2653 Verfassunggebende Preußische Landesversammlung 35. Sitzung am 26. Juni 1919 2654
SS NN DO GENC PECH Me LandeSversammung 9. Stgung am 26. Zum 1919 2094
[Provinziallandtage]
[Stoecker, Abgeordneter (U. Soz.-Dem.)]
Gemeinden haben, auc< in den Provinzen ein?
Welcher sachliche Grund liegt vor, daß wir nicht auch
hier das demokratische Wahlrecht einführen? Die Herren
von der Rechten haben ja die Vorlage durchaus unterstüßt.
Die Vertreter vom Zentrum haben sich wie
immer klugerweise um eine klare Stellungnahme herumgedrüdt,
sie haben zu der Frage des direkten oder indirekten
Wahlrechts zu den Provinziallandtagen gesj<wiegen.
Die Demokraten haben es nicht viel
besser gemac<ht. Allerdings haben sie gesagt, es handle
si) hier nur um ein Notgeseß. Und leider, leider haben
das auch die Kollegen von der reht3sozialistischen
Fraktion getan, wenn sie sich auh grundsäßlich für das
direkte Wahlsystem erklärten. C3 ist wirklich keine
Ents<uldigung, daß wir es hier mit einem
Notgeseß: zu tun haben. Jeßt, wo Sie
zu allen parlamentarishen Körperschaften im Reich
do< auch auf Grund von Notgesezen das gleiche, allge!
meine, geheime und direkte Wahlrecht geschaffen haber
liegt gar kein Grund vor, es nicht auch in den Provinz«
durchzuführen. Darum kommen Sie nicht herum. T
indirekte Wahlrecht zu den Provinziallandtagen w
unter diesen Umständen durchaus reaktionär, und
Demokratie will doch nun einmal die weiteste Teilt
aller Schichten der Bevölkerung auch an allen pol
Fragen. Wenn Sie: nun das indirekte Wahlrecht
führen, dann werden die Wahlen in dem kleinexy
der Stadtverordnetenversammlungen und Kreist
genommen, und die allgemeine Bevölkerung vy
wenig von dem ganzen Wahlvorgange. Daher
ihr Interesse an den provinziellen Angelegen]
wenig gefördert werden. Das ist doch aber eige!
Grundsaß und - das Ziel der Demokratie, und desyu
verstehen wir nicht, daß Sie jekt hier den Bodende'
Demokratie verlassen. == EEE
Aber selbst, wenn man fich auf den Standpunkt
stellt, daß aus. besonderen Gründen ein indirektes Wahl-|
recht zu den Provinziallandtagen tunlich und angebracht
jei, auch dann noh entspricht diese Geseze8vorlage keines!
wegs auch nur demokratischen oder gerechten Grundsäßen
Zu begrüßen ist allerdings, daß das Wahlrecht der
Magistrate nach der Geseßes8vorlage fallen soll, und wenn
von einigen Herren von der Rechten gesagt wurde, den
Magistraten müsse das Wahlrecht gelassen werden, so
zeigt sic) auch hier wieder, wie Sie die „Freiheit“ auffassen,
die Sie angeblich vertreten wollen. Wenn der
Vertreter der demokratischen Fraktion, Herr Kollege Ruer,
gesagt hat, daß man doc< auch den Magistraten das
Wahlrecht lassen solle, da auch diese demokratisch gewählt
seien, so entspricht dies do< keineSwegs den tatsächlichen
Verhältnissen. Nur in einer einzigen Provinz haben wir
ein demokratisches Wahlreht zu den Magistraten, und
zwar in Sc<hleswig-Holstein, aber das kann doh für un3
wahrhaftig keine Veranlassung sein, nun allen anderen
Magistraten in allen anderen Provinzen das Wahlrecht
zu den Provinziallandtagen zu geben. Nein, wir stehen
auch bei der bevorstehenden Verwaltung3reform auf dem
Standpunkt, daß auc<h in den Gemeinden das
