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Band Nr. 2, 31. Januar 1978

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin. 
Teil ! Inneres - Finanzen - Justiz 
Nr. 2 
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Berlin, den 31. Januar 1978 
BERLIN 
Inhalt 
06.12.1977 Allgemeine Anweisung über den Verkehr mit Stellen des kommunistischen Machtbereichs ........ 13 
23.12.1977 Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinien für Mietenberechnung 
und -nachweisung mit Datenverarbeitung ...........0000000000 ME 14 
Der Senat von Berlin 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Eigengesellschaften 
Allgemeine Anweisung 
über den Verkehr mit Stellen 
des kommunistischen Machtbereichs 
Vom 6. Dezember 1977 
SKzl II A 2 — Fernruf: 
Durchw.: 7 83 3608, Vermittl.: 7 83 - 1, intern: (90) 3608 
Auf Grund des 8 6 Abs.1 AZG wird bestimmt: 
{ — Allgemeines 
Diese Allgemeine Anweisung regelt den amtlichen Ver- 
kehr mit dem kommunistischen: Machtbereich. Sie tritt 
an-die Stelle der Allgemeinen Anweisung über den Ver- 
kehr mit Stellen des kommunistischen Machtbereichs 
vom 21. November 1972 (DBl. 1/1972 Nr. 74) und be- 
rücksichtigt die Lage nach dem Vier-Mächte-Abkom- 
men über Berlin vom 3. September 1971. Sie schafft 
insbesondere die Voraussetzungen dafür, daß bei An- 
wendung dieses Abkommens in der täglichen Praxis 
allen im Interesse Berlins notwendigen Erfordernissen 
Rechnung getragen werden kann. Dazu gehört in er- 
ster Linie die laufende Abstimmung mit den für den 
Status und die Außenvertretung Berlins ‚zuständigen 
Stellen. Der Regierende Bürgermeister — Senatskanz- 
'ei — kann diese ihm obliegende Aufgabe nur dann voll 
erfüllen, wenn er umfassend über den gesamten Ver- 
kxehr mit allen Stellen des kommunistischen Macht- 
bereichs informiert wird; dies gilt auch für den Ver- 
kehr, zu dem von Seiten Berlins die Initiative ergriffen 
wird. 
{I — Begriffsbestimmungen 
2. Zum kommunistischen Machtbereich im Sinne dieser 
Allgemeinen Anweisung gehören 
a) folgende ausländische Staaten: 
Albanien, Bulgarien, Chinesische Volksrepublik, Ju- 
goslawien; Kuba, Mongolische Volksrepublik, Nord- 
korea, Vietnam, Polen, Rumänien, Sowjetunion, 
Tschechoslowakei, Ungarn, 
die Deutsche Demokratische Republik und Ost- 
berlin. 
3. Unter Stellen des kommunistischen Machtbereiches 
sind zu verstehen 
a) staatliche Stellen 
z. B.: Gesetzgebende Körperschaften, Ministerien 
und andere Behörden, Gemeinden und Ge- 
meindeeinrichtungen, Funk- und Fernsehan- 
stalten, Universitäten, Bibliotheken, wissen- 
schaftliche Institutionen, Botschaften, Gene- 
ralkonsulate, Konsulate, Militärmissionen, 
Handelsvertretungen, 
b) politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und son- 
stige Stellen 
z. B.: Parteien, Gewerkschaften, gesellschaftliche 
Organisationen, Interessenverbände, Verlage, 
Presse- und Nachrichtenbüros, Wirtschafts- 
einrichtungen, Handels-, Reise- und Luftver- 
kehrsbüros, Veranstaltungs- und Künstler- 
agenturen sowie Kulturhäuser. 
Dabei ist es unerheblich, wo diese Stellen ihren Sitz 
haben. 
Unter amtlichem Verkehr ist zu verstehen: 
jeder Kontakt, der in Beziehung zu der amtlichen Tä- 
tigkeit gebracht werden kann; dazu gehören insbeson- 
dere Schriftverkehr, Verhandlungen, persönlicher Ver- 
kehr, gesellschaftlicher Verkehr, sonstige Veranstal- 
tungen. 
II — Durchführung des Verkehrs 
5. Schriftverkehr 
a) Eingehende Schriftstücke (auch Fernschreiben ‚und 
Telegramme) sind im Original oder im Abdruck 
unverzüglich der Senatskanzlei — II — zuzuleiten; 
ein Begleitschreiben ist im Interesse einer schnellen 
Information nicht erforderlich. Die Senatskanzlei 
stimmt sich mit der fachlich zuständigen Verwal- 
tung über die weitere Bearbeitung ab. 
b) Ausgehende Schriftstücke (auch Fernschreiben und 
Telegramme) sind mit der Senatskanzlei abzustim- 
men und dieser mit einer Durchschrift offen mit 
der schriftlichen Bitte um Weiterleitung zu über- 
senden. 
6. Verhandlungen 
Für die Einleitung von Verhandlungen, für die Über- 
gabe von Vollmachten, Entwürfen und sonstigen Ver- 
handlungspapieren sowie für die Unterzeichnung von 
Erklärungen, Protokollen und. Verträgen ist die vor- 
herige Zustimmung der Senatskanzlei notwendig. 
Über den Gang von Verhandlungen ist die Senatskanz- 
lei laufend durch Übersendung der Einladungen und 
des sonstigen Schriftwechsels sowie der Protokolle zu 
informieren.
	        
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