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Zentralblatt der Bauverwaltung.
26. Dezember 1914,
wie Pfuhlroste, ausgebaggerte Boote und Baumstämme, bestätigten
die Richtigkeit dieser Anschauung.
In neuester Zeit ist nun in unseren Landseen ein Holzzerstörer
entdeckt worden, der uns zwingt, unsere Ansicht über die Tugenden
des Süßwassers nachzuprüfen und die allgemeine Gültigkeit der Lehre
von den holzerhaltenden. Eigenschaften des Süßwassers ein wenig ein
zuschränken. Prof. Dr. Eckstein in Eberswalde machte mich auf eine
Mückenlarve aufmerksam, die sich in unseren märkischen "Waldseen
gezeigt hat und das Holz von der Oberfläche aus in ähnliche] 1 Weise
angreift wie die Bohrassel
Diese holzzerstörende Mückenlarve gehört zur Ordnung der Zuck
mücken (Abb. 1), die im Haushalt der Natur eine wichtige Rolle
spielen. Über 1100
Arten werden von
den Zoologen unter
schieden, doch sind
nur von wenigen
Arten die einzel
nen Verwandlungs
stufen (Larve,
Puppe, Mücke) be
schrieben worden.
Die Hälfte der deut
schen in Freiheit
lebenden Fischarten
nähren sich von
Zuckmückenlarven,
so daß die Anzahl
dieser Larven im
Seeschlamm schon
als Gradmesser für Abb. 1. Zucktnüeke (Chirononuis) mit Puppe
die hrtragsfähigkeit und Larve. Dreifache Vergrößerung,
dei Gewässer an Nach .Die Metamorphose der Chironomiden 1
Fischnahrung und von Dr. August Thienemann. Münster i. W. 1908.
Abb. 2. Stück eines von der Zuckmücke zerstörten Kiefernpfahls
aus der Krummen Lanke bei Biesental. Nat. Größe.
Nach einem von Prof. Dr. Eckstein. Eberswalde, zur Verfügung gestellten
Lichtbild.
damit an Fischfleisch benutzt worden ist. Bisweilen treten diese Larven
in ungeheuren Mengen auf, so daß aus 4 1 Schlammboden 1 1 Zuck
mückenlarven gewonnen werden konnten. Ihre Anpassungsfähigkeit
ist außerordentlich groß, sie können in klarem Wasser wie in
schwarzem übelriechenden halbflüssigen Schlamm gedeihen. Arten, die
in Wasserpflanzen, wie in der Wasseraloe, ihre Gänge graben, waren
schon seit längerer Zeit bekannt, und vielleicht haben sie sich jetzt
den Hölzern zugewendet, weil sie die ihnen zusagenden Wasser
pflanzen nicht mehr vorfanden. Sie greifen alle Hölzer unter Wasser
an und überziehen die Oberfläche mit einem Gewirr von Bohr
gängen. besonders sind sie an Pfählen und Fischerkähnen bemerkt
worden. Die Abbildung zeigt einen Teil eines Kiefempfahles aus der
Krummen Lanke bei Biesental (Abb. 2). Daß der Schaden der
holzzerstörenden Zuckmücke bisher unerheblich gewesen ist, liegt
wohl hauptsächlich daran, daß in unseren märkischen Seen nur
wenig Heiz vorhanden ist; einige Fischerkähne -stellen oft das einzige
Holzwerk dar, das den Zuckmückenlarven zur Verfügung steht.
Werden die märkischen Seen, wie es teilweise schon geschehen ist,
mehr und mehr die Zielpunkte der Sonntagsausflügler, dann werden
Badeanstalten, Gasthäuser am Ufer der Seen entstehen, und auf den
größeren Seen werden sich Boote tummeln, deren Verkehr mit dem
Ufer durch Landebrücken oder Bootstege vermittelt wird. Dann
wird auch die Zuekintickenlarve gute Tage haben, wenn man nicht
dafür sorgt, daß ihr der Geschmack am Holze verleidet wird. Für
die hölzernen Boote wird wohl ein sorgfältiger, jährlich zu erneuernder
Außenanstrich mit Steinkohlenteer genügen; die größte Sicherung
wäre für Landebrücken geboten. Eine Teeröltränkung des Pfahl
werks, wie sie sich als Schutz gegen Bohrasseln bewährt hat. wird
auch die Zuckmückenlarve vom Holze fernhalten können.
Berlin. Troschel,
ßticli erschau.
Wirtschaftliche und technische Gesichtspunkte zur Gartenstadt-
bewegung. Mit einem Anhang von Lageplänen, Grundrissen und
Ansichten. Von F. Biel, Regierungsbaumeister. Leipzig. H, A. Ludwig
Degener. 128 S. in 8° mit 28 Abb. 2,50 Jf, geb. 2,80 J{.
