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Band Anhang Anlage Besoldungsordnungen, 10. Mai 1897

Volltext: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1897 (Public Domain)

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stimmung zu bringen, war auch hier nicht leicht zu 
erreichen. Die gegenwärtige skala beginnt — unter 
Weglassung des Satzes von 1200 JL für die ersten 
4 Jahre bezw. die Zeit vor der definitiven Anstel 
lung — mit 1500 JL und endet mit 3500 JC. 
Wir entschlossen uns, das Grundgehalt zuzüglich der 
Miethsentschädigung auf 1600 JL zu normiren, 
nicht etwa, weil wir den ersteren Satz a limine für 
unzureichend dielten, sondern hauptsächlich deshalb, 
weil wir bestrebt waren, denjenigen Vorsprung, welchen 
die jetzt giltigc Ordnung durch die demnächst bereits 
nach 2 Jahren mit 350 JL eintretende Alterszulage 
gemährt, wett zu machen. Daraus ergab fich die 
Festsetzung der Alterszulage aus 250 JL. sodaß die 
neue Skala nach 7 Dienstjahren das Einkommen 
von 1850 JL gewährt, welches die alte nach 6 Jahren 
bringt, so jedoch, daß für den im 7ten Jahre ein 
tretenden Ausfall ein Ausgleich in den Mehrbczügen 
des 5len und 6ten Jahres von 2X100 — 200 JC. 
liegt. Es war dadurch zunächst wenigstens die 
wichtige Frage der Anfangsgehälter der beiden Skalen 
nach möglichst übereinstimmenden Normen geregelt. 
Allerdings tritt in den Dienstaltern vom loten bis 
zum 16 ten Jahre eine Verschlechterung von 550 JL 
ein, denen nur Verbefierungen von 200 JL gegen 
überstehen; das Bild verschiebt fich aber schon, wenn 
man den Zeitraum bis zum 19 ten Dienstjahre um 
faßt, indem einer Verschlechterung von 650 JL eine 
Verbesserung von 400 JL gegenübertritt; und wenn 
man bis zum 22 ten Dienstjahre inkl. geht, so halten 
sich Verschlechterungen und Verbefierungen mit je 
700 JL die Waage. Von da an treten nur tioch 
Verbesserungen ein, welche im Höchstgehalte 350 JL 
betragen, sodaß schließlich auf einen Zeitraum von 
34 Jahren ans 950 JC. Ausfälle 3720 JL Gewinne 
entfallen, also sich insgesammt ein Gewinn von 
2770 JC. oder pro Jahr durchschnittlich von 80 JL 
ergiebt. Das Durchschnittsdiensteinkommen ist von 
1500+3500 „„„„ .. ,1600-4-3850 
^ — 2500^ auf ^ — 2725 JL 
gestiegen. Auch hier ist also schließlich von einer 
Verschlechterung des durchschnittlichen Dienstein- 
kommens nicht die Rede, vielmehr kann nur eine 
nicht unerhebliche Verbesserung konstatirt werden. 
Wenn die Lehrer in ihrer Petition die Vortheile in 
den älteren Dienstaltern glauben igvoriren zu sollen, 
weil dieselben unerreichbar seien, so mögen sie sich 
mit dem Gesetzgeber abfinden, welcher diese Skala 
vorgeschrieben hat. Dieselbe entspricht übrigens nach 
dieser Richtung auch der bei uns bisher gütigen 
Skala, und wir haben diesbezügliche Einwendungen 
von den Lehrern bisher nicht vernommen; finden 
dieselben auch nach unsern Erfahrungen nicht bestätigt. 
Allerdings trägt das Bild nicht ganz das gleiche 
Gepräge, wenn es aus das vorhandene Personal 
übertragen wird. Nach Lage unserer Verhältnisse ist 
es natürlich, daß die Lehrerschaft in den mittleren 
Dienstjahren einen großen Umfang einnimmt. In 
den mittleren Dienstjahreu aber ist die gegenwärtige 
Skala unbedingt günstiger als die neue — und wir 
haben stets einen Vorzug in dieser Gestaltung der 
selben erkannt. Es ist daher naturgemäß die Zahl 
derjenigen Lehrer, welche durch Annahme der neuen 
Skala vorübergehend geschädigt werden, nicht unbe 
deutend, und wir unterdrücken unser Bedauern wegen 
dieser Erscheinung nicht. Wie jedoch die Nachweisung 
der Gehälter im Ganzen ergiebt. wird dennoch für 
die Gesammtzahl der vorhandenen Lehrer ein voll 
ständiger Ausgleich erreicht, sodaß dem „Weniger" 
von 10837,50 JL an „Mehr" 11287,50 JL gegen-
	        
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