Path:
Die thierärztliche Hochschule V. Das Directorium. Vom 1. Januar 1848 bis 1. April 1870

Full text: Die Thierärztliche Hochschule zu Berlin 1790 - 1890 / Schütz, Wilhelm (Public Domain)

— 149 — 
begleiten sollen, werden von diesem besonders benachrichtigt. Wer sich 
nicht zur bestimmten Zeit einfindet, hat Bestrafung zu gewärtigen und wird 
erst dann zur Theilnahme wieder zugelassen, wenn in der vorgeschriebenen 
Folge die Reihe von Neuem wieder an ihn kommt. 
$ 66. Die an der ambulatorischen Klinik theilnehmenden Eleyen müssen 
sich die benöthigten Instrumente selbst halten, auch müssen sie für ihren 
Unterhalt auf den Reisen selbst sorgen. 
$ 67. Es wird den Eleven zur besonderen Pflicht gemacht, den An- 
ordnungen‘ des klinischen Lehrers überall pünktlich nachzukommen und sich 
gegen das die Klinik benutzende Publikum in jeder Beziehung anständig, 
höflich und zuvorkommend zu benehmen, 
D. Für die an den Operations-Uebungen theilnehmenden Eleven. 
$ 68. Die praktischen Operations-Uebungen können nur zu unbestimm- 
ten Zeiten und wenn Operations-Objekte vorhanden sind, stattfinden. 
Zu den Uebungen selbst giebt der Lehrer die nöthigen Anweisungen, 
welchen pünktlich nachzukommen ist. 
$ 69. Die zu den Operations-Vebungen benöthigten kleineren Instru- 
mente, namentlich Bistouri’s, Lancetten, Tenotome, Scheeren und Pincetten 
haben sich die Eleven selbst zu halten. 
Die übrigen von der Anstalt gelieferten Instrumente werden zu jeder 
Uebung bei dem die Uebung leitenden Lehrer nach einem Verzeichniss in 
Empfang genommen und nach dem jedesmaligen Gebrauche gut gereinigt 
und getrocknet wieder abgeliefert. 
Benutzen mehrere Eleven gemeinschaftlich die der Anstalt gehörenden 
Instrumente, so müssen sie auch gemeinschaftlich für die richtige und un- 
beschädigte Ablieferung einstehen. 
E. Für die botanischen Exkursionen. 
$ 70. Der die Botanik vortragende Lehrer wird in der geeigneten 
Jahreszeit an bestimmten Wochentagen mit den Eleven botanische Exkur- 
Sıonen vornehmen. 
$& 71. Die zur Theilnahme hieran bestimmten Eleven dürfen sich der- 
selben eben so wenig entziehen, wie jeder anderen Unterrichts-Disciplin. 
„8 72. Das Betreten von Kornfeldern und eingehegten Plätzen darf 
hierbei nicht stattfinden. 
Im Uebrigen wird von den Eleven auch bei den Exkursionen ein ruhiges 
und yerständiges Verhalten erwartet, wie es der Zweck: dieser Uebungen 
erheischt. 
F. Für die an den praktischen Arbeiten in der Apotheke theilnehmenden 
Eleven, 
$ 73. Die zur Theilnahme an den praktischen Uebungen in der Apo- 
theke ‚bestimmten Eleven sind hierdurch von dem ihnen nach ihrer Studien- 
eintheilung obliegenden Besuche der übrigen Vorlesungen nicht befreit. 
Sollten hierbei Kollisionen eintreten, so haben die Eleven ihre Dispensation 
Yon den Arbeiten in der Apotheke für die Zeit der Vorlesungen bei dem 
Vorsteher der Apotheke nachzusuchen. 
Ausserdem muss jeder Eleve die vorgeschriebene Zeit in der Apotheke 
arbeiten. 
$ 74. Eigenmächtig darf kein Eleve Arbeiten in der Apotheke unter-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.