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stimmung zu bringen, war auch hier nicht leicht zu
erreichen. Die gegenwärtige skala beginnt — unter
Weglassung des Satzes von 1200 JL für die ersten
4 Jahre bezw. die Zeit vor der definitiven Anstel
lung — mit 1500 JL und endet mit 3500 JC.
Wir entschlossen uns, das Grundgehalt zuzüglich der
Miethsentschädigung auf 1600 JL zu normiren,
nicht etwa, weil wir den ersteren Satz a limine für
unzureichend dielten, sondern hauptsächlich deshalb,
weil wir bestrebt waren, denjenigen Vorsprung, welchen
die jetzt giltigc Ordnung durch die demnächst bereits
nach 2 Jahren mit 350 JL eintretende Alterszulage
gemährt, wett zu machen. Daraus ergab fich die
Festsetzung der Alterszulage aus 250 JL. sodaß die
neue Skala nach 7 Dienstjahren das Einkommen
von 1850 JL gewährt, welches die alte nach 6 Jahren
bringt, so jedoch, daß für den im 7ten Jahre ein
tretenden Ausfall ein Ausgleich in den Mehrbczügen
des 5len und 6ten Jahres von 2X100 — 200 JC.
liegt. Es war dadurch zunächst wenigstens die
wichtige Frage der Anfangsgehälter der beiden Skalen
nach möglichst übereinstimmenden Normen geregelt.
Allerdings tritt in den Dienstaltern vom loten bis
zum 16 ten Jahre eine Verschlechterung von 550 JL
ein, denen nur Verbefierungen von 200 JL gegen
überstehen; das Bild verschiebt fich aber schon, wenn
man den Zeitraum bis zum 19 ten Dienstjahre um
faßt, indem einer Verschlechterung von 650 JL eine
Verbesserung von 400 JL gegenübertritt; und wenn
man bis zum 22 ten Dienstjahre inkl. geht, so halten
sich Verschlechterungen und Verbefierungen mit je
700 JL die Waage. Von da an treten nur tioch
Verbesserungen ein, welche im Höchstgehalte 350 JL
betragen, sodaß schließlich auf einen Zeitraum von
34 Jahren ans 950 JC. Ausfälle 3720 JL Gewinne
entfallen, also sich insgesammt ein Gewinn von
2770 JC. oder pro Jahr durchschnittlich von 80 JL
ergiebt. Das Durchschnittsdiensteinkommen ist von
1500+3500 „„„„ .. ,1600-4-3850
^ — 2500^ auf ^ — 2725 JL
gestiegen. Auch hier ist also schließlich von einer
Verschlechterung des durchschnittlichen Dienstein-
kommens nicht die Rede, vielmehr kann nur eine
nicht unerhebliche Verbesserung konstatirt werden.
Wenn die Lehrer in ihrer Petition die Vortheile in
den älteren Dienstaltern glauben igvoriren zu sollen,
weil dieselben unerreichbar seien, so mögen sie sich
mit dem Gesetzgeber abfinden, welcher diese Skala
vorgeschrieben hat. Dieselbe entspricht übrigens nach
dieser Richtung auch der bei uns bisher gütigen
Skala, und wir haben diesbezügliche Einwendungen
von den Lehrern bisher nicht vernommen; finden
dieselben auch nach unsern Erfahrungen nicht bestätigt.
Allerdings trägt das Bild nicht ganz das gleiche
Gepräge, wenn es aus das vorhandene Personal
übertragen wird. Nach Lage unserer Verhältnisse ist
es natürlich, daß die Lehrerschaft in den mittleren
Dienstjahren einen großen Umfang einnimmt. In
den mittleren Dienstjahreu aber ist die gegenwärtige
Skala unbedingt günstiger als die neue — und wir
haben stets einen Vorzug in dieser Gestaltung der
selben erkannt. Es ist daher naturgemäß die Zahl
derjenigen Lehrer, welche durch Annahme der neuen
Skala vorübergehend geschädigt werden, nicht unbe
deutend, und wir unterdrücken unser Bedauern wegen
dieser Erscheinung nicht. Wie jedoch die Nachweisung
der Gehälter im Ganzen ergiebt. wird dennoch für
die Gesammtzahl der vorhandenen Lehrer ein voll
ständiger Ausgleich erreicht, sodaß dem „Weniger"
von 10837,50 JL an „Mehr" 11287,50 JL gegen-