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101. Sitzung vom 20. Mai 1954
Grigoleit
Wünsche und seine Forderungen anzumelden und vor
zubereiten. Aber was nützt das, wenn ich sage, es hat
mich überrascht oder auch befremdet? Darf ich das
mit einem etwas variierten Dichterwort sagen.
(Heiterkeit.)
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem
frommen Nachbarn nicht gefällt.
(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der SPD.
— Abg. Swolinzky: Wenn es dem bösen Pad
berg nicht gefällt!)
Unsere frommen Nachbarn haben es nun einmal für
gut gehalten, uns jetzt damit zu überraschen, mit zwei
Anträgen, von denen wir gehört haben, daß der eine
aus technischen Gründen und aus einem technischen
Versehen heraus von dem anderen abgetrennt worden
ist. Ich weiß nicht, ob ich da nicht gewisse Zweifel
hegen muß.
(Zuruf: Ich auch!)
Denn dieser Antrag über die Änderung des Schul
gesetzes, die Koedukation betreffend, hat einen § 2:
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung
in Kraft.
(Abg. Lipschitz: Sehr richtig!)
Das heißt also: sofort. Das war im Unterschied zu
unserer Abmachung und unserer letzten Besprechung
vor vier Wochen, die also eine gewisse Zeit vorsah
für eine ruhige Überlegung, für Erwägungen des Se
nats, abgesehen davon, daß der Antrag gesetzestech
nisch ja ein ganz großer Unsinn ist.
(Zuruf von der SPD: Natürlich!)
Das Schulgesetz müßte geändert und nicht ein zweites
Gesetz gemacht werden. Es müßte heißen: Der § 11
des Schulgesetzes ist entweder zu streichen oder so zu
ändern, daß der Zwang zur Koedukation wegfällt. Also
nicht das Prinzip des Zwanges zur Koedukation!
(Zuruf von der SPD: Einverstanden!)
Aus diesem Grunde, weil der Antrag so schlecht
formuliert ist, Kollege Padberg, und weil er im Wider
spruch steht zu dem, was wir beschlossen haben, wer
den wir aus erziehlichen Gründen diesem Antrag nicht
zustimmen.
(Große Heiterkeit und lebhafter Beifall bei
der FDP und SPD. — Abg. Lipschitz: Das
hilft auch bei Schwererziehbaren!)
Nun, ich will dem Beispiel des Kollegen Landsberg
im allgemeinen folgen und auch nicht in eine detail
lierte Debatte eintreten. Ich möchte aber immerhin
sagen, daß ich bei dem, was in dem großen Antrag
hier zum Ausdruck kommt, nämlich die Änderung von
drei Paragraphen oder, wie es bescheiden heißt, von
drei Anliegen,' die zu berücksichtigen sind, den Ein
druck habe: das wesentlichste Anliegen ist das, was
den kleinsten Raum einnimmt, nämlich Ziffer 3. Sie
bezweckt
(Zuruf von der SPD: Ja! — Sehr richtig!)
die Änderung der ganzen Berliner Schulorganisation
durch Rückführung der sechsjährigen auf eine vier
jährige Grundschule, und das andere, die anderen
beiden Paragraphen, die sind so ein frommer Vor
spann.
(Zuruf von der SPD: Die Rahmenkämpfe! —
Heiterkeit.)
— Vielleicht auch nicht. — Meine Damen und Herren
von der SPD! Bitte nicht zu früh jubeln. Frohlocke
nicht; denn eifersüchtig sind des Schicksals Mächte.
Voreilig Jauchzen greift in ihre Rechte. Den Samen
legen wir in ihre Hände. Ob Glück, ob Unglück auf
geht, lehrt das Ende.
(Heiterkeit.)
