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III. Verkehrs-Anstalten

Full text: Kiessling's Berliner Baedeker / Kiessling, Alexius (Public Domain)

Verkehrs-Anstalten: Telegraphen-Aemter. — Droschken. 145 
Telegraphen-Aemter. 
Haupt-Telegraphen-Amt, Jägerstr. 43—44, Tag- und Nachtdienst. 
Telegraphen - Amt - Börse, Heilige Geiststr. 1—3, geöff, von Morgens 8 bis Abends 
9 Uhr. 
Stadt-Fernsprechamt, Oranienburgerstrasse 70, 
Alle mit * bezeichneten Postanstalten, 
Gebühren für Telegramme., 
Stadt-Telegramme: Für jedes Wort 3 Pf., Mindestgebühr 30 Pf, Nach ausserhalb, 
nnerhalb des  Deatschen Reiches: für jedes Wort 6 Pf., Mindestgebühr 60 Pf. 
Zur Aufgabe von Telegrammen hierselbst kann ausser obigen Post- und Telegraphen- 
ämtern jeder Postbriefkasten benutzt werden. Die Telegramme können entweder 
einfach zusammengefaltet oder in ein Couvert gelegt, oder auch auf Postkarten 
geschrieben werden, müssen aber auf der Aufschriftseite deutlich als Telegramm be- 
zeichnet und vollständig frankirt sein. Zur Frankatur können Post - Freimarken 
verwendet werden. 
Für den Berliner Stadtverkehr empfiehlt es sich, statt 
der camme Rohrpostkarten (25 Pf.) oder -Briefe (30 Pf.) auf- 
zugeben, da die Beförderung mittels Rohrpost meist eine schnellere 
und vor Allem wohlfeiler ist. 
Oeffentl. Fernsprechstellen, 
Alle mit 0 bezeichneten Postanstalten, 
Für jede Benutzung einer öffentl. Fernsprechstelle bis zur Dauer von 3 Min. im 
Verkehr mit Angeschlossenen in Berlin 25 Pf., mit solchen in den Vor- und Nachbar- 
orten von Berlin 50 Pf., mit solchen in entfernt gelegenen Orten, wie Halle a, S., 
Hamburg, Magdeburg, Stettin 1 Mark. In allen grösseren Hotels und Restaurants ist 
die Benutzung des Telephons unentgeltlich gestattet. 
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c. Droschken- Tarif. 
A. Tagesfahrten innerhalb des Polizeibezirks von Berlin. 
Droschken Droschken 
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Für die Dauer der Benutzung en ir Deren 
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bis zu 15 Minuten einschliesslich .... 
für d, zweit., wenn auch nur angefangenen a 
„Zeitraum von 15 Min. ein Zuschlag von —"71ı —79 - 5) 
für jede ferneren Ange fange nen 15 Min. — ‘1 —215 - 
mithin die erste volle Stunde, ..... 2 9! U— - 0,9 
und jede folgende volle Stunde. .... — — u — 
B. Tagesfahrten ausserhalb des Polizeibezirks von Berlin. 
Wird eine Droschke (innerhalb oder ausserhalb des Pol.-Bez,) 
von dem Fahrgast mit dem ausdrücklichen Hinzufügen angenommen, 
dass die Fahrt innerhalb des Polizeibezirks enden solle, so ist, auch 
bei zeitweiligem Verlassen des Polizeibezirks, lediglich nach Tarif 
A, zu zahlen.
	        
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