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Volume Nr. 103

Full text: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Zentralblatt der Bauverwaltung. 
26. Dezember 1914, 
wie Pfuhlroste, ausgebaggerte Boote und Baumstämme, bestätigten 
die Richtigkeit dieser Anschauung. 
In neuester Zeit ist nun in unseren Landseen ein Holzzerstörer 
entdeckt worden, der uns zwingt, unsere Ansicht über die Tugenden 
des Süßwassers nachzuprüfen und die allgemeine Gültigkeit der Lehre 
von den holzerhaltenden. Eigenschaften des Süßwassers ein wenig ein 
zuschränken. Prof. Dr. Eckstein in Eberswalde machte mich auf eine 
Mückenlarve aufmerksam, die sich in unseren märkischen "Waldseen 
gezeigt hat und das Holz von der Oberfläche aus in ähnliche] 1 Weise 
angreift wie die Bohrassel 
Diese holzzerstörende Mückenlarve gehört zur Ordnung der Zuck 
mücken (Abb. 1), die im Haushalt der Natur eine wichtige Rolle 
spielen. Über 1100 
Arten werden von 
den Zoologen unter 
schieden, doch sind 
nur von wenigen 
Arten die einzel 
nen Verwandlungs 
stufen (Larve, 
Puppe, Mücke) be 
schrieben worden. 
Die Hälfte der deut 
schen in Freiheit 
lebenden Fischarten 
nähren sich von 
Zuckmückenlarven, 
so daß die Anzahl 
dieser Larven im 
Seeschlamm schon 
als Gradmesser für Abb. 1. Zucktnüeke (Chirononuis) mit Puppe 
die hrtragsfähigkeit und Larve. Dreifache Vergrößerung, 
dei Gewässer an Nach .Die Metamorphose der Chironomiden 1 
Fischnahrung und von Dr. August Thienemann. Münster i. W. 1908. 
Abb. 2. Stück eines von der Zuckmücke zerstörten Kiefernpfahls 
aus der Krummen Lanke bei Biesental. Nat. Größe. 
Nach einem von Prof. Dr. Eckstein. Eberswalde, zur Verfügung gestellten 
Lichtbild. 
damit an Fischfleisch benutzt worden ist. Bisweilen treten diese Larven 
in ungeheuren Mengen auf, so daß aus 4 1 Schlammboden 1 1 Zuck 
mückenlarven gewonnen werden konnten. Ihre Anpassungsfähigkeit 
ist außerordentlich groß, sie können in klarem Wasser wie in 
schwarzem übelriechenden halbflüssigen Schlamm gedeihen. Arten, die 
in Wasserpflanzen, wie in der Wasseraloe, ihre Gänge graben, waren 
schon seit längerer Zeit bekannt, und vielleicht haben sie sich jetzt 
den Hölzern zugewendet, weil sie die ihnen zusagenden Wasser 
pflanzen nicht mehr vorfanden. Sie greifen alle Hölzer unter Wasser 
an und überziehen die Oberfläche mit einem Gewirr von Bohr 
gängen. besonders sind sie an Pfählen und Fischerkähnen bemerkt 
worden. Die Abbildung zeigt einen Teil eines Kiefempfahles aus der 
Krummen Lanke bei Biesental (Abb. 2). Daß der Schaden der 
holzzerstörenden Zuckmücke bisher unerheblich gewesen ist, liegt 
wohl hauptsächlich daran, daß in unseren märkischen Seen nur 
wenig Heiz vorhanden ist; einige Fischerkähne -stellen oft das einzige 
Holzwerk dar, das den Zuckmückenlarven zur Verfügung steht. 
Werden die märkischen Seen, wie es teilweise schon geschehen ist, 
mehr und mehr die Zielpunkte der Sonntagsausflügler, dann werden 
Badeanstalten, Gasthäuser am Ufer der Seen entstehen, und auf den 
größeren Seen werden sich Boote tummeln, deren Verkehr mit dem 
Ufer durch Landebrücken oder Bootstege vermittelt wird. Dann 
wird auch die Zuekintickenlarve gute Tage haben, wenn man nicht 
dafür sorgt, daß ihr der Geschmack am Holze verleidet wird. Für 
die hölzernen Boote wird wohl ein sorgfältiger, jährlich zu erneuernder 
Außenanstrich mit Steinkohlenteer genügen; die größte Sicherung 
wäre für Landebrücken geboten. Eine Teeröltränkung des Pfahl 
werks, wie sie sich als Schutz gegen Bohrasseln bewährt hat. wird 
auch die Zuckmückenlarve vom Holze fernhalten können. 
Berlin. Troschel, 
ßticli erschau. 
Wirtschaftliche und technische Gesichtspunkte zur Gartenstadt- 
bewegung. Mit einem Anhang von Lageplänen, Grundrissen und 
Ansichten. Von F. Biel, Regierungsbaumeister. Leipzig. H, A. Ludwig 
Degener. 128 S. in 8° mit 28 Abb. 2,50 Jf, geb. 2,80 J{. 
