- 19 -
(15 Sgr. Stempel.)
Nachdem die hieselbst unter dem N;m~n "Sing - Akademie" bestehende,
und als solche mitte1st Confirmations-Urkunde vom 17ten July 1817 ge-
nehmigte, auch mit den Rechten einer Korporation versehene Gesellschaft
den vorstehenden "Nachtrag zur Grund-Verfassung der Sing-Akademie zu
Berlin" gemäfs §. 46. ihrer unterm ,ten September 1821 confirmirten Sta-
tuten zur Bestätigung eingereicht hat, und gegen den Inhalt dieses Nachtra-
ges etc. unter der Voraussetzung, dafs dasjenige, was über die Verhältnisse
der Actionairs zu der Gesellschaft in denselben aufgenommen ist, den mit
den Actionairs getroffenen Verabredungen entspricht, nichts zu erinnern ge-
funden worden ist, so wird demselben, jedoch den Rechten des Staats und
jedes Dritten unbeschadet, die nachgesuchte Bestätigung hierdurch ertheilt.
Gegeben Berlin, den 6ten März 1833.
(L. S.)
Der :Minister des Innern und der Polizei.
(gez.) v. Brenn.
Bestätigung
eines Nachtrages zur Grundverfassung
der unter dem Namen ,,~ng - Aka-
demie" bestehenden Gesellschaft
zu Berlio.
.:' u.