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Volume No. 12, 22. März 1900

Full text : Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 27.1900 (Public Domain)

denken,  daß  der  Abbruch  der  Häuser  am  Schloß  schließlich  auch  ein
Entgegenkommen  gegen  die  Krone  gewesen  ist,  und  wenn  Sie  dann
dagegen  in  Betracht  ziehen,  daß  es  der  ernsteste  Wille  des  Fiskus  ist,
der  Berliner  Bevölkerung  den  botanischen  Garten  zu  rauben,  wenn
Sie  ferner  in  Betracht  ziehen,  welchen  Preis  der  Fiskus  gefordert
hat,  als  es  sich  darum  handelte,  das  Gebäude  am  Molkeumarkt  für
städtische  Zwecke  in  Gebrauch  zu  nehmen,  dann  gehört  wirklich  eine
gewisse  Kühnheit  dazu,  nachher  von  der  Gemeindeverwaltung  zu  verlangen, 172
  daß  sie  über  all  diese  Dinge  hinwegsehen  soll,  um  diese  Vorlage 172
  glatt  durchzubringen.
Meine  Herren,  lassen  Sie  sich  doch  nicht  durch  den  Einwand 172
  schrecken:  wenn  wir  nicht  allen  Forderungen  nach  dieser
Richtung  hin  nachkommen,  werden  wieder  alte  Verordnungen  ausgegraben 172
  —  daran  ist  ja  kein  Mangel,  wenn  es  gilt,
die  Stadt  zu  benachtheiligen  —,  dann  beweisen  wir  euch,  daß
das  Schloß  ein  Gntsbezirk  ist,  und  daß  ihr  auf  dem  Schloßplatz
überhaupt  nichts  zu  sagen  habt.  Meine  Herren,  das  werden  wir
abwarten;  ich  bin  in  der  That  neugierig,  ob  es  möglich  sein  wird,
diesen  Standpunkt  zu  vertreten,  und  wenn  die  Entscheidung  so  getroffen
tvird,  wird  man  weiter  sehen,  was  in  der  Frage  zu  thun  ist.
Heute  steht  die  Sache  so.  Auf  einem  der  belebtesten  Plätze
Berlins  soll  der  Verkehr  beeinträchtigt  werden  zu  Gunsten  einer  Anlage,
die  von  uns  gar  nicht  einmal  verlangt  ist.  Darüber  kommen  die
Herren  nicht  hinweg:  wir  haben  nichts  in  der  Vorlage,  wonach  das
Verlangen  gestellt  ist.  Ich  kann  mir  auch  denken,  warum  das  Verlangen 172
  nicht  gestellt  ist.  Man  hat  vielleicht  von  dem  Verlangen
abgesehen,  weil  man  dann  Gegenforderungen  erwartet  hat.  Natürlich
ist  es  viel  bequemer,  wen»  einem  eine  solche  Vorlage  auf  dem
Präsentirteller  eutgegeugetragen  wird,  ohne  daß  man  nothwendig  hat,
irgend  welche  Gegenleistungen  dafür  aufzuwenden.  Wir  haben  keine
Veranlassung  mehr  zu  thun,  als  zu  der  Regulirung  dieses  Platzes
für  den  Verkehr  erforderlich  ist.  Weiter  zu  gehen,  halten  wir  nicht
für  nöthig.  Um  die  Vorlage  des  Magistrats  nach  dieser  Richtung
hin  einzuschränken,  was,  wie  ich  erwarte,  im  Ausschuß  gelingen  wird,
bitte  ich  die  Versammlung  einen  Ausschuß  einzusetzen,  wo  man  in  aller
Ruhe  mit  allen  Gründen  darlegen  kann.  was  zu  geschehen  hat,  und
wo  wir  vor  allen  Dingen  —  das  wird  dem  Wunsche  des  Herrn
Kollegen  Mommsen  entsprechen  —  alle  einschlägigen  Gründe,  die  dabei
in  Betracht  kommen,  unter  Ausschluß  der  Oeffentlichkeit  hören  können.
