Pfad:
II. Verhandlungstag am 17. Februar 1892

Volltext: Der zweite Prozess Ahlwardt wegen Beleidigung des Magistrats und anderer Personen (Public Domain)

städtischen Behörden mit großer Langmuth behandelt sind. Die ganze Sache 
gaßt also nicht auf Ihre Person. — Angekl.: Grade auf meine Sache paßt 
sie mehr, als auf jede andere. Der Grund meiner Verschuldung war eine 
Bürgschaft für Lehrer Gohr in Höhe von 2000 MNk. Mit Lehrer Flemming 
und Halwass übernahm ich dann eine Bürgschaft über 6000 Mek. für die 
Zchulden der Frau Gohr. Wir Bürgen wurden dafür in Anspruch genommen; 
Flemming ging sofort ab, Halwass wurde irrsinnig, so daß auf mir die 
ganze Sunime von 8000 Mk. sitzen bließh. Dadurch würde meine Lage eine 
schwierige. Die ungeheuren Wucherzinsen ließen mich nicht mehr empor— 
kommen. Es traten auch verschiedene Leute zusammen, die mir helfen wollten. 
So auch einmal ein Herr Moritz Treitel, das kam aber zu Ohren der 
Schuldeputation, und Justizrath Horwitz ging zu Herrn Treitel und sagte 
ihm, er solle das nicht thun; ich wäre ja Antisemit. Auch Stadtverordneter 
Ripberger hat das Zustandekommen solcher Hilfeleistungen verhindert, die 
Schuldeputation verbot mir, neue Schulden zu machen, oder mich verklagen 
zu lassen, dadurch war ich immer weiter zur Zahlung der Wucherzinsen genötigt. 
Justizrath Horwitz bekundet eidlich, daß er seit 1878 der Schuldeputation 
angehöre. Für ihn sei es die Hauptaufgabe gewesen, mit der laren Praris 
hinsichtlich der Freiheit der Lehrer in Eingehung von Wechselverbindlichkeiten 
auizuräumen. Er habe Wandel in die ökonomische Verwilderung der Lehrer 
zebracht. Er habe nicht gewußt, daß Angeklagter Antisemit war. Die Behörde 
gehe bei Anstellung von Lehrern nicht von politischen Rücksichten aus. Der 
Angeklagte sei sehr milde behandelt worden. Er sei auch nur Mitglied der 
Schuldeputation, auf deren Beschlüsse er keinen Einfluß habe. Des Vorganges 
mit Treitel entsinne er sich nicht mehr genau, glaube aber nicht, daß die 
Zache so verlaufen sei, wie Angeklagter es schildere. Angekl.: Die Schul— 
deputation wollte gegen mich, um sich meiner zu entledigen, das Disciplinar— 
derfahren einleiten. Die staatliche Behörde aber, das Königl. Provinzial— 
ichulcollegium, lehnte das ab und schrieb mir nur: Es soll Ihnen wegen 
Ihrer Schulden oder etwaigen Klagen daraus nichts geschehen. Aber machen 
Sic keine neue Schulden“ Das half mir. Ich bezahlte die 100 Procent 
Wucherzinsen nicht mehr, ließ mich ruhig auspfänden, bezahlte aber nach und 
nach — jährlich etwa 2000 Mik. — meine Gläubiger und bin zur Stunde 
ast völlig frei von Schulden. Das Verfahren der städtischen Behörden, 
welche ihre Beamten zwingen, im Geheimen den Wucherern in die Hände zu 
rallen, bringe diese unerhörte Verschuldung der Beamten hervor. Vors.: Ich 
habe mich darüber gewundert, daß solche verschuldete Lehrer Beamte bleiben; 
ich halte es für unstatthaft, daß Lehrer Wechselreiterei treiben. Sie sind doch 
ehr schonend behandelt worden. 
Angekl.: Von der staatlichen, niemals von den städtischen Behörden. 
Das Comité, welches sich zu meiner Auslösung gebildet hatte, hatte beträcht— 
liche Summen gesammelt. Das Geld wurde vom Geh. Hofrath Manché 
und Bankier Siegmund Sommerfeld in Verwahrung genommen. Leterer 
hat sich erschossen, als er Rechenschaft ablegen sollte. Ich habe Nichts be— 
kommen. Die städtische Schuldeputation hat sich thatsächlich dahin geeinigt, 
Antisemiten auf keinen Fall anzustellen. — Vors.: Sie vergessen, daß keine 
Behörde Agitatoren dulden darf. — Angekl.: Bei der städtischen Schul— 
deputation genügt antisemitische Gesinnung, um von jeder Anstellung aus— 
zeschlossen zu werden. Stadtberordneter Hermes wird bekunden, daß die 
Schuldepuütation thatsächlich einen dahin gehenden Beschluß ge— 
faßt habe. Hermes hat ja auch jeden Kandidaten eines Schulamtes genau 
ausgeforscht, welche politische Gesinnung er habe, besonders auch die Fragen 
vorgelegt: „Glauben Sie denn an das Märchen von Christus?“ — 
Der Herr Präsident hat Recht, wenn er Wechselreiterei der Lehrer verurtheilt. 
Aber welche unendliche Masse Lehrer und Beamten giebt es, die verschuldet 
sind, diese werden auch nur dann frei, wenn sie von der Zahlung der Wucher— 
zinsen loskommen. Durch das Verfahren der städtischen Schuldeputation ist 
ihnen aber dieser Weg verschlossen. — Vors.: Ich werde das Erkenntniß 
»erlesen lassen. wodurch der Andgeklaate vom Amt entfernt ist. — Angekl.:
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.