigung unter den Bürgern Europas und für berufliche Mobilität.
Beim Fremdsprachenunterricht in Deutschland bilden die europäischen Sprachen
den Schwerpunkt. Japanisch als Fremdsprache bietet die Möglichkeit, eine nichteuropäische Sprache zu erlernen und damit erste intensive Erfahrungen mit einer asiatischen Kultur zu sammeln.
Durch die Vermittlung des anders gearteten Systems von Sprache und Schrift im
Japanischen werden andere Denk- und Wahrnehmungsstrukturen gefördert, die zu
einer Bereicherung des Bildungsspektrums führen und für die Schüler anspruchsvolle Herausforderungen sind. Darüber hinaus kann durch die Reflexion über die
betreffenden Sprachen eine Sprachbewusstheit erwachsen, die für die besonderen
Strukturen und Ausdrucksmöglichkeiten der Ziel- und Muttersprache sensibilisiert.
Durch das Erlernen der japanischen Sprache wird es den Schülern möglich, das
Verständnis für die japanische Kultur zu vertiefen. Die in der Schule notwendig erlangte Vertrautheit mit der japanischen Gesellschaft und Kultur kann später Schlüssel zu beruflichen Tätigkeiten im Rahmen der historisch gewachsenen kulturellen,
wirtschaftlichen und auch politischen Beziehungen zu Japan sein.
Das Ziel des Japanischunterrichts ist es, an geeigneten Themen Kompetenzen zu
vermitteln, die eine Kommunikation mit Japanern in gegebenen Situationen ermöglichen. Es sollen kulturelle und sprachliche Kenntnisse zu interkultureller Kommunikations- und Handlungsfähigkeit entwickelt werden. Die Aufgeschlossenheit gegenüber Japan kann so Verständnis und Toleranz für Menschen in einem anderen Kulturkreis entwickeln und gleichzeitig die Reflexion auf eigene Denk- und Lebensweisen, Werte und Normen nach sich ziehen.
2.2 Fachbezogene Kompetenzen
Sprachenlernen geschieht vor allem durch sinnvolles, intentionsgesteuertes Sprachhandeln und ist multidimensional. In seiner affektiven, kognitiven und sozial-interaktiven Dimension trägt es in der Qualifikationsphase wesentlich zum Erwerb und
zur Sicherung einer fremdsprachigen Handlungsfähigkeit bei, ist persönlichkeitsbildend und leistet damit einen überfachlichen Beitrag zu Bildung und Erziehung.
Fremdsprachige Handlungsfähigkeit ist in der Qualifikationsphase Leitziel des Unterrichts in den modernen Fremdsprachen. Sie basiert auf einem Komplex von
Kompetenzen, die in ihrem Zusammenwirken adressaten- und intentionsgerechtes
Handeln und Vermitteln in kulturheterogenen Zusammenhängen ermöglichen.
Das schließt die Sensibilisierung für fremde Wahrnehmungen und Perspektiven, die
Bereitschaft und Fähigkeit zum Perspektivwechsel, zum Umgang mit kulturell sensiblen Themen und Situationen, Vorurteilen und Stereotypen ebenso wie die kritische Wahrnehmung der eigenen, kulturell geprägten Identität und gegebenenfalls
die Relativierung des eigenen Standpunktes ein. Damit gewinnen die Lernenden
einen Zuwachs an Erfahrungen, der wesentlich zur Stärkung ihrer Persönlichkeit
beiträgt.
Japanisch
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Beitrag des Faches Japanisch zum Kompetenzerwerb
Der Fremdsprachenunterricht trägt zu dieser Multiperspektivität vor allem durch Orientierungswissen über fremde Kulturen zu exemplarischen Themen und Inhalten
sowie die Entwicklung einer interkulturell sensiblen, von Offenheit, Toleranz und Akzeptanz geprägten Kommunikationsfähigkeit bei. Fremdsprachige Handlungsfähigkeit entwickelt sich im Zusammenspiel von kommunikativer, methodischer und interkultureller Kompetenz.