Der Inhalt des Buches überschreitet weit die Erwartungen, die
sein Titel hervorruft. Denn der Verfasser sucht an Hand von Mit
teilungen über aiisgeführte Landhaus- und Kleinhaussiedlungen,
Arbeiterwohnungen gewerblicher Werke, deutsche und englische
Gartenstädte einen Überblick zu geben über alles das, was auf dem
ganzen Gebiete weiträumiger Siedlungen bisher geleistet worden ist.
Obschon dieser Überblick, wir möchten sagen: selbstverständlich, keine
Vollständigkeit beanspruchen kann, so dürften die Lücken doch nicht
geeignet sein, den Gesamteindruck, den der Leser von dem umfang
reichen Stoff empfängt, erheblich zu beeinträchtigen. Vielleicht ist
die gewählte Art der Unterscheidung in kapitalistische und gemein
nützige Unternehmungen nicht in vollem Umfange zutreffend; vielleicht
müßte der wirtschaftliche Unterschied zwischen dem arbeitenden
Privatkapital und don dargeliehenen öffentlichen Geldmitteln stärker
betont werden, denn ersteres muß in allen Fällen eine genügende
Verzinsung erzielen, während letzteres zu einem niedrigeren Zinsfüße
hergegeben wird; vielleicht auch sollte man offen aussprechen. daß
die von den Engländern empfohlene Form der Gartenstadtgründling für
deutsche. Verhältnisse überhaupt ungeeignet ist. Aber die Darlegungen
des Verfassers sind von so überaus großer Bedeutung und Anregung,
daß derartige Ausstellungen ihren hohen Wert kaum vermindern.
Dem englischen Begriff der „eigentlichen“ Gartenstadt entsprechen nur
eine Unternehmung in England, Letchworth, und diese unvollkommen,
und nur eine Gründung in Deutschland. Hellerau, letztere aber nur
teilweise. Wir täten gut, das glauben wir zwischen den Zeilen des
Verfassers lesen zu können, die Nachahmung unserer Feinde völlig auf*
zugeben und unsere Kräfte dem deutschen weiträumigen Wohnwesen
nach ausschließlich deutscher Art zu widmen. Staat und Gemeinde und
öffentliche Geldmächte können dies am besten dadurch, daß sie einer
seits die Aufschließung neuen Baugeländes allgemein erleichtern
und, soweit genossenschaftliche Tätigkeit in Frage kommt, unter
stützen, während sie anderseits eigenen Grundbesitz passend auf
schließen und unter Verzicht auf augenblicklichen Gewinn im Erb
baurecht vergeben. Der Gewinn winkt ja ausreichend nach Ablauf
des Erbbaurechts. Von anderen Formen der Förderung des privaten
und gemeinnützigen Wohnhausbaues soll indes hierdurch keineswegs
abgeraten werden. Biels vortreffliches Buch enthält für alle diese
Bestrebungen in sachgemäßen Erörterungen und wichtigen Zusammen
stellungen einen fast unerschöpflichen Stoff.
In einer wichtigen Beziehung, der für die praktische Arbeit viel
leicht wichtigsten, gibt aber auch der Verfasser nur unvollkommene
Auskünfte, nämlich in der umstrittenen Frage des Verhältnisses der
ursprünglichen Bodenpreise zu den Preisen des fertigen Baulandes.
Wenn die Aufschließungskosten, zusammen mit Verwaltungskosten
und Zinsverlusten, ein Vielfaches der ursprünglichen Bodenpreise
betragen, so verlieren letztere die ihnen gewöhnlich beigemessene Be
deutung, und in den Vordergrund tritt die Frage nach der Art und
den Kosten der Erschließung. Hier haben die Gemeindeverwaltungen
das Heft in der Hand. Nach Lage der Gesetzgebung können sie jede
staatliche, genossenschaftliche oder private Landhaus- oder Kleinhaus
siedlung verhindern, erschweren oder begünstigen. Es ist anzu
erkennen, daß die Begünstigung von Kleinhaussiedlungen, ja die tat
kräftige geldliche Unterstützung derselben, in vielen Fällen seitens
der Gemeinden in rühmenswerter Weise stattgefunden hat. Das
hindert aber nicht andere Gemeinden, das Gegenteil zu tun. Auf
dem Gebiete der Geländeerschließung sind wir, namentlich in Preußen,
von einem die Freunde der Wohnungsfürsorge befriedigenden Rechts
zustande noch weit entfernt. Des Verfassers technische und wirt
schaftliche Anregungen verdienen aufmerksame Beachtung und Be
rücksichtigung. Auch seine Vorführung von Abbildungen guter Lage-
und Baupläne am Schlüsse des Werkes wird vielen willkommen sein.
Berlin. J. Stübben.
Ende des J a h r g a n g s 1914.
Verlag von Wilhelm Ernst* Sohn, Berlin. — Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: Fr. Schnitze. Berlin. — Druck der Buchdrackorei Gebrüder Ernst, Berlin.
Nr. 103