denken, daß der Abbruch der Häuser am Schloß schließlich auch ein
Entgegenkommen gegen die Krone gewesen ist, und wenn Sie dann
dagegen in Betracht ziehen, daß es der ernsteste Wille des Fiskus ist,
der Berliner Bevölkerung den botanischen Garten zu rauben, wenn
Sie ferner in Betracht ziehen, welchen Preis der Fiskus gefordert
hat, als es sich darum handelte, das Gebäude am Molkeumarkt für
städtische Zwecke in Gebrauch zu nehmen, dann gehört wirklich eine
gewisse Kühnheit dazu, nachher von der Gemeindeverwaltung zu verlangen, 172
daß sie über all diese Dinge hinwegsehen soll, um diese Vorlage 172
glatt durchzubringen.
Meine Herren, lassen Sie sich doch nicht durch den Einwand 172
schrecken: wenn wir nicht allen Forderungen nach dieser
Richtung hin nachkommen, werden wieder alte Verordnungen ausgegraben 172
— daran ist ja kein Mangel, wenn es gilt,
die Stadt zu benachtheiligen —, dann beweisen wir euch, daß
das Schloß ein Gntsbezirk ist, und daß ihr auf dem Schloßplatz
überhaupt nichts zu sagen habt. Meine Herren, das werden wir
abwarten; ich bin in der That neugierig, ob es möglich sein wird,
diesen Standpunkt zu vertreten, und wenn die Entscheidung so getroffen
tvird, wird man weiter sehen, was in der Frage zu thun ist.
Heute steht die Sache so. Auf einem der belebtesten Plätze
Berlins soll der Verkehr beeinträchtigt werden zu Gunsten einer Anlage,
die von uns gar nicht einmal verlangt ist. Darüber kommen die
Herren nicht hinweg: wir haben nichts in der Vorlage, wonach das
Verlangen gestellt ist. Ich kann mir auch denken, warum das Verlangen 172
nicht gestellt ist. Man hat vielleicht von dem Verlangen
abgesehen, weil man dann Gegenforderungen erwartet hat. Natürlich
ist es viel bequemer, wen» einem eine solche Vorlage auf dem
Präsentirteller eutgegeugetragen wird, ohne daß man nothwendig hat,
irgend welche Gegenleistungen dafür aufzuwenden. Wir haben keine
Veranlassung mehr zu thun, als zu der Regulirung dieses Platzes
für den Verkehr erforderlich ist. Weiter zu gehen, halten wir nicht
für nöthig. Um die Vorlage des Magistrats nach dieser Richtung
hin einzuschränken, was, wie ich erwarte, im Ausschuß gelingen wird,
bitte ich die Versammlung einen Ausschuß einzusetzen, wo man in aller
Ruhe mit allen Gründen darlegen kann. was zu geschehen hat, und
wo wir vor allen Dingen — das wird dem Wunsche des Herrn
Kollegen Mommsen entsprechen — alle einschlägigen Gründe, die dabei
in Betracht kommen, unter Ausschluß der Oeffentlichkeit hören können.
Stadtbaurath Krause: Meine Herren, ich hätte mich nicht
zum Worte gemeldet, da diese Vorlage voraussichtlich an einen Ausschuß 172
überwiesen wird.
(Nein! Hört! hört!)
