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Das Schloß Monbijou ist reich an historischen Erinnerungen
und mit der Geschichte unseres Herrscherhauses eng verbunden.
Schon zu Ende des 16. Jahrhundert3 war auf der Stelle des
jehigen Monbijou - Garten3s ein Landsitz der Kurfürstin Eleonora,
der zweiten Gemahlin des Kurfürsten Joachim Friedrich, einer
Tochter Herzogs Albrecht Friedrich von Preußen. Im Jahre 1670
schenkte Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst das Vorwerk seiner
zweiten (Gemahlin Dorothea, welche, als eine Freundin der Land-
wirthschaft, mit diesem Vorwerk eine Meierei verband. Dann ging
im Jahre 1689 dieses Grundstük in den Besitz der Kurfürstin
Sophie Charlotte über, die dasselbe von ihrem Gemahl, dem Kur-
fürsten Friedrich 111. (späteren König Friedrich l.), zum Geschenk
erhielt. 1710 überwies König Friedrich 1. das Scloß seiner
Schwiegertochter, der damaligen Kronprinzessin, nachherigen Königin
Sophie Dorothea, die demselben den Namen „Monbijou“ beilegte.
Als im Jahre 1717 der Zar Peter der Große von Rußland
nach Berlin kam, logirte er auf sein ausdrückliches Verlangen mit
seinem Gefolge in diesem Schlosse.
Die Königin behielt auch nach dem Tode ihres Gemahls,
Friedrich Wilhelm 1., Monbijou als ihre Sommerresidenz; nach
ihrem Tode im Jahre 1757 blieb das Schloß unbewohnt bis zum
Jahre 1787, wo König Friedrich Wilhelm Il. es seiner Gemahlin,
der Königin Friederike Luise, zum Geschenk machte. Diese Königin