Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
59. Sitzung vom 26. Mai 1977
Buchungen — wie wir jetzt gehört haben — lediglich aufgrund
einer Pressemeldung unbekannten Ursprungs eine
so weitreichende Entscheidung über einen wichtigen Ausrüstungsgegenstand
unserer Berliner Polizei zu treffen?
Präsident Lorenz: Herr Senator Ulrich!
Ulrich, Senator für Inneres: Ich würde es, Herr Abgeordneter
Lemmer, für leichtfertig halten, wenn einer derartigen
Meldung nicht genauestens nachgegangen
(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)
und wenn nicht eine offizielle Stellungnahme des Klinikums
zu diesem Vorfall eingeholt wird.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Brinsa!
(Abg. Rheinländer:
Der ist doch nur für Tegel zuständig!)
Brinsa (CDU): Herr Senator Ulrich, kann ich Ihrer
Antwort entnehmen, daß die Erprobung der chemischen
Keule erst im Mai dieses Jahres unterbrochen worden ist,
oder ist es nicht richtig, daß die Erprobung der chemischen
Keule bereits Ende Januar 1977 aus ganz anderen Gründen,
die Sie hier nicht dargelegt haben, abgebrochen
wurde?
Präsident Lorenz: Herr Senator Ulrich!
Ulrich, Senator für Inneres; Herr Abgeordneter Brinsa,
wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Entscheidung über
die Fortsetzung der Erprobung — die Unterbrechung ist
ja vorher hier im Hause mehrfach erörtert worden — von
mir verschoben worden, so lange die Frage, die hier ansteht,
nicht geklärt ist.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Lemmer!
Lemmer (CDU): Herr Senator, Sie wollen also ausschließen,
daß diese Entscheidung ohne Einfluß seitens der
Fraktion der F.D.P. getroffen worden ist?
Präsident Lorenz: Herr Senator Ulrich!
Ulrich, Senator für Inneres: Herr Abgeordneter Lemmer,
sie ist völlig ohne Einfluß seitens der F.D.P.-Fraktion und
meine alleinige Entscheidung gewesen, die ich verantwortungsbewußt
in diesem Zusammenhang treffen mußte.
(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)
Präsident Lorenz: Weitere Zusatzfragen werden nicht
gestellt.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Hiersemann zu
einer Mündlichen Anfrage über Einsatz von Funkwagen.
Hiersemann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Einsatz von
Funkwagen im Abschnitt 11 der Polizeidirektion Nord erheblich
eingeschränkt worden ist, so daß in dem ausgedehnten
Gebiet zwischen Tegelort und Frohnau und zwischen
Heiligensee und Waidmannslust nachts nur noch ein
Funkwagen Dienst tut ?
2. Wenn die erste Frage bejaht wird: Von welchem Zeitpunkt
an und mit welcher Begründung wurden diese Einschränkungen
vorgenommen ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Ulrich.
Ulrich, Senator für Inneres: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Herr Abgeordneter Hiersemann! Die
Pressemeldungen treffen nicht zu. Im Abschnitt 11 der
Polizeidirektion Nord werden nach wie vor insgesamt drei
Funkstreifenwagen eingesetzt. Damit entfällt die Beantwortung
Ihrer zweiten Frage.
Präsident Lorenz: Wird dazu weiter das Wort gewünscht
? — Das ist nicht der Fall.
Das Wort hat der Abgeordnete Krüger zu einer Mündlichen
Anfrage über Zwangseinweisung für Drogensüchtige.
Krüger (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß der Senat beabsichtigt, die gesetzliche
Grundlage dafür zu schaffen, daß Drogensüchtige auch
gegen ihren Willen zum Entzug in eine Klinik eingewiesen
werden können ?
2. Welche rechtsstaatlichen Sicherungen sollen eingebaut
werden, um zu gewährleisten, daß eine Unterbringung nur
in den Fällen erfolgt, in denen eine freie Willensbestimmung
nicht mehr möglich ist oder in denen erhebliche
Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen ?
3. Ist der Senat in der Lage, das bisher unzureichende
Angebot an Klinikplätzen so aufzustocken, daß nicht mehr
nur für einen kleinen Teil der Drogensüchtigen Plätze zur
Verfügung stehen und Drogensüchtige deshalb eher zufällig
von einer Einweisung betroffen würden ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Pätzold.
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter
Krüger! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt; In einem
allgemeinen persönlichen Gespräch mit Berliner Journalisten
wurden auch die Bemühungen des Senats um eine
Entschärfung des Drogenproblems angesprochen. Dabei
wurde erwähnt, daß die vom Senat eingesetzte Expertenkommission
auch überlegen sollte, ob eine zwangsweise
Unterbringung von Drogensüchtigen möglich und erfolgversprechend
ist.
Der Senat würde in dieser Beziehung keine völlig neuen
gesetzlichen Bestimmungen vorzubereiten haben, denn bereits
nach dem Unterbringungsgesetz von 1958 können
Drogensüchtige gegen oder ohne ihren Willen zum Entzug
in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen
werden, wenn sie sich selbst oder andere oder die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung ernstlich gefährden.
Wegen des beunruhigenden Anstiegs der Drogentoten in
Berlin und der Zahl der Drogenabhängigen, die sich in
einem lebensgefährlichen Zustand befinden und nicht mehr
für eine Behandlung auf freiwilliger Grundlage zu motivieren
sind, wird der Senat in der von ihm eingesetzten
Kommission zum Drogenproblem prüfen, ob von diesen
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in vermehrtem
Umfange Gebrauch gemacht werden soll, um wenigstens
eine körperliche Entziehung in einem psychiatrischen
Krankenhaus in diesen Fällen zu ermöglichen und die unmittelbare
Lebensgefahr abzuwenden. Das setzt voraus,
daß im Falle des Unterbringungsgesetzes erneut geprüft
wird, welche Kriterien nach der neuesten Rechtsprechung
oberster Gerichte an die gesetzlichen Begriffe „Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ und „ernstliche
Selbst- oder Fremdgefährdung“ anzulegen sind.
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