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Full text : Grundverfassung der Sing-Akademie zu Berlin (Public Domain)

- 19 - (15 Sgr. Stempel.) Nachdem die hieselbst unter dem N;m~n "Sing - Akademie" bestehende, und als solche mitte1st Confirmations-Urkunde vom 17ten July 1817 ge- nehmigte, auch mit den Rechten einer Korporation versehene Gesellschaft den vorstehenden "Nachtrag zur Grund-Verfassung der Sing-Akademie zu Berlin" gemäfs §. 46. ihrer unterm ,ten September 1821 confirmirten Sta- tuten zur Bestätigung eingereicht hat, und gegen den Inhalt dieses Nachtra- ges etc. unter der Voraussetzung, dafs dasjenige, was über die Verhältnisse der Actionairs zu der Gesellschaft in denselben aufgenommen ist, den mit den Actionairs getroffenen Verabredungen entspricht, nichts zu erinnern ge- funden worden ist, so wird demselben, jedoch den Rechten des Staats und jedes Dritten unbeschadet, die nachgesuchte Bestätigung hierdurch ertheilt. Gegeben Berlin, den 6ten März 1833. (L. S.) Der :Minister des Innern und der Polizei. (gez.) v. Brenn. Bestätigung eines Nachtrages zur Grundverfassung der unter dem Namen ,,~ng - Aka- demie" bestehenden Gesellschaft zu Berlio. .:' u.
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