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Band Nr. 3, 20. Januar 1989

Volltext : Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 39.1989,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 39. Jahrgang Nr.3 20. Januar 1989 57
unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige veräußert wer- aufsichtsamt für das Kreditwesen gebilligten Handhabung
den dürfen, muß in der Urkunde vorgesehen werden, in weder den Betrag der Habenzinsen übersteigen dürfen
der auch die übrigen Ausgabebedingungen verbindlich noch für einen längeren Zeitraum als 2!/, Jahre berechnet
festgelegt sind. Das kann auch der Verkaufsprospekt sein, werden und daß die Spareinlage in jedem Fall unangewenn
 dieser die für den Emittenten und den Erwerber tastet bleibt, weil von ihr keine Zinsbeträge abgezogen
verbindlichen Bedingungen enthält. Dagegen reicht die werden.
Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in eine Verkaufsbroschüre,
 Begleitnotiz, Verkaufsbestätigung oder 2.3.3 Kapitalertragsteuerabzug bei Zinsen aus Kontokorrent--abrechnung
 nicht aus. konten
222 . 5 Es wurde darum gebeten zuzulassen, daß bei Zinsen aus
2.2 WUÜbergangsregelung bei Refinanzierungsinstrumenten aus- Kontokorrentkonten im Hinblick auf $8 355 HGB die Kapiländischer
 Zweigstellen inländischer Kreditinstitute mit län- talertragsteuer auf der Grundlage des Saldos am Ende des
gerer Laufzeit jeweiligen. Abrechnungszeitraums erhoben werden darf.
Derzeit umlaufende Refinanzierungstitel ausländischer $355 HGB stellt jedoch lediglich eine Regelung zu der
Zweigstellen inländischer Kreditinstitute haben teilweise Frage dar, von welchen Beträgen im Rahmen eines
eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren, weil bei der Kontokorrentverhältnisses Zinseszinsen berechnet wer-Schaffung
 dieser Titel die Erweiterung der deutschen den dürfen. Die Kapitalertragsteuer ist deshalb von dem
Kapitalertragsteuer nicht vorherzusehen war. Manche einzelnen Habenzinsbetrag vor der Saldierung zu. erdieser
 Titel (z. B. bestimmte medium term’ notes) sind heben.
nicht kündbar, so daß die ausländischen Zweigstellen
inländischer Kreditinstitute die Kapitalertragsteuer über- 2.3.4 Umrechnung von Währungsbeträgen
nehmen müßten. Es wurde deshalb die Frage gestellt, ob Es wurde gefragt, ob bei Kapitalerträgen aus Fremdhier
 eine Übergangsregelung möglich ist. währungsanleihen und Fremdwährungsguthaben die Um-Es
 ist aus Billigkeitsgründen nicht zu beanstanden, wenn rechnung des Kapitalertrags in Deutsche Mark in. der
bei bereits umlaufenden Refinanzierungstiteln auslän- Steuerbescheinigung mit demselben Wechselkurs vorzudischer
 Zweigstellen inländischer Kreditinstitute mit nehmen ist wie bei der Gutschrift des Kapitalbetrags und
einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren, bei denen die welcher Wechselkurs maßgebend sein soll, wenn der
übrigen Voraussetzungen des $ 43 Abs. 3 Satz 3 2. Halb- Kapitalbetrag nicht in Deutsche Mark, sondern in Fremdsatz
 EStG erfüllt sind, vom Steuerabzug abgesehen wird. währung auf Fremdwährungskonten gutgeschrieben wird.
Voraussetzung dafür ist, daß die Titel vor dem 24. Juni Bei in Fremdwährung bezogenen Kapitalerträgen aus
1988 begründet worden sind, Fremdwährungsanleihen und Fremdwährungskonten ist
sowohl für die Gutschrift als auch für den Kapitalertrag-23
 Zur Anwendung des $ 43 a EStG steuerabzug der Devisengeldkurs der jeweiligen Fremdwährung
 zugrunde zu legen, der am Tag des Zuflusses der
2.3.1 Höhe des steuerpflichtigen Ertrags bei Finanzierungs- Kapitalerträge ‚gilt. Fließen derartige Kapitalerträge in
schätzen und unverzinslichen Schatzanweisungen Deutscher Mark zu, ist dieser Betrag Grundlage des Kapi-Der
 Kapitalertragsteuer ist der Brutto-Kapitalertrag talertragsteuerabzugs.
zugrunde zu legen; er ist in der Steuerbescheinigung auszuweisen.
