in der Beantwortung meiner Klage aufgehaͤuft ist. Ein
Beispiel genuͤge fuͤr viele. Die Besucher meiner Berliner
Konzerte erinnern sich gewiß noch des letzten Konzertes, das
ich im Opernhause Dezember 1907 leitete. Es war
ein Beethoven⸗N dor ersten Leonoren⸗Ouver⸗
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findung wollte man beweisen, daß ich seh
gehabt habe, meinen Vertrag zu brechen. MNap
Koͤnig von Preußen dazu sagen, wenn er erfuͤhre, we
der Prozeßfuͤhrung er als Partei mit seinem Namen hier
decken hat?
Meine Klage wurde in erster und zweiter Instanz abge⸗
wiesen. Wie schon erwaͤhnt, sind diese Gerichte, ebenso wie
seinerzeit die Strafkammer an die Frage, von der doch alles
abhaͤngt, naͤmlich wer kontraktbruͤchig war, die Generalinten⸗
dantur oder ich, uͤberhaupt nicht herangetreten. Ich bin
deshalb genoͤtigt, weiter zu kaͤmpfen, und werde den Kampf
nicht eher aufgeben, bis klipp und klar erwiesen ist, daß nicht
ich es war, der einen Vertragsbruch begangen hat, und bis
auch die letzte der aus diesem faͤlschlich erhobenen Vor⸗
wurf entstandenen Konsequenzen beseitigt ist. Das Vorgehen
der Berliner Generalintendantur wegen meines angeblichen
Kontraktbruchs bildet nur das letzte Glied einer Reihe durch
nichts zu rechtfertigender Handlungen dieser Behoͤrde gegen
mich, die um so schwerer zu verurteilen sind, je mehr die
Generalintendantur durch ihre Eigenschaft als koͤnigliches
Institut und durch ihren Vorsitz uͤber den deutschen Buͤhnen⸗
herein fuͤr andere Theater ein Vorbild sein sollte.
Der ganze Streit, so groß auch mein persoͤnliches Inter⸗
esse daran ist, ist doch nunmehr weit uͤber dieses persoͤnliche
Interesse hinausgewachsen, und hat eine allgemeine Be⸗
a gewonnen. Es kann nicht gleichguͤltig sein, ob ein
Deutschen Reiche sein Recht findet oder nicht.
no die Kuͤnstler einen berechtigten Kampf
ron und neue Gesetze in Aussicht
»d schuͤtzen sollen, nicht
Theaterbehoͤrde
Deutschen Buͤh⸗
higl. Schauspiele
es getan hat, ohne
Klarstellung meines
ad fuͤr die zukuͤnftigen
nd Buͤhnenmitgliedern
ch verpflichtet, die Ange⸗
assen.