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Full text: Verzeichniss der im Märkischen Provinzial-Museum der Stadtgemeinde Berlin befindlichen berlinischen Alterthümer von der ältesten Zeit bis zum Ende der Regierungszeit Friedrichs des Grossen / Buchholz, Rudolf (Public Domain)

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wie das in der Numismatik gebräuchlich, „88“ lesen und 
das Jahrhundert, welches sich aus der gothischen Kunst- 
form und den gothischen Minuskeln, wie aus den Jahres- 
zahlen der damit versehenen Urkunden ergiebt, vorsetzen, Wo- 
durch die Jahreszahl „1488“ entstände. Da aber diegothische 
Minuskelschrift in so später Zeit weniger gebräuchlich 
war, auch das Siegel an älteren Urkunden vorkommt, so 
bleibt nur die Erklärung durch die im 15. Jahrhundert 
der heutigen „8“ ähnlich geschriebene schleifenförmige „4“ 
übrig. Die beiden Zahlen würden dann „44“ heissen und 
mit der üblichen Ergänzung die sonst zutreffende Jahres- 
zahl „1444“ bedeuten. Die Veränderungen der arabischen 
„4“ zeigen in der That während der Zeit von 1440 bis 
1460 eine der „8“ sehr ähnliche Form, wenn auch sonst 
ein vollständiger Schluss des unteren Kreises nicht be- 
kannt ist. 
Die in gothischen Minuskeln eingravirte Inschrift: 
„Sigillum civitatis antique berlin“ weist ebenfalls auf die 
Wiedertrennung der Städte hin, indem sich die Stadt zum 
Unterschiede von dem für beide Städte gemeinsam ge- 
wesenen Begriff „Berlin“ nunmehr wieder als das ver- 
kleinerte „Alt Berlin‘ bezeichnet. 
es 5. Auch die wieder abgetrennte Stadt 
SEA a = . . . 
Kölln lässt sich einen neuen Siegelstempel 
IX. 8.86. machen, welcher noch vorhanden ist (IX. 3. 86). 
Es ist eine Silberplatte von 3,5 cm 
Durchmesser mit in einem Charnier 
beweglichem kleinen flachen, silber- 
nen Griff. Das Wappenbild ist un- 
verändert der Adler im Schilde, die 
Inschrift: „Sigil. civitatis colln“ ist 
darüber in einem verschlungenen 
Bande angebracht. Dies Siegel ist 
von Mitte 15, Jahrhundert bis in das 
17. Jahrhundert geführt worden. 
. 6. Gegen Ende des 
17. Jahrh. lässt der Rath 
Fr - Az der Stadt Berlin einen neuen 
. x Siegelstempel anferti- 
IX. 2783. gen, welcher eine wesent-
	        
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