Ich darf also sagen, lieber Kollege, daß hier man
ches angesprochen wird, was auch in unseren Kreisen
ein Echo findet und finden wird; bloß wir brauchen
auch Zeit, um das einmal zu erörtern und zu disku
tieren. Aber ich darf darauf hinweisen: für uns war
die sechsjährige Grundschule und die Differenzierung
in drei echte Zweige nicht bloß ein mathematischer oder
arithmetischer Kompromiß zwischen acht- und vier
jähriger Dauer, sondern es war für uns auch eine
echte Konzeption, die wir gründlich erwägen müssen,
wenn wir sie damals auch unter dem Gesichtspunkt der
Dreiparteienkoalition getroffen haben, und Sie würden
es uns schwerer machen, meine Herren von der SPD,
von dieser Konzeption abzurücken, wenn Sie damals
ihr zugestimmt hätten. Das haben Sie aber bei jener
ersten Novelle zum Schulgesetz nicht getan, sondern
haben uns zu einer Kampfabstimmung .genötigt, die
wir mit unserer geringen Mehrheit durchsetzten, so
daß wir eigentlich sagen können: nun sind wir frei
in der Entscheidung.
(Abg. Swolinzky: Nun schlagen Sie Ihr
eigenes Kind tot!)
Wir werden aber diese unsere Freiheit nicht miß
brauchen. Wir werden uns vor allen Dingen bewußt
sein, daß die Schwierigkeiten eines Abgehens von der
sechsjährigen zur vierjährigen Lösung niemals so groß
sind wie gerade in dieser Zeit und in den nächsten
Jahren.
(Sehr richtig!)
Denn wir haben auf Grund der Bevölkerungsstruktur,
die ja doch diese großen, übergroßen Jahrgänge der
Kriegs- und Nachkriegszeit durch unsere Schulen
gehen läßt, jetzt die starken Jahrgänge in der Ober
schule und in den beiden Jahrgängen der Grundschule
im fünften und sechsten Jahr, um die es also geht.
Wir stehen auch noch unter der Geburtenhäufung
jener Jahre, während danach normalisierte, ja teilweise
durch die Katastrophe sogar eingeschränkte Grund
schuljahrgänge folgen. Wollte man das also jetzt, sei
es im Oktober, sei es aber auch nächste Ostern, Wirk
lichkeit werden lassen, dann würde man die Ober
schulen aller Art zum Bersten bringen und die Grund
schulen leermachen, da, wo wir jetzt also vor allem
Räume geschaffen haben. Sie werden sich erinnern, es
war in der Hauptsache der Neubau von Grundschulen,
und diese würden wir entleeren und sie in die Ober
schulen stecken, wo wir keine Räume haben, aber auch
zur Zeit keine Lehrer. Denn es gibt keinen Studien
ratnachwuchs, der jetzt greifbar ist; es dauert eine
Reihe von Jahren, bis aus den Referendaren, die von
unserer Universität und von anderen Hochschulen ent
lassen sind, erst durch pädagogische Ausbildung eini
germaßen erfahrene Lehrkräfte zur Verfügung stehen,
und ich halte es nicht für richtig, zu sagen: nun, dann
lassen wir die Klassen zunächst einmal in der Grund
schule, nehmen sie nur organisatorisch heraus und
unterstellen sie dem Leiter, dem Direktor der nächsten
höheren Schule, und die Lehrer lassen wir auftrags
weise, auch die Grundschullehrer, als abgeordnet da
weiter unterrichten. Nein, das wäre pädagogisch un
verantwortlich, und darum bin ich immerhin zufrieden,
daß die Antragsteller den Weg gewählt haben, die
eigentliche Arbeit und Verantwortung dem Senat zu
nächst einmal zuzuwälzen. Es ist immerhin auch eigen
tümlich, wenn nämlich ein Gesetzgeber — das ist das
Abgeordnetenhaus — nun nicht etwa sagt: Das Ab
geordnetenhaus wolle beschließen, sondern die merk
würdige Formel wählt: Der Senat wird beauftragt, das
Schulgesetz im Sinne folgenden Anliegens einer Revi
sion zu unterziehen. Als wenn der Senat eine obere
Instanz wäre, die das Urteil der unteren revidiert!
Es muß natürlich heißen und ist wahrscheinlich auch
so gemeint: Der Senat möge eine Gesetzesvorlage
machen, die die folgenden Anliegen berücksichtigt.
Und wenn der Senat das tut, dann wird diese Aufgabe
natürlich in der Hauptsache dem Senator für Volks
bildung zufallen. Allerdings möchte ich dazu sagen,
daß auch der Senator für Finanzen dabei zu beteiligen