deren Schatzmeister, R. Gaertner, die Aufficht über sie übernahm.
Ihm erteilte der Vorstand den Auftrag, 'in Gemeinschaft mit
dem Hauptausschuß ein Reglement über die Benußung der An-
stalten auszuarbeiten; dieses wurde vom Vorstande und dann
auch von der Hauptversammlung der Korporation am 5. März
1849 genehmigt, und damit darf die Begründung und Organi-
sation der Bestellanstalt al8 abgeschlossen betrachtet werden. In
den „Reglements für die buchhändlerischen Korporationsanstalten
zu Berlin“ heißt e8: „Mit der Begründung der Berliner Buch-
händler-Korporation sind die verschiedenen geschäftlichen Anstalten
für den buchhändlerischen Verkehr hierselbst der Korporation über-
antwortet und die Verwaltung dem Vorstand derselben übertragen
worden"; und über die einzelnen Anstalten wird gesagt:
[. Abrechnung. Die persönliche Abrechnung hat den Zweck,
die Berechnung und Saldierung unter den hiesigen Buch-
händlern zu regeln und zu vereinfachen.
IL. Bestellanstalt. Die Bestellanstalt hat den Zwe, die
Vermittelung von Zetteln, Briefen u. s. w. unter den
hiesigen Buchhändlern zu erleichtern. Sie beschäftigt sich
mit der Sortierung der ihr von den Teilnehmern über-
wiesenen Buchhändler-Skripturen aller Art und stellt die-
selben zur Abholung für die Adressaten bereit.
II. Postanstalt. Die Postanstalt hat den Zwe, eine ge-
meinschaftliche tägliche Postbeförderung von und nach
Leipzig für hiesige Buchhändler zu bewirken.
IV. Packanstalt. Die Anstalt hat den Zwe, kleinere für
Leipzig bestimmte Pakete ihrer Teilnehmer an jedem
Wochentage zusammenzupacken und das solchergestalt an
Gewicht hinreichend große Kollo mittelst der Eisenbahn
von hier nach Leipzig zu befördern.
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