Kommunikative
Kompetenz
Fremdsprachige
Handlungsfähigkeit
Methodische
Kompetenz
Interkulturelle
Kompetenz
In der Qualifikationsphase erwerben die Lernenden in Erweiterung der bereits erworbenen Kompetenzen und der Auseinandersetzung mit angemessenen kommunikationsrelevanten Inhalten differenzierte kommunikative Kompetenz, die alle fremdsprachigen Fähigkeiten und Fertigkeiten lebensweltlich bedeutsamer Ausdrucksformen umfasst. Sie erstreckt sich auf Verwendungssituationen im Alltag, in berufsund wissenschaftsorientierter sowie literarisch-ästhetisch orientierter Kommunikation.
Kommunikative Kompetenz
Kommunikative Kompetenz umfasst (in Anlehnung an die Begrifflichkeit des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen
– GER, Europarat, Straßburg 2001) die Beherrschung kommunikativer Aktivitäten
und Strategien in den Bereichen
• Rezeption (Hören, Hören und Sehen, Lesen),
• Produktion (Sprechen, Schreiben),
• Sprachmittlung.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft
kommen der mündlichen Sprachproduktion und der mündlichen Rezeption im
Fremdsprachenunterricht in der Qualifikationsphase besondere Bedeutung zu. Aus
einem vertieften Verständnis von Sprachreflexion erwächst Sprachbewusstheit, die
für die besonderen Strukturen und Ausdrucksmöglichkeiten der Ziel- und Muttersprache sensibilisiert und ein individuelles Repertoire für den effizienten Spracherwerb aufbauen hilft.
Methodische
Kompetenz
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Methodische Kompetenz erweitern die Lernenden in der Qualifikationsphase vor
allem im Hinblick auf
• Lern- und Arbeitstechniken,
• den Umgang mit Texten und Medien,
• Präsentation.
Japanisch
Beitrag des Faches Japanisch zum Kompetenzerwerb
Interkulturelle Kompetenz entwickeln die Lernenden über den Erwerb und die Ver- Interkulturelle
tiefung von
Kompetenz
• soziokulturellem Orientierungswissen über Japan,
• Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Bewältigung interkultureller Situationen.
Die Förderung der verschiedenen Kompetenzen geschieht durch authentisches, auf Inhalte
die Persönlichkeit der Lernenden bezogenes und komplexes Sprachhandeln, auch
wenn dies in der schulischen Situation meist nur simuliert werden kann.
Authentisches Sprachhandeln ist auf entsprechende Inhalte angewiesen. Von besonderer Bedeutung sind
– die lebenspraktische Relevanz der Inhalte und Methoden für die Lernenden,
– die Authentizität der eingesetzten Medien, Texte und Handlungsanlässe,
– die für den Zielsprachenraum relevanten kulturellen Bezüge sowie
– das in inhaltlicher und methodischer Hinsicht weiterentwickelte Anspruchsniveau.
Lernen ist ein aktiver, konstruktiver und selbstbestimmter Prozess. Er erfordert von
allen daran Beteiligten verantwortliche Zusammenarbeit bei der Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen. In der Qualifikationsphase erweitern und festigen die
Lernenden insbesondere Strategien für selbst organisiertes und selbst verantwortetes Lernen. Sie gewinnen eine größere Selbstständigkeit in der differenzierten
Selbsteinschätzung und der gezielten Auswahl und Reflexion eigener Lernwege und
-strategien. Die Befähigung zur Selbsteinschätzung und Selbststeuerung braucht
dabei die Transparenz der Orientierungs- und Beurteilungskriterien.
Strategien des
Fremdsprachenlernens
Sprachlernstrategien gezielt auswählen und anwenden zu können, ist entscheidend
für den Erfolg sprachlich-kommunikativen Handelns und bildet die Grundlage der
Mehrsprachigkeit.
Sprachlernstrategien ermöglichen den Lernenden den Ausbau ihrer eigenen mutterund fremdsprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten und fördern unter Nutzung von
Synergieeffekten den Erwerb weiterer Fremdsprachen über die Schulzeit hinaus.
