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Am 5. Juni 1740, also am sechsten Tage nach der Thron-
besteigung Friedrichs des Großen, wurde das bekannte
Schreiben des Kabinett5minister3 v. Podewils veröffentlicht,
wonach auf Befehl des Königs dem „hiesigen Berliischen
Zeitungsschreiber“ eine unbeschränkte Freiheit gelassen
werden soll, „in dem Artikel Berlin von demjenigen, was
anibo hierselbst vorgeht, zu schreiben, was or will,
ohne daß jolches cenfiret werden soll.“ In diesem
Schreiben wird auch die Aeußerung des König3
gemeldet, daß „Gazetten, wenn sie interessant
sein sollen, nicht gerügt werden müssen.“ Wie
eng troßdem die Grenzen der „unbeschränkten Freiheit“
gezogen waren, mußte Rüdiger bald erfahren. Schon am
13. September ging dem „Buchführer Rüdiger“ vom Ge-
neraldirektorium eine Ordre zu, in der e8 heißt, „daß er
die, denen Zeitungsschreibern erlaubte Freiheit mit mehrerer
Veberlegung und Behutsamkeit traktiren soll“. Es wird
dem Buchhändler Rüdiger vorgeworfen, eine falsche Nach-
richt vom hiesigen Lagerhause ausgesprengt 7u Jaben und
„ernstlich anbefohlen, fich auch nicht weiter zu unterstehen,
von dem Lagerhause und anderen einländischen Kommerzien-
und Manufaktur-Sachen in seinen Zeitungsblättern ohne
dazu erhaltene Ordre nicht das Geringste zu melden.“
Im Jahre 1749 wurde das kleine Oktavformat in
Quart umgewandelt, und es erscheint zum erstenmal die
Rubrik: „Von gelehrten Sachen“; die Stärke der Zeitung
bleibt aber noch auf einen halben Bogen, zwei Quartblätter,
beschränkt.
Im März 1751 ging das Privilegium nach Rüdigers
Tode auf seinen Schwiegersohn, den Buchhändler Christian
Friedrich Voß sen. über, und der ihm befreundete Gotthold
Ephraim Lessing übernahm die Redaktion des gelehrten
Artikels. Lon hier ab datiert der Name „Vossische Zeitung“,
und zugleich nahm sie statt des bisherigen Titels „Berlinische
privilegierte Zeitung“ den Titel „Staat8= und Gelehrte-
Zeitung“ an, jedoch nur bis zum Jahre 1753, dann kehrte
sie wieder zu dem Titel „Berlinische privilegierte Zeitung“,