Ordner 1].
Gruppe A.
Bekanntmachung vom 25. Juli 1923
=. Nr. 12988 .K.23. =
Betrifft: Sc<reibstoffvergütung.
Den Dienststellen wird bekanntgegeben, daß durc< Ver-
fügung des Preußischen Finanzministers vom 28. Juni 1923
1.0.1. 3714, 111. 2709 -- die Schreibstoffvergütung mit
Wirkung vom 1. Juli 1923 ab wie folgt erhöht worden ist:
a) Der Saß zu 1 (1) des Beschl. vom 27. 9. 22:
von 6000 46 auf 10 000 4 jährlich,
b) Der Saß zu U (2) des Beschl. vom 97,9:22:
von 6000 46 auf 10 000 4 jährlich.
Nachforderungen sind unter Berücksichtigung der den ein-
zelnen Beamten bereits gezahlten bisherigen Beträge bei der
Kalkulatur einzureichen.
Der Polizeipräsident.
I, V.: Moll.
An den Rand der Verfügung vom 19.6.1923 -- 1028 K. 23 -
ist zu setzen : Vergl. Verfügung vom 95. Juli 1923 -- 1288 K. 23