Im Fremdsprachenunterricht der Qualifikationsphase erwerben die Lernenden mit
den fachspezifisch strukturierten Kenntnissen und Fertigkeiten wissenschaftspropädeutische Arbeitsweisen für das anschließende Studium bzw. die Berufstätigkeit. Das betrifft vor allem den Umgang mit fremdsprachigen Texten und die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitsmittel in zukünftiger berufs- und wissenschaftsorientierter Kommunikation sowie das mehrsprachige Agieren in interkulturellen Kontexten. Im Hinblick auf die Studier- und Berufsfähigkeit kommt dabei der
Entwicklung von Präsentationskompetenz in der Fremdsprache besondere Bedeutung zu.
Japanisch
11
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte Standards
3
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte
Standards
3.1 Eingangsvoraussetzungen
Für einen erfolgreichen Kompetenzerwerb sollten die Schülerinnen und Schüler zu Beginn
der Qualifikationsphase bestimmte fachliche Anforderungen bewältigen. Diese sind in den
Eingangsvoraussetzungen dargestellt. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie, sich
ihres Leistungsstandes zu vergewissern. Lehrkräfte nutzen sie für differenzierte Lernarrangements sowie zur individuellen Lernberatung.
Für die neu einsetzende Fremdsprache werden keine Eingangsvoraussetzungen für die
Qualifikationsphase formuliert.
Kommunikative Kompetenz
Rezeption (Hören, Hören und Sehen, Lesen)
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
verstehen Hauptaussagen und gezielt Einzelinformationen aus Hör- bzw. Hör-Sehtexten
und Gesprächen zu alltags-, gesellschaftsbezogenen wie auch persönlichen Themen,
wenn in Standardsprache gesprochen wird,
verstehen authentische Texte unterschiedlicher Textsorten zu weitgehend vertrauten
Themen in ihren Hauptaussagen und entnehmen gezielt Einzelinformationen.
Produktion (Sprechen und Schreiben)
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
beteiligen sich an persönlichen und formellen Gesprächen, tauschen dabei Informationen aus und nehmen persönlich Stellung. Sie sprechen sach-, situations- und adressatengerecht und halten auch bei sprachlichen Schwierigkeiten Gespräche aufrecht, wenn
ihnen die Gesprächsthemen weitgehend vertraut sind,
verfassen in einem Spektrum von vorbereiteten Themen und Textsorten adressatengerecht zusammenhängende Texte, in denen sie satzverknüpfende Mittel verwenden.
Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler übertragen sinngemäß mündlich bzw. schriftlich kurze zusammenhängende Äußerungen zu ihnen bekannten Themenbereichen von der Fremdsprache ins Deutsche und umgekehrt.
Methodische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
beherrschen grundlegende Strategien und Techniken für das selbstständige Lernen und
Arbeiten, verschiedene Texterschließungsverfahren und einfache Präsentationsformen,
arbeiten effektiv in verschiedenen Sozialformen.
Interkulturelle Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler kennen grundsätzliche Gegebenheiten von Zielsprachenländern und reflektieren diese vor dem Hintergrund der eigenen Lebensumstände.
12
Japanisch
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte Standards
3.2 Abschlussorientierte Standards
Diese Standards orientieren sich an der Niveaustufe B1. Die neu einsetzende Fremdsprache
kann diese nicht in allen Anwendungsbereichen erfüllen.
Die abschlussorientierten Standards sind Grundlage für die Entwicklung geeigneter Aufgaben im Rahmen der verbindlichen Themenfelder und gleichzeitig Anhaltspunkt für die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung.
