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schließt, und sich nur in der Wahl der Lehrobjekte zum
Vortheile derjenigen Zöglinge, für welche eine Realbildung
wünschenswerth ist, unterscheidet. Es hat daher
auch der den hohen Schulbehörden vorgelegte Lehrplan
ehrenden Beifall erhalten, und die Königlichen Ministerien
des Innern und des Krieges haben auc) dieser Anstalt
das den übrigen Gymnasien zugestandene Vorrecht bewilliget,
daß diejenigen jungen Leute, welche den Kursus der
Tertia = Klasse mit Erfolg zurügelegt haben, Anspruch
auf den einjährigen freiwilligen Militairdienst machen
können.
Die nächste öffentliche Prüfung wird zu Michaelis
d. I. Statt finden und dem resp. Publikum Gelegenheit
geben, sich mit der gegenwärtigen Einrichtung dieser Anstalt
näher bekannt zu machen.
Berlin, den 4, März 4828,
Dr. E. F. August,
Direktor des Chllnischen Real = Gymmnasii.