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verzichtet, den Bär allein angenommen, (und zwar in der
auf allen Vieren schreitenden Gestalt) und zum Zeichen
der Vereinigung schwebt der Köllnische Adler, durch
ein Halsband befestigt, über ihm. Die vereinigte Stadt
aber nennt sich nach der grösseren „Berlin“. Die be-
treffende Urkunde ist von den Rathmannen beider Städte
ausgestellt. Dieses Siegel scheint bis gegen die Mitte des
15. Jahrhunderts geführt zu sein.
4. In der Zeit von 1442—1448, in welcher
der Kurfürst unter Benutzung innerer Streitig-
keiten die Selbstständigkeit der vereinigten Stadt
gewaltsam aufhebt und die Städte wieder trennt,
erfährt auch das Wappen der Stadt Berlin
eine neue Veränderung. Der damals neu an-
gefertigte Siegelstempel ist noch vorhanden.
(IX. 2732). Er ist von Silber, mit eisernem,
in Holz gefasstem Griff; der Durchmesser der * 1 923
Siegelfläche beträgt 4 cm, Bild
und Schrift sind gravirt; Berlin
hat wiederum. den. auf allen
Vieren schreitenden Bär und
den Adlerschild, aber es ist
nicht mehr der Köllnische
Adler, sondern der des Landes-
herrn, welcher seine Fänge tief
in den Rücken des Bären ein-
gekrallt hat; des Letzteren 2
Haltung scheint eine Empfindung der Gewalt des Adlers
über ihn anzudeuten. Sehr zu beachten sind an diesem
Siegel die beiden Zeichen in der Gestalt der jetzt üblichen
„8“ unter dem Kinn und neben den Hinterschenkeln des
Bären. Es scheint, als wenn das erstere zu der Vorstel-
lung von Kettengliedern und damit auch zu der eines
Halsbandes Veranlassung gegeben hat. Dem gegenüber
muss hier constatirt werden, dass ausser dem ad 3 ge-
dachten, auf die Vereinigung mit Kölln zu deutenden Bande
der Bär der Stadt Berlin bis zum Jahre 1539 nie-
mals mit einem Halsbande dargestellt worden ist.
Aber was bedeuten denn jene beiden Zeichen? Sie
gleichen, wie erwähnt, der heutigen „8“ und man könnte,