Mir persönlich wäre es ja ganz angenehm, wenn das nicht geschieht,
aber von Seiten des Magistrats ist bisher nie Widerspruch erhoben,
wenn bei wichtigen Vorlagen von einzelnen Stadtverordneten der
Wunsch geäußert wird, daß eine solche Sache im Ausschuß nochmals
erörtert wird. Ich wollte also sagen: ich würde mich nicht zum Worte
gemeldet haben, wenn nicht Herr Stadtverordneter Singer auch
technische Bedenken gegen das Projekt erhoben hätte. Er hat zunächst
gesagt, er wundere sich darüber, daß bei der Vorlage über die
Beseitigung der Schloßfreiheit von dem Vorgarten auf dem Schloßplätze 172
keine Rede gewesen sei. Damals handelte es sich eben nur um
die Regulirung eines Theiles der Umgebung des Schlosses, es konnte
also unmöglich schon ein Projekt für den ganzen Schloßplatz aufgestellt 172
werden. Er wundert sich ferner, daß wir mit einer derartigen
Vorlage wegen Anlage eines Vorgartens auf der Südseite kommen,
obgleich eine solche Anforderung au uns noch gar nicht gestellt worden
sei. Woher weiß Herr Singer das? Als ich an die Baudeputation
mit einem Projekt für die Regulirung des Schloßplatzes herangetreten 172
war, wurde von derselben zunächst beschlossen, daß mit denjenigen 172
Instanzen, die bei der Sache mitzusprechen haben würden —
das war die Schloßbauvertvaltung, vertreten' durch den Geheimen
Baurath Ihne und sodann der Schöpfer des Schloßplatzbrnunens,
Herr Professor Begas —, berathen werden solle. Diese Herren wurden
zu einer Besprechung eingeladen, und bei dieser Berathung, an der
Mitglieder der Baudeputation Theil genommen haben, wurde von
Herrn Geheimrath Ihne ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es eine
absolute Nothwendigkeit sei, den Vorgarten, den die Stadtverordnetenversammlung 172
an der Schloßfreiheit beschlossen habe, auch nach dem
Schloßplätze selbst weiter herumzuführen. Wenn Sie sich die Situation
ansehen, so finden Sie auf der Nordseite des Schlosses die Terrasse,
auf der Westseite nach den Gemeindebeschlüssen einen Vorgarten von
6 m und auf der Südseite haben Sie an der Ecke der Kurfürstenbrücke 172
und der Spree gleichfalls einen Vorgarten. Es handelt sich
also nur um ein kleines Verbindungsstück, das noch geschaffen werden
soll. Und da soll nun der Verkehr auf dem Schloßplatz die Anlage
eines 6 m breiten Vorgartens nicht zulassen? Welche Breiten sind
denn da vorhanden? Auf der Südseite haben Sie eine Dammbreite
von 20 bis 25 m, und auf der Nordseite soll der jetzige Bürgersteig, 172
welcher ja nicht in der vollen Breite auszunutzen ist, weil die
Portale vorspringen, um 3 m vorgeschoben werden, und dann bleibt
noch eine Straßendammbreite von 13,25 m. Das ist mehr, als die
Leipzigerstraße an Breite hat, und in der Vorlage wird Ihnen
auseinandergesetzt, daß die Leipzigerstraße doch noch sehr eingeengt
wird durch den kolossalen Straßenbahnverkehr. Und doch ist sie im
Stande, den ungeheuren Wagenverkehr zu bewältigen. Diese Straße
aber am Schloßplatz, die keine Pferdebahn hat, sollte den verhältnismäßig 172
geringeren Verkehr nicht aufnehmen können? Jeder, der die
Verhältnisse kennt, wird sich überzeugen, daß der Verkehr dort durch
die Anlage eines Vorgartens nicht beeinträchtigt wird.
(Bravo!)
Stadtverordneter Wallach: Meine Herren, wenn ich für die
Annahme des Antrages auf Ausschußberathung spreche, so möchte ich
vor allen Dingen erklären, daß ich die Gründe derjenigen Vorredner,
die den Antrag auf Ausschuß gestellt haben, nicht zu den meinigen
mache. Mich bewegen andere Gründe, und zwar die, die Herr Kollege
Mommsen nach seiner Ausführung vermißt hat: sachliche Gründe.
Aus dieser Vorlage ist nicht zu ersehen: wie steht es in Bezug auf
die Abtretung des Grund und Bodens für den grünen Streifen?
Gegen die Anlage selbst habe ich nichts. Aber wir müssen Klarheit
darüber haben: wird der Grund und Boden abgetreten, oder bleibt er
unser Eigenthum? Wie steht es ferner mit der Einrichtung und mit
der Unterhaltung des grünen Streifens? Von all dem ist in der
Vorlage nicht das Geringste enthalten, und wir möchten doch die
Sache nicht so in der Luft schweben lassen; denn gerade solche sogenannte 172
Kleinigkeiten können nachher zu Reibereien Veranlassung
geben. Schon aus diesen sachlichen Gründen ist es geboten, die Vorlage 172
einem Ausschuß zu überweisen. Die Geldmittel sind ja im
Etatsausschuß bewilligt worden. Wenn also der zu wählende Ausschuß 172
sich alle diese Sachen klar gemacht hat und zu einem Resultat
gekommen ist, so wird der Ausführung der Sache nichts im Wege
stehen, und ich bitte deshalb, die Ueberweisnng an einen Ausschuß
anzunehmen.