Kommunikative Kompetenz
Rezeption (Hören, Hören und Sehen)
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
–
–
verstehen die wesentlichen Sachverhalte von Gesprächen zu ihnen vertrauten Themen, wenn in der Standardsprache gesprochen wird,
verstehen einfache Mitteilungen und Erklärungen des Gesprächspartners,
entnehmen aus sprachlich nicht zu schwierigen Tonaufnahmen mit weitgehend bekanntem Sprachmaterial die wesentlichen Informationen,
verstehen didaktisch aufbereitetes Videomaterial und einfachere Auszüge aus Filmen
und Fernsehsendungen in konkret zu erfragenden Details.
Dabei erfolgen die Äußerungen in der Fremdsprache in angemessenem Sprechtempo und
mit deutlicher Artikulation.
Rezeption (Lesen)
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
–
–
verstehen den wesentlichen Inhalt eines komplexeren fiktionalen oder nicht-fiktionalen
Textes (globales Leseverständnis),
entnehmen Texten mit Sprachmaterial, dessen Lexik und Grammatik nicht vollständig
bekannt ist, bestimmte Informationen (selektives Leseverständnis),
verstehen einfache authentische Texte unter Verwendung von Hilfsmitteln im Detail
(intensives Leseverständnis),
erschließen klar formulierte, schriftliche Anweisungen mit Hilfsmitteln.
Produktion (Sprechen)
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
–
–
–
geben Auskunft über sich selbst, ihr Umfeld und ihre Zukunftspläne,
beschreiben Bilder, Personen, Grafiken und Ereignisse zu bekannten Themenkreisen,
sprechen bis zu einem gewissen Grad über eigene Erlebnisse,
äußern sich zu einem ihnen vertrauten Thema,
fassen die wichtigsten Informationen aus einem Text zusammen.
Japanisch
13
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte Standards
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
–
–
reagieren in bekannten Gesprächssituationen sprachlich angemessen,
beteiligen sich an Gesprächen über ihnen vertraute Themen, wobei das Verständnis
durch die Bitte um Wiederholung und Nachfragen zu Details gesichert werden kann,
äußern und begründen ihre eigene Meinung in einfacher Weise,
drücken ihre Gefühle auf einfache Art aus, sofern sie für die Kommunikation relevant
sind.
Dabei erfolgen die Äußerungen in der Fremdsprache in angemessenem Sprechtempo und
mit deutlicher Artikulation.
Produktion (Schreiben)
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
–
–
–
–
beantworten Fragen zu einem Text, fassen den Inhalt zusammen und geben dazu eine
einfache Stellungnahme ab,
schreiben zusammenhängend über sich selbst und die eigene Situation,
beschreiben Personen und Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen in einfacher Weise,
berichten zu vertrauten Spezialgebieten und vermitteln Informationen,
verfassen E-Mails und Briefe,
schreiben kreativ auf einen verbalen oder nonverbalen Impuls hin.
Die Leistungen in der neu einsetzenden Fremdsprache sind dem angegebenen Niveau entsprechend im Verstehen und in der Äußerung im Allgemeinen auf vertraute Themen begrenzt. Beim Sprechen und Schreiben basieren sie auf einem eingeschränkten Repertoire an
Worten, Wendungen und grammatischen Strukturen. Für das Verstehen sind deutliche Impulse notwendig, die Äußerungen sind insgesamt weniger komplex.
Sprachmittlung
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler geben unter Verwendung von Hilfsmitteln Informationen aus
mündlichen oder schriftlichen Äußerungen zu ausgewählten vertrauten Themen in der jeweils anderen Sprache sowohl schriftlich als auch mündlich in einfacher Form wieder.
In der neu einsetzenden Fremdsprache verfügen die Schülerinnen und Schüler über einen
Fundus sprachlicher Mittel, um in sehr einfachen Situationen aus ihrer Lebenswelt eine Vermittlerrolle einnehmen zu können.