 Dies ist z. B. nicht möglich bei Finanzierungs- Zur Anwendung des $ 44 Abs. 1 EStG
schätzen und unverzinslichen Schatzanweisungen des {Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzugs bei Bundesschatz-Bundes,
 die bei einer Emission während einer gewissen briefen Typ B)
Zeitdauer mit unterschiedlichen Ausgabepreisen begeben Es wurde vorgetragen, $ 20 Abs.2 Nr. 4 EStG zwinge
werden und deshalb beim Anleger entsprechend dem dazu, ab 1989 die bisherigen Verwaltungsanweisungen
Kaufdatum zu einem unterschiedlichen Ertrag führen. In aufzuheben, wonach bei Bundesschatzbriefen Typ B nach
diesen Fällen muß deshalb für jede Emission eine einheit- Ablauf des Sperrjahres vom jährlichen Zufluß der Zinsen
liche Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Kapital- auszugehen war; für diejenigen Ausgaben der Bundesertragsteuer
 bestimmt werden. schatzbriefe Typ B, bei denen nach bisheriger Rechts-Aus
 Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, auffassung bereits ein Zinszufluß anzunehmen gewesen
wenn für die Erhebung der Kapitalertragsteuer und die sei, bedürfe es einer Übergangsregelung.
Ausstellung der Steuerbescheinigungen bei Erträgen aus Ein Zufluß von Zinsen kann nicht angenommen werden,
Finanzierungsschätzen der höchste Ausgabekurs (= der wenn der Steuerpflichtige nicht - und zwar ohne daß er
niedrigste Ausgabeabschlag) je Begebungsmonat und bei eine entsprechende Vorverfügung getroffen hat - über die
unverzinslichen Schatzanweisungen der höchste Aus- Zinsen verfügen kann. Bei Bundesschatzbriefen Typ B
gabekurs (= der niedrigste Ausgabeabschlag) je Emission sind die Zinsen am Ende der Laufzeit oder bei Rückgabe
zugrunde gelegt wird. nach Ablauf der Sperrfrist in einem Betrag zu leisten. Der
Emittent braucht also die Leistung erst zu diesem Zeit-2.3.2
 Vorschußzinsen nach 8 22 Abs. 3 KWG punkt: zu erbringen, um seine Schuld zu tilgen. Es wird
% ® deshalb nicht mehr für überzeugend gehalten, beim Gläu-Nach
 $ 22 Abs. 1 Satz 2 KWG können von Spareinlagen r . NS
mit gesetzlicher Kündigungsfrist ohne Kündigung bis zu DEE Sn ES cht Tu6 EEE
2 000 DM für jedes Sparkonto innerhalb von 30 Zinstagen 8 ET SCHHEDET-NOEA NIC E zur eistung verpflichtet ist.
zurückgefordert werden. Werden darüber hinaus Spar- Deshalb sind bei Bundesschatzbriefen Typ B, die vor dem
einlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so ist 1. Januar 1989 ausgegeben wurden und bei denen die
nach.$ 22 Abs. 3 Satz 1 KWG der zurückgezahlte Betrag Sperrfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist, der Kapitalals
 Vorschuß zu verzinsen. Es wurde die Frage gestellt, ob ertragsteuer nur die Zinsen zu unterwerfen, die auf die
in derartigen Fällen die Kapitalertragsteuer von dem sal- gesamte Zeit nach dem 31. Dezember 1988 entfallen.
dierten Zinsbetrag (Habenzinsen abzüglich Vorschuß- Dabei wird unterstellt, daß die Zinsen, die auf die Zeit vor
zinsen) erhoben werden kann. dem 1. Januar 1989 entfallen, entsprechend der bisherigen
Hiergegen bestehen keine Bedenken, weil es sich bei der Verwaltungsauffassung versteuert worden sind. .
vorzeitigen Rückzahlung einer Spareinlage nicht um ein Bei Bundesschatzbriefen Typ B, bei denen die Sperrfrist
Darlehen des Kreditinstituts an den Sparer handelt. Das am 31. Dezember 1988 noch nicht abgelaufen ist, unterergibt
 sich daraus, daß die Mindesthöhe der Vorschuß- liegt der gesamte Kapitalertrag dem Steuerabzug, wenn er
zinsen in $ 22 Abs. 3 Satz 2 KWG vorgeschrieben ist, daß dem Steuerpflichtigen am Ende der Laufzeit oder bei
die Vorschußzinsen nach einer seit 1972 vom Bundes- Rückgabe des Titels ausgezahlt wird.
            
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