Stadtbaurath  Krause:  Meine  Herren,  ich  hätte  mich  nicht
zum  Worte  gemeldet,  da  diese  Vorlage  voraussichtlich  an  einen  Ausschuß 172
  überwiesen  wird.
(Nein!  Hört!  hört!)
Mir  persönlich  wäre  es  ja  ganz  angenehm,  wenn  das  nicht  geschieht,
aber  von  Seiten  des  Magistrats  ist  bisher  nie  Widerspruch  erhoben,
wenn  bei  wichtigen  Vorlagen  von  einzelnen  Stadtverordneten  der
Wunsch  geäußert  wird,  daß  eine  solche  Sache  im  Ausschuß  nochmals
erörtert  wird.  Ich  wollte  also  sagen:  ich  würde  mich  nicht  zum  Worte
gemeldet  haben,  wenn  nicht  Herr  Stadtverordneter  Singer  auch
technische  Bedenken  gegen  das  Projekt  erhoben  hätte.  Er  hat  zunächst
gesagt,  er  wundere  sich  darüber,  daß  bei  der  Vorlage  über  die
Beseitigung  der  Schloßfreiheit  von  dem  Vorgarten  auf  dem  Schloßplätze 172
  keine  Rede  gewesen  sei.  Damals  handelte  es  sich  eben  nur  um
die  Regulirung  eines  Theiles  der  Umgebung  des  Schlosses,  es  konnte
also  unmöglich  schon  ein  Projekt  für  den  ganzen  Schloßplatz  aufgestellt 172
  werden.  Er  wundert  sich  ferner,  daß  wir  mit  einer  derartigen
Vorlage  wegen  Anlage  eines  Vorgartens  auf  der  Südseite  kommen,
obgleich  eine  solche  Anforderung  au  uns  noch  gar  nicht  gestellt  worden
sei.  Woher  weiß  Herr  Singer  das?  Als  ich  an  die  Baudeputation
mit  einem  Projekt  für  die  Regulirung  des  Schloßplatzes  herangetreten 172
  war,  wurde  von  derselben  zunächst  beschlossen,  daß  mit  denjenigen 172
  Instanzen,  die  bei  der  Sache  mitzusprechen  haben  würden  —
das  war  die  Schloßbauvertvaltung,  vertreten'  durch  den  Geheimen
Baurath  Ihne  und  sodann  der  Schöpfer  des  Schloßplatzbrnunens,
Herr  Professor  Begas  —,  berathen  werden  solle.  Diese  Herren  wurden
zu  einer  Besprechung  eingeladen,  und  bei  dieser  Berathung,  an  der
Mitglieder  der  Baudeputation  Theil  genommen  haben,  wurde  von
Herrn  Geheimrath  Ihne  ausdrücklich  darauf  hingewiesen,  daß  es  eine
absolute  Nothwendigkeit  sei,  den  Vorgarten,  den  die  Stadtverordnetenversammlung 172
  an  der  Schloßfreiheit  beschlossen  habe,  auch  nach  dem
Schloßplätze  selbst  weiter  herumzuführen.  Wenn  Sie  sich  die  Situation
ansehen,  so  finden  Sie  auf  der  Nordseite  des  Schlosses  die  Terrasse,
auf  der  Westseite  nach  den  Gemeindebeschlüssen  einen  Vorgarten  von
6  m  und  auf  der  Südseite  haben  Sie  an  der  Ecke  der  Kurfürstenbrücke 172
  und  der  Spree  gleichfalls  einen  Vorgarten.  Es  handelt  sich
also  nur  um  ein  kleines  Verbindungsstück,  das  noch  geschaffen  werden
soll.  Und  da  soll  nun  der  Verkehr  auf  dem  Schloßplatz  die  Anlage
eines  6  m  breiten  Vorgartens  nicht  zulassen?  Welche  Breiten  sind
denn  da  vorhanden?  Auf  der  Südseite  haben  Sie  eine  Dammbreite
von  20  bis  25  m,  und  auf  der  Nordseite  soll  der  jetzige  Bürgersteig, 172
  welcher  ja  nicht  in  der  vollen  Breite  auszunutzen  ist,  weil  die
Portale  vorspringen,  um  3  m  vorgeschoben  werden,  und  dann  bleibt
noch  eine  Straßendammbreite  von  13,25  m.  Das  ist  mehr,  als  die
Leipzigerstraße  an  Breite  hat,  und  in  der  Vorlage  wird  Ihnen

auseinandergesetzt,  daß  die  Leipzigerstraße  doch  noch  sehr  eingeengt
wird  durch  den  kolossalen  Straßenbahnverkehr.  Und  doch  ist  sie  im
Stande,  den  ungeheuren  Wagenverkehr  zu  bewältigen.  Diese  Straße
aber  am  Schloßplatz,  die  keine  Pferdebahn  hat,  sollte  den  verhältnismäßig 172
  geringeren  Verkehr  nicht  aufnehmen  können?  Jeder,  der  die
Verhältnisse  kennt,  wird  sich  überzeugen,  daß  der  Verkehr  dort  durch
die  Anlage  eines  Vorgartens  nicht  beeinträchtigt  wird.