Methodische Kompetenz
Lern- und Arbeitstechniken
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
14
beherrschen Lern- und Arbeitstechniken, die sie in die Lage versetzen, gelesene, gehörte und medial – auch aus dem Internet – vermittelte Informationen zu Themen des fachlichen und persönlichen Interesses zu verstehen, zu sichern und auszuwerten,
setzen verschiedene Hör-, Hör-/Seh- und Lesestrategien adäquat ein,
Japanisch
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte Standards
Grundkursfach
–
–
–
–
–
–
wenden Markierungs- und Strukturierungstechniken an,
nutzen zweisprachige Wörterbücher, Kanji-Lexika sowie andere einschlägige Hilfsmittel
sinnvoll und effektiv,
setzen auch wörterbuch-unabhängige Erschließungstechniken zur Entschlüsselung von
Texten ein,
fügen Informationen aus mehreren Quellen zusammen und nutzen sie als Ausgangsbasis für die Erstellung eigener Produkte,
wenden Strategien der Eigenkorrektur an,
strukturieren und organisieren Lern- und Arbeitsprozesse aufgaben- und zielkonform.
Präsentation
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler
–
–
–
–
–
–
nutzen sicher traditionelle und moderne Medien zur gezielten fremdsprachlichen Recherche, zur kritischen Informationsentnahme und zur Kommunikation,
präsentieren fremdsprachig Einzel- und Gruppenarbeitsergebnisse auch zu kreativen
Arbeiten unter sinnvollem Einsatz von Medien,
entwickeln bei der Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen sozial, sprachlich und
inhaltlich angemessene Formen für die Realisierung des Vorhabens und werten diese
im Anschluss an die Präsentation aus,
bieten den Inhalt in sprachlich angemessener, inhaltlich gut verständlicher Form dar,
diskutieren sprachlich und sozial angemessen die präsentierten Ergebnisse,
schätzen Präsentationen kriteriengestützt ein.
Methodische Kompetenz haben die Schülerinnen und Schüler der neu einsetzenden Fremdsprache auch in anderen Fächern erworben. Sie sind in der Lage, diese Fähigkeiten und
Fertigkeiten beim Erwerb der neu einsetzenden Fremdsprache anzuwenden.
Interkulturelle Kompetenz
Grundkursfach
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegendes Orientierungswissen zu Japan,
das die Einordnung von Fakten und Meinungen gestattet. Insbesondere kennen sie
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Aspekte der kulturellen Situation dieses Landes,
gegenwärtige politische und soziale Fragestellungen,
grundlegende historische Zusammenhänge.
Die Schülerinnen und Schüler
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reflektieren kriteriengestützt die sozialen, kulturellen und politischen Kontexte von Zielsprachenländern und vergleichen sie mit den eigenen Lebensumständen,
beurteilen mit kritischer Distanz Bedingungen der eigenen Situation,
nehmen die Vielfalt anderskulturellen Handelns wahr, erschließen sie als Angebot von
Lebens- und Handlungsalternativen und erleben multikulturelle Vielfalt in diesem Sinn
als ständige Anregung.
Japanisch
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Kurshalbjahre
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Kompetenzen und Inhalte
Die Themenfelder 4.1 bis 4.4 weisen Gegenwartsbezug und historische Perspektive auf und
sind geeignet, das Problembewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu erweitern. Ihre
Einordnung in den nationalen, europäischen und globalen Kontext ermöglicht den Zugang zu
unterschiedlichen kulturspezifischen Sichtweisen und die Berücksichtigung der in den anderen Aufgabenfeldern erworbenen Wissens- und Erfahrungsbestände. Sie bieten Anknüpfungspunkte für authentische und kommunikative Situationen, die motivierend und lebensweltorientiert sind und im Leistungskursfach die Erweiterung hin zur Wissenschaftspropädeutik erlauben.
Die Themenfelder sind verbindlich. Eine Vernetzung der verschiedenen Inhalte aus den unterschiedlichen Themenfeldern ist prinzipiell möglich. Bei der Behandlung der jeweiligen Inhalte ist die sich bietende Medien- und Textsortenvielfalt auszuschöpfen.
