diese Behörde neben der obersten Leitung zugleich die Sorge für die
wissenschaftliche Entwickelung der Schule übernommen. Am 7. September
1818 verfügte der Minister von Altenstein auf den Bericht der
Königlichen Regierung vom 24. September 1817 Folgendes:
Seit Einreichung des Berichts der Königlichen Regierung vom 24. Sep-
tember v. Js., betreffend die Uebernahme der Verwaltung der Thierarznei-
schule, hat sich das unterzeichnete Ministerium bemüht, einige ausgezeich-
nete Lehrer im Fache der Veterinärwissenschaften ‚zu berufen und einige
Repetitoren anzustellen. Das letztere ist, wie der Königlichen Regierung
bekannt ist, zum Theil schon geschehen, und wenn das erstere zur Zeit
noch nicht gelungen ist, so ist es doch durch Anstellung der Repetitoren
und des Professors Hayne als Lehrer der Botanik möglich geworden, nun-
mehr den neuen Stundenplan mit Anfang des Wintersemesters streng in
Ausführung zu bringen. Auch gehen über den zu Alfort befindlichen Thier-
arzt (Dieterichs) vertrauliche Nachrichten ein, dass er die ihm zu Theil
gewordene Unterstützung sehr gut benutzt und zu der Hoffnung berechtigt,
die Anstalt werde an ihm mit der Zeit einen tüchtigen Repetitor und
Lehrer erhalten. Um die in dem neuen Stundenplan angeordneten Lektionen
zu besetzen, wird aber noch erforderlich sein, dass ein Lehrer der Chemie
und Pharmacie gefunden werde, der vielleicht einstweilen wie der Professor
Hayne gegen eine Remuneration diese Vorlesungen übernimmt, jedoch so,
dass die für die Schüler wichtigsten Lehren der Physik, z. B. Elektricität,
Kenntniss der Atmosphären etc., dabei zugleich vorgetragen werden.
Das in dem gedachten Berichte nachträglich einzusenden versprochene
Inyentarium der Anstalt ist zur Zeit noch nicht eingegangen; ebenso wenig
ist über das bisherige Rechnungsverfahren im der Apotheke ein nachträg-
licher Bericht eingekommen,' welches daher noch zu bewirken ist. Zugleich
ist auch über die durch den Professor Naumann erfolgte Führung der
Kurkostenrechnung, bevor sie der Rendant Doniges übernommen hat, zu
berichten, da selbige schon zu Ende December v. Js. hat eingereicht werden
sollen. Zum Inventarium gehört hauptsächlich die Bibliothek, über welche
der vollständige Katalog zur Ansicht einzureichen ist. Sobald sie geordnet
und aufgestellt sein wird, soll einer der Repetitoren mit der Aufsicht über
dieselbe speciell beauftragt und dazu instruirt werden,
Was nun die übrigen Punkte des Berichts betrifft, die noch einer Ent-
scheidung und nähern Bestimmung bedürfen, so ist vor Allem zu bemerken:
1. Dass der Zutritt des Herrn Rittmeisters von Grünwald nicht
in der Absicht verlangt worden ist, als sollten die Professoren gar nichts
mit der Disciplin zu thun haben; vielmehr muss ihnen die ehemals ein-
geräumte Autorität verbleiben. Der kommandirte Stabsofficier soll nur den
Professoren dieses Strafamt erleichtern bei Vergehungen gegen die Repeti-
toren, Lehrschmiede, den Wachtmeister, bei Vergehungen gegen die Haus-
ordnung, zu spätes Nachhausekommen, Versäumungen u. dergl., damit die
Professoren nicht zu viel mit dergleichen unangenehmen und zeitraubenden
Untersuchungen zu thun haben. Bis dahin, dass die Schüler und Offieianten
über ihr Verhalten eine bestimmte Instruktion haben werden, muss einst-
weilen geschehen, was zur Erreichung des Zweckes: Zucht, Ordnung und
Fleiss in der Anstalt herzustellen, nothwendig ist. Das Ganze wird sich
bei gehöriger Rücksprache mit dem Herrn Rittmeister von Grünwald
leicht in Ordnung bringen lassen,
49