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Drucksachen
des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ausgegeben am 17. 9. 1965
IV. Wah:periode
Nr. 1124
Vorlage = zur Beschlußfassung —
über Gesetz
zur Übernahme des Gesetzes
über die Ermittlung des Gewinns
aus Land- und Forstwirtschaft
nach Durchschnittsätzen (GDL)
1.
Zu Artikel I: | WIE
Der Bundestag hat das Gesetz über die Ermittlung
des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach
Durchschnittsätzen (GDL) beschlossen. Das Gesetz
enthält in # 17 eine Berlin-Klausel, Berlin ist daher
nach $ 12 Abs.1 des Dritten Überleitungsgesetzes Zur
Übernahme dieses Bundesgesetzes verpflichtet.
Zu Artikel II:
Das Bundesgesetz enthält für den Bund eine Ermächti-
gung zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Daher wird
in Artikel IX der zuständige Senator ermächtigt, diese
Rechtsverordnungen und ergehende Verwaltungsvor-
schriften in Berlin zu veröffentlichen.
Zu Artikel III:
Durch diese Vorschrift soll ein einheitliches Inkraft-
treten im Geltungsbereich des Bundesgesetzes erreicht
werden.
A. Begründung:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
9
Gesetz
zur Übernahme des Gesetzes
über die Ermittlung des Gewinns
aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
(GDL).
Vom 1965;
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
ArtikelI ©
Das Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land-
und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) vom
. ‚1965 (BGBIL.I S. ) — Anlage — findet. in
Berlin Anwendung. ; ,
Artikel II
Der Wortlaut von Rechtsverordnungen, die auf Grund
äes in Artikel I genannten Gesetzes erlassen werden, wird im
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, der Wortlaut von
Verwaltungsvorschriften im. Steuer- und Zollblatt für
Berlin von dem zuständigen. Mitglied des Senats ver-
Sffentlicht.
B. Rechtsgrundlagen:
Artikel 45, 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin.
Artikel III
Dieses Gesetz mit der Anlage tritt mit Wirkung. vom
1965 in Kraft.
C. Haushaltsmäßige und
personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine.
Berlin, den 8. September 1986”
Der Senat von Berlin
Albertz Hoppe
Bürgermeister Senator für Finanzen