Die Hinweise zum Kompetenzerwerb im Themenfeld haben empfehlenden Charakter. Sie
verdeutlichen, worauf der Fokus der Kompetenzentwicklung im jeweiligen Themenfeld liegen
kann. Es ist Aufgabe der Lehrkraft, die Schwerpunkte unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und Interessen der Lerngruppe so zu wählen, dass die Entwicklung der Kompetenzen mit dem Ziel der in Kapitel 3 beschriebenen abschlussorientierten Standards möglich
wird.
4.1 Individuum und Gesellschaft
Mögliche Inhalte
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Berufsleben
Familienleben
Schule und Bildung
Lebensphilosophie und Religion
Ausländer in Japan - Japaner im Ausland
Kompetenzerwerb im Themenfeld
Die Schülerinnen und Schüler
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erkennen die Regeln der japanischen Gesellschaft (innen/außen) und verhalten sich
regelgerecht,
vergleichen soziale Verhältnisse in Japan und Deutschland in einigen Bereichen,
reflektieren über Aspekte des eigenen Lebens.
4.2 Kulturelle Identität
Mögliche Inhalte
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Literatur (z. B. Haiku, Kurzprosa)
Bildende Kunst (z. B. Ukiyo-e, Manga, Anime)
Darstellende Kunst (z. B. N , Kabuki, Bunraku, modernes Theater, Film)
Musik (z. B. Kinderlieder, Karaoke, J-Pop, traditionelle Musik)
Ästhetik des Zen (z. B. Kalligrafie, Tee-Zeremonie, Ikebana, Gartenkunst)
Japanisch
Eingangsvoraussetzungen und abschlussorientierte Standards
Kompetenzerwerb im Themenfeld
Die Schülerinnen und Schüler
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setzen sich mit japanischer Kunst sachkundig auseinander,
erkennen Stilmerkmale der japanischen Kunst,
beschreiben an Beispielen die gegenseitige Beeinflussung europäischer und japanischer Kunst.
4.3 Nationale Identität
Mögliche Inhalte
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Frühzeit
Mittelalter
Edo-Zeit (1600 - 1868: Die spätfeudalistische Gesellschaft)
Meiji-Zeit (1868 - 1912: Die Neuzeit)
Taish - und Sh wa-Zeit bis zum Ende des II.Weltkrieges (1912 - 1945)
Kompetenzerwerb im Themenfeld
Die Schülerinnen und Schüler
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beschreiben die historischen Verhältnisse als Grundlage für die heutige japanische
Gesellschaft,
beschreiben die westlichen Einflüsse auf die japanische Geschichte,
vergleichen einzelne Aspekte der historischen Entwicklung Deutschlands und Japans.
4.4 Herausforderungen der Gegenwart
Mögliche Inhalte
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System von Politik und Wirtschaft nach 1945
Strukturprobleme des 21. Jahrhunderts (z. B. Gesundheitswesen, Renten, Arbeitslosigkeit)
Umweltpolitik
Internationale Beziehungen Japans – der Friedensprozess
Perspektiven der deutsch-japanischen Beziehungen
Kompetenzerwerb im Themenfeld
Die Schülerinnen und Schüler
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beschreiben die Grundlage für die schnelle wirtschaftliche Entwicklung in Japan im 20.
Jahrhundert,
vergleichen den Staatsaufbau mit bekannten Systemen,
vergleichen die sozialen Systeme in Deutschland und Japan in einigen Bereichen.
Japanisch
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Kurshalbjahre
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Kurshalbjahre
In der Qualifikationsphase wird pro Kurshalbjahr im Grundkursfach mindestens ein Unterthema behandelt.
Jedes Kurshalbjahr ist auf den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler und auf die
Bewältigung der Anforderungen in den abschlussorientierten Standards auszurichten.
