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[Anlagen] Anlage Nr. 3. Neue Gesetze des Berlinischen Montags-Klubbs festgesetzt und angenommen in der Quartalversammlung am 3. Januar 1814 von den unterzeichneten Mitgliedern

Full text: Der Montagsklub in Berlin / Droop, Eduard (Public Domain)

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schriftlich aufgefordert, weil es der Gesellschaft hauptsächlich um seinen 
freundschaftlichen Umgang zu thun ist. Bleibt er gleichwohl wieder zwei 
Quartale weg, so wird angenommen, daß er die Gesellschaft verlassen 
wolle; es wird kein Beitrag weiter von ihm eingefordert, und ein anderes 
Mitglied an seine Stelle gewählt. 
XI. 
Dagegen bleibt denjenigen, welche wegen Dienstversetzungen, oder 
aus andern untadelhaften Ursachen, Berlin auf einige Jahre verlassen, 
ihr einmal erworbenes Recht dergestalt vorbehalten, daß sie nach ihrer 
Zurückkunft, ohne eine Vakanz abzuwarten, sogleich wieder eintreten können. 
XII. 
Während dem Lauf eines Quartals werden die keinen Aufschub 
leidenden Klubb-Angelegenheiten von dem engern Ausschusse besorgt. 
Dieser besteht aus dem jedesmaligen Senior und Subsenior, imgleichen dem 
durch Mehrheit der Stimmen gewählten Rechnungsführer, Sekretär 
und Archivar. 
XIII. 
Diese 3 letztgenannten Klubb-Beamten werden alle 3 Jahre nach 
Mehrheit der Stimmen erwählet. Da die jetzigen im Oktober 1811 er— 
wählet worden, so fällt die neue Beamten-Wahl auf die dieszjährige 
Quarial-Versammlung im Oktober, und ferner 1817 u. s. w. 
XIV.*) 
Der Klubb versammelt sich jeden Montag Abends um 7 Uhr und 
um 81/, Uhr wird mit der Mahlzeit der Anfang gemacht. 
XV. 
Am Oster- und Pfingstmontage ist keine Versammlung, sondern diese 
erfolgt am nächsten Dienstage, ohne daß es einer besonderen Verabredung 
bedarf. Sollte der erste oder zweite Weihnachtstag, imgleichen der Neu— 
jahrstag, auf einen Montag fallen, so versammlet sich der Klubb im ersten 
Fall am nächstfolgenden Mittwoch, in den beiden letzteren Fällen aber, 
am nächstfolgenden Dienstag.**) 
*) Vom zweiten Montag im Juli bis Ende August finden Versammlungen 
aicht statt (seit 1877). 
V Ist der Tag vor dem Weihnachtsfeste ein Montag, so findet die Versammlung 
am Donnerstag nach dem Weihnachtsfeste und die nächste Versammlung nicht am 
Montage den 831. Dezember, sondern am Mittwoch den 2. Januar und zwar als 
Quartals-Versammlung statt.
	        
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