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Die Tageszeitungen

Full text: Das litterarische Berlin / Dahms, Gustav (Public Domain)

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Am 5. Juni 1740, also am sechsten Tage nach der Thron- 
besteigung Friedrichs des Großen, wurde das bekannte 
Schreiben des Kabinett5minister3 v. Podewils veröffentlicht, 
wonach auf Befehl des Königs dem „hiesigen Berliischen 
Zeitungsschreiber“ eine unbeschränkte Freiheit gelassen 
werden soll, „in dem Artikel Berlin von demjenigen, was 
anibo hierselbst vorgeht, zu schreiben, was or will, 
ohne daß jolches cenfiret werden soll.“ In diesem 
Schreiben wird auch die Aeußerung des König3 
gemeldet, daß „Gazetten, wenn sie interessant 
sein sollen, nicht gerügt werden müssen.“ Wie 
eng troßdem die Grenzen der „unbeschränkten Freiheit“ 
gezogen waren, mußte Rüdiger bald erfahren. Schon am 
13. September ging dem „Buchführer Rüdiger“ vom Ge- 
neraldirektorium eine Ordre zu, in der e8 heißt, „daß er 
die, denen Zeitungsschreibern erlaubte Freiheit mit mehrerer 
Veberlegung und Behutsamkeit traktiren soll“. Es wird 
dem Buchhändler Rüdiger vorgeworfen, eine falsche Nach- 
richt vom hiesigen Lagerhause ausgesprengt 7u Jaben und 
„ernstlich anbefohlen, fich auch nicht weiter zu unterstehen, 
von dem Lagerhause und anderen einländischen Kommerzien- 
und Manufaktur-Sachen in seinen Zeitungsblättern ohne 
dazu erhaltene Ordre nicht das Geringste zu melden.“ 
Im Jahre 1749 wurde das kleine Oktavformat in 
Quart umgewandelt, und es erscheint zum erstenmal die 
Rubrik: „Von gelehrten Sachen“; die Stärke der Zeitung 
bleibt aber noch auf einen halben Bogen, zwei Quartblätter, 
beschränkt. 
Im März 1751 ging das Privilegium nach Rüdigers 
Tode auf seinen Schwiegersohn, den Buchhändler Christian 
Friedrich Voß sen. über, und der ihm befreundete Gotthold 
Ephraim Lessing übernahm die Redaktion des gelehrten 
Artikels. Lon hier ab datiert der Name „Vossische Zeitung“, 
und zugleich nahm sie statt des bisherigen Titels „Berlinische 
privilegierte Zeitung“ den Titel „Staat8= und Gelehrte- 
Zeitung“ an, jedoch nur bis zum Jahre 1753, dann kehrte 
sie wieder zu dem Titel „Berlinische privilegierte Zeitung“,
	        
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