SINS
so entzieht er den Landkreisen und Gemeinden Steuergelände und
belastet die an sich oft reichlich mit Freiflächen ausgestatteten,
großenteils ärmeren Außengemeinden noch zugunsten derjenigen, die
ihr Gelände zum Hochbau verwertet und dabei die Beschaffung
der für sie selbst nötigen Freiflächen verabsäumt haben. Fördert
er draußen Herabzonung der Bauordnung und weiträumige Bebaung,
dient er na< verbreiteter Auffassung der betroffenen Gemeinden
wiederum nur dazu, sie und ihre Selbstverwaltung ZU sc<hädigen.
Eine so begrenzte Tätigkeit muß ständig auf stärksten Widerstand
stoßen und zwar auch in dem verwaltenden Organe des Verbandes
selbst, dem Verbandsauss<uß. Dieser bringt das „Gemeindeprinzip“
und die ehrenamtliche Selbstverwaltung stark zur Geltung.
Sieben Erste Bürgermeister und zwei Landräte sind geborene,
eine Anzahl anderer Bürgermeister und Stadtverordneter gewählte
Mitglieder. Alle sind, abgesehen vom Verbandsdirektor, im Ehrenamt
tätig. Den Vorsitz führt kraft Gesees der Erste Bürgermeister
vo: Berlin. Jmmer, wenn das Jnteresse einer vertretenen Gemeinde
zur Sprache kommt, befindet sih ihr Vertreter in starkem innerem
Konflikt. Bei Aufstellung der Bebauungspläne innerhalb der Gemeinden
sind bereits so zahlreiche Schwierigkeiten zu überwinden, daß
jeder dazu neigt, das endlich gewonnene Ergebnis dem Verband
gegenüber festzuhalten. Ein dieses Bestreben unterstüßender Stab
technischer Kräfte stehi jedem Verbandsglied zur Verfügung. Die
Haupt- und Residenzstadt Berlin ist besonders wenig geneigt, sich
in ihre Verwaltung hineinreden zu lassen. Endlose Erörterungen
über die Zuständigkeit des Verbandsausschusses sind die Folge gewesen.
Und während andere Behörden das natürliche Bestreben
zeigen, ihr Dasein positiv geliend zu machen, neigt der Verbandsauss<huß
dazu, seine Zuständigkeit zu verneinen. Auch in der Verbandsversammlung
ist bereits =- namentlich auf Berliner Seite =- das
Bestreben hervorgetreten, das iGemeindeprinzip zu überspannen. Man
zeigt sic geneigt, einen für die Mitglieder zwingenden Auftrag
ihrer Gemeinden zur Geltung zu bringen. Eine Folge ist die Be-