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III. Erinnerungen an die alte Stadtverwaltung,
Die Verwaltung von Berlin wurde seit der um 1230 er-
folgten Erwerbung des Städterechts durch einen Rath geführt,
welcher aus 12 Rathınannen bestand. Diese, deren all-
Jährlich vier auf drei Jahre gewählt waren, wechselten in
der Regierung dergestalt, dass in jedem Jahre nur die
vier zuletzt erkorenen die Geschäfte führten, welche dann
„neue Rathmannen“ hiessen und in einzelnen wichtigen Ange-
legenheiten der Zustimmung der acht „alten“ bedurften. Auch
war ausserdem in vielen Fragen die Zustimmung der Bürger-
schaft erforderlich. Die Verwaltung der Schwesterstadt Kölln
war ebenso eingerichtet. Im Jahre 1307 vereinigten sich beide
Städte zu gemeinschaftlicher Verwaltung; der gemeinschaftliche
Rath wurde zu ?/, aus Berliner Bürgern seitens der Bürger
Köllns, zu '/; aus Köllner Bürgern seitens der Bürger Berlins
gewählt. Einen gewissen Antheil an den Geschäften hatten die
vier Gewerke der Schlächter, Weber, Schuster und Bäcker.
Der gemeinsame Rath wurde 1442 in Folge der vom Kur-
fürsten geforderten Trennung beider Städte aufgelöst und zu-
nächst vom Kurfürsten selbst ein Rath zu Berlin, bestehend
aus zwei Bürgermeistern und zehn Rathmannen, sowie ein Rath
zu Kölln, bestehend aus einem Bürgermeister und fünf Ra*h-
mannen, eingesetzt, welcher durch jährliche Wahl („frumme
Lute, sunderliken ut den Vierwerken voran, und ut den ge-
meyen Borgern‘“) uuter des Kurfürsten Bestätigung erneuert
werden sollte. Der jährliche Wechsel fand am "Thomastage
statt. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts entwickelte sich zu
selbstständiger Stadtverwaltung der Friedrichswerder und die
Dorotheenstadt. Als dann auch die Friedrichstadt und die
Vorstädte Stadtgerechtigkeit verlangten, hielt es der König
1709 für besser, alle Städte zu einer Stadtgemeinschaft mit
dem Namen der grössten derselben, Berlin, zu vereinigen. Der
neue Rath, auch schon mitunter Magistrat genannt, bestand
aus vier Bürgermeistern und sechszehn Rathmännern, wovon
vier Specialämter bekleideten. Der erste Bürgermeister, Präsi-