Einkammersystem dur<geführt werden
muß, wie wir es bei uns tim Rheinlande schon seit
Jahrzehnten haben. Es hat dort keine8wegs die Nachteile
gezeigt, die von den Herren der Rechten immer
dagegen angeführt werden. Si en
3 Mir beßrüßen es ferner als einen kleinen Fortschritt,
daß zu den Provinzialausshüssen in Zukunft auch Beamte
gewählt werden dürfen. Aber gegenüber diesen kloinen
Vortihriiten müsen wir doch leider feststellen, daß der
Gesezentwurf sogar die reaktionären Bestimmungen
über die Bevorzugung der kleinen
Landkreise zu Ungunsten der städtischen
Gemeinden beibehält. Diese Bestimmung, die
biSher auch den Vertretern des Adels den überwiegenden
Einfluß in den Provinziallandtagen verschafft hat, diese
Vestimmung ist mit in der Vorlage der Regierung enthalten,
und eS ist uns daher unverständlich,
wie dieser Gesezentwurf die Unters<hrift
eines re<ht3sozialistischen Minister8 hat
finden fönnen
Über diese Bevorzugung der kleinen Landgemeinden
zu Ungunsten der großen städtischen Kreise in aller Kürze
einige wenige Zahlen, denn sie sind doc< von solcher
Bedeutung, daß man sich darüber ein klares Bild vers<affen
muß. Die Wahlbestimmungen sind allerdings in
fast allen Provinzen verschieden, und einer meiner Vorredner
hatte schon Recht, wenn er sagte, man müsse, um
Zieles Geseß zu verstehen, sich wirklich nach allerhand
punschauen, um auch nur einen klaren Überbli
weite zu gewinnen.
dgllonnte biSher jeder Stadt- oder
Jhnmohnern einen
wr. ..40 000 bis
80 000
TEN
jtimmungen, “90
sicher feine deimokratij ry
landtage erreicht werden wirs
In den Provinzen O st- un d WU
Brandenburg, Pommern und &S
kommen für alle Kreise unterschied3lo8, wie groß die Bebo.
ferung auch war, 2 Abgeordnete in Frage, und in Ost
und Westpreußen kommen bei mehr als 60000, in
Brandenburg und Sachsen bei mehr als 50000, in
Pommern bei mehr als 40000 Ginwohnern 3 Abgeordnete
und für jede fernere Vollzahl von 50000 Einwohnern
je ein weiterer Abgeordneter in Betracht.
I< könnte noh manche dieser Zahlen anführen, aber
im denke, die hier erwähnten zeigen, daß diese Bestimmungen
auf keinen Fall in dem Geset
bleiben dürfen, wenn wir auh nur halbwegs
von einem demokratis<en Wahlreh<ht
zu den Provinziallandtagen sprechen
wollen.
Aber nicht nur aus diesem Grunde ist der Geseßentwurf
sehr undemokratis<. Von einem Verhältniswahlrecht
kann man bei dieser Vorlage wahrlich nicht sprechen.
Die Stadtverordnetenversammlungen und die Kreistage
wählen die Provinziallandtag3abgeordneten. Dabei ist
doh die, natürliche Folge, wenn innerhalb jedes Kreises
auf Grund des Verhältni38wahlrechts gewählt wird, daß
in jedem Kreise die Minorität unterdrü>t wird und
unter den Tisch fällt. Und so ist es denn sehr gui
möglich und sogar sehr wahrscheinlich, daß in einer Reihe
Provinzen Parteien, die zur National- oder Preußenwahl
vielleicht den vierten Teil aller Stimmen orhalter
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[Provinziallandtage)]
[Stoe>er, Abgeordneter (1. Soz.-Dem.)]
haben, im Provinziallandtage doch nur im ganzen mit
9, 4 over 5 Abgeordneten vertreten sein werden. Von
Demokratie oder Verhältni8wahlrecht kann da also wirklich
aum die Rede sein.
