Säßungen: Fe
den Herren:
Oekonomierath Rhodiu3-Carlshof,
von Schwarz-Artelshofen,
von Hardt-Wonsowo
als Vertreter des Deutschen Hopfenbau-BVereins.
Der Vorstand kann sich nac< Bedarf durch Zuwahl ergänzen.
Die Geschäftsführung der Gersten- und Hopfen-Ausstellung
liegt in den Händen des Vereins „Versuchs- und Lehranstalt für
Brauerei in Berlin“, vertreten durch die Herren Professor Dr. M.
Delbrü> und Dr. E. Struve. Allen Anordnungen der Ge-
schäftsführung ist seitens der Aussteller und Besucher der Aus-
stellung unweigerlich Folge zu leisten.
B. Bestimmungen für die Aussteller.
8 5. Zulassung und Ausweis der Aussteller.
Zugelassen als Aussteller sind alle am Anbau, dem Handel
und dem Verbrauch von Gerste und Hopfen betheiligten Inter-
essenten, sowohl einzelne Personen und Firmen, als auch Genossen-
schaften und sonstige Körperschaften. Jeder Aussteller erhält für
sich und seinen beim Geschäftsführer der Ausstellung angemeldeten
Vertreter eine auf den Namen lautende, nicht übertragbare Frei-
karte.
8 6. Gegenstände der Ausstellung.
Zur Ausstellung zugelassen sind:
a) Gersten in- und ausländischer Herkunft;
b) Hopfen in- und ausländischer Herkunft;
c) Kultur- und Lehrmittel und Geräthschaften für
den Gersten- und Hopfenbau.
d) Geräthe für die Verarbeitung der Gerste und des
Hopfens im Brauereibetriebe.
Auch die Ausstellung von Brauweizen, sowie von
Gersten- und Weizenmalz ist zugelassen.
Veber die Zulassung von angemeldeten Gegenständen zur
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