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XII. Kosten

Full text : Verfassung der mit dem Königlichen Friedrich-Wilhelms-Gymnasium zu Berlin verbundenen Pensionsanstalt und Gesetze für die in derselben befindlichen Zöglinge (Public Domain)

"3
länge feine wesentlichen Veränderungen in den jegigen
 Preisen der Dinge eintreten:
3. Für Wohnung, Aufsicht, Arzt, Schulgeld, Rechnungsführung
und gewöhnliche Bedienung 31x Rtl.
2. Für den Mittagstisch/ a wö-<entlich
 1 Rtl. 7Sgr. 6Pf 16 - "Sgr. 6Pf.
3. Für den Abendtisch, 4 ws- “
<hentlich 22Sgr. 6Pf. . 59 *- 22.5 69%
Holzgeld quartaliter 2/.-,5.-"Es
 wird dässelbe in den beidenTerminen,
 1.Oktober
und 1. Januar, für die jedesmaligen
 3- folgenden
Monate. mit 4 Rtl. bes
zahlt.)
5, Dem Aufwärter für das Reinigen“
 der Kleidungsftüke
und der Schuhe und Stiefeln
 a 10 Sgr: monatlich . dr and ? u.
Macht quartaliter 66 Rtl. =Szr. =Pf:
6; Au WWeihnächtsgeld erhält d= 200R81,
a der Aufwärter . 1Rtl. 10 Sgr.
b. die Köchin 20 *
welche am 1. Oktober-gezahlt werden. => %%4
Betrag. der jährlichen Pension .. 242 Rtl.
Bei der Aufnahme zahlt jeder Pensionär an die Schulbibliothe?;"zur
 Erhaltung der Stubenmeubles 16 Rtl.,
und wenn er kein. eigenes. Bette-hat, einen monatlichen
 Bettzins von 20 Slbrgr,
II. Die unbestimmten Ausgadben, z. B. für Reinigung
 der Leibwäsche , an monatlichen Taschengelde,
für Privatunterricht u. s. w. werden besonders be-Lichtigt.

            
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