Path:
Die thierärztliche Hochschule VIII. Die thierärztliche Hochschule. Vom 20. Juni 1887

Full text: Die Thierärztliche Hochschule zu Berlin 1790 - 1890 / Schütz, Wilhelm (Public Domain)

234 
wurde Müller zum Professor und am 18. Juli 1875 zum Mitgliede 
der technischen Deputation für das Veterinärwesen ernannt. Vom 
1. September 1877 bis zum 1. April 1878 übernahm Müller die 
interimistische Leitung der Directorialgeschäfte an der Königlichen 
Thierarzneischule. Das Nebenamt eines kommissarischen Hülfsarbeiters 
beim Kaiserlichen Gesundheitsamte wurde ihm am 1. Juli 1878 übertra- 
gen. Am 1. Januar 1881 wurde er jedoch von dieser Stellung wieder 
entbunden. Vom 28. December 1886 bis zum 20. Juni 1887 wurde 
Müller zum zweiten Male mit den Funktionen des Direktors der König- 
lichen Thierarzneischule betraut und am zuletzt genannten Tage zum 
Rektor der thierärztlichen Hochschule ernannt. Seine Rektorats- 
periode dauerte bis zum 2. Januar 1889. 
Am 17, December 1888 wurde Schütz für die Amtsperiode 
vom 2. Januar 1889 bis dahin 1892 zum Rektor ernannt. 
Auf Wunsch des Lehrer-Kollegiums wurde der Unterrichtsplan 
an der thierärztlichen Hochschule durch die Aufnahme. ‚einer Vor- 
lesung über parasitäre Krankheiten, des propädeutischen Unterrichts 
der ambulatorischen Klinik und eines praktischen Kursus der Bak- 
teriologie erweitert. Um ferner den Studirenden den regelmässigen 
Besuch der Vorlesungen an anderen Hochschulen möglich zu machen, 
wurde der Antrag des Lehrer-Kollegiums ‚genehmigt, dass die Ferien 
der thierärztlichen mit denen der übrigen Hochschulen zusammenfielen. 
Berlin, den 14. Februar 1889. 
Auf den Bericht vom 31. v. Mts. genehmige ich den vorgelegten 
Plan der an der thierärztlichen Hochschule während des nächsten 
Sommer-Semesters zu haltenden Vorlesungen, Demonstrationen und prak- 
tischen Uebungen und erkläre mich damit einverstanden, dass auch für 
die Folge Vorlesungen über die Propädeutik der ambulatorischen Klinik 
und über parasitäre Krankheiten stattfinden. 
Gleichzeitig bestimme ich dem dortseitigen Antrage gemäss, dass die 
Ferien der Hochschule nach Schluss des Wintersemesters vom 15. März 
bis 15. April und nach Schluss des Sommersemesters vom 15. August bis 
15. Oktober dauern. 
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 
gez. Frhr. von Lueius. 
Berlin, den 1. August 1889. 
Auf den von Eurer Hochwohlgeboren und dem Lehrer - Kollegium 
mir erstatteten Bericht vom 25. v. Mits. genehmige ich den vorgeleg- 
ten Plan der an der thierärztlichen Hochschule während des. Winter- 
semesters 1889/90 zu haltenden Vorlesungen, Demonstrationen und prak- 
tischen Uebungen und erkläre mich damit einverstanden, dass für die Folge 
die Studirenden des siebenten Semesters in den pathologisch-anatomischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.