(Bravo!)
Stadtverordneter  Wallach:  Meine  Herren,  wenn  ich  für  die
Annahme  des  Antrages  auf  Ausschußberathung  spreche,  so  möchte  ich
vor  allen  Dingen  erklären,  daß  ich  die  Gründe  derjenigen  Vorredner,
die  den  Antrag  auf  Ausschuß  gestellt  haben,  nicht  zu  den  meinigen
mache.  Mich  bewegen  andere  Gründe,  und  zwar  die,  die  Herr  Kollege
Mommsen  nach  seiner  Ausführung  vermißt  hat:  sachliche  Gründe.
Aus  dieser  Vorlage  ist  nicht  zu  ersehen:  wie  steht  es  in  Bezug  auf
die  Abtretung  des  Grund  und  Bodens  für  den  grünen  Streifen?
Gegen  die  Anlage  selbst  habe  ich  nichts.  Aber  wir  müssen  Klarheit
darüber  haben:  wird  der  Grund  und  Boden  abgetreten,  oder  bleibt  er
unser  Eigenthum?  Wie  steht  es  ferner  mit  der  Einrichtung  und  mit
der  Unterhaltung  des  grünen  Streifens?  Von  all  dem  ist  in  der
Vorlage  nicht  das  Geringste  enthalten,  und  wir  möchten  doch  die
Sache  nicht  so  in  der  Luft  schweben  lassen;  denn  gerade  solche  sogenannte 172
  Kleinigkeiten  können  nachher  zu  Reibereien  Veranlassung
geben.  Schon  aus  diesen  sachlichen  Gründen  ist  es  geboten,  die  Vorlage 172
  einem  Ausschuß  zu  überweisen.  Die  Geldmittel  sind  ja  im
Etatsausschuß  bewilligt  worden.  Wenn  also  der  zu  wählende  Ausschuß 172
  sich  alle  diese  Sachen  klar  gemacht  hat  und  zu  einem  Resultat
gekommen  ist,  so  wird  der  Ausführung  der  Sache  nichts  im  Wege
stehen,  und  ich  bitte  deshalb,  die  Ueberweisnng  an  einen  Ausschuß
anzunehmen.