Oberbürgermeister Kirschner: Meine Herren, für den Magistrat
ist es ja sehr schwer, Stellung zu nehmen zu einem Antrag aus Ausschußberathung,
der aus der Versammlung hervorgeht. Ich will das
auch für meinen Theil vermeiden. Ich möchte nur bitten: beurtheilen
Sie diese Vorlage gerade so wie jede andere, lediglich aus rein sachlichen 172
Motiven! Wenn Sie dann zu der Ueberzeugung kommen, daß
aus sachlichen Gründen noch eine Vorberathung erforderlich ist, dann
überweisen Sie diese Vorlage wie jede andere zur Vorberathung an
einen Ausschuß! Wenn Sie aber in der Sache ausreichend klar sehen
und glauben, die Sache vollständig beurtheilen zu können, wie der
Magistrat seinerseits davon überzeugt ist, daun treten Sie der Auffassung 172
des Magistrats bei und verzögern Sie die Beschlußfassung
nicht erst durch Ueberweisnng au einen Ausschuß! Diejenigen sachlichen 172
Gründe, die der Herr Vorredner ausgeführt hat, würde ich
nicht für schwerwiegend genug halten, um die Ueberweisnng an einen
Ausschuß zu empfehlen. Ich für meinen Theil habe keinen Zweifel,
daß die Unterhaltung des grünen Streifens ebenso wie die Unterhaltung 172
der grünen Streifen auf der anderen Seite des Schlosses der
Schloßverwaltuug obliegen würde. Wir würden die Unterhaltung
unsererseits jedenfalls ablehnen. Ich stehe auch meinerseits auf dem
Standpunkt, daß durch die Ueberlassung dieses Streifens das Eigenthumsrecht 172
der Stadtgemeinde an dem grünen Streifen, soweit es
besteht, nicht verloren geht, sondern daß in dieser Beziehung irgend
eine Aenderung nicht eintritt.
Was die anderen hier vorgebrachten Gründe anbetrifft, so sind
sie in der That nicht zutreffend. Zunächst ist es nicht recht, wenn
man eine einfache Frage der Regulirnug eines Platzes, von dem wir
Alle überzeugt sind, daß er in dem gegenwärtigen Zustand nicht
bleiben kann, dazu benutzen will, um an irgend einer anderen Stelle,
die doch mit dieser Frage nur in einem losen Zusammenhang steht,
Forderungen zu erheben und durchzudrücken. Meine Herren, wenn
wirklich der Schloßplatz — und ich glaube, darüber kann kein Zweifel
sein — in einem Zustande ist, der es nothwendig macht, ihn zu verbessern, 172
wenn es richtig ist, daß, wenn die Fremden nach Berlin
kommen und den Schloßplatz sehen, sie kopfschüttelnd sagen: wie
kommt es, daß gerade an dieser Stelle, während man sich sonst überall
bemüht, würdige Zustände zu schaffen, ein Zustand besteht, den man
nicht mehr als angemessen bezeichnen kann? — ich sage, wenn diese
Verhältnisse vorliegen, so halte ich es in der That nicht für richtig,
zu sagen: ehe ich diese Pflicht erfülle, diesen Platz in einen angemessenen 172
Zustand zu versetzen, müssen wir an irgend einer anderen
Stelle Kompensationen haben.
(Sehr richtig!)
— Meine Herren, ich glaube, das ist nicht mehr eine sachliche Beurtheilung. 172
Ich möchte dann noch aus Eines aufmerksam machen. Wenn
hervorgehoben worden ist, daß der Fiskus uns an vielen Stellen nicht
entgegenkommt, so ist das ja eine Behauptung, die leider richtig ist,
und an der ich in keiner Weise rütteln will. Aber, meine Herren, ich
glaube, Sie vermengen hier zwei Sachen; der Königlich preußische
Fiskus ist ein ganz anderes Rechtsobjekt als dasjenige, mit dem wir
gegenwärtig bezüglich des Schloßplatzes in Auseinandersetzungen