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Volume Neues Adreßbuch für Berlin und seine Vororte 1896

Full text : Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

sonst für den Straßenhandel verbotenen Straßen erteilt
werden, sofern die Verkehrsverhältnisse es gestatten.
Straßenhändlern, die während des ganzen Jahres ständig
an derselben Stelle gehandelt haben, ist ihr alter Standplaß
 tunlichst zu belasseitywenn sie die für den Weihnachtsmarkt
 vorgeschriebene besondere Genehmigung des Reviers
nachgesucht haben. Wird von dem 8 9 der Marktordnung
Gebrauch gemacht, so ist den Markthändlern möglichst eine
andere gleichwertige Stelle zuzuweisen.
Bei der Anwäisung von Plätzen für den Handel mit
Weihnachtsbäumen ist auf die Haltestellen der Straßenbahnen
 und Omnibusse sowie auf die Schaufenster der
Ladenbesiger Rücsicht zu nehmen. Die Plätze um die
Theater, theaterähnlichen Gebäude und größeren Konzertsäle
 sind derart frei zu halten, daß durc< das Aufstellen
von Weihnachtsbäumen keinerlei Feuers8gefahr erwachsen
kann. Die Errichtung feststehender oder auch beweglicher
Verkaufsstände auf den Gehbahnen vor großen Warenhäusern
 ist aus feuerpolizeilichen Gründen unzulässig. Inwieweit
 die Durchführung dieser Anordnung infolge örtlicher
 Verhältnisse (enger. Gehbahnen, besonders starken
Verkehrs) auch bei Kaufhäusern mittlerer Größe erforderlich
 ist, bleibt dem Ermessen der Polizeireviere überlassen.
Ferner. ist auch die Befolgung der Vorschriften im 8 13
der Marktordnung streng zu überwachen.
Die Verteilung der Standpläße an die Händler soll im
Einvernehmen mit Vertretern der Händlerorganisationen
vorgenommen werden. Die Vertrauensleute des „Reichsverbandes
 ambulanter Gewerbetreibender“, des „Verbandes
der Markthändler Deutschlands E.V.“ sowie des „Ringes
der Neuheitenverkäufer Deutschlands“, die mit einem Lichtbildausweis
 ihrer Organisation versehen sind, sind daher
mit beratender Stimme zuzulassen. Den als Vertrauensleuten
 tätigen Händlern können auch in demjenigen Bezirk,
in dem sie tätig sind, Plätze angewiesen werden.
Mit Rüdsicht auf die schwierige Wirtschaftslage soll
einstweilen nichts dagegen eingewendet werden, daß im
Anschluß an den Weihnachtsmarkt bis zum 31. Dezember
ein marktähnlicher Verkehr, in8besondere mit Neujahrsscherzartifeln,
 aufrechterhalten "bleibt.
Der Polizeipräsident.
Grzesinski.
(Amtl. Nachr. Nr. 85. 1931.)
SERS
            
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