Oberbürgermeister  Kirschner:  Meine  Herren,  für  den  Magistrat
ist  es  ja  sehr  schwer,  Stellung  zu  nehmen  zu  einem  Antrag  aus  Ausschußberathung,
  der  aus  der  Versammlung  hervorgeht.  Ich  will  das
auch  für  meinen  Theil  vermeiden.  Ich  möchte  nur  bitten:  beurtheilen
Sie  diese  Vorlage  gerade  so  wie  jede  andere,  lediglich  aus  rein  sachlichen 172
  Motiven!  Wenn  Sie  dann  zu  der  Ueberzeugung  kommen,  daß
aus  sachlichen  Gründen  noch  eine  Vorberathung  erforderlich  ist,  dann
überweisen  Sie  diese  Vorlage  wie  jede  andere  zur  Vorberathung  an
einen  Ausschuß!  Wenn  Sie  aber  in  der  Sache  ausreichend  klar  sehen
und  glauben,  die  Sache  vollständig  beurtheilen  zu  können,  wie  der
Magistrat  seinerseits  davon  überzeugt  ist,  daun  treten  Sie  der  Auffassung 172
  des  Magistrats  bei  und  verzögern  Sie  die  Beschlußfassung
nicht  erst  durch  Ueberweisnng  au  einen  Ausschuß!  Diejenigen  sachlichen 172
  Gründe,  die  der  Herr  Vorredner  ausgeführt  hat,  würde  ich
nicht  für  schwerwiegend  genug  halten,  um  die  Ueberweisnng  an  einen
Ausschuß  zu  empfehlen.  Ich  für  meinen  Theil  habe  keinen  Zweifel,
daß  die  Unterhaltung  des  grünen  Streifens  ebenso  wie  die  Unterhaltung 172
  der  grünen  Streifen  auf  der  anderen  Seite  des  Schlosses  der
Schloßverwaltuug  obliegen  würde.  Wir  würden  die  Unterhaltung
unsererseits  jedenfalls  ablehnen.  Ich  stehe  auch  meinerseits  auf  dem
Standpunkt,  daß  durch  die  Ueberlassung  dieses  Streifens  das  Eigenthumsrecht 172
  der  Stadtgemeinde  an  dem  grünen  Streifen,  soweit  es
besteht,  nicht  verloren  geht,  sondern  daß  in  dieser  Beziehung  irgend
eine  Aenderung  nicht  eintritt.
Was  die  anderen  hier  vorgebrachten  Gründe  anbetrifft,  so  sind
sie  in  der  That  nicht  zutreffend.  Zunächst  ist  es  nicht  recht,  wenn
man  eine  einfache  Frage  der  Regulirnug  eines  Platzes,  von  dem  wir
Alle  überzeugt  sind,  daß  er  in  dem  gegenwärtigen  Zustand  nicht
bleiben  kann,  dazu  benutzen  will,  um  an  irgend  einer  anderen  Stelle,
die  doch  mit  dieser  Frage  nur  in  einem  losen  Zusammenhang  steht,
Forderungen  zu  erheben  und  durchzudrücken.  Meine  Herren,  wenn
wirklich  der  Schloßplatz  —  und  ich  glaube,  darüber  kann  kein  Zweifel
sein  —  in  einem  Zustande  ist,  der  es  nothwendig  macht,  ihn  zu  verbessern, 172
  wenn  es  richtig  ist,  daß,  wenn  die  Fremden  nach  Berlin
kommen  und  den  Schloßplatz  sehen,  sie  kopfschüttelnd  sagen:  wie
kommt  es,  daß  gerade  an  dieser  Stelle,  während  man  sich  sonst  überall
bemüht,  würdige  Zustände  zu  schaffen,  ein  Zustand  besteht,  den  man
nicht  mehr  als  angemessen  bezeichnen  kann?  —  ich  sage,  wenn  diese
Verhältnisse  vorliegen,  so  halte  ich  es  in  der  That  nicht  für  richtig,
zu  sagen:  ehe  ich  diese  Pflicht  erfülle,  diesen  Platz  in  einen  angemessenen 172
  Zustand  zu  versetzen,  müssen  wir  an  irgend  einer  anderen
Stelle  Kompensationen  haben.
(Sehr  richtig!)
—  Meine  Herren,  ich  glaube,  das  ist  nicht  mehr  eine  sachliche  Beurtheilung. 172

Ich  möchte  dann  noch  aus  Eines  aufmerksam  machen.  Wenn
hervorgehoben  worden  ist,  daß  der  Fiskus  uns  an  vielen  Stellen  nicht
entgegenkommt,  so  ist  das  ja  eine  Behauptung,  die  leider  richtig  ist,
und  an  der  ich  in  keiner  Weise  rütteln  will.  Aber,  meine  Herren,  ich
glaube,  Sie  vermengen  hier  zwei  Sachen;  der  Königlich  preußische
Fiskus  ist  ein  ganz  anderes  Rechtsobjekt  als  dasjenige,  mit  dem  wir
gegenwärtig  bezüglich  des  Schloßplatzes  in  Auseinandersetzungen
            
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