- Aber auch eine andere Bestimmung mutet jehr wenig
demokratisch an, nämlich die Festsezung der Zahl der
Stiminen, die zur Einreichung der Wahlvorschläge nötig
ind. Es heißt im 8 *
Umänderung, wenn er demokratis< werden soll. Wir
werden in der Kommission alles versuchen, um diese.rüdschrittlichen
Bestimmungen zu beseitigen. Kein geringerer
als Karl Marx hat sich im Jahre 1842 mit einer scharfen
und schonungslosen Kritik dex Provinziallandtage in der
damaligen Rheinischen Zeitung seine ersten journalistischen
Sporen verdient. Jett, nach 77 Jahren, kommen wir
endlich dazu, die Stiluft dieser reaktionären Dunkel:
kammern zu säubern. BiSher haben die Provinziallandtage
danf des mittelalterlichen Wahlrechts geradezu unter
Ausschluß der Öffentlichkeit getagt, und es war ganz
sjelbstverständlich, daß die große Masse der Bevölkerung
diesen Fragen, weil sie völlig davon abgeschlossen war,
nur sehr wenig Interesse entgegenbrachte. Die Vorlage
der Regierung gibt uns allerdings nicht viel Hoffnung]
daß wir jekt wirklich ein vernünftiges Geset durchbringen
werden. Aber verlassen Sie sich darauf, wir werden
Ihnen im Auss<uß wie auchim Plenum
Gelegenheit geben, aus8 denProvinziallandtiagen
wirklich demokratis<heKöxrpers<aften
zu machen, ein wirklich demokratijMes
Wahlre<ht durchzuführen und damit
endlich auch der werktägigen Bev3ölferung
den ihr gebührenden Einfluß auch
zu den Fragen der provinziellen Vexwaltung
zu geben und damit endlich das jogenannte
Selbstverwaltungsrecht zu einem wahren Selbitverwaltungsrec<ht
zu gestalten
(Bravo! bei der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei)
„Die zur Einreichung der Wahlvorschläge geforderte
Unterschriftenzahl darf in einem Stadtoder
Landkreise oder einem aus lekterem gebildeten
Wahlbezirke die Zahl nicht übersteigen, die sich
bei einer Division der Wiigliederzahl der zur
Wahl berechtigten Vertretungskörpers<haft durch
die Zahl der von ihr zu wählenden Provinzial-Jandtagsabgeordneten
ergibt.“
In klares Deutsch überseßt heißt diese Bestimmung etwa
folgendes: Wenn eine Stadtverordnetenversammlung
oder ein KreiStiag meinetwegen 30 Mitglieder zählt und
hat 2 Provinziallandtragsabgeordnetie zu wählen, dann
wird folgende Division vorgenommen: 30:2 macht 15,
und 15 Unterschriften sind nötig, um einen Wahlvorschlag
für den Provinziallandtag zu machen.
(Zuruf vom Regierungstisch: Höchstens!)
8; höchstens. Aber die Festsezung dieser Zahlen
“robinzialausschuß überlassen, und die Provinzial:
*H sa reaktionär zusammengeseßt, daf
Tung haben, diese Bestimmung
?zühringen. Denn dann
uw 14 Abgeordnete
3 mindestens
unmöglid,
Stoeker, Abgeordneter (U. Soz.-Dem.): I< möchte
nur dem Abgeordneten Scholich erwidern, daß ich keine3-wegs
bestritten habe, daß er grundsäßlich für das direkte
Wahlrecht eingetreten ist. Ex hat allerdings gesagt: für
dieses Geset, das ein Notgesetß ist, werden wir eventuell
das indirekte Wahlrecht schlu>en.
; - (Widerspruch)
Nur. das habe ich gesagt, Herx Kollege Scholich; eiwas
anderes habe ich nicht behauptet
- Verhältnis
jem Geseßentox
gründlicher
Druc von Wilhelm Greve, Berlin 8W 68. Ritterstr. 60