Der Inhalt des Buches überschreitet weit die Erwartungen, die 
sein Titel hervorruft. Denn der Verfasser sucht an Hand von Mit 
teilungen über aiisgeführte Landhaus- und Kleinhaussiedlungen, 
Arbeiterwohnungen gewerblicher Werke, deutsche und englische 
Gartenstädte einen Überblick zu geben über alles das, was auf dem 
ganzen Gebiete weiträumiger Siedlungen bisher geleistet worden ist. 
Obschon dieser Überblick, wir möchten sagen: selbstverständlich, keine 
Vollständigkeit beanspruchen kann, so dürften die Lücken doch nicht 
geeignet sein, den Gesamteindruck, den der Leser von dem umfang 
reichen Stoff empfängt, erheblich zu beeinträchtigen. Vielleicht ist 
die gewählte Art der Unterscheidung in kapitalistische und gemein 
nützige Unternehmungen nicht in vollem Umfange zutreffend; vielleicht 
müßte der wirtschaftliche Unterschied zwischen dem arbeitenden 
Privatkapital und don dargeliehenen öffentlichen Geldmitteln stärker 
betont werden, denn ersteres muß in allen Fällen eine genügende 
Verzinsung erzielen, während letzteres zu einem niedrigeren Zinsfüße 
hergegeben wird; vielleicht auch sollte man offen aussprechen. daß 
die von den Engländern empfohlene Form der Gartenstadtgründling für 
deutsche. Verhältnisse überhaupt ungeeignet ist. Aber die Darlegungen 
des Verfassers sind von so überaus großer Bedeutung und Anregung, 
daß derartige Ausstellungen ihren hohen Wert kaum vermindern. 
Dem englischen Begriff der „eigentlichen“ Gartenstadt entsprechen nur 
eine Unternehmung in England, Letchworth, und diese unvollkommen, 
und nur eine Gründung in Deutschland. Hellerau, letztere aber nur 
teilweise. Wir täten gut, das glauben wir zwischen den Zeilen des 
Verfassers lesen zu können, die Nachahmung unserer Feinde völlig auf* 
zugeben und unsere Kräfte dem deutschen weiträumigen Wohnwesen 
nach ausschließlich deutscher Art zu widmen. Staat und Gemeinde und 
öffentliche Geldmächte können dies am besten dadurch, daß sie einer 
seits die Aufschließung neuen Baugeländes allgemein erleichtern 
und, soweit genossenschaftliche Tätigkeit in Frage kommt, unter 
stützen, während sie anderseits eigenen Grundbesitz passend auf 
schließen und unter Verzicht auf augenblicklichen Gewinn im Erb 
baurecht vergeben. Der Gewinn winkt ja ausreichend nach Ablauf 
des Erbbaurechts. Von anderen Formen der Förderung des privaten 
und gemeinnützigen Wohnhausbaues soll indes hierdurch keineswegs 
abgeraten werden. Biels vortreffliches Buch enthält für alle diese 
Bestrebungen in sachgemäßen Erörterungen und wichtigen Zusammen 
stellungen einen fast unerschöpflichen Stoff. 
In einer wichtigen Beziehung, der für die praktische Arbeit viel 
leicht wichtigsten, gibt aber auch der Verfasser nur unvollkommene 
Auskünfte, nämlich in der umstrittenen Frage des Verhältnisses der 
ursprünglichen Bodenpreise zu den Preisen des fertigen Baulandes. 
Wenn die Aufschließungskosten, zusammen mit Verwaltungskosten 
und Zinsverlusten, ein Vielfaches der ursprünglichen Bodenpreise 
betragen, so verlieren letztere die ihnen gewöhnlich beigemessene Be 
deutung, und in den Vordergrund tritt die Frage nach der Art und 
den Kosten der Erschließung. Hier haben die Gemeindeverwaltungen 
das Heft in der Hand. Nach Lage der Gesetzgebung können sie jede 
staatliche, genossenschaftliche oder private Landhaus- oder Kleinhaus 
siedlung verhindern, erschweren oder begünstigen. Es ist anzu 
erkennen, daß die Begünstigung von Kleinhaussiedlungen, ja die tat 
kräftige geldliche Unterstützung derselben, in vielen Fällen seitens 
der Gemeinden in rühmenswerter Weise stattgefunden hat. Das 
hindert aber nicht andere Gemeinden, das Gegenteil zu tun. Auf 
dem Gebiete der Geländeerschließung sind wir, namentlich in Preußen, 
von einem die Freunde der Wohnungsfürsorge befriedigenden Rechts 
zustande noch weit entfernt. Des Verfassers technische und wirt 
schaftliche Anregungen verdienen aufmerksame Beachtung und Be 
rücksichtigung. Auch seine Vorführung von Abbildungen guter Lage- 
und Baupläne am Schlüsse des Werkes wird vielen willkommen sein. 
Berlin. J. Stübben. 
Ende des J a h r g a n g s 1914. 
Verlag von Wilhelm Ernst* Sohn, Berlin. — Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: Fr. Schnitze. Berlin. — Druck der Buchdrackorei Gebrüder Ernst, Berlin. 
Nr. 103
	        
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