1. Kurshalbjahr (j-1): Individuum und Gesellschaft
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Berufsleben
Familienleben
Schule und Bildung
Lebensphilosophie und Religion
Ausländer in Japan - Japaner im Ausland
2. Kurshalbjahr (j-2): Kulturelle Identität
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Literatur (z. B. Haiku, Kurzprosa)
Bildende Kunst (z. B. Ukiyo-e, Manga, Anime)
Darstellende Kunst (z. B. N , Kabuki, Bunraku, modernes Theater, Film)
Musik (z. B. Kinderlieder, Karaoke, J-Pop, traditionelle Musik)
Ästhetik des Zen (z. B. Kalligrafie, Tee-Zeremonie, Ikebana, Gartenkunst)
3. Kurshalbjahr (j-3): Nationale Identität
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Frühzeit
Mittelalter
Edo-Zeit (1600 - 1868: Die spätfeudalistische Gesellschaft)
Meiji-Zeit (1868 - 1912: Die Neuzeit)
Taish - und Sh wa-Zeit bis zum Ende des II.Weltkrieges (1912 - 1945)
4. Kurshalbjahr (j-4): Herausforderungen der Gegenwart
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System von Politik und Wirtschaft nach 1945
Strukturprobleme des 21. Jahrhunderts (z. B. Gesundheitswesen, Renten, Arbeitslosigkeit)
Umweltpolitik
Internationale Beziehungen Japans – der Friedensprozess
Perspektiven der deutsch-japanischen Beziehungen
Japanisch
Sonstige Regelungen
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Sonstige Regelungen
6.1 Jahrgangsübergreifender Unterricht
Jahrgangsübergreifender Unterricht ist nicht vorgesehen.
6.2 Zusatzkurse
Neben den hier dargestellten Grund- und Leistungskursen können weitere Grundkurse angeboten werden, deren Inhalte durch die Schulen entwickelt und durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung genehmigt werden.
Folgende zusätzliche Grundkurse sind möglich:
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Zusatzkurse,
in denen die Schülerinnen und Schüler ihre in den jeweiligen Grund- oder Leistungskursen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und erweitern
Seminarkurse,
in denen sich die Schülerinnen und Schüler fachübergreifend und/oder fächerverbindend
auf eine Prüfung im Rahmen der ”Besonderen Lernleistung” vorbereiten.
6.3 Fremdsprachiger Sachfachunterricht
Entfällt.
Japanisch
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Sonstige Regelungen
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Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im
Fach Japanisch
Die Grundlagen für Leistungsanforderungen und Leistungsbeurteilung liefern die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) Japanisch in der Fassung vom
31.3.1999 in Anlehnung an den Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen
lernen, lehren, beurteilen (GER, Europarat, Straßburg 2001) sowie auf Berliner Ebene die
formulierten Anforderungen in Bezug auf die rezeptiven und produktiven Fähigkeiten und
Fertigkeiten. Hier geben insbesondere die Abschlussstandards die Kompetenzen und das
jeweils angestrebte Niveau an.
Auf benotete Leistungsüberprüfungen bereiten sich Schülerinnen und Schüler einzeln, mit
Partnern und in Gruppen vor. Sie stellen die Ergebnisse ihrer Arbeit in schriftlicher und
mündlicher Form vor. Die Schülerinnen und Schüler werden mit vielfältigen Aufgabenstellungen konfrontiert. Dabei dienen die Aufgabenformate der EPA als Grundlage.
Die Vorbereitung auf die fünfte Prüfungskomponente in beiden Formen (Präsentationsprüfung / Besondere Lernleistung) ist Teil des Unterrichts. Dabei wird dem fachübergreifenden
Charakter der fünften Prüfungskomponente Rechnung getragen, indem auch fachübergreifende Inhalte in der Fremdsprache formuliert und präsentiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre eigenen Leistungen und die ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler ein und erzielen damit selbstständig Lernfortschritte. Dies setzt das Verständnis der Anforderungskriterien und das Erkennen der Relevanz von fachlichen Inhalten
voraus. Ziel ist es, die Lernenden zunehmend in die Lage zu versetzen, ihre Lernprozesse
selbstständig zu steuern, wobei ihnen Lehrerinnen und Lehrer beratend zu Seite stehen.
Entscheidend für die Bewertung im allgemeinen Teil sind die Qualität, die Intensität und die
Selbstständigkeit der Unterrichtsbeiträge. Letztere können in vielfältigen Formen erbracht
werden, wie z.B.
