städtischen Behörden mit großer Langmuth behandelt sind. Die ganze Sache
gaßt also nicht auf Ihre Person. — Angekl.: Grade auf meine Sache paßt
sie mehr, als auf jede andere. Der Grund meiner Verschuldung war eine
Bürgschaft für Lehrer Gohr in Höhe von 2000 MNk. Mit Lehrer Flemming
und Halwass übernahm ich dann eine Bürgschaft über 6000 Mek. für die
Zchulden der Frau Gohr. Wir Bürgen wurden dafür in Anspruch genommen;
Flemming ging sofort ab, Halwass wurde irrsinnig, so daß auf mir die
ganze Sunime von 8000 Mk. sitzen bließh. Dadurch würde meine Lage eine
schwierige. Die ungeheuren Wucherzinsen ließen mich nicht mehr empor—
kommen. Es traten auch verschiedene Leute zusammen, die mir helfen wollten.
So auch einmal ein Herr Moritz Treitel, das kam aber zu Ohren der
Schuldeputation, und Justizrath Horwitz ging zu Herrn Treitel und sagte
ihm, er solle das nicht thun; ich wäre ja Antisemit. Auch Stadtverordneter
Ripberger hat das Zustandekommen solcher Hilfeleistungen verhindert, die
Schuldeputation verbot mir, neue Schulden zu machen, oder mich verklagen
zu lassen, dadurch war ich immer weiter zur Zahlung der Wucherzinsen genötigt.
Justizrath Horwitz bekundet eidlich, daß er seit 1878 der Schuldeputation
angehöre. Für ihn sei es die Hauptaufgabe gewesen, mit der laren Praris
hinsichtlich der Freiheit der Lehrer in Eingehung von Wechselverbindlichkeiten
auizuräumen. Er habe Wandel in die ökonomische Verwilderung der Lehrer
zebracht. Er habe nicht gewußt, daß Angeklagter Antisemit war. Die Behörde
gehe bei Anstellung von Lehrern nicht von politischen Rücksichten aus. Der
Angeklagte sei sehr milde behandelt worden. Er sei auch nur Mitglied der
Schuldeputation, auf deren Beschlüsse er keinen Einfluß habe. Des Vorganges
mit Treitel entsinne er sich nicht mehr genau, glaube aber nicht, daß die
Zache so verlaufen sei, wie Angeklagter es schildere. Angekl.: Die Schul—
deputation wollte gegen mich, um sich meiner zu entledigen, das Disciplinar—
derfahren einleiten. Die staatliche Behörde aber, das Königl. Provinzial—
ichulcollegium, lehnte das ab und schrieb mir nur: Es soll Ihnen wegen
Ihrer Schulden oder etwaigen Klagen daraus nichts geschehen. Aber machen
Sic keine neue Schulden“ Das half mir. Ich bezahlte die 100 Procent
Wucherzinsen nicht mehr, ließ mich ruhig auspfänden, bezahlte aber nach und
nach — jährlich etwa 2000 Mik. — meine Gläubiger und bin zur Stunde
ast völlig frei von Schulden. Das Verfahren der städtischen Behörden,
welche ihre Beamten zwingen, im Geheimen den Wucherern in die Hände zu
rallen, bringe diese unerhörte Verschuldung der Beamten hervor. Vors.: Ich
habe mich darüber gewundert, daß solche verschuldete Lehrer Beamte bleiben;
ich halte es für unstatthaft, daß Lehrer Wechselreiterei treiben. Sie sind doch
ehr schonend behandelt worden.
Angekl.: Von der staatlichen, niemals von den städtischen Behörden.
Das Comité, welches sich zu meiner Auslösung gebildet hatte, hatte beträcht—
liche Summen gesammelt. Das Geld wurde vom Geh. Hofrath Manché
und Bankier Siegmund Sommerfeld in Verwahrung genommen. Leterer
hat sich erschossen, als er Rechenschaft ablegen sollte. Ich habe Nichts be—
kommen. Die städtische Schuldeputation hat sich thatsächlich dahin geeinigt,
Antisemiten auf keinen Fall anzustellen. — Vors.: Sie vergessen, daß keine
Behörde Agitatoren dulden darf. — Angekl.: Bei der städtischen Schul—
deputation genügt antisemitische Gesinnung, um von jeder Anstellung aus—
zeschlossen zu werden. Stadtberordneter Hermes wird bekunden, daß die
Schuldepuütation thatsächlich einen dahin gehenden Beschluß ge—
faßt habe. Hermes hat ja auch jeden Kandidaten eines Schulamtes genau
ausgeforscht, welche politische Gesinnung er habe, besonders auch die Fragen
vorgelegt: „Glauben Sie denn an das Märchen von Christus?“ —
Der Herr Präsident hat Recht, wenn er Wechselreiterei der Lehrer verurtheilt.
Aber welche unendliche Masse Lehrer und Beamten giebt es, die verschuldet
sind, diese werden auch nur dann frei, wenn sie von der Zahlung der Wucher—
zinsen loskommen. Durch das Verfahren der städtischen Schuldeputation ist
ihnen aber dieser Weg verschlossen. — Vors.: Ich werde das Erkenntniß
»erlesen lassen. wodurch der Andgeklaate vom Amt entfernt ist. — Angekl.: