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Volume X-XII

Full text : Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre ... vollendeten und abgerechneten, beziehungsweise nur vollendeten preußischen Staatsbauten aus dem Gebiete des Hochbaues (Public Domain) Ausgabe 1881/1885, 1 (Public Domain)

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Statistische  XachWeisungen,
betreffend  die  in  den  Jahren  1881  bis  einschließlich  1885  vollendeten  und  abgerechneten  preufsischen  Staatsbauten
aus  dem  Gebiete  des  Hochbaues.

Im  Aufträge  des  Herrn  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten
aufgestellt  von
Wiethoff,
Königlichem  Land-Bauinspector.

Es  liegt  die  Absicht  vor,  das  statistische  Material,  welches  auf
Grund  des  Circular-Erlasses  des  Herrn  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten
vom  10.  Februar  1881  von  den  Königlichen  Regierungen  über  die
vollendeten  und  abgerechneten  preufsischen  Staatsbauten  aus  dem  Gebiete
des  Hochbaues  fortlaufend  eingereicht  wird,  auch  ferner  in  gleicher
Weise,  wie  es  früher  geschehen  ist,  jedoch  nicht  in  zehnjährigen,  sondern ­
  in  fünfjährigen  Zeitabschnitten  zu  veröffentlichen.  Demgemäfs
umfafst  die  mit  nachstehender  Tabelle  beginnende  Veröffentlichung  die  in

den  Jahren  1881  bis  einschliefslich  1885  vollendeten  und  abgerechneten
Hochbauten.  Wenn  in  derselben  auch  Bauwerke  erscheinen,  deren
Vollendung  schon  im  Jahre  1880  oder  noch  früher  erfolgt  ist,  so  hat
dies  darin  seinen  Grund,  dafs  bei  ihnen  die  Abrechnungsarbeiten  bis
zum  Schlufs  des  Jahres  1880  noch  nicht  beendet  waren,  mithin  diese
Bauwerke  in  die  frühere  Statistik,  welche  mit  dem  Jahre  1880  abschliefst,
nicht  mehr  hatten  aufgenommen  werden  können.

I.  Kirchen.

Die  Tabelle  I,  Kirchen,  umfafst  49  Bauanlagen,  deren  Gesamtausführungskosten ­
  3  345  300  Jk  betragen.  Von  denselben  sind:
Nr.  1  bis  6  Kirchen  ohne  Thurm,
Nr.  7  bis  45  Kirchen  mit  Thurm,
Nr.  46  bis  49  Kirchthünne.

Von  den  45  Kirchen  dienen  30  dem  evangelischen,  15  dem
katholischen  Cultus.
Die  Reihenfolge  der  einzelnen  Bauwerke  wird  lediglich  durch  die
Gröfse  der  bebauten  Grundfläche  bestimmt,  jedoch  mit  der  Mafsgabe,
dafs  bei  jeder  Gruppe  zuerst  die  Kirchen  mit  Holzdecken  und  darauf
diejenigen  mit  gewölbten  Decken  behandelt  sind.
            
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