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Beiträge zu Unterrichtsgesprächen,
Hausaufgaben bzw. deren Auswertung,
Kurzvorträge und Präsentationen (Referate, Erläuterung eines Schaubildes, Darstellung
von Arbeitsergebnissen),
punktuelle schriftliche Übungen und Tests zur Sicherung inhaltlich-thematischer und
sprachlicher Kenntnisse sowie zur Überprüfung von Lern- und Arbeitstechniken,
vielgestaltige Formen der Dokumentation des Unterrichtsprozesses (Arbeitsmappen,
Materialsammlungen, Lerntagebücher),
szenische Darstellungen (z.B. Rollenspiele, Simulationen),
Mitarbeit an fachspezifischen und fachübergreifenden Projekten.
Zur Förderung einer ganzheitlich ausgerichteten Handlungskompetenz finden neben den
fachlichen und methodischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sofern dies bei der Aufgabenstellung angelegt ist, auch die Kooperationsbereitschaft und die Selbstreflexion Eingang in die
Bewertung von Schülerleistungen, insbesondere dann, wenn Lernprodukte im Team erstellt
werden oder Projektarbeit stattfindet.
Für Klausuren gilt das Aufgabenformat der Textaufgabe. Ausgehend vom erweiterten Textbegriff und von einer deutlichen Anwendungsorientierung bezieht die Textaufgabe auch (audio-) visuelle Vorlagen ein und ist offen für kreativ-produktive Bearbeitungsformen. Zu (audio-) visuellen Vorlagen gehören z.B. Diagramme, Schaubilder, Statistiken, Karikaturen, Fotos, didaktisch aufbereitete Ausschnitte aus Film-, Fernseh- und Nachrichtensendungen.
Unter kreativ-produktiven Bearbeitungsformen werden Aufgaben verstanden, die verlangen,
den Ausgangstext in einem lebensnahen Kontext umzugestalten.
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Japanisch
Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Japanisch
In Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung können auch kombinierte Aufgaben, bestehend aus einer Textaufgabe und einem sprachpraktischen Teil, als Klausur gestellt werden.
Der sprachpraktische Teil kann eine Aufgabe zum Hör- bzw. Hör-/Sehverstehen sein oder zu
visuelle Vorgaben, allerdings darf diese Aufgabenkomponente nicht bereits Bestandteil der
Textaufgabe sein.
Sowohl das Aufgabenformat der Textaufgabe als auch deren Bewertung orientieren sich an
den folgenden drei Anforderungsbereichen:
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Anforderungsbereich 1: Reproduktion/Textverstehen
Anforderungsbereich 2: Reorganisation/Analyse
Anforderungsbereich 3: Gestalten/Auseinandersetzen/Werten
Der Anforderungsbereich 1 umfasst die sprachlich angemessene Wiedergabe des Inhalts
von vorgelegten Materialien auf der Grundlage von Sachverhalten und Kenntnissen aus exemplarischen Gebieten, die im Rahmenlehrplan verbindlich vorgegeben sind.
Der Anforderungsbereich 2 umfasst das Darstellen, Erklären und Verarbeiten bekannter
Sachverhalte anhand neuer Fragestellungen sowie das selbstständige Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare fachbezogene Gegenstände.
Der Anforderungsbereich 3 umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte und Materialien, um zu selbstständigen Folgerungen, Deutungen, Begründungen, Wertungen und Gestaltungen zu kommen.
Als Ausgangstexte für die Klausuren dienen einfache japanischsprachige Texte, die nicht
bereits Gegenstand des Unterrichts waren. Beim Umfang der vorgelegten Materialien ist deren Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen (Grad der Verschlüsselung, Abstraktionsgrad,
Informationsdichte, Umfang der vorausgesetzten Sachkenntnis u.a.). Die Aufgabenstellungen der Klausuren führen sukzessive auf die Anforderungen der Abiturprüfung hin.
Japanisch
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