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Gleichwohl gab Joachim II. 1536 die ‚„„Untergerichte‘“ dem
Bürgermeister. Hans Tempelhof zum Lehen und der Rath musste
sie dessen Söhnen 1544 wieder für 2250 Gulden abkaufen.
Dann hat jeder Rath das Gericht selbst ansgeübt und aus
seiner Mitte einen „Stadtrichter‘““ zur Bearbeitung der Ge-
schäfte bestimmt, bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts der
Staat die Gerichtsbarkeit übernahm.
Richtrad VI. 1794. Hölzernes 11 speichiges
Rad von 1 Meter Durchmesser, Form der
Wagenräder, jedoch ohne Axenloch; der
Felgenkranz (Reifen) ist auf einem Theil ge-
kantet. Dies Rad wurde im 18. und Anfang
19. Jahrh. von der Scharfrichter - Familie
Reindel zum „Hinrichten durch das Rad“
(Rädern), nicht zu verwechseln mit dem
„Flechten des Leichnams auf das Rad“, ge-
braucht und kam in Berlin zum letzten Male \ -
am 2. März 1837 auf dem in der Gegend vr, 1794.
des jetzigen Gartenplatzes gelegenen Richtplatz zur An-
wendung, als die Wittwe Meyer wegen Gattenmordes
„nach vorheriger Schleifung zur Richtstätte mittelst Räderns
von unten herauf vom Leben zum "Tode gebracht“ wurde.
Der Delinquent wird gefesselt auf hohle Krippen gelegt,
worauf der Scharfrichter das Rad hoch erhebt und mit
der Kante auf die einzelnen Glieder, zuletzt auf die Brust,
mit Wucht fallen lässt, um die bez. Körpertheile zu zer-
schmettern. Ein Bild der letzten Hinrichtung, welches
sich im Museum befindet (XI. 1943), macht den Vor-
gang anschaulich.
Richtschwert VI. 1795. Klinge 84 ein Tune fast gleich-
mässig überall, bis zur abgestumpften Spitze, 4 cm breit,
auf beiden Seiten eine 18 cm lange breite Blutrinne,
darin „sole deo gloria.‘“ Parirstange von Messing, 18 cm
lang, Griff mit Geflecht umwickelt und in einen längs-
gefurchten, birnförmigen Messingknauf auslaufend; dazu
eine mit rothem Tuch gefütterte Lederscheide. Im 18. Jahr-
hundert in Berlin zum Hinrichten mit dem Schwert gebraucht,