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Bekanntmachung.
Hierdurch geben wir bekannt, daß auf Grund des Be
schlusses der Generalversammlung vom 18. Dezember 1929
sich die Niederspannungstarife der Berliner Städtische
Elektrizitätswerke Akt.-Ges. (Bewag) wie folgt ändern:
Tarif I: Die Elektrizität wird zum Preise von Ml 0,20
je Kilowattstunde (kWh) ohne Unterschied des Verwen
dungszweckes geliefert. (Bisheriger Arbeitspreis Ml 0,16.)
Die Grundgebühr bleibt im Rahmen der Bedingungen
27/12 unverändert.
Tarif II: Die Elektrizität wird mit Ml 0,50 je Kilo
wattstunde ohne Grundgebühr berechnet. (Bisheriger
Kilowattstundenpreis Ml 0,40.)
Die neuen Tarifsätze finden erstmalig für den A er
btauch nach der im Januar 1950 erfolgenden Zähler
ablesung Anwendung.
Berliner Städtische Elektrizitätswerke
Akt.-Ges.
Bekanntmachung.
Die Elektricitätswerk Südwest Aktiengesellschaft än
dert die in ihrem Versorgungsgebiet gültigen Nieder
spannungsbedingungen und -Tarife entsprechend den
Tarifänder ungen der Berliner Städtische Elektrizitäts
werke Akt.-Ges. (Bewag), die in dieser Nummer des Amts
blattes bekanntgemacht sind.
Elektricitätswerk Südwest Aktiengesellschaft
Bekanntmachung.
Das Märkische Elektricitätswerk Aktiengesellschaft
(M. E. W.) ändert die in seinem Berliner Versorgungs
gebiet gültigen Niederspanmmgsbedingungen und -Tarife
auf Grund der mit der Stadt Berlin getroffenen vertrag
lichen Vereinbarungen entsprechend der Tarifänderung
der Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges. (Be
wag), die in dieser Nummer des Amtsblattes bekannt
gemacht wird.
Märkisches Elektricitätswerk Aktiengesellschaft
Bekanntmachung
Der Gaspreis für das von der Standaufnahme im
Januar 1930 ab entnommene Gas wird auf
18 Mrf
für das Kubikmeter festgesetzt. Der neue Gaspreis wird
also zum ersten Male im Februar 1930 erhoben.
Die Bestimmungen über Rabattgewährung und über
Gasmessermiete aus der Bekanntmachung vom 1. Okto
ber 1924 bleiben bestehen.
Berlin, den 18. Dezember 1929.
Berliner Städtische Gaswerke Akt.-Ges.
Dr. Alexander
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