Verkehrs-Anstalten: Telegraphen-Aemter. — Droschken. 145
Telegraphen-Aemter.
Haupt-Telegraphen-Amt, Jägerstr. 43—44, Tag- und Nachtdienst.
Telegraphen - Amt - Börse, Heilige Geiststr. 1—3, geöff, von Morgens 8 bis Abends
9 Uhr.
Stadt-Fernsprechamt, Oranienburgerstrasse 70,
Alle mit * bezeichneten Postanstalten,
Gebühren für Telegramme.,
Stadt-Telegramme: Für jedes Wort 3 Pf., Mindestgebühr 30 Pf, Nach ausserhalb,
nnerhalb des Deatschen Reiches: für jedes Wort 6 Pf., Mindestgebühr 60 Pf.
Zur Aufgabe von Telegrammen hierselbst kann ausser obigen Post- und Telegraphen-
ämtern jeder Postbriefkasten benutzt werden. Die Telegramme können entweder
einfach zusammengefaltet oder in ein Couvert gelegt, oder auch auf Postkarten
geschrieben werden, müssen aber auf der Aufschriftseite deutlich als Telegramm be-
zeichnet und vollständig frankirt sein. Zur Frankatur können Post - Freimarken
verwendet werden.
Für den Berliner Stadtverkehr empfiehlt es sich, statt
der camme Rohrpostkarten (25 Pf.) oder -Briefe (30 Pf.) auf-
zugeben, da die Beförderung mittels Rohrpost meist eine schnellere
und vor Allem wohlfeiler ist.
Oeffentl. Fernsprechstellen,
Alle mit 0 bezeichneten Postanstalten,
Für jede Benutzung einer öffentl. Fernsprechstelle bis zur Dauer von 3 Min. im
Verkehr mit Angeschlossenen in Berlin 25 Pf., mit solchen in den Vor- und Nachbar-
orten von Berlin 50 Pf., mit solchen in entfernt gelegenen Orten, wie Halle a, S.,
Hamburg, Magdeburg, Stettin 1 Mark. In allen grösseren Hotels und Restaurants ist
die Benutzung des Telephons unentgeltlich gestattet.
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c. Droschken- Tarif.
A. Tagesfahrten innerhalb des Polizeibezirks von Berlin.
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Für die Dauer der Benutzung en ir Deren
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bis zu 15 Minuten einschliesslich ....
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für jede ferneren Ange fange nen 15 Min. — ‘1 —215 -
mithin die erste volle Stunde, ..... 2 9! U— - 0,9
und jede folgende volle Stunde. .... — — u —
B. Tagesfahrten ausserhalb des Polizeibezirks von Berlin.
Wird eine Droschke (innerhalb oder ausserhalb des Pol.-Bez,)
von dem Fahrgast mit dem ausdrücklichen Hinzufügen angenommen,
dass die Fahrt innerhalb des Polizeibezirks enden solle, so ist, auch
bei zeitweiligem Verlassen des Polizeibezirks, lediglich nach Tarif
A, zu zahlen.