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Volume Nr. 59, 26. Mai 1977

Contents : Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1977, 7. Wahlperiode, Band III, 46.-74. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus  von  Berlin  -  7.  Wahlperiode

59.  Sitzung  vom  26.  Mai  1977

Buchungen  —  wie  wir  jetzt  gehört  haben  —  lediglich  aufgrund ­
  einer  Pressemeldung  unbekannten  Ursprungs  eine
so  weitreichende  Entscheidung  über  einen  wichtigen  Ausrüstungsgegenstand ­
  unserer  Berliner  Polizei  zu  treffen?

Präsident  Lorenz:  Herr  Senator  Ulrich!

Ulrich,  Senator  für  Inneres:  Ich  würde  es,  Herr  Abgeordneter ­
  Lemmer,  für  leichtfertig  halten,  wenn  einer  derartigen ­
  Meldung  nicht  genauestens  nachgegangen
(Beifall  bei  der  SPD  und  der  F.D.P.)
und  wenn  nicht  eine  offizielle  Stellungnahme  des  Klinikums
zu  diesem  Vorfall  eingeholt  wird.

Präsident  Lorenz:  Herr  Abgeordneter  Brinsa!
(Abg.  Rheinländer:
Der  ist  doch  nur  für  Tegel  zuständig!)

Brinsa  (CDU):  Herr  Senator  Ulrich,  kann  ich  Ihrer
Antwort  entnehmen,  daß  die  Erprobung  der  chemischen
Keule  erst  im  Mai  dieses  Jahres  unterbrochen  worden  ist,
oder  ist  es  nicht  richtig,  daß  die  Erprobung  der  chemischen
Keule  bereits  Ende  Januar  1977  aus  ganz  anderen  Gründen, ­
  die  Sie  hier  nicht  dargelegt  haben,  abgebrochen
wurde?

Präsident  Lorenz:  Herr  Senator  Ulrich!

Ulrich,  Senator  für  Inneres;  Herr  Abgeordneter  Brinsa,
wie  ich  bereits  ausgeführt  habe,  ist  die  Entscheidung  über
die  Fortsetzung  der  Erprobung  —  die  Unterbrechung  ist
ja  vorher  hier  im  Hause  mehrfach  erörtert  worden  —  von
mir  verschoben  worden,  so  lange  die  Frage,  die  hier  ansteht, ­
  nicht  geklärt  ist.

Präsident  Lorenz:  Herr  Abgeordneter  Lemmer!

Lemmer  (CDU):  Herr  Senator,  Sie  wollen  also  ausschließen, ­
  daß  diese  Entscheidung  ohne  Einfluß  seitens  der
Fraktion  der  F.D.P.  getroffen  worden  ist?

Präsident  Lorenz:  Herr  Senator  Ulrich!

Ulrich,  Senator  für  Inneres:  Herr  Abgeordneter  Lemmer,
sie  ist  völlig  ohne  Einfluß  seitens  der  F.D.P.-Fraktion  und
meine  alleinige  Entscheidung  gewesen,  die  ich  verantwortungsbewußt ­
  in  diesem  Zusammenhang  treffen  mußte.
(Beifall  bei  der  SPD  und  der  F.D.P.)

Präsident  Lorenz:  Weitere  Zusatzfragen  werden  nicht
gestellt.
Ich  erteile  das  Wort  dem  Abgeordneten  Hiersemann  zu
einer  Mündlichen  Anfrage  über  Einsatz  von  Funkwagen.

Hiersemann  (SPD):  Herr  Präsident!  Meine  Damen  und
Herren!  Ich  frage  den  Senat:
1.  Treffen  Pressemeldungen  zu,  wonach  der  Einsatz  von
Funkwagen  im  Abschnitt  11  der  Polizeidirektion  Nord  erheblich ­
  eingeschränkt  worden  ist,  so  daß  in  dem  ausgedehnten ­
  Gebiet  zwischen  Tegelort  und  Frohnau  und  zwischen ­
  Heiligensee  und  Waidmannslust  nachts  nur  noch  ein
Funkwagen  Dienst  tut  ?

2.  Wenn  die  erste  Frage  bejaht  wird:  Von  welchem  Zeitpunkt ­
  an  und  mit  welcher  Begründung  wurden  diese  Einschränkungen ­
  vorgenommen  ?

Präsident  Lorenz:  Das  Wort  zur  Beantwortung  hat  Herr
Senator  Ulrich.

Ulrich,  Senator  für  Inneres:  Herr  Präsident!  Meine  Damen ­
  und  Herren!  Herr  Abgeordneter  Hiersemann!  Die
Pressemeldungen  treffen  nicht  zu.  Im  Abschnitt  11  der
Polizeidirektion  Nord  werden  nach  wie  vor  insgesamt  drei
Funkstreifenwagen  eingesetzt.  Damit  entfällt  die  Beantwortung ­
  Ihrer  zweiten  Frage.

Präsident  Lorenz:  Wird  dazu  weiter  das  Wort  gewünscht ­
  ?  —  Das  ist  nicht  der  Fall.
Das  Wort  hat  der  Abgeordnete  Krüger  zu  einer  Mündlichen ­
  Anfrage  über  Zwangseinweisung  für  Drogensüchtige.

Krüger  (F.D.P.):  Herr  Präsident!  Meine  sehr  verehrten
Damen  und  Herren!  Ich  frage  den  Senat:
1.  Trifft  es  zu,  daß  der  Senat  beabsichtigt,  die  gesetzliche
Grundlage  dafür  zu  schaffen,  daß  Drogensüchtige  auch
gegen  ihren  Willen  zum  Entzug  in  eine  Klinik  eingewiesen
werden  können  ?
2.  Welche  rechtsstaatlichen  Sicherungen  sollen  eingebaut
werden,  um  zu  gewährleisten,  daß  eine  Unterbringung  nur
in  den  Fällen  erfolgt,  in  denen  eine  freie  Willensbestimmung ­
  nicht  mehr  möglich  ist  oder  in  denen  erhebliche
Gefahren  für  die  öffentliche  Sicherheit  bestehen  ?
3.  Ist  der  Senat  in  der  Lage,  das  bisher  unzureichende
Angebot  an  Klinikplätzen  so  aufzustocken,  daß  nicht  mehr
nur  für  einen  kleinen  Teil  der  Drogensüchtigen  Plätze  zur
Verfügung  stehen  und  Drogensüchtige  deshalb  eher  zufällig ­
  von  einer  Einweisung  betroffen  würden  ?

Präsident  Lorenz:  Das  Wort  zur  Beantwortung  hat  Herr
Senator  Pätzold.

Pätzold,  Senator  für  Gesundheit  und  Umweltschutz:  Herr
Präsident!  Meine  Damen  und  Herren!  Herr  Abgeordneter
Krüger!  Ich  beantworte  Ihre  Anfrage  wie  folgt;  In  einem
allgemeinen  persönlichen  Gespräch  mit  Berliner  Journalisten ­
  wurden  auch  die  Bemühungen  des  Senats  um  eine
Entschärfung  des  Drogenproblems  angesprochen.  Dabei
wurde  erwähnt,  daß  die  vom  Senat  eingesetzte  Expertenkommission ­
  auch  überlegen  sollte,  ob  eine  zwangsweise
Unterbringung  von  Drogensüchtigen  möglich  und  erfolgversprechend ­
  ist.
Der  Senat  würde  in  dieser  Beziehung  keine  völlig  neuen
gesetzlichen  Bestimmungen  vorzubereiten  haben,  denn  bereits ­
  nach  dem  Unterbringungsgesetz  von  1958  können
Drogensüchtige  gegen  oder  ohne  ihren  Willen  zum  Entzug
in  die  geschlossene  Abteilung  eines  Krankenhauses  eingewiesen ­
  werden,  wenn  sie  sich  selbst  oder  andere  oder  die
öffentliche  Sicherheit  oder  Ordnung  ernstlich  gefährden.
Wegen  des  beunruhigenden  Anstiegs  der  Drogentoten  in
Berlin  und  der  Zahl  der  Drogenabhängigen,  die  sich  in
einem  lebensgefährlichen  Zustand  befinden  und  nicht  mehr
für  eine  Behandlung  auf  freiwilliger  Grundlage  zu  motivieren ­
  sind,  wird  der  Senat  in  der  von  ihm  eingesetzten
Kommission  zum  Drogenproblem  prüfen,  ob  von  diesen
bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht  in  vermehrtem ­
  Umfange  Gebrauch  gemacht  werden  soll,  um  wenigstens ­
  eine  körperliche  Entziehung  in  einem  psychiatrischen
Krankenhaus  in  diesen  Fällen  zu  ermöglichen  und  die  unmittelbare ­
  Lebensgefahr  abzuwenden.  Das  setzt  voraus,
daß  im  Falle  des  Unterbringungsgesetzes  erneut  geprüft
wird,  welche  Kriterien  nach  der  neuesten  Rechtsprechung
oberster  Gerichte  an  die  gesetzlichen  Begriffe  „Gefährdung
der  öffentlichen  Sicherheit  oder  Ordnung“  und  „ernstliche
Selbst-  oder  Fremdgefährdung